Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast, im Rahmen der nächsten GAP-Runde soll ja ein sogenanntes Delivery Model der EU eingeführt werden, um Umwelt- und Klimaschutzziele zu erreichen, Stichwort „weniger Compliance“. Wie ist Ihre Einschätzung? Führt das denn nun tatsächlich auch zum Abbau von Berichtspflichten und Bürokratie für die Landwirte?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die Kommission ist dieses neue Umsetzungsmodell ein ganz zentraler Punkt der Reform. Damit sollen auch Umwelt- und Klimaschutz in dieser Agrarpolitik verbessert werden. Das neue Modell will die Leistungen der GAP in den Mittelpunkt stellen und eben nicht mehr die Einhaltung von Regeln. Bisher ging es bei vielen Maßnahmen vor allem um Bewirtschaftungsvorschriften für Betriebe. Das war in unseren Augen ein sehr bevormundendes System. Künftig erhalten die Länder deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
Mit diesem neuen Modell soll die Verwirklichung der Ziele der EU auf der Grundlage einer strategischen Planung und einer gemeinsamen Leistungsindikatoren verbessert werden. Die Kommission erhofft sich dadurch eine klarere und schlankere gemeinsame Agrarpolitik.
Leider werden aber die Betriebspflichten durch diesen Ansatz ebenfalls deutlich erhöht. Das führt in meinen Augen dann nicht zu einem Abbau von Bürokratie, sondern, wie ich befürchte, zu mehr Bürokratie. Diese Entwicklung - ich sagte es schon auf die Frage von Hermann Grupe - betrachte ich auch wirklich mit Sorge.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle eine Zusatzfrage zum Thema der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule bzw. zu den Umschichtungsmöglichkeiten zwischen den Säulen. Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin Honé, dass Sie gesagt haben, dass zwischen der Landwirtschaftsministerin und Ihnen Einigkeit in der Frage besteht, was möglich ist
- das ist schon bemerkenswert, weil das eigentlich nicht so schwer ist; denn letztlich muss es als von dritter Seite aus gegeben angesehen werden -, stelle ich die Frage: In welcher Richtung setzt man sich denn jetzt auf der Bundesebene ein?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Grascha, genau diese Frage wird jetzt in den Parlamenten, in den Ländern und bei den Regierungen überall diskutiert. Das hängt natürlich auch davon ab, ob sich die Kommission mit diesen drastischen Kürzungsvorschlägen durchsetzt. Wir haben das ja eben noch einmal gehört. Wenn man sich das als
bereinigte Kürzungen vorstellt, sind es bis zu 28 % für die zweite Säule, aber auch bis zu 15 % für die erste Säule. Wenn sich das durchsetzt, muss man genau überlegen, wie wir damit umgehen und welche Maßnahmen zukünftig finanziert werden sollen. Dann wird man sich in einem guten und fairen Miteinander anschauen müssen, wie die Verteilung auszusehen hat.
Sie kennen das Verfahren ja auch aus der gerade laufenden Periode. Da haben wir die Umschichtung von 4,5 %. Dann gab es den Vorstoß der Länder, sie auf 6 % zu erhöhen. Sie erinnern sich vielleicht noch an das Bundesratsverfahren. Das ist dann aber der Diskontinuität zum Opfer gefallen.
In dem Prozess, der jetzt begonnen wird, werden sich die Koalitionspartner - so finden Sie es auch in unserer Koalitionsvereinbarung - in einem fairen Miteinander auf einen Vorschlag verständigen.
Diesen gilt es dann auf Länderebene abzusprechen. Letzten Endes muss das dann bundeseinheitlich geregelt werden. Das ist das Verfahren.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Fall, dass in Deutschland die Entscheidung getroffen wird, Gelder in die zweite GAP-Säule zu verlagern, frage ich: Welche Konsequenzen könnte das für die Fördermöglichkeiten in den ländlichen Räumen haben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der jetzt laufenden Förderperiode haben wir natürlich Erfahrung mit der Umschichtung von Geldern zwischen den Säulen der GAP sammeln können. Dieses Instrument, das Flexibilität innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik schafft, ist 2014 das erste Mal eingeführt worden.
Auch seinerzeit waren wir mit einer Kürzung der Gelder für ländliche Entwicklung konfrontiert. Für das gemeinsame Förderprogramm von Niedersachsen und Bremen war ein Minus von fast 9 % im Gespräch. Durch eine geänderte Verteilung der Mittel zwischen den Bundesländern und insbesondere der Mittelumschichtung von 4,5 % aus der ersten Säule konnte diese Differenz wieder ausgeglichen werden. Somit standen für den ELER in Niedersachsen und Bremen rund 181 Millionen Euro mehr für eine umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft sowie für eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Vorgaben, für welche Maßnahmen diese eingesetzt werden sollten, gab es nicht.
In der kommenden Förderperiode können nach den Vorschlägen der Kommission ebenso bis zu 15 % der Mittel für alle Maßnahmen der zweiten Säule eingesetzt werden. Es sollen jedoch weitere 15 % zur Verfolgung spezifischer Ziele wie Klimaschutz und Biodiversität sowie für effiziente und nachhaltige Bewirtschaftungsverfahren umgeschichtet werden können. Im Gegensatz zu anderen ELER-Mitteln müssen wir keine zusätzlichen nationalen oder Landesmittel zur Kofinanzierung aufbringen.
