Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage vor dem Hintergrund, dass Staatssekretär Scholz in der letzten Sitzung des Sozialausschusses eingeräumt hat, dass die Beitragsordnung vom Sozialministerium beraten und am Ende auch genehmigt worden ist, warum das Fachministerium und die verantwortliche Ministerin die Pflegekammer nicht dahin gehend beraten haben, dass eine glücklichere und bessere Beitragsordnung zustande kommt.
Warum haben wir das nicht angehalten? Neben der Satzung hatte der Errichtungsausschuss auch die Beitragsordnung zu erarbeiten. Das ist ein umfangreiches Paket. Die sind alle gemeinsam mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 am 20. Juni von der Kammer beschlossen worden.
Das Ministerium ist als Aufsichtsbehörde dazu verpflichtet, die Pflegekammer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu hat es auch gehört, die Arbeitsgruppe Satzung des Errichtungsausschusses bei der Erarbeitung der Beitragsordnung zu begleiten. Das haben wir getan.
Es ist aber ein Gremium der Selbstverwaltung. Wir haben daher bewusst keinen inhaltlichen Einfluss auf die Entscheidung genommen. Es ist klar geworden, dass diese Fragen sehr intensiv sowohl in dem Satzungsausschuss als auch in der Kammerversammlung diskutiert worden sind und die Kammer und die Vertreterversammlung diese Entscheidung getroffen haben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Was hat die Pflegekammer bereits getan, um die Pflegefachberufe zu stärken, und was ist in Planung?
Was hat die Pflegekammer bereits getan? - Die Pflegekammer hat mit der Errichtung, glaube ich, einen echten Kraftakt hingelegt, in so kurzer Zeit so viele Mitglieder zu registrieren.
Zu den Aufgaben zählen die Schaffung einer Infrastruktur und alle Vorbereitungen und die Durchführung zur Wahl der Kammerversammlung. Die Kammerversammlung hat am 8. August 2018 ihre inhaltliche Arbeit aufgenommen, also erst vor einem knappen halben Jahr mit ihrer Arbeit begonnen.
In dieser kurzen Zeit hat die Pflegekammer bereits etliche wichtige Aufgaben der Interessenvertretung der Pflegefachkräfte angestoßen. Dazu gehören die Erarbeitung und Verabschiedung der Übergangsweiterbildungsordnung. Die Befugnis und die Zuständigkeit sind vom Sozialministerium auf die Kammer übergegangen. Sie hat auch eine Ethikkommission eingerichtet. Diese Einrichtung ist, glaube ich, bundesweit einmalig. Sie hat auch die Mitwirkung in Gremien aufgenommen, und zwar eigentlich erst seit diesem Monat. Auf Landesebene ist die Pflegekammer im Landespflegeausschuss und im Krankenhausplanungsausschuss vertreten. Sie ist ebenfalls im Gemeinsamen Landesgremium nach § 90 a SGB V, in unserem Steuerkreis zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes sowie in der Enquetekommission, die gerade erst ihre Arbeit aufgenommen hat, vertreten.
Auf der Bundesebene wirkt die Pflegekammer in den Arbeitsgruppen 1 bis 3 der Konzertierten Aktion Pflege mit, von der wir uns alle erhoffen, dass sie maßgebliche Entscheidungen trifft. Seit diesem Jahr ist sie auch an politischen Entscheidungsprozessen im Rahmen der Verbandsbeteiligung, der Beteiligung zu Verordnungen über bauliche Mindestanforderungen für unterstützende Einrichtungen in Niedersachsen, für unterstützende Wohnformen beteiligt. Die Pflegekammer hat dem MS eine umfangreiche Stellungnahme übermittelt. Allen öffentlich geworden ist der Bericht zur Lage der Pflegefachberufe in Niedersachsen, der im Dezember 2018 veröffentlicht worden ist.
Das ist eine erste beeindruckende Zusammenstellung der Daten. Wir haben erstmals wirklich belastbare Fakten zur aktuellen und zukünftigen Si
tuation der pflegerischen Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung. Es wird dann transparent, in welchen Regionen der Fachkräftemangel besonders dramatisch ist. Besonders aufrütteln sollte uns dabei die Tatsache, dass mehr als 38 % der Pflegefachpersonen älter als 51 Jahre sind.
Dieser Bericht untermauert den Handlungsbedarf. Er bietet aber auch eine wertvolle Grundlage, um dieser Entwicklung zu begegnen und eine tragfähige Landschaft wie auch gute Versorgungsmodelle zu entwickeln.
Das alles hatten wir bislang nicht. Ich glaube, dass diese Arbeit sehr wertvoll ist und dass die Kammer in Zukunft die Interessen der Pflegekräfte in diesen Ausschüssen und in allen maßgeblichen Gremien des Landes gut vertreten wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gerne wissen, wie die neue Beitragsordnung ab 2019 konkret aussieht und welche Unterschiede sich dadurch ergeben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die neue Beitragsordnung folgt dem Grundsatz der gerechten und fairen Beitragserhebung. Die Beiträge orientieren sich weiterhin am individuellen Einkommen. Der Beitragssatz von 0,4 % ist hier schon genannt worden.
Die Grenze für die Beitragsfreiheit wurde allerdings von 5 400 Euro auf den Steuerfreibetrag von 9 168 Euro jährlich angehoben. Davon profitieren voraussichtlich 13 000 Mitglieder, die über ein sehr geringes Einkommen verfügen.
Die Pflegekammer verzichtet ab dem Jahr 2019 auf die Festsetzung des Höchstbetrags. Ausschlaggebend für das Jahr 2019 wird deswegen die Selbsteinstufung sein, die bis Ende März vorliegen sollte. Einmal abgegebene Selbsteinstufungen behalten Gültigkeit, bis sie vom Mitglied aktua
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung offensichtlich davon ausgeht, dass die Kammer die bestandskräftigen Bescheide, bei denen man jetzt irgendwie kulant sein und den Pflegekräften entgegenkommen will, wenn noch Umstände bekannt werden, die zu einer Änderung führen müssten, auf der Grundlage von § 49 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - diese Rechtsgrundlage hat mir Herr Staatssekretär Scholz dankenswerterweise genannt - ändern
könne, in dem steht, dass „ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt … mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden“ kann, frage ich mich, wie man das auf diesen Fall anwenden will, um einen Bescheid für das Jahr 2018, der bestandskräftig geworden ist, im Jahre 2019 aus der Welt zu schaffen. Kann das tatsächlich die zutreffende Rechtsgrundlage sein bzw. wie will man das regeln?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Birkner, ich freue mich, dass Sie die Möglichkeit nutzen, Verwaltungsrecht zu erörtern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, wann ist mit dem Haushaltsplan der Kammer für 2019 zu rechnen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nächste Sitzung der Kammerversammlung soll am 28. Februar sein. Dann wird aller Voraussicht nach der Haushalt beschlossen.