Thomas Adasch

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds - NSU - gehören ohne jeden Zweifel zu den schrecklichsten Taten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Im Namen dieser unsäglichen Ideologie wurden zehn Menschen heimtückisch ermordet. Bei drei Sprengstoffanschlägen und zahlreichen Raubüberfällen wurden mehrere Menschen teilweise schwer verletzt. Zurück bleiben traumatisierte Opfer und Angehörige.
Aufseiten der beteiligten Sicherheitsbehörden kam es zu zahlreichen Fehlern. In Richtung einer rechtsextremen Motivation wurde kaum ermittelt. Opfer wurden verdächtigt, in kriminelle Zusammenhänge verstrickt zu sein. Die Leitmedien sprachen von „Döner-Morden“.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Taten, Tatfolgen und Ermittlungspannen haben uns alle erschüttert zurückgelassen. Gerade in diesem Fall
ist eine umfangreiche Aufklärung der Sachverhalte notwendig - zum einen für die Opfer und Angehörigen, zum anderen, um zukünftig Fehler zu vermeiden.
Auf den ersten Blick scheint der Antrag der Grünen auf Wiedereinsetzung des Löschmoratoriums für NSU-Akten daher naheliegend.
Auf den zweiten Blick, Herr Kollege Limburg,
ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Grundsätzlich existieren gesetzliche Löschfristen, die nur bei einem besonderen sachlichen Grund außer Kraft gesetzt werden können. Dieser lag durch die parlamentarische Überprüfung und das Interesse an der Aufklärung des NSU-Komplexes vor. Nach Bekanntwerden des NSU im Jahre 2011 wurde ein Löschmoratorium für sämtliche Unterlagen mit Bezug zum Rechtsextremismus angeordnet. Der niedersächsische Verfassungsschutz nahm eine umfassende Auswertung von Akten des Bereichs Rechtsextremismus vor und stellte die Ergebnisse dem Generalbundesanwalt in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern zur Verfügung.
Nach dem Abschluss sämtlicher Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, bei denen es zu Zulieferungen Niedersachsens kam, lag kein sachlicher Grund für ein Löschmoratorium mehr vor. Es wurde daher im September 2017 aufgehoben. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat danach gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben Löschungen vorgenommen. Abgesehen von fehlenden Sachgründen für eine Wiedereinsetzung sind somit auch weite Teile der fraglichen Daten gar nicht mehr vorhanden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der niedersächsische Verfassungsschutz hat die relevanten Daten ausgewertet und zugänglich gemacht. Es sind keine Sachgründe für eine Wiedereinführung des Löschmoratoriums gegeben, und die Daten sind in großen Teilen nicht mehr vorhanden. Daher lehnen wir eine Wiedereinführung ab.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Klima in unserer Gesellschaft ist rauer geworden. Das bekommen insbesondere diejenigen zu spüren, die mit ihrem Einsatz und Engagement ganz wesentlich zum Funktionieren unserer Gesellschaft beitragen, ob Polizisten, Feuerwehrleute, Mitarbeiter der Rettungsdienste oder seit einiger Zeit auch vermehrt Politiker.
Beleidigungen, Bedrohungen und teilweise körperliche Übergriffe sind für viele traurige Realität, ganz aktuell der Farbanschlag auf das Wohnhaus des Oberbürgermeisters von Goslar, Oliver Junk - Beleidigungen, bei denen sich jeder anständige Mensch mit Ekel abwenden möchte, Bedrohungen gegen Leib und Leben, bei denen auch Familienangehörige nicht außen vor bleiben, körperliche Übergriffe bis hin zum Mord. Einige prominente Fälle sind uns allen dabei in schmerzhafter, teils noch frischer Erinnerung.
Gerade auf kommunaler Ebene gibt es jedoch auch viele weniger prominente Fälle. Vielfach sind dabei Ehrenamtliche betroffen, und vielfach kommt auch hier die Gefahr von rechts außen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat ein Bürgermeister einen Waffenschein beantragt. Er war bedroht worden, nachdem er gegen antisemitische und menschenverachtende Wahlplakate einer rechtsextremen Partei vorgegangen war. Das ist nur ein Beispiel von vielen im Lande.
Im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz hat die Große Koalition im Bund bereits 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen, welches die verschiedenen Plattformbetreiber bei der Unterstützung dieses Kampfes in die Pflicht nimmt.
Im Angesicht der schrecklichen Ereignisse, die sich seitdem ereignet haben, hat das Bundeskabinett am 19. Februar einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Bei konkreten Anhaltspunkten, etwa Morddrohungen, Volksverhetzung oder Androhung sexueller Gewalt, sollen die Plattformbetreiber zukünftig zu einer Meldung an das Bundeskriminalamt verpflichtet werden. Zudem sollen solche Delikte in Zukunft deutlich härter bestraft werden. Es soll eine Anpassung von Straftatenkatalogen erfolgen, um verschiedene Lücken zu schließen.
