den dadurch derzeit finanzielle Lücken in Millionenhöhe. Auch die restlichen Zusagen, die das Land plante, aus dem sogenannten Gute-KitaGesetz zu finanzieren, werden derzeit noch nicht eingelöst. Nach Aussagen aus der Bundespolitik kann es noch bis Mitte des nächsten Jahres dauern, bis die Mittel aus dem Bundesgesetz an die Länder fließen. Derzeit ist zudem noch in der Diskussion, dass bereits geplante und begonnene Maßnahmen nicht mit den Bundesmitteln finanziert werden dürfen. Gleichzeitig sorgt die Umsetzung des neuen niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes vor Ort nach Aussage von Trägern und Kommunen nach wie vor für Probleme.
1. Wie soll der Härtefallfonds ausgestaltet werden hinsichtlich der Antragsberechtigung, des frühesten Zeitpunktes für einen Maßnahmenbeginn, einer möglichen Deckelung und einer Zuteilung der Mittel für den Fall, dass die Summe der beantragten Mittel die Höhe des Härtefallfonds übersteigt?
2. In welcher Weise will das Land Defizite kompensieren, die den Kommunen bereits vor dem Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes durch die Abschaffung der Elternbeiträge entstehen, wenn eine rückwirkende Kompensation durch Bundesmittel nicht möglich ist?
3. Welche Maßnahmen plant das Land, um entstandene Unwuchten und Probleme bei der Umsetzung der Novelle des Kindertagesstättengesetzes zu beheben?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Für die Landesregierung antwortet Ihnen Herr Kultusminister Tonne. Bitte, Herr Minister!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages haben SPD und CDU vereinbart, die vollständige Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder zum Kindergartenjahr 2018/2019 einzuführen, damit Teilhabe an Bildung für jedes einzelne Kind gewährleistet werden kann. Den Kommunen als Träger der Kinderbetreuung steht für die wegfallenden Elternbeiträge eine faire Kompensation
durch das Land zu. Die Landesregierung hat dabei dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen, die Ausgleichszahlungen über eine Erhöhung der anteiligen Landesfinanzierung für die Personalausgaben für Gruppen, in denen Kindergartenkinder betreut werden, zu leisten. Um dies umzusetzen, wurde das Kindertagesstättengesetz mit Wirkung zum 1. August 2018 geändert. Der allgemeine Finanzhilfesatz wurde für Kräfte in Gruppen, in denen Kindergartenkinder aufgenommen wurden, von 20 % auf 55 % erhöht. Zum 1. August 2019, 2020 und 2021 wird dieser Finanzhilfesatz um jeweils einen weiteren Prozentpunkt angehoben und erreicht mit dem Kindergartenjahr 2021/2022 eine Höhe von dauerhaft 58 %.
Aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Elternbeiträge war den Verhandlungspartnern klar, dass mit der seitens der kommunalen Spitzenverbände gewünschten Ausgleichszahlung über eine Erhöhung der allgemeinen Finanzhilfe unabhängig von den bisherigen Einnahmen die Kosten von Trägern mit hohen Einnahmen aus Elternbeiträgen unterkompensiert und die Kosten von Trägern mit geringen Einnahmen aus Elternbeiträgen überkompensiert werden könnten.
Daher sind weitere Maßnahmen im sogenannten Korb II vereinbart worden. Hierfür ist zunächst die Verabschiedung des Gute-Kita-Gesetzes auf Bundesebene wichtig. Für Kommunen, denen nach Einführung der Beitragsfreiheit durch die Veränderung Mindereinnahmen entstehen, haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände einen Härtefallfonds verabredet. Dieser soll für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 eingerichtet, mit einer auf insgesamt 48 Millionen Euro gedeckelten Gesamtsumme ausgestattet werden und damit Härten abfedern. Den Verhandlungspartnern war ebenfalls bewusst, dass es sich hierbei um ein nachgelagertes Instrument handelt und Ausgleiche aus dem Härtefallfonds nach dem Kita-Jahr 2018/2019 gezahlt werden.
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände einigten sich zudem darauf, dass neben Maßnahmen im Bereich Qualität nicht nur der Härtefallfonds, sondern auch die ersetzende Kindertagespflege in der Altersgruppe Ü 3 in die Beitragsfreiheit einzubeziehen sei. Hierfür stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Sollte das Land bundesrechtlich daran gehindert sein, die Förderung bereits zum 1. August 2018 aufzunehmen, würden die Landkreise vorübergehend in Vorleistung treten.
Weiter sollen Zahlungen auf Grundlage der Jahreswochenstundenpauschale um insgesamt 115 Millionen Euro aufgestockt werden. Dies entspricht einer Erhöhung der bestehenden Dynamisierung von 1,5 % auf 2,5 % für Krippen, Kindergärten sowie altersübergreifende Gruppen und Horte. Sollten Bundesmittel dauerhaft zur Verfügung stehen, hat das Land eine Überführung dieser Erhöhung in eine gesetzliche Regelung zugesagt.
Vereinbart wurde zudem, dass die Fördermittel der drei eben genannten Maßnahmen gegenseitig deckungsfähig sind und im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Verteilung der Bundesmittel einer Revision im zweiten Halbjahr 2019 unterzogen werden. Die Landesregierung arbeitet daher derzeit an einer Billigkeitsrichtlinie. Diese wird der Umsetzung der drei genannten Maßnahmen und der Klärung aller notwendigen Formalitäten dienen und nach Abschluss der Gesetzesberatungen auf Bundesebene sowie nach Durchführung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens hier in Kraft treten.
