Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, ist der Landesregierung bekannt, dass die anerkannte Tierschutzorganisation PETA auf ihrer Internetseite regelmäßig Videos der Animal Liberation Front veröffentlicht und damit eine Kooperation zwischen diesen beiden nicht ausgeschlossen werden kann?
Der zweite Teil Ihrer Frage war, ob man daraus den Rückschluss ziehen kann, dass das ein Zeichen für Kooperation ist.
Das kann man nicht ausschließen, aber es ist zumindest auch nicht zwingend. Von daher würde ich das in den Bereich der Hypothesen verweisen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob sie Erkenntnisse hat, dass es, was die Radikalisierung von Tierrechtsorganisationen angeht, Tendenzen von Gewalt gegen Sachen hin in Richtung Gewalt gegen Personen gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Adasch, Anhaltspunkte für eine Radikalisierung der Tierrechtsszene in dem Sinne, dass bei den begangenen Straftaten eine Entwicklung von Gewalt gegen Sachen hin zu Gewalt gegen Personen stattfindet, liegen nicht vor.
Seit mehreren Jahren ist eher der gegenteilige Trend zu beobachten. Unter den 132 politisch motivierten Straftaten mit Tierschutzbezug in den Jahren 2014 bis 2018 datieren die letzten Gewaltdelikte - ich habe es gerade kurz angedeutet - unter Anwendung von physischer Gewalt gegen Personen aus dem Jahr 2014.
Im September 2014 in Goslar: Ein Tatverdächtiger schlug bei Streitigkeiten zwischen Teilnehmern einer Demonstration gegen einen Zirkus und Demonstrationsgegnern das Opfer gegen den Oberkörper.
Im Dezember 2014 in Celle: Ein Tatverdächtiger schlug bei Handgreiflichkeiten zwischen Zirkusmitarbeitern und Demonstrationsteilnehmern dem Opfer mit der flachen Hand ins Gesicht.
Am 25. Dezember 2014 in Braunschweig, gefährliche Körperverletzung: Zwei Tatverdächtige beschädigten Fensterscheiben von drei Geschäften, darunter ein Pelzladen, und gingen gegen Sicherheitsdienstmitarbeiter durch Sprühen mit Reizgas und Schlagen mit einer Brechstange vor.
Eine Radikalität der Tierrechtsszene in dem Sinne, dass es durch diesen Personenkreis zur Begehung von Gewaltdelikten kommt, ist seit Langem gegeben. Derartige Taten werden vor allem in Form von Brand- und Sprengstoffdelikten begangen, die sich gegen - nach deren Auffassung tierquälerische - Einrichtungen wie Stallanlagen, Tierzwinger, Jagdhochsitze oder Schießstände richten. Nach einem Höhepunkt im Jahr 2016 mit vier Fällen sind Gewaltdelikte seither, mit einem Fall im Jahr 2018, rückläufig.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt nun Frau Kollegin Staudte. Bitte, Frau Kollegin!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass die CDU im Vorspann ihrer Anfrage die Aktualität
dadurch belegt, dass sie auf einen Brandanschlag in Friesoythe hinweist, frage ich die Landesregierung, ob es in diesem Fall Hinweise darauf gibt, dass Tierrechtskreise involviert sein könnten; wir haben keine gefunden, auch nicht unter dem angegebenen Link.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin, vielleicht können Sie den Fall in Friesoythe einmal näher beschreiben. Wann soll das gewesen sein? Ich kann das jetzt so aus dem Kopf nicht beantworten.
Gern. Die CDU hat in ihrer Anfrage geschrieben, am 10. November habe in Neuscharrel ein Schweinestall gebrannt. Nach unseren Recherchen - wenn man auf den Link klickt - war das am 10. Dezember. Dieser Fall wird als Beleg genommen.
Ich habe keine aktuellen Erkenntnisse über den Stand des Ermittlungsverfahrens. Das wäre eine Frage, die vielleicht die Justizministerin beantworten könnte, falls sie Kenntnisse hat.
Vielen Dank. - Der Ball wurde weitergereicht an Frau Justizministerin Havliza. Bitte, Frau Ministerin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Soweit es uns bislang bekannt ist, gehen die Staatsanwaltschaft wie auch die Polizei in diesem Fall von einem technischen Defekt aus.
(Zurufe von den GRÜNEN: Ah! - Christian Meyer [GRÜNE]: Da hat die CDU stellt wieder Falschbehauptun- gen aufgestellt!)
Vielen Dank. - Wir fahren jetzt fort. Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Limburg.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Das war nicht mit Fragezeichen! Sie haben fal- sche Behauptungen aufgestellt!)
- Herr Kollege Meyer, ich habe Sie angesprochen und erwarte, dass Sie jetzt Ihrem Kollegen die Möglichkeit geben, seine Frage zu stellen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass sich die erfreulich sachlichen Ausführungen des Ministers und der Frau Ministerin sehr deutlich abheben
von der mit unwahren Aussagen gespickten Anfrage der CDU, frage ich die Landesregierung, welche konkreten Hinweise es denn in dem zweiten zitierten Fall - in Altenwahlingen -, über den laut CDU am 30. November berichtet wurde, für die Ermittler dafür gibt, dass das ein Brandanschlag aus der militanten Tierrechtsszene war, ob das genannte Graffito nicht schon vorher dort gewesen sein könnte oder ob konkret nachgewiesen ist, dass das Graffito erst unmittelbar in Zusammenhang mit diesem Brand angebracht worden ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Stallbrand auf dem Gelände eines Hähnchenmastbetriebes in Häuslingen - der war ja wohl gemeint -
im Heidekreis am 30. November 2018 wird von der örtlich zuständigen Polizei als politisch motivierte Brandstiftung bewertet.
Am Tatort wurden mit Farbe aufgebrauchte Schriftzüge wie „Stop capitalism!“ und „ALF“ festgestellt. Trotz intensiver Ermittlungsarbeit konnten bisher allerdings keine Täter identifiziert werden.