Die sozialen Medien sind nur eine Seite der Medaille. Denn wie wir wissen, finden Hass und Hetze nicht nur in der virtuellen Welt statt, sie bahnen sich ihren Weg in die Realität, wo sie auch in Gewalt gipfeln. Darum sieht der Gesetzentwurf einige Verbesserungen hinsichtlich des Melderechtes vor.
So sollen die bislang sehr strengen Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunftssperre gelockert werden. Zudem sollen die schutzwürdigen Interessen, die eine Auskunftssperre rechtfertigen, um den Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugter Nachstellung erweitert werden.
Auch die Große Koalition in Niedersachsen beschäftigt sich schon lange mit dem Themenkomplex. Im letzten Jahr wurde durch den Landtag ein Entschließungsantrag der die Koalition tragenden Fraktionen angenommen. Dieser widmete sich dem besseren Schutz von Einsatzkräften und Amts- und Mandatsträgern und umfasste u. a. die Erarbeitung eines Fünf-Punkte-Plans zum Schutz kommunaler Mandatsträger.
Im Landeskriminalamt wurde eine zentrale Stelle zur Bekämpfung von Hass im Internet eingerichtet, die u. a. als zentraler Ansprechpartner für die Polizeibehörden dient und gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt Gefährdungsbewertungen für Niedersachsen erstellt und fortschreibt. Auch die Sichtung von Feindeslisten politischer Extremisten und die Information der Betroffenen zählen zu ihren Aufgaben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Problemlagen sind erkannt. Sowohl in Niedersachsen als auch auf Bundesebene wurde und wird entschieden reagiert. Die unbedingte Entschlossenheit, gegen Hass, Hetze und Gewalt vorzugehen und die davon Betroffenen zu schützen, ist Konsens unter den demokratischen Parteien in diesem Hause.
Über die im Einzelfall besten Wege werden wir dabei gemeinsam diskutieren. In diesem Sinne freue ich mich auf die konstruktive Beratung im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hintergrund dieser Aktuellen Stunde ist u. a. die massive Bedrohung und Einschüchterung mehrerer Polizisten in Osnabrück durch Mitglieder krimineller Clans. Dort wurden Polizeibeamte mit dem Auto verfolgt, oder es wurde vor ihren Wohnhäusern auffällig geparkt. Ein anderer Beamter wurde beim Besuch eines Fitnessstudios mit seinem Sohn von einem Clanmitglied angesprochen und gefragt, ob es sich um seinen Sohn handele.
Die Botschaften sind subtil, aber klar verständlich und konkret adressiert: Wir wissen, wer du bist und was du machst. Wir kennen deine Familie und dein Umfeld. Lass uns also in Ruhe, sonst passiert dir oder deiner Familie etwas!
Um es klar zu sagen: Ein derartiges Vorgehen gegen unsere Polizeibeamten ist völlig inakzeptabel und aufs Schärfste zu verurteilen.
Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten erledigen Tag für Tag einen schweren und gefährlichen Job. Ich schließe mich ganz ausdrücklich den Ausführungen des Polizeipräsidenten Michael Maßmann an und danke ihm ausdrücklich für seinen öffentlichen Vorstoß.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der einzige Weg, dieses Verhalten der kriminellen Clans langfristig abzustellen, ist es, mit aller Härte und Konsequenz gegen diese vorzugehen und sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit in ihren kriminellen Aktivitäten zu stören. Die Regierungsfraktionen haben den Druck auf die Clans in dieser Legislaturperiode u. a. durch die Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen erhöht.
Auch im Bereich der personellen Ressourcen hat diese Koalition bereits einiges auf den Weg gebracht. So wurde die Polizei mit 766 zusätzlichen Stellen - Vollzug und Verwaltung - ausgestattet, und auch im Bereich der Beschäftigungsmöglichkeiten - bei den Tarifbeschäftigten - kamen 184 Stellen hinzu. Im Bereich der Justiz haben die
Regierungsfraktionen beschlossen - das ist hier schon mehrfach angeführt worden -, für den Haushalt 2020 die Staatsanwaltschaften mit insgesamt 18 zusätzlichen Stellen - 9 Staatsanwälte, 9 Sachbearbeiter - auszustatten, die sich nicht nur mit Clankriminalität befassen sollen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, was können wir darüber hinaus kurzfristig tun, um solchen Einschüchterungsversuchen zu begegnen? Es ist wichtig, jeden Bedrohungsfall ernst zu nehmen und darüber nachzudenken, wie in jedem Einzelfall am besten reagiert werden kann.
Auch vor dem Überschreiten der Schwelle zur Straftat kann und muss bereits reagiert werden, z. B. durch gezielte Gefährderansprachen, Platzverweise, Kontakt- und Aufenthaltsverbote. Ich bin mir sicher, dass unsere Behörden hier flexibel und intelligent agieren, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Darüber hinaus müssen wir aber auch darüber nachdenken, gegebenenfalls das Strafrecht weiter anzupassen - an der Stelle sind wir anderer Auffassung als Grüne und FDP -,
um auch derartige subtile Bedrohungsszenarien zu erfassen. Insofern bin ich Frau Justizministerin Barbara Havliza dankbar, die hierzu bereits einen konkreten Vorschlag unterbreitet hat, um den Bedrohungstatbestand des § 241 StGB weiter zu fassen, sodass künftig nicht nur Drohungen mit einem Verbrechen unter Strafe gestellt werden.
