Hierbei begrüße ich als eine Maßnahme das neue Förderprogramm des Landwirtschaftsministeriums zum Bau neuer Wirtschaftsdüngerlagerstätten ausdrücklich. Auch dies war übrigens eine Forde
Dem Umweltministerium bin ich in diesem Zusammenhang dankbar für die notwendige Unterstützung bei der unkomplizierten Umnutzung sogenannter JGS-Anlagen, Jauche-
- Gülle, Sickersaft - danke, Herr Birkner -, Jauche-, Gülle-, Sickersaft-Anlagen zu GärsubstratBehältern. Das ist das, was bei Biogas übrig bleibt.
Ich hege hierbei aber auch erhebliche Sympathie für das Ansinnen der FDP, die Maßstäbe für die Bewertung der Wasserqualität innerhalb der EU zu vereinheitlichen und gleichzuziehen. Nur darf hierbei das Ziel des Trinkwasserschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Will sagen: Wenn die statistische Interpretation bei höherer Messstellendichte sein würde, dass wir kein Nitratproblem hätten, kämen wir dem berechtigten Ansinnen der Wasserversorger sicher nicht näher.
Ich teile aber durchaus die Ansicht, dass insbesondere für die juristische Bewertung innerhalb der EU gleiche Bedingungen herrschen müssen, und sehe daher den Beratungen im Ausschuss mit Spannung entgegen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe - eigentlich zieht sich das ja auch durch die Beiträge -, dass wir das Problem nicht leugnen, sondern zugeben, dass wir ein Problem haben und dass wir das auch nur punktuell haben. Der Kollege Grupe hat Recht. Nicht alle Landwirte machen etwas falsch.
Ich habe auch kein Problem damit, mehr Messstellen einzurichten. Liebe FDP, wir sollten aber nicht die Illusion haben, dass das Wasser besser wird, wenn wir mehr Messstellen haben. Man wird nur präziser messen können.
Wenn wir neue Messstellen einrichten, darf das auch nicht dazu führen, dass man bei den alten Messstellen, bei denen die Werte schon im roten
Bereich sind, abwartet. Die EU ermahnt uns, und es läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Die schauen natürlich gerade nach Westniedersachsen wegen starker Verschmutzung unseres Grundwassers und auch unserer Oberflächengewässer mit Nitraten und Phosphaten. Natürlich kommt ein großer Teil aus der Landwirtschaft, wenn auch nicht alles. In Ihrem Antrag ist aber ja von der Düngeverordnung die Rede und von den Nährstoffkreisläufen, die wir schließen wollen und müssen.
Da ist ja auch in den vergangenen Jahren viel getan worden. Wir haben den rechnerischen Überschuss halbiert, indem z. B. kein Zubau von Tierhaltung mehr passiert ist. Wir sehen in jedem Bericht, dass wir weniger Tiere haben: weniger Schweine, weniger Hühner, weniger Puten und weniger Rinder. Damit kommt natürlich auch „hinten weniger raus“. Deshalb sinkt natürlich auch die anfallende Menge.
Laut dem jüngsten Nährstoffbericht fallen in Niedersachsen 59 Millionen t Nährstoffe an. Das sind übrigens - bei Güllewagen mit 25 000 l - Güllewagen an Güllewagen 80 000 km, zweimal um den Äquator. Das ist die Menge, die jährlich in Niedersachsen aus Biogasanlagen und aufgrund der großen Tierzahlen anfällt.
Punktuell haben wir Regionen - Emsland, Cloppenburg, Vechta -, in denen noch nicht alles mit dem Wasser in Ordnung ist. Deshalb war ja der Ansatz richtig. Ich freue mich, dass Sie jetzt noch einmal klargestellt haben, dass Sie nicht dagegen sind, bei dem § 13 zu differenzieren. Als wir damals die Düngeverordnung verhandelt haben, haben wir im Interesse der vielen ehrlichen Landwirte gesagt: Wir können nicht das ganze Land, vom Norden bis Holzminden, von Vechta bis Lüneburg alle über einen Kamm scheren und für alle die Düngeverordnung verschärfen.
Deshalb haben wir uns geeinigt: Bei den roten Gebieten, in denen die Werte an den Messstellen besonders hoch waren, gibt es drei zusätzliche Auflagen, aus dem Katalog von 12 oder 13 Auflagen, die im § 13 stehen. Das müssen die Länder machen. Die sind die fachlich Zuständigen. Die müssen in den roten Gebieten - dort, wo ein Problem ist - Maßnahmen einleiten. Und wenn das Problem gelöst ist, wird die Auflage aufgehoben.