In welcher Form und Höhe Deutschland diese Umschichtungen von der ersten in die zweite Säule in Anspruch nimmt, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch nicht sagen. Hierzu wird es dann eine intensive Beratung und Abstimmung mit der Bundesebene im Rahmen der Agrarministerkonferenz geben.
Vielen Dank Ihnen. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Miriam Staudte. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hier sind ja die Befürchtungen in Bezug auf Kürzungen bestätigt worden. Jetzt wurden Zahlen genannt: für die erste Säule minus 2 % bzw. minus 11 % und für die zweite Säule minus 15 % oder sogar minus 28 %. Aber inwieweit wird sich die Landesregierung denn bei der EU dafür einsetzen, dass es zumindest zu einer gleichmäßigen Kürzung kommen wird? Es ist jetzt angesprochen und dargestellt worden. Aber in welche Richtung wollen Sie denn Einfluss nehmen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Staudte, es gibt verschiedene Ebenen, auf denen wir uns schon jetzt aktiv einsetzen.
Das sind zum einen die Fachministerkonferenzen, hier die Konferenz der Agrarminister und -ministerinnen sowie die Konferenz der Europaminister und -ministerinnen.
Wir werden uns zum anderen im Bundesrat dafür starkmachen. Dazu laufen gerade in den Ländern Abstimmungsgespräche. Wir wollen versuchen, im Europaausschuss einen starken, geeinten Antrag zu formulieren. Er betrifft allerdings alle Vorschläge der Kommission. Wir wollen versuchen, dass wir die Länderinteressen darin sehr deutlich zum Ausdruck bringen und dass wir dort geeint auftreten, sowohl gegenüber dem Bund als auch gegenüber der Kommission.
Vielen Dank Ihnen. - Die vierte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: noch einmal Frau Miriam Staudte, bitte!
Gut, jetzt wissen wir, wo man sich überall unterhält; nicht nur innerhalb der Landesregierung, sondern auch mit den anderen Bundesländern. In welche Richtung die Gespräche gehen, wissen wir aber noch nicht. Aber egal; ich frage diesbezüglich auch nicht mehr nach.
Heute Morgen hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt und Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie verurteilt. Ob es nun um Zahlungen in Millionenhöhe oder möglicherweise gar in Milliardenhöhe geht, ist noch nicht klar. Inwieweit plant die Landesregierung, Mittel der GAP zu nutzen, um das Gülleproblem anzugehen und die Zahl der Tiere zu reduzieren?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Urteil wurde heute Morgen um 9.30 Uhr öffentlich verkündet. Natürlich werden wir uns mit den Inhalten dieses Urteils beschäftigen. Natürlich ist dieses Urteil auch keine Überraschung für die gesamte Landesregierung. Genau deswegen haben wir uns gemeinsam mit dem Umweltministerium schon an dem Mittwoch vor Ostern, als in Niedersachsen der Nährstoffbericht öffentlich diskutiert wurde, auf den Weg gemacht. Wir werden entsprechende Maßnahmen vorstellen. Sie haben in Ihrem Ausschuss schon darüber beraten. Wir in Niedersachsen sind hier auf einem guten Weg.
Am 1. Juli 2017 ist in Deutschland das Düngegesetz in Kraft getreten. Am 30. Juni dieses Jahres endet nun das erste Düngejahr. Man wird sehen, was das Düngegesetz in Niedersachsen schon jetzt bewirkt. Niedersachsen befindet sich auf einem guten Weg, die Probleme, die wir schon längst erkannt haben - auch die Vorgängerregierung hatte diese Probleme sicherlich schon im Blick -, zu lösen. Am Wochenende stehen die Haushaltsberatungen an. Danach werden wir Ihnen sagen können, welche Mittel die Landesregierung dafür in die Hand nehmen wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU gibt ja vor, 30 % der ELERMittel zukünftig für Klima und Umwelt einzusetzen. Welche Konsequenzen hat das? Macht die EU darüber hinaus noch weitere Vorgaben für die Mittelverteilung?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Mindestvorgabe der EU, 30 % der Mittel für spezifische Klima- und Umweltziele einzusetzen, gilt auch schon in dieser Förderperiode. Allerdings konnte der Mittelansatz der Ausgleichszulage für die Quote von 30 % angerechnet werden. Das ist zukünftig nicht mehr möglich, wodurch andere Maßnahmen aus diesem Bereich einen größeren Beitrag leisten müssen. In der aktuellen Förderperiode setzen wir bereits 34 % der EU-Mittel aus dem PFEIL-Programm für Klima- und Umweltmaßnahmen ein, wodurch wir besagte Mindestanforderung auch ohne die Ausgleichszulage deutlich überschreiten.
Für welche konkreten Investitionen wir die Mittel in der nächsten Förderperiode einsetzen werden, ist zurzeit noch völlig offen.
Darüber hinaus müssen wir wie schon in der aktuellen Förderperiode 5 % der Mittel für LEADER einsetzen. Für die technische Hilfe, also für die Umsetzung und die Evaluierung des Programms, dürfen wir wie bisher höchstens 4 % des Gesamtmittelansatzes verwenden.