Zudem brauchen wir dringend eine unbürokratische Auskunftssperre im Melderegister für diejenigen Personen in Polizei und Justiz, die mit Clankriminalität befasst sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer versucht, unseren Rechtsstaat auszuhebeln, den müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen. Polizei und Justiz können sich dabei auf die Rückendeckung der CDU-Fraktion verlassen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Demokratie hat Feinde. Diese einfache, aber unbequeme Wahrheit wurde uns in diesem Jahr abermals schmerzhaft in Erinnerung gerufen. Wir stehen auf allen Extremismusfeldern vor gewaltigen Herausforderungen. Um dieser Herr zu werden, bedarf es einer guten personellen und technischen Ausstattung sowie angemessener gesetzlicher Rahmenbedingungen für den Verfassungsschutz.
In den Jahren 2018 und 2019 hatten wir beim Verfassungsschutz einen Personalaufwuchs um immerhin 30 Stellen. Mit dem Haushalt 2020 werden wir 50 Stellenhebungen durchführen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein notwendiger Schritt, um auch in Zukunft qualifizierte und engagierte Bewerber für diesen anspruchsvollen und wichtigen Dienst an unserer Demokratie zu gewinnen.
Darüber hinaus haben die Regierungsfraktionen dafür gesorgt, dass im kommenden Haushalt 750 000 Euro für die Optimierung der technischen Ausstattung angesetzt sind. Davon sind 200 000 Euro für die G-10-Stelle, für Analysesoftware, für leistungsfähige Server und grundlegende Softwareerneuerung vorgesehen. Damit reagieren wir u. a. auf die immer wichtiger werdende Rolle des digitalen Raums, insbesondere auch in Bezug auf die Radikalisierung.
500 000 Euro werden in die Modernisierung des Fuhrparks investiert. Um die personelle und technische Ausstattung kümmern wir uns schon in diesem Haushalt. Im Zuge der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes - das ist angeklungen - werden wir bald dafür sorgen, dass auch die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um in Zukunft die technischen Möglichkeiten des Verfassungsschutzes noch besser ausschöpfen zu können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im Rahmen der ersten Beratung ausgeführt, ist dieser Gesetzentwurf der AfD handwerklich schlecht gemacht und entbehrt er auch inhaltlich jeglicher Grundlage.
Die Motivlage, Frau Guth, zu diesem Gesetzentwurf ist doch durchschaubar. Anstatt sich in kruden Verschwörungstheorien zu angeblicher politischer Einflussnahme zu ergehen, sollte die AfD ihren Blick besser nach innen richten. Ihr Problem ist
doch in Wahrheit, dass Sie sauer sind auf den Verfassungsschutz, dass Sie sich ärgern über den Verfassungsschutz und über den Innenminister. Das ist doch Ihr wahres Problem.
Ganz gleich, wie in Niedersachsen der Verfassungsschutz organisiert ist: Sie von der AfD werden mit Sicherheit nie Freunde des Verfassungsschutzes. Da bin ich mir ziemlich sicher.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um dem Präsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Bernhard Witthaut, ausdrücklich meinen Dank auszusprechen - er ist heute unter uns -; denn nach seiner Amtsübernahme hat er durch eine Reihe von Maßnahmen den Verfassungsschutz in ein wirklich ruhiges und gutes Fahrwasser gebracht.
Der Verfassungsschutz in Niedersachsen ist gut aufgestellt.
Nein.
Um den stetigen Veränderungen auf den verschiedenen extremistischen Feldern zu begegnen, müssen wir natürlich willens und in der Lage sein, jederzeit alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Insofern müssen wir bei der bevorstehenden Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes natürlich auch über Befugnisse reden dürfen, die vor zwei Jahren noch nicht opportun erschienen.
Wir leben in schwierigen Zeiten - weltweit, europaweit. Wir wissen um die Gefahr von Anschlägen, um die aktuelle Bedrohungslage. Wir müssen deshalb alles unternehmen, um unseren Verfassungsschutz entsprechend zu unterstützen.
Der Verfassungsschutz hat die volle politische Rückendeckung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bündnis 90/Die Grünen und die FDP werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass wir ihre Auffassung nicht teilen. Indem sie das ständig wiederholen, wird es auch nicht besser.
Herr Kollege Meyer, Sie laufen seit Monaten durch das Land und suggerieren einen Polizeistaat, einen Überwachungsstaat. Wir haben in diesen Tagen hier sehr ernsthaft über die furchtbaren Ereignisse in Halle diskutiert und debattiert. Ist bei Ihnen eigentlich noch nicht angekommen, wie die Lage hier bei uns im Lande ist und dass wir wirklich alles unternehmen müssen, um zumindest die Sicherheit zu erhöhen?
Uns ist auch klar: Eine 100-prozentige Sicherheit wird es nicht geben. Aber wir müssen in einer solchen Situation, in der wir eine akute Bedrohungslage haben, unseren Sicherheitsbehörden doch wirklich alle Instrumente an die Hand geben, dass sie das Risiko von Anschlägen möglichst minimieren.