Das erwarten wir von der Landesregierung seit über einem Jahr. Die Düngeverordnung ist seit 2017 in Kraft, und es gibt immer noch keine Maßnahmen nach § 13. Eben ist von der SPD ange
sprochen worden, welche anderen Länder schon Maßnahmen ergriffen haben. Die sollen zielgenau sein, aber sie sollen vor allem wirksam sein. Das Ziel muss es sein, die Nitratbelastung zu reduzieren. Je besser wir das tun, desto schneller können wir die Auflagen für die Landwirte reduzieren.
Ich habe neulich den Chef vom LBEG getroffen. Der hat gesagt: Die Karten liegen alle vor. Sie haben ja auch recht. Wir haben das schon 2017 angeordnet. Das liegt seit Ende 2017 in den Umwelt- und Agrarministerien vor. Flurstücksgenau, um die Messstellen herum - die Verordnung ist klar: 50 mg drüber oder 37 mg mit steigender Tendenz -, erteilt man entsprechende Auflagen.
Da wollen wir nicht ganze Landkreise benennen, sondern flurstücksgenau vorgehen. Die Landwirte, die um eine Messstelle herum betroffen sind, sollen eine Auflage bekommen und nicht alle anderen, bei denen das Wasser um die Messstelle herum in Ordnung ist.
Diese Maßnahme, die flurstücksgenaue Abgrenzung und die drei Auflagen, sind überfällig. Da dürfen wir nicht länger warten. Das dürfen das Umwelt- und das Agrarministerium nicht weiter aussitzen. Die müssen jetzt endlich liefern und nicht immer nur ankündigen.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mal wieder Plenum, mal wieder Düngemittelverordnung und ihre Folgen! Bereits mehrfach und unter diversen Titeln wurden hier die Themen Düngemittelverordnung, Nährstoffkreislauf und Wasserqualität diskutiert.
Nicht, dass wir in diesem Bereich eine wirkliche Entscheidungsbefugnis hätten. Die nationale Zuständigkeit ist hier - wie in unzähligen anderen Fällen - bereits lange durch die EU ausgehebelt worden. Ich nehme an, Sie haben diese Rede für Ihren Kollegen Oetjen geschrieben. Der kann das dann mit nach Brüssel nehmen. Vielleicht kann er ja dort für Deutschland irgendetwas besser machen.
Das letzte Restchen Selbstbestimmung findet sich im § 13 der Düngeverordnung. Dies befugt allerdings nur zur Verschärfung der Regelung, keines
wegs zu anderen Entscheidungen. Der Musterschüler Deutschland wird natürlich - wie z. B. auch bei Natura 2000 - nicht etwa nach seinen nationalen Gegebenheiten und Bedürfnissen schauen, sondern maximal regulieren, was geht.
Betrachten wir die Forderungen Ihres Entschließungsantrages! Schade, dass Herr Grupe gar nicht da ist. Er hat ihn gestellt.
Sie wollen unter Nr. 1 entbürokratisieren. Das finden wir großartig. Nur wie, wenn der Auftraggeber EU an Bürokratie und Regulierungswut kaum zu überbieten ist? Glühbirnen, Gurken, Staubsauger, ja, wir haben sogar einen Grenzwert für die elektrische Leitfähigkeit von Honig festgelegt, und jedes Land hat ein Seilbahngesetz zu erlassen, sogar Schleswig-Holstein.
Nr. 2: keine spezifischen Landesregelungen nach § 13 der Düngeverordnung zu erlassen, die - wie wir jetzt eben noch gelernt haben - nicht verschärfend oder für die einzelnen Fälle dann noch besonders verschärfend wirken sollen. Die Landwirtschaftsministerin kündigte bereits am 17. Mai hier im Plenum an, gemäß § 13 der Düngemittelverordnung in sogenannten Risikogebieten Meldepflichten hinsichtlich der Nährstoffvergleiche und Düngemittelbedarfe auf dem Weg zu bringen.
Von allen Seiten gab es damals Zustimmung. Auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP, gab es keinerlei Widerspruch. Nun, sechs Monate später, da vermutlich die ersten Arbeitsergebnisse ins Haus stehen, soll das Ganze wieder ausgebremst werden. Das ist nicht wirklich fair. Aber da die FDP inzwischen die Landwirte als Zielgruppe für sich entdeckt hat, nutzt es der Außendarstellung.
