Artikel 1. - Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 18/707. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich lasse jetzt über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer dieser Änderungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Änderungsempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch diese Änderungsempfehlung ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen dürfte es nicht geben.
Ich gehe davon aus, dass wir die Sitzung um 15.30 Uhr fortsetzen werden, und wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/158 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/459
Wir steigen jetzt in die Beratung ein. Die erste Wortmeldung kommt von Marcel Scharrelmann, CDU-Fraktion. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Beratungen im Ausschuss stimmen wir heute über den Start einer niedersächsischen Bundesratsinitiative „Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen“ ab. Es ist erfreulich, dass es in den vergangenen Wochen zahlreiche positive Stimmen aus der Opposition dazu gab, sodass ich heute auf eine breite, fraktionsübergreifende Mehrheit hoffe.
Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Bedeutung eingehen. Deutschland kann mit der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz einen jahrzehntelangen Schwebezustand beenden. Schon 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Die Bundesrepublik ratifizierte sie 1992, tat sich aber aufgrund von Vorbehalten mit der rechtlichen Umsetzung bis 2010 schwer. Seitdem gilt sie auch uneingeschränkt in Deutschland. Verfassungsrang haben Kinderrechte aber bis heute nicht.
Trotz dieser langen zeitlichen Verzögerung hat auch die Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten die Kinderrechte immer weiter gestärkt. Kinder werden inzwischen als eigene Rechtsträger angesehen. Sie sind, rechtlich gese
hen, nicht mehr nur Objekte, deren Rechte man aus den Rechten der Eltern ableiten musste. Kinder und Jugendliche haben in Deutschland zum Beispiel das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf einen Umgang mit beiden Elternteilen und ein Recht auf Bildung.
Das Recht auf Bildung ist für uns als Landespolitiker eine tägliche Herausforderung. Hier sind wir täglich gefordert, direkt etwas zur Umsetzung eines Kinderrechts beizutragen.
Nur eine hochwertige, qualifizierte Bildung in Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Universitäten stellt sicher, dass junge Menschen gute Zukunftschancen erhalten. Man kann auch sagen: Ohne gute Bildung können alle aufgeschriebenen Rechte keine Wirkung entfalten. Mir ist dabei wichtig, dass wir in der Bildungspolitik möglichst viele Schranken auf dem Weg zu guter Bildung wegräumen. Und wir sind in Niedersachsen auf einem sehr guten Weg. Zukünftig werden alle Bildungseinrichtungen kostenfrei - vom Kindergarten, über die Schule bis hin zur Universität. Gleichzeitig müssen wir mehr Erzieher und Lehrer gut ausbilden. Wir müssen allen Einrichtungen genügend Personal und Ausstattung zur Verfügung stellen.
In Niedersachsen haben wir neben dem Jugendhilfeausschuss zusätzlich die Kinderkommission. Kinderrechte sind bereits heute in vielen Gesetzen verankert und somit Teil unseres Rechtsstaats und damit Grundlage vieler unserer Entscheidungen. Nur im Grundgesetz, dem Fundament aller Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik, sind sie nicht enthalten.
Meine Damen und Herren, diesen Mangel sollten wir zügig abstellen! CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen zu wollen. Lassen Sie uns mit dieser Bundesratsinitiative deutlich machen, dass Niedersachsen dieser Punkt besonders wichtig ist. In Niedersachsen sind die Kinderrechte bereits seit 2009 Teil der Landesverfassung. Es wird Zeit, dass wir zusammen die Initiative ergreifen und die Bundesrepublik Deutschland endlich nachzieht.
Vielen Dank, Herr Kollege Scharrelmann. - Jetzt habe ich eine Wortmeldung von Herrn Stephan Bothe, AfD-Fraktion, vorliegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Antrag der Regierungskoalition ab. Kinderrechte müssen nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden. Warum auch? In Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es bereits:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Das Grundgesetz macht es für die Eltern zur Pflicht - aber auch zum Recht -, die Entwicklung ihrer Kinder zu gestalten. Der Gesetzgeber hat diesen Passus im Grundgesetz auch mit der Intention formuliert, die Sicherung von Kinderrechten zu garantieren. Dies ist ein sogenanntes dienendes Grundrecht. Denn Basis und rechtfertigender Grund des Elternrechts sind eben nicht das Interesse und die persönliche Entfaltung der Eltern, sondern allein deren Sicherstellung des Kindeswohls. Damit nehmen hier die Eltern also explizit keine eigenen Rechte wahr, sondern die Rechte des Kindes. Die Eltern handeln im Interesse des Kindes.
Meine Damen und Herren, müssen wir wirklich jedwede Eigenverantwortung beschneiden? Muss sich die Politik denn in jeden Bereich des Privaten hineindrängen? - Wir meinen: Nein. Eltern und Familien erziehen seit Jahrhunderten und länger ihre Kinder, und zwar eigenverantwortlich und selbstständig. Es braucht keine Kinderrechte, die hier durch die Hintertür die Möglichkeit für staatliche Eingriffe massiv erhöhen. Der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas, berüchtigt für Zensur - Entschuldigung, ich meine natürlich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz -,
hat mit einer wahrlich tiefgründigen Aussage bereits vor rund einem Jahr die Debatte darüber angeheizt. Wörtlich sagte er:
„Kinder sind Kinder und nicht bloß ‚kleine Erwachsene‘. Sie haben andere Bedürfnisse und sind anderen Gefahren ausgesetzt als Erwachsene. Deshalb sollten ihre Rechte
Dem ehemaligen Bundesjustizminister und auch Ihnen aus den Reihen der CDU und der SPD - zumindest denen, die da sind; es sind ja nicht so viele - sei ins Stammbuch geschrieben:
Es braucht keine ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Um Ihnen hier ein bisschen auf die Sprünge zu helfen - Sie scheinen es ja nicht besser zu wissen, liebe Kollegen -: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor geraumer Zeit erläuternd klargestellt, dass das Kind selbst als Grundrechtsträger Anspruch auf den Schutz des Staates hat und dass das Kind „ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit aus Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG“ ist.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung unter Berücksichtigung der Konkretisierung durch das Bundesverfassungsgericht angemessenen Schutz der Rechtsstellung des Kindes als Träger eigener Grundrechte bietet.
Wer also, wie Sie, verehrte Großkoalitionäre, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordert, hat demnach offenbar anderes im Sinn, als die Rechtslage oder den Schutz von Kindern zu verbessern.
Ihnen, meine Damen und Herren, geht es um eine staatssozialistische Bevormundung und Gängelung der Eltern. Dies muss hier klipp und klar so gesagt werden.
Sie wollen, Herr Toepffer, einen Vertretungsanspruch des Staates durchsetzen, der sich im Zweifelsfall auch gegen die Eltern richtet.
In Zukunft reicht es dann aus, wenn die Eltern das falsche Parteibuch haben, um Jugendämter zum vorgeblichen Schutz in bester Stasimanier loszuschicken.
Wenn der Vater, wie ich beispielsweise, AfD-Mitglied ist, werden dann die Behörden routinemäßige Kontrollen bei ihm zu Hause durchführen? Wird dann kontrolliert, dass die Kinder nicht falsch erzogen werden?