Ihre andauernde Kritik wird dieser Sache überhaupt nicht gerecht.
Ein Wort an die FDP: Bei aller Wertschätzung - das, was Sie hier seit Monaten betreiben, ist falsch verstandener Liberalismus.
Nein.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich diesem Gesetzentwurf inhaltlich widme, möchte ich einige grundsätzliche Kritik an diesem Gesetzentwurf und an der ihm innewohnenden Haltung der AfD loswerden.
Herr Wichmann beklagt sich einerseits über den Tatbestand der Verletzung der Menschenwürde und attackiert den Innenminister andererseits mit folgendem Satz - ich zitiere wörtlich -: Er will sich die FDP als Skalp anheften auf seinem Weg an die SPD-Spitze.
- Die AfD!
Statt sich in wilder Rhetorik zu üben, Herr Kollege Wichmann, sollten Sie lieber in Ihren eigenen Reihen für Anstand, Respekt und Ordnung sorgen.
Statt sich in eine Opferrolle zu begeben, sollten Sie Verantwortung für sich selbst und Ihre Partei übernehmen, auch vor dem Hintergrund, dass Sie aufgrund des Wählerwillens in diesem Parlament sitzen dürfen.
Nun zu Ihrem Gesetzentwurf, den so zu nennen, mir erhebliche Probleme bereitet, da er handwerklich miserabel gemacht ist. Es fehlen beispielsweise entsprechende Artikelgesetze. Über die Auswirkungen steht ebenfalls nichts darin: Welche Veränderungen und Folgen könnten eintreten? Wo liegt der Mehrwert einer Änderung in der Form, die Sie fordern? Sie behaupten, Ihr Antrag würde zu keinen Mehrkosten führen, jedoch kosten Umorganisationen in Behörden erfahrungsgemäß viel Geld.
Herr Wichmann beklagt eine zunehmende politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes: Die Kriterien für die Einstufung einer Gruppierung als verfassungsfeindlich hätten sich seit den 90er-Jahren geändert, und die Verfassungsschutzbehörden hätten an dieser Stelle einen breiten Ermessensspielraum.
Herr Wichmann, das Interesse des Verfassungsschutzes an Ihrer Partei ist nicht das Ergebnis von irgendwelchen politischen Vorgaben der Landesregierung. Vielleicht hängt das Interesse des Verfassungsschutzes damit zusammen, dass Sie selbst es für nötig halten, Ihre Parteifreunde darüber aufzuklären, dass Aussagen wie - ich zitiere - „Farbige sind Tiere“ gegen die Menschenwürde verstoßen. Dass man das in Ihrer Partei den Leuten explizit sagen muss, zeigt entlarvend, wie es um Ihren Anstand und Ihren moralischen Kompass bestellt ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Trennung von Verfassungsschutz und Polizei ist gesetzlich auch aus gutem historischen Grund festgeschrieben und wird schon heute gesetzeskonform erfüllt.
Ich komme zum Schluss. Das Ganze ist eine müde Showeinlage. Damit soll zum einen das Unvermögen der AfD überspielt werden, parteipolitische und persönliche Standards bezüglich Eigenverantwortung, Respekt und demokratischer Integrität zu implementieren. Zum anderen will sich die AfD als Opfer einer angeblich politisch gelenkten Behörde darstellen, statt einzusehen, dass sie dem Verfassungsschutz durch ihr Verhalten gar keine andere Wahl lässt, als sich mit ihr zu befassen.
Ihre Beweggründe für diesen Gesetzentwurf sind durchschaubar und denkbar einfach gestrickt, genauso wie der vorliegende Entwurf selbst.
Wir als CDU-Fraktion stehen hinter unserem Verfassungsschutz und werden diesen zu einem noch stärkeren Bollwerk gegen Hetze und Extremismus gerade auch im Internet ausbauen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Einsatzkräften der niedersächsischen Polizei liegt der CDU und auch mir ganz persönlich besonders am Herzen. Gerade deswegen gilt es, Herr Kollege Ahrends, in dieser Debatte nicht in Alarmismus zu verfallen, sondern die Debatte fachlich und politisch nüchtern zu bewerten.
Im Grunde gibt es zwei Fragen zu beantworten: Wie verbreitet sind Carfentanyl und Fentanyl in der niedersächsischen Drogenszene? Und welche Maßnahmen zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten sind bereits implementiert?
Zunächst zur Verbreitung: Das Innenministerium führt in einer schriftlichen Stellungnahme aus, dass statistische Aussagen zur Verbreitung von Carfentanyl und Fentanyl im niedersächsischen Drogenmilieu aktuell nicht möglich seien. Der Grund ist, dass wegen der geringen Fallhäufigkeit und der noch geringeren polizeilichen Relevanz dazu bisher keine Sondererhebungen durchgeführt wurden. Ich möchte hier betonen, dass bei polizeilichen Maßnahmen in Niedersachsen bisher kein Carfentanyl sichergestellt wurde. Alles in allem kann also die Verbreitung von Carfentanyl als äußerst gering eingeschätzt werden.
