Vor diesem Hintergrund frage ich Sie - und ich frage insbesondere Sie, Herr Ministerpräsident -: Wundern Sie sich allen Ernstes, dass dieses Verhalten hier im Parlament umfassende schriftliche Fragekataloge nach sich ziehen wird? - Sie können sich auf einiges gefasst machen, Frau Ministerin!
(Zurufe von der CDU: Oh! - Ulf Thiele [CDU]: Dann muss es ja schlimm sein, Herr Ministerpräsident! - Gegen- ruf von Johanne Modder [SPD]: Ja! Euer Verhalten!)
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist gefragt. Wir haben immer alle gemeinsam festgestellt, dass die Landesregierung antwortet. Eben hat die Justizministerin geantwortet; vorhin hat die Kultusministerin geantwortet, und jetzt antwortet der Ministerpräsident. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Bitte schön!
Da innerhalb der Geschäftsverteilung der Landesregierung bekanntlich die Staatskanzlei insbesondere auch in Sachen Verfassungsrecht zuständig ist und hier eben die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes angesprochen worden ist, erlaube ich mir, folgende Hinweise zu geben:
Der Staatsgerichtshof hat sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich für eine Landesregierung nicht empfiehlt, Antworten aus dem Handgelenk heraus zu geben, derer sie sich nicht sicher ist.
Demzufolge hat Frau Justizministerin NiewischLennartz hier völlig zu Recht jeweils dann darauf hingewiesen, wenn sie etwas nicht weiß.
Im Übrigen verwahre ich mich dagegen, dass Sie hier zum wiederholten Male in völlig unverhältnismäßiger Art und Weise die Frau Justizministerin attackieren!
(Starker, lang anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Wann wer- den denn die Fragen beantwortet? - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)
Das erinnert in der Tat an eine Diskussion in diesem Hause vor bald einem Jahr, als Sie ohne den leisesten Hauch eines Beweises der Frau Justizministerin Strafvereitelung vorgeworfen haben und sich anschließend, lieber Kollege Nacke, einem Ordnungsruf durch Fernbleiben von der Sitzung entzogen haben -
(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das war das Schlechteste, was ich je von Ihnen gehört habe!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl der Ministerpräsident ja gerade die Antworten der Landesregierung mit der Unwissenheit der Ministerin gerechtfertigt hat,
erlaube ich mir, zu fragen, ob die Landesregierung die Auffassung, die die Ministerin hier vorhin vertreten hat, dass sie in dem Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats die zweite Person hier nicht nennen konnte, weil dieser Person noch kein rechtliches Gehör eingeräumt worden war, dieses dann gleichwohl rechtfertigen konnte, den Namen Lüttig sowohl dem NDR als auch diesem Hause mitzuteilen, obwohl scheinbar diesem kein rechtliches Gehör eingeräumt worden ist, frage ich die Landesregierung: Ist das rechtliche Gehör also bei CDU-Mitgliedern entbehrlich?
(Christian Grascha [FDP]: Ich bin ge- spannt, wann die Antwort kommt! Oder sollen wir wieder Briefe schrei- ben?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich sind weder die Eröffnung von Ermittlungsverfahren noch Erklärungen vor diesem Hohen Hause in irgendeinem Zusammenhang mit einer parteipolitischen Bindung zu sehen. Ich halte das für völlig abwegig.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich bleibe an dieser Stelle bei dem Fall Lüttig und frage vor dem Hintergrund der Frage des Kollegen Försterling, ob denn Herrn Lüttig im Vorfeld Ihrer Erklärung gegenüber der Presse und dem Hohen Hause nun rechtliches Gehör gewährt worden ist oder nicht. In diesem Zusammenhang könnten Sie vielleicht auch beantworten, wie überhaupt die Berichtspflicht in Sachen Lüttig im Einzelnen war, insbesondere ob Ihre Strafrechtsabteilung damit befasst gewesen ist und, falls nicht, warum nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über den Fall ist durch eine Mitarbeiterin der Strafrechtsabteilung meines Hauses berichtet worden. Insofern erübrigt sich eigentlich Ihre Frage.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, weil vor der Mitteilung in diesem Haus Herrn Lüttig rechtliches Gehör gegeben wurde.
Das zur Klärung. - Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Ende der Fragestunde in diesem Tagungsabschnitt angelangt.
Zwei Kollegen haben gebeten, nach diesem Punkt eine persönliche Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung abgeben zu können: zum einen die Kollegin Lorberg, zum anderen der Kollege Nacke. Ich setze voraus, das Verfahren ist bekannt: Sie dürfen nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen Sie gerichtet worden sind.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie den Weg eröffnet und klargestellt haben, dass die Antworten auf die Fragen, die nicht beantwortet werden konnten, nachgereicht werden. Bei meiner Frage ist das so.