Zu Frage 2: Erstens. Bereits im März 2018 haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, dass die zur Wahrung der Konnexität nötigen Leistungen an die Kommunen durch das Land übernommen werden.
Zweitens. Sowohl das formale Gesetzgebungsverfahren zum Gute-Kita-Gesetz als auch die Verhandlungen mit dem Bund dauern an, sodass sich die These der Frage für uns nicht stellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Zu Frage 3: Etwaige Unwuchten wurden und werden durch pragmatische Lösungen ausgeglichen. Ferner: Die zweite Durchführungsverordnung zum KiTaG ist überarbeitet worden. Es ist vorgesehen, dass diese Änderungen noch im laufenden Jahr in Kraft gesetzt werden. Darüber hinaus wird in einem weiteren Schritt das in die Jahre gekommene KiTaG grundsätzlich neu gefasst und den heutigen Bedürfnissen auch in technischer Hinsicht angepasst.
Letztlich werden und wurden alle Maßnahmen, die keine Änderung der genannten Rechtsnorm erfordern, sofort ergriffen. Das Kultusministerium und auch die Landesschulbehörde haben gute Arbeit geleistet, um eine reibungslose Auszahlung der erhöhten Finanzhilfe an die kommunale Ebene
sicherzustellen. Sofern sich Unwuchten gezeigt haben, wurde schnellstmöglich nachgesteuert. So wird auch weiterhin verfahren.
Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Försterling. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob die Landesregierung aktuell die Defizite, die durch den Wegfall der Elternbeiträge bei den Kommunen entstanden sind, erhebt, um den Härtefallfonds so auszustatten, dass alle Defizite ausgeglichen werden können, und, falls die Landesregierung dies tut, wie hoch diese Defizite bisher ausfallen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das hätte bedeutet, dass wir eine Spitzabrechnung hätten vereinbaren müssen. Das war in den Verhandlungen ausdrücklich nicht gewünscht, und es war beiden klar, dass das Ergebnis der Frage, wie das konkret bei jedem Einzelnen in der eigenen Kita aussieht, erst nach dem ersten Jahr feststeht. Dafür wurde der Härtefallfonds explizit als nachgelagertes Instrument im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden vorgesehen.
Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Hamburg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob sie weiß, welche Kommunen bzw. Gemeinden jetzt zusätzlich erhöhte Krippen- oder Hortbeiträge erheben, um die
Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Hamburg, nein, das liegt natürlich nicht abschließend vor, weil es eine kommunale Entscheidung ist, wie mit den Krippenbeiträgen umgegangen wird. Darüber hinaus dient die Einrichtung des Härtefallfonds genau dazu, dass die Einnahmen nicht auf anderem Wege erhöht werden müssen. Es ist vielmehr über die Verhandlungen, die wir geführt haben, sichergestellt, dass durch die Beitragsfreiheit entstehende Lücken ausgeglichen werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Tonne, in Anbetracht der Tatsache, dass bei den kommunalen Spitzenverbänden jetzt Beschwerden darüber eingehen, dass die Gelder des Härtefallfonds noch nicht fließen, stelle ich Ihnen die Frage: Hat die Landesregierung die verspätete Zahlung dieser Bundesmittel, die erst so spät fließen, bei den Verhandlungen mit eingeplant?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Begrifflichkeit, dass es sich um eine verspätete Zahlung handelt, für falsch. Es war in den Verhandlungen immer klar, dass die Verabschiedung des Gute-Kita-Gesetzes eine Voraussetzung für die Maßnahmen ist, die wir im Korb II miteinander verhandelt haben. Von daher ist das nicht verspätet, sondern war ausdrücklicher Gegenstand der Verhandlungen, die wir miteinander geführt haben.
Vielen Dank. - Die zweite und letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Abgeordnete Försterling.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da im Rahmen der Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auch beabsichtigt gewesen ist, die Tagespflege analog beitragsfrei zu stellen, und viele Landkreise und kreisfreie Städte jetzt schon in Vorleistung getreten sind, ist die Frage: Wann beabsichtigt die Landesregierung konkret, die wegfallenden Beiträge der Tagespflege gegenüber den Kommunen zu kompensieren, bzw. ist der Landesregierung bekannt, ob tatsächlich flächendeckend im gesamten Land Niedersachsen aktuell für Kinder über drei Jahre keine Beiträge für die Tagespflege von den Eltern zu entrichten sind?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Försterling, wie ich in meiner Antwort gerade ausgeführt habe, ist auch die Beitragsfreiheit in der ersetzenden Kindertagespflege Gegenstand der Verhandlungen gewesen. Wir haben dort auch mit den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich besprochen, dass, wenn Gelder des Bundes durch das Land noch nicht bis zum 1. August 2018 fließen können, die Landkreise in Vorleistung gehen. So ist es miteinander vereinbart worden, um die Beitragsfreiheit auch dort gewährleisten zu können.
Vielen Dank. - Ebenfalls zur zweiten und letzten Zusatzfrage erhält das Wort Frau Kollegin Hamburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade ausgeführt haben, dass es die Notwendigkeit einer Erhöhung der Krippen- und Hortbeiträge nicht gebe, weil die Kommunen dafür ja Gelder aus dem Härtefallfonds erhielten, und vor dem Hintergrund, dass der Bund die Mittel erst auszahlt, wenn mit allen 16 Bundes
ländern Verwaltungsvereinbarungen getroffen wurden und die Rahmenbedingungen klar sind, frage ich Sie, ob ich es richtig verstanden habe, dass die Kommunen vor August des nächsten Jahres gar nicht mit den Geldern rechnen können.