Nun könnte man fragen, was passiert, wenn sich wider Erwarten trotzdem Einsatzlagen ergeben, bei denen diese Drogen eine Rolle spielen. Generell gilt: Der Umgang mit chemischen Gefahrenstoffen gehört zur alltäglichen Arbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Sie werden im Rahmen ihrer Ausbildung dahin gehend vorbereitet, auch im Hinblick auf die Eigensicherung.
Speziell zu den Themen Fentanyl und Fentanylderivate wurden entsprechende Informationen und Hinweise zusammengetragen und den Polizeibehörden sowie der Polizeiakademie zugänglich gemacht.
Alles in allem lässt sich sagen: Die niedersächsischen Polizeibehörden kommen ihrer Arbeitgeberpflicht zur Minimierung der Gefährdungspotenziale in Gänze nach. Sollte es trotz der geringen Verbreitung und der guten Vorbereitung der Polizei doch zu einem unbeabsichtigten Hautkontakt mit diesen Stoffen kommen, ist das Risiko einer Vergiftung wegen der langsamen Aufnahme des Stoffes als gering zu betrachten.
Nach jahrelanger aktiver Tätigkeit als Polizeibeamter und auch jetzt, in passiver Funktion, kenne ich niemanden in der niedersächsischen Polizei, der die flächendeckende Ausgabe von Naloxon fordert. Insofern, Herr Kollege Genthe, kann ich Sie beruhigen: Auch die Berufsvertretungen der Polizei haben diese Forderung zu keinem Zeitpunkt gestellt. Insofern hat der Ausschuss aus meiner Sicht auch richtig reagiert, indem er gesagt hat: Wir führen keine Anhörung durch.
Weiterhin gilt, dass aufgrund der derzeitigen Gefährdungsbeurteilung durch das niedersächsische Innenministerium keine Notwendigkeit einer präventiven Verteilung von Naloxon-Nasenspray an die polizeilichen Einsatzkräfte gesehen wird.
Dieser realistischen und nüchternen Einschätzung der tatsächlichen Risiken für die niedersächsischen Einsatzkräfte folgend wird die CDU-Landtagsfraktion den vorliegenden Antrag ablehnen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche Informationen an die Polizeibehörden und an die Opferschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen weitergegeben wurden.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sport eint, bildet, aktiviert, begeistert, integriert und trägt zur Ausbildung von Werten bei. Bewegung in jeder Form leistet für Jung und Alt einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit und entlastet durch Prävention unsere Sozialsysteme. Es gibt also vielerlei gute und gewichtige Gründe, Sport zu unterstützen, ihn zu fördern und entsprechende Angebote auszubauen. Das Land Niedersachsen unterstützt daher den organisierten Breiten- und Spitzensport, die Fanprojekte im Fußball sowie die Integrationsprojekte für ein friedliches Zusammenleben und Vielfalt im Sport.
Neben dem Breitensport gilt es nun aber auch verstärkt den Nachwuchs im Leistungssport in den Fokus zu nehmen und besser zu unterstützen. Schließlich müssen für eine erfolgreiche Nachwuchsförderung im Leistungssport auch gewisse Rahmenbedingungen stimmen - Rahmenbedingungen, die es beispielsweise jungen Nachwuchstalenten ermöglichen, sich auf der einen Seite auf den Sport und die sportlichen Leistungen zu konzentrieren und auf der anderen Seite parallel eine berufliche Karriere zu starten und damit frühzeitig für die Zeit nach dem Sport vorzusorgen. Und gerade das ist in der heutigen beruflichen Welt gar nicht so einfach.
Meine Damen und Herren, diesem Ziel dient der nun vorliegende geeinte Antrag. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, darin die Handlungsaufträge an die Landesregierung aus dem Ursprungsantrag zu straffen und zu konkretisieren.
Zunächst ist zu prüfen, wie ein solides Konzept entwickelt werden kann. Uns lag dabei vor allem auch die Konkretisierung - das haben Vorredner bereits angesprochen - auf einen Pool von bis zu zehn Stellen innerhalb der gesamten Landesverwaltung am Herzen, ebenso aber auch die Einbeziehung der Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft.
Für den Erfolg unserer Spitzensportler bzw. angehenden Spitzensportler ist es aus meiner Sicht unerlässlich, dass das Land Niedersachsen sie so breit wie möglich unterstützt. Dazu gehört auch, ihnen die Sorge um die berufliche Entwicklung zu nehmen. Schließlich profitiert am Ende auch das Land von herausragenden Spitzensportlern aus Niedersachsen. Herr Onay hat eben schon von möglichen Medaillen gesprochen. Die Spitzensportler sind seit Jahren durch ihr persönliches Vorbild im Leistungssport eines der größten Aushängeschilder des Landes Niedersachsen und
damit ganz klar auch ein Imagegewinn für unser Land.
In diesem Sinne freue ich mich über die gleich anstehende geeinte Abstimmung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob sie Erkenntnisse hat, dass es, was die Radikalisierung von Tierrechtsorganisationen angeht, Tendenzen von Gewalt gegen Sachen hin in Richtung Gewalt gegen Personen gibt.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewalt ist zu verurteilen und hat in der politischen Debatte nichts zu suchen.
