Die Koalitionsfraktionen werden in Kürze ihre Vorstellungen darüber präsentieren, wie das Vergaberecht angepasst werden soll. Die EU-Tauglichkeit ist uns dabei schon sehr wichtig. Wir werden die Anpassung an das Bundesrecht vornehmen und uns den Themen Unterschwellenvergabeordnung sowie Unterschwellenrechtsschutz widmen. Die Tariftreue muss auch in Zukunft dort Beachtung finden, wo es nach EU-Recht möglich ist.
Den Vorschlag der FDP werden wir dabei angemessen berücksichtigen und würdigen. Ich kann aber schon heute sagen: Der Weg dorthin ist einfach zu lang geworden, als dass wir dem Entwurf der FDP in Gänze folgen könnten.
Nach meinen Vorrednern kann ich sagen: Es wird eine spannende Beratung im Ausschuss darüber, was man alles in der Vergangenheit gesagt hat, was man alles schon heute hier gesagt hat und worauf man sich festgelegt hat.
Vielen Dank, Herr Kollege Bley. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.
Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sein, mitberatend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer möchte dem folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir unterbrechen jetzt die Sitzung und treffen uns um 15.00 Uhr wieder. Guten Appetit!
Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Einzelplan 14) für das Haushaltsjahr 2016 - Antrag der Präsidentin des Landesrechnungshofs - Drs. 18/804 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/1501
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, gemäß § 101 LHO dem Landesrechnungshof für die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben zu Einzelplan 14 für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen und gemäß § 37 Abs. 4 LHO nachträglich die geleisteten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2016 zu billigen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Rundfunkbeitrag stabil halten - Akzeptanz für das System eines zeitgerechten öffentlichrechtlichen Rundfunks erhöhen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1074 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/1548
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine Erfolgsgeschichte in Deutschland. Die Angebote der ARD, des ZDF und des Deutschlandfunks genießen bei den Menschen eine besondere Wertschätzung und Akzeptanz. Das Vertrauen in die handelnden Personen, in die Journalisten und Redakteure und die Verantwortungsträger ist groß. Das ist in der Demokratie ein wichtiges Gut, mit dem es sorgsam umzugehen gilt. Deswegen ist es richtig, dass sich der Niedersächsische Landtag mit dem heutigen Antrag uneingeschränkt zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennt.
Meine Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in der Geschichte immer auch Veränderungen erfahren. Eine der entscheidendsten Neuerungen war im Jahr 1984 das Hinzutreten privater Anbieter. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht seit diesem Zeitpunkt in einem Wettbewerb, der ihm gutgetan hat. Mit der Verfügbarkeit neuer Übertragungswege durch das Internet sind in den letzten Jahren zahlreiche zusätzliche Anbieter auf den Markt getreten. Inzwischen befindet sich in nahezu jedem Haushalt ein internetfähiges Fernsehgerät. Die Internetangebote haben damit als Wettbewerber die Endgeräte des Rundfunks erreicht.
Meine Damen und Herren, Medienpolitik ist Landepolitik. Es ist also die originäre Aufgabe dieses Landtages, darüber nachzudenken, wie diese tiefgreifenden Veränderungen, wie diese Medienrevolution in den gesetzgeberischen Rahmenbedingungen abgebildet wird. Der vorliegende Antrag gibt dafür einen Anstoß.
Natürlich muss das Hinzutreten einer breiten Vielfalt von Angeboten und neuen Übertragungswegen dazu führen, dass die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks durch eine Pflichtabgabe infrage gestellt werden darf. Diese Diskussion ist inzwischen ausreichend geführt. Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist es richtig, auch weiterhin einen staatsfernen, qualitativ hochwertigen öffentlichrechtlichen Rundfunk anzubieten, der als einer der Marktteilnehmer mit den anderen Angeboten im Wettbewerb steht.
Die Pflichtabgabe führt zu diesem qualitativ hochwertigen Angebot, zu hochwertigem, unabhängigem Journalismus, der sich positiv auf die gesamte Medienlandschaft auswirkt. Mit der Pflichtabgabe erreichen wir eine wichtige Ausgestaltung der Pressefreiheit in Deutschland. Die langjährige Praxis, wonach der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grob umrissen wird, die inhaltliche Ausgestaltung jedoch durch die Sender selbst definiert wird, ist ein wichtiger Ausfluss der Pressefreiheit. Die Vorstellung, die Sender könnten anschließend schlicht die dafür benötigten Mittel definieren, die dann seitens des Staates als Rundfunkabgabe eingesammelt werden, entspricht allerdings nicht der Wettbewerbssituation, in der sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich befindet. Wirtschaftlichkeit, Effektivität und Modernisierung müssen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berücksichtigung finden.
Transparenz bei den Ausgaben ist zwingend. Nur so bleibt die weitgehende Akzeptanz der Rundfunkabgabe erhalten. Es reicht nicht, dass die Menschen mit ihrer Haushaltsabgabe ein Angebot erhalten, das sie wertschätzen und gut finden. Die Beitragszahler haben zu Recht auch den Anspruch, dass mit ihren Mitteln sorgsam und sparsam umgegangen wird. Die Sender sind hier in einer Bringschuld.
Die digitale Revolution in der Medienlandschaft muss gleichwohl dazu führen, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu diskutiert wird. Die nach wie vor konsequente Ausrichtung auf lineare Angebote entspricht nicht mehr der Zeit. Das Internet bietet Mediennutzern die Möglichkeit, über das Fernsehgerät jederzeit Filme verfügbar zu haben und tagesaktuelle Angebote zu nutzen, wie sie auf Internetportalen, wie beispielsweise YouTube, millionenfach zur Verfügung gestellt werden. Der Mediennutzer fragt sich also zu Recht, warum er mit der Rundfunkabgabe die Produktion von Medienangeboten finanziert, diese ihm jedoch nicht dauerhaft in Mediatheken zur Verfügung gestellt werden.