Unter den Nrn. 3 bis 5 befassen Sie sich mit dem Messstellennetz. Bereits im Dezember 2017 habe ich in meinem Beitrag zu dem Thema auf die unsägliche Verfälschung der Messungen der Wasserbelastungen aufgrund der Gestaltung des Belastungsnetzes hingewiesen - ein deutscher Sonderfall -, dass nämlich gerade aufgrund der Gestaltung und des Umgangs mit der viel zu geringen Anzahl an Messstellen, von denen dann auch noch sonderbarerweise nur die mit den höchsten Belastungen weitergemeldet werden, ein völlig verfälschtes Bild des tatsächlichen Zustands unseres Grund- und Oberflächenwassers entsteht. Die Grünen nannten das damals faktenfrei. Die FDP ist
auf dieses Problem überhaupt nicht eingegangen. Aber sei es drum, jetzt haben Sie es ja für sich entdeckt.
Nrn. 6 bis 8 - die Rückkehr zur realistischen Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort -: Die bedarfs- und standortgerechte Nährstoffversorgung soll wieder Maßstab der Düngung sein. Die Qualität der Produkte und die Flächenproduktivität sollen wieder Maßstab werden, die Düngebedarfe sollen wieder den Boden- und Klimaverhältnissen angepasst werden, und starre Festlegungen von Nährstoffbedarfswerten sollen aufgehoben werden.
Alle Ihre Forderungen unterstützen wir uneingeschränkt. Sie gehen jedoch nicht nur nicht weit genug, sondern auch an den falschen Adressaten. Wenn eine Bürokratiekrake wie unsere Zentralregierung in Brüssel festlegt, was für alle Landwirtschaften, unabhängig von nationalen Gegebenheiten, gut und richtig sein muss, und sich Deutschland in vorauseilendem Gehorsam allem unterwirft, kann ein niedersächsisches Landwirtschaftsministerium nicht viel ausrichten. Wir brauchen wieder mehr nationale Entscheidungsbefugnis, beruhend auf örtlichen Gegebenheiten und fundiertem Fachverstand.
Danke sehr. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor, und wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Vorgeschlagen ist der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Also haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Niedersachsen für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen stark aufstellen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2016
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Europa ist nicht nur Brüssel. Europa sind die Kommunen, Städte und Regionen der EU. Hier leben über 500 Millionen Menschen, die direkt von europäischer Politik profitieren. Hier setzen viele EU-Programme an. Nach einer Erhebung kommen über 94 % des EU-Haushalts den Bürgerinnen und Bürgern, Regionen, Kommunen, Landwirten und Unternehmen in der EU zugute. Die Europäische Union fördert in allen EU-Staaten Projekte und Programme, beispielsweise für die Regional- und Stadtentwicklung, Beschäftigung und soziale Eingliederung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Meeres- und Fischereipolitik sowie Forschung und Innovation.
In der noch laufenden Förderperiode von 2014 bis 2020 konnte Deutschland und insbesondere Niedersachsen massiv vom EU-Haushalt profitieren. In Zahlen ausgedrückt: 19,2 Milliarden Euro EUFörderung aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, 5 Milliarden Euro jährlich für die Landwirtschaft und EU-weit bis zu 80 Milliarden Euro für Forschung und Innovation. Es fließt also viel Geld aus Brüssel nach Deutschland und insbesondere auch nach Niedersachsen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am 2. Mai 2018 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen, MFR, 2021 bis 2027, veröffentlicht und somit die politischen Prioritäten der EU im genannten Zeitraum finanziell unterlegt. Sie hat dabei der Entwicklung Rechnung getragen, dass die EU-Politik in den nächsten Jahren vor zwei großen Herausforderungen stehen wird:
Erstens. Die EU will neue Schwerpunkte setzen und muss auf Entwicklungen der vergangenen Jahre reagieren. Es entsteht ein Mehrbedarf durch das Hinzukommen neuer Aufgabenfelder, z. B. Grenzsicherung, europäische Sicherheitspolitik, Migration und Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von ca. 10 Milliarden Euro jährlich.
Zweitens die Auswirkungen des Brexit. Großbritannien will Ende März 2019 als Mitgliedsland aus der EU ausscheiden. Damit fallen die britischen Mitgliedsbeiträge in Höhe von etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr weg. Das setzt den EU-Haushalt zusätzlich unter Druck. Der Mehrbedarf soll dabei durch Einsparungen und Umschichtungen sowie
höhere Beitragsleistungen der Mitgliedstaaten finanziert werden. Uns allen ist bewusst, dass die EU zur Finanzierung aus Eigenmitteln verpflichtet und für zukünftige Aufgaben finanziell angemessen auszustatten ist. Neben den traditionellen Einnahmequellen werden aktuell auch zusätzliche und alternative Einnahmequellen wie die Digital- und Finanztransaktionssteuer diskutiert - unter Aspekten der Gerechtigkeit und des fairen Wettbewerbs ein absolut sinnvoller Lösungsansatz.