Kurz zum Fall Magnitz, der neben Danzig vielleicht auch Anlass für diese Aktuelle Stunde ist. Wer auch immer die Täter waren: Ein Angriff auf einen Bundestagsabgeordneten, auf einen Bürgermeister ist ein Angriff auf die Demokratie und auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens.
Das Gewaltmonopol des Staates wurde in diesen Fällen angegriffen. Auf Hass wurde mit Hass reagiert. Hass und Gewalt schaden der politischen Debatte, dem politischen Diskurs und stehen generell jeglicher politischer Kultur entgegen.
Indem man sich zu einfachen Schlussfolgerungen verführen lässt und sich selbst in die Opferrollen zwängt, nimmt ein gefährlicher Fatalismus überhand. Man hat den demokratischen Wettstreit schon verloren, ja schon aufgegeben, wenn man sich nur noch radikaler Ausschlusskriterien bedient.
Es ist gleichzeitig völlig berechtigt, darauf hinzuweisen - Kollege Limburg hat das auch getan -, dass die AfD durch Äußerungen wie „Wir wollen Merkel nicht jagen, wir wollen sie erledigen“, zu eben der Verrohung des Klimas beiträgt, die so häufig gerade auch von Ihnen beklagt wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Hassreden des politischen Gegners dürfen keine Entschuldigung für eigene Hasstiraden sein. Im Gegenteil, sie müssen uns anspornen, im politischen Wettstreit besser zu sein. Jegliche Opferrolle, Vereinfachung und Verrohung sind einer politischen Debatte abträglich und schwächen lediglich die eigene Position.
Ersteres hat sich leider wieder in der Opferrolleninszenierung der AfD in der Causa Bückeburg gezeigt. Von Anfang an ist der Eindruck entstanden, dass es Ihnen gar nicht darum ging, vor dem Staatsgerichtshof recht zu bekommen. Vielmehr wollten Sie einmal mehr das Märchen Ihrer parlamentarischen Opferrolle erzählen, in die Sie die anderen Parteien angeblich hineindrängen.
Jeder Form von Gewalt ist entschieden entgegenzutreten. Jeden gewalttätigen Tendenzen müssen alle demokratischen Kräfte entschieden entgegenwirken.
Seit letzter Woche ist aber auch klar, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, dass der Verfassungsschutz Ihre Partei für potenziell verfassungsfeindlich hält. Er hat Ihre Partei zum Prüffall erklärt, die Jugendorganisation und die parteiinterne völkische Gruppierung „Der Flügel“ gar zu Verdachtsfällen. Es gebe Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen.
Wenn wir in diesem Hohen Hause über politische Gewalt und Gewaltfantasien sprechen wollen, so darf man die parteieigenen Äußerungen der AfD nicht außen vor lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle aufrechten Demokratinnen und Demokraten müssen jeder Anwendung von politischer Gewalt entschlossen und couragiert entgegentreten. Darüber sollten wir uns alle - alle demokratischen Parteien - in diesem Hause einig sein.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuvorderst möchte ich Folgendes betonen: Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU beken
nen sich ausdrücklich zu einem starken und handlungsfähigen Verfassungsschutz. Wir setzen bereits mit diesem Haushalt nach einem Jahr einen Großteil der Pläne aus dem Koalitionsvertrag um, indem wir die personelle und sachliche Ausstattung des Verfassungsschutzes deutlich verbessern.
Mit 50 neuen Stellen, davon 30 aus dem Bestand der Polizei - Kollege Lechner hat es gesagt -, werden wir den Verfassungsschutz für die anstehenden Herausforderungen personell stärken. Der Ausbau der IT-Infrastruktur durch eine moderne Ausstattung im Bereich der Datenverarbeitung wird mit 900 000 Euro unterstützt, um die IT und wissenschaftliche Analysekompetenz des Verfassungsschutzes für die Zukunft auszubauen. Von dem personellen Aufwuchs wird auch die Präventionsarbeit profitieren, darunter die Landesprogramme inklusive der Aussteigerprogramme gegen Rechtsextremismus und Islamismus. Darüber hinaus steht für die CDU die Einführung eines Landesprogramms inklusive eines Aussteigerprogramms für den Bereich des Linksextremismus weiter auf der politischen Agenda.
Neben den notwendigen Investitionen kümmert sich die Koalition natürlich auch um einen angemessenen rechtlichen Rahmen für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Dazu werden wir das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz evaluieren und anpassen und dabei insbesondere die aktuellen Regelungen zur Speicherpraxis und zur Speicherung der Daten Minderjähriger kritisch in den Blick nehmen.