Die Fraktionen von CDU und SPD haben daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich das Land Niedersachsen an diesem Diskurs über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk intensiv beteiligen will.
Wir möchten daher bereits im nächsten Jahr unter der Federführung der Staatskanzlei einen Diskussionsprozess eröffnen, bei dem alle Medienschaffenden gleichberechtigt zu Wort kommen können.
Der NDR ist eine der wichtigsten Rundfunkanstalten der ARD. Niedersachsen ist das größte und wichtigste Bundesland in dieser Vier-LänderAnstalt. Niedersachsen trägt damit auch eine Verantwortung, diesen Diskurs über den öffentlichrechtlichen Rundfunk mit eigenen Beiträgen voranzubringen. Ich freue mich sehr, dass sich die Koalitionsparteien entschieden haben, diesen Auftrag auch auszuführen.
Es verspricht spannend zu werden. Die Medienpolitik wird in Zukunft eine größere Bedeutung in diesem Landtag erhalten, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Ich halte das für richtig, und ich freue mich auf diesen Austausch, den wir in diesem Haus und an dieser Stelle spätestens über das Mediengesetz noch einmal sehr intensiv führen wollen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Fundiert recherchierte Informationen zum Geschehen in der Welt, ein vielfältiges Programm mit sehr reichhaltigen Inhalten - all das stellen die Sender der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten den Menschen in Deutschland jeden Tag bereit. Die für die öffentlich-rechtlichen Sender arbeitenden Journalisten und Redakteure können unabhängig von Politik und Wirtschaft ihrer Tätigkeit der investigativen Recherche nachgehen, ohne den Vorgaben von bestimmten Interessenvertretern ausgesetzt zu sein.
Das vor einigen Wochen getroffene Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist richtungweisend. Mit seinem Urteilsspruch erkennt es ganz klar an, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen großen Mehrwert für die Menschen in unserem Land bedeutet. Mit den zahlreichen Programmen haben die Menschen eine sehr große Auswahlmöglichkeit. Dafür scheint der Rundfunkbeitrag in seiner
Besonders heute mit sich schnell verbreitenden Falschnachrichten ist es auch laut Bundesverfassungsgericht sehr wichtig, auf fundierte, recherchierte Informationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter zugreifen zu können. Dies verstehe ich als deutliches Lob für die großartige Arbeit der vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für diese tägliche Arbeit bedanken wir uns als SPD-Landtagsfraktion sehr herzlich.
Unser Rundfunkbeitrag ermöglicht also eine freie und kritische Berichterstattung bezüglich aller gesellschaftlich relevanten Themen. Damit sind die öffentlich-rechtlichen Sender wichtige Instrumente der Durchsetzung von lebendiger Meinungsfreiheit einerseits und der Möglichmachung von unabhängiger Meinungsbildung andererseits. Das heißt, sie sind ein grundlegender Pfeiler für unsere funktionierende Demokratie.
Wer also gegen dieses wichtige Konstrukt unserer Demokratie ist, der legt auch bewusst die Axt an unser freiheitliches demokratisches System.
Das große Potenzial des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt gerade auch darin, dass jene Stimmen aus der Bevölkerung in ihm sowohl Sprachrohr als auch Ansprechpartner finden können, die in der Masse eben nicht gehört werden. Dies ist besonders wichtig in Zeiten wie diesen, wo rechtsradikale Stimmungsmacher im ganzen Land und auf vielen Kanälen lautstark ihre Propaganda kundtun und die öffentliche Meinung zu ihren Zwecken lenken wollen. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.
Wir brauchen starke, objektive und verlässliche Medien, deren Vertreter unser Grundgesetz achten und auf dieser Grundlage den Menschen helfen, die Geschehnisse in Deutschland und der Welt zu beurteilen. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten tragen auch zu einer pluralistischen deutschen Film- und Medienszene bei. Damit stellen sie insgesamt einen schutzwürdigen Mehrwert für die deutsche Gesellschaft dar.
Landes und aller Bürgerinnen und Bürger. Genau deshalb sind wir auch auf einen starken Rückhalt der Bevölkerung beim Rundfunkbeitrag angewiesen.
Wenn die Akzeptanz durch stabile Gebührengestaltung und auch durch eine Senkung der Betriebskosten geschaffen werden soll, dann aber - das ist sicherlich einer der Hauptpunkte - vor allem zusammen mit einer zeitgemäßen Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Es ist notwendig, seine Aufgaben und Strukturen im Zeitalter der digitalen Medien und Online-Streamingdienste neu zu definieren. Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss mit dem Wandel der Informationslandschaft mithalten, um gesellschaftsfähig und vor allem auch relevant zu bleiben. Dazu muss ein Austausch initiiert werden, um auf möglichst viele Meinungen zurückzugreifen, von denen der Reformprozess sicherlich profitieren kann.
In diesem Sinne ist es sehr relevant, dass die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten transparent und verständlich ist. Wir wissen, 80 % der Deutschen nutzen z. B. täglich das Angebot der ARD. Wöchentlich erreichen die Fernsehsender, Radioprogramme und Internetpräsenzen der ARD sogar 94 % der Bevölkerung. Denn die Zustimmung in unserem Land zu den Rundfunkgebühren und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist sehr hoch. Die Menschen wollen also keinesfalls völlig irrsinnige Konstrukte von rechts wie die Umwandlung in einen schlanken Sky-ähnlichen Bezahlsender. Die, die einen solchen Unsinn - wie ich finde - vorschlagen, haben eigentlich nur Interesse daran, an unserer Demokratie zu sägen, und wollen mit solchen Vorschlägen ausgrenzen.