Zugegeben, der niedersächsische Verfassungsschutz ist in den vergangenen Wochen in unruhiges Fahrwasser geraten. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, seien Sie sicher: Wir sind erfolgreich dabei, ihn wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Unser erklärtes Ziel ist der Schutz unseres Landes, unserer demokratischen Gesellschaft und unserer Verfassung. Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf tragen wir diesem Anspruch Rechnung.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Bothe, ich hätte schon erwartet, dass Sie in Ihrem Wortbeitrag auf die heutige Berichterstattung der Bild-Zeitung und weiterer Presseorgane eingehen. Und ich bin schon erstaunt, in welcher Weise Sie sich einem so wichtigen Thema wie dem Linksextremismus annähern. Sie preisen sich unentwegt als Alternative, aber kopieren doch bei den Parteien, die die Probleme in diesem Land angeblich verschweigen.
Offensichtlich war eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg zum Linksextremismus so gut, dass Sie sich nicht einmal die Mühe gemacht haben, die Reihenfolge der Fragen oder Zwischenüberschriften zu ändern, und diese Anfrage abgeschrieben haben.
1 : 1 haben Sie abgeschrieben! Und dann stellen Sie sich auf Nachfrage hin und sagen, das hätten Sie ganz bewusst gemacht! Sie haben stumpf kopiert und versuchen nun, sich wie ein Kleinkind herauszureden.
Dieses Verhalten zeigt nicht nur, dass Sie keine Alternative sind, Herr Bothe, sondern auch, dass Sie keine eigenen Ideen, keine eigenen Konzepte und keine Lust haben, den eigenen Kopf anzu
strengen. Genau das unterscheidet Sie von der CDU und allen anderen Fraktionen hier im Hause.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegen aus der AfD, mit Ihrem Antrag begehen Sie den Fehler, den Sie unserer Gesellschaft häufig vorwerfen: Sie beklagen, dass Maßnahmen gegen Extremismus, vor allem gegen Extremismus von rechts, ergriffen werden. Nun rühmen Sie sich als Retter des Landes gegen Extremismus ausschließlich aus der linken Ecke.
Lassen Sie mich Ihnen sagen: Wir als CDU dulden keine Art des Extremismus, weder von links noch von rechts, noch aus irgendeiner anderen Richtung!
Lassen Sie uns zurückgehen! Der Grund, weshalb in den vergangenen Jahrzehnten gerade ein großes Augenmerk auf dem Kampf gegen rechtsextremistische Strömungen lag, liegt sicherlich in unserer historischen Erfahrung. Das wird man in diesem Zusammenhang mit bedenken müssen,
und das wird angesichts des Ausmaßes von Leid und Schrecken, die die Herrschaft der Nationalsozialisten über dieses Land gebracht haben, auch nach über 70 Jahren hier kaum verwundern. Diese Taten sind im kollektiven Gedächtnis glücklicherweise noch immer tief verwurzelt.
Ich sage ganz deutlich: Auch linke Ideologen haben schlimmstes Leid über die Welt und auch über uns Deutsche gebracht. Auch deshalb dürfen wir selbstverständlich nicht all die Untaten verharmlosen, mit welchen Linksextremisten - getrieben von tief sitzendem Hass sowohl auf den Staat im Allgemeinen als auch auf seine Institutionen und seine Repräsentanten - ganz gravierende Straftaten begehen und damit unsere Rechtsgemeinschaft als Ganzes zu schädigen versuchen.
Ebenso wie andere Extremisten, etwa Islamisten, sind sie nicht bereit, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren, sondern ihnen geht es darum, die bestehende Ordnung zu überwinden. Dies stellt einen deutlichen Angriff auf unsere Verfassung und auf unser Land dar, in welchem uns allen daran gelegen sein sollte und muss, in friedlicher Weise miteinander zu leben.
Wir sollten uns aber fragen: Ist es richtig, dass wir uns hier tatsächlich mehr mit der Frage beschäftigen, aus welcher Ecke unserer Gesellschaft verfassungsfeindliche Straf- und Gewalttaten kommen, als uns vielmehr zu überlegen, wie man solchen Angriffen sinnvoll und nachhaltig begegnen kann? Natürlich spielen die Antworten auf diese Frage eine Rolle, soweit es darum geht, Ursachenforschung zu betreiben. Was treibt die Menschen an, die bereit sind, Gewalt an anderen Menschen und deren Eigentum zu verüben? Welche geistigen Umfelder prägen sie in ihrem Denken?
Hier in diesem Hause hilft es im Kern nicht weiter, wenn man, wie Sie mit Ihrem Antrag, versucht, sich durch einseitig formulierte Anträge zu profilieren. Ihnen geht es darum, mit dieser Debatte die Gräben zu vertiefen, eine Scheindiskussion um die Frage nach rechts oder links zu führen, wo es in Wahrheit nur um eines geht: den Kampf gegen Angriffe auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Diese sollten wir hochhalten und schützen - ganz egal, von welcher Seite sie angegriffen wird.
Wir müssen Aufklärungsarbeit betreiben und sensibilisieren, jungen Menschen eine Perspektive geben und ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie sie in diesem Land etwas verändern können, ohne dabei zu den Mitteln der Gewalt zu greifen. Wir müssen uns nach dem Leitprinzip der wehrhaften Demokratie starke Sicherheitsbehörden leisten, die keine rechtsfreien Räume dulden. Auch dies ist für ein friedliches Miteinander absolut notwendig. Aber all diese Maßnahmen müssen wir eben nicht nur gegen links ergreifen, sondern auch gegen rechts, gegen islamistische oder sonst religiös motivierte Gewalt genauso wie gegen anderweitig motivierten Extremismus aus dem In- oder Ausland.
Genau diesen Ansatz verfolgt die Niedersächsische Landesregierung mit der Ausweitung ihres Landesprogramms, welches nun alle Formen des politischen und religiösen Extremismus mit einbezieht.
Eben dafür machen wir uns seit Jahren stark. Lassen Sie uns jeglicher Form extremistischer Gewalt gegen unsere demokratische Gemeinschaft mit konsequenter Stärke entgegentreten! Dies sollten wir gemeinsam und über alle politischen Lager hinweg tun, vor allem ohne Scheindiskussionen über die Frage, welche Art des Extremismus dabei zunächst vermeintlich zu kurz kommt; denn jede Art von Extremismus schädigt unser Land und unser gemeinschaftliches Miteinander. Dessen Schutz und der Schutz unserer Verfassung müssen unser gemeinsames Ziel sein.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Ich glaube, es ist auch in anderen Wortbeiträgen deutlich geworden, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen.
- Ich kann also Ja sagen. Wir beschäftigen uns natürlich mit diesem Thema.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst einmal der FDP für die erneute Möglichkeit, über die Maßnahmen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen zur Bekämpfung von Clan-Kriminalität zu sprechen.
Wie ich bereits im August-Plenum ausführen durfte, stellt die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen die niedersächsische Polizei und Justiz vor große Herausforderungen, und sie ist Bestandteil einer landesweiten Schwerpunktsetzung. Kennzeichnend für das Phänomen sind der hohe Abschottungsgrad dieser durch ethnische Zugehörigkeit geprägten Gruppierungen oder Familienstrukturen, ihr hohes Mobilisierungs- und Aggressionspotenzial sowie die Ablehnung deutscher Gesetze und Normen.
Im Bereich der Clan-Kriminalität können Rechtsverstöße in ganz unterschiedlichen Bereichen beobachtet werden: von kleineren Ordnungswidrigkeiten bis hin zur organisierten und politisch motivierten Kriminalität. Aus diesem Grunde - der Kollege Genthe von der FDP hat es ja selber auch gesagt - wurde zum 1. März 2018 eine Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen unter Federführung des Innenministeriums und Mitzeichnung des Justizministeriums in Kraft gesetzt. Diese dient der Intensivierung der Bekämpfung von Clan-Kriminalität auf jeder Ebene, und zwar bereits deutlich unterhalb der OK-Schwelle oder der bandenmäßigen Begehungsweise.
Entsprechend der Landesrahmenkonzeption haben mittlerweile alle Staatsanwaltschaften Ansprechpartner „Clan“ benannt, die zumeist aus den OK-Abteilungen kommen. Diese Ansprechpartner sollen bei einschlägigen Einsatz- und Verfahrenslagen ergänzend zu der sachleitenden Staatsanwältin oder dem sachleitenden Staatsanwalt informiert werden. Sie dienen als Netzwerkpartner im Zusammenwirken mit der Polizei und agieren als behördeninterne Berater. Somit ist für ein entsprechendes Lage-, Hintergrund- und Phänomenwissen gesorgt.
Vor diesem Hintergrund wird die Einführung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Organisierte Kriminalität Clan“ unsererseits nicht für erforderlich gehalten. Darüber hinaus begegnen dieser Forderung allerdings auch erhebliche rechtliche Bedenken. Nach § 143 Abs. 4 des Gerichtsverfassungs
gesetzes können bezirksübergreifende Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Verfolgung bestimmter Arten von Strafsachen eingerichtet werden. Demnach können Schwerpunktstaatsanwaltschaften für bestimmte Delikte oder Deliktgruppen bestimmt werden, nicht jedoch für bestimmte Beschuldigte. Letzteres wird allerdings von der FDPFraktion gefordert.
Zu den übrigen Forderungen sei noch Folgendes gesagt: Ansprechpartner für Clan-Kriminalität sind in den Polizeidienststellen bereits vorhanden, und die gute, bereits stattfindende lokale und regionale Zusammenarbeit der zuständigen Behörden wird durch eine Bezeichnung als zentrale gemeinsame Ermittlungsgruppe nicht verbessert.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Niedersachsen gehen wir bereits heute flächendeckend, konsequent, niedrigschwellig und koordiniert gegen Clan-Kriminalität vor. Die Landesrahmenkonzeption vom März 2018 und diverse Polizeieinsätze auch unter Beteiligung verschiedener Spezialeinheiten unterstreichen das.
Ich freue mich auf die Beratungen im zuständigen Fachausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Clankriminalität ist ein Thema, das die Menschen nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland beschäftigt. Die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen stellt die niedersächsische Polizei und Justiz vor große Herausforderungen und ist Bestandteil einer landesweiten Schwerpunktsetzung. Die Clanstrukturen und die damit verbundenen kriminellen Handlungen der Clans sind in
Niedersachsen überregional und flächendeckend vorzufinden. Kennzeichnend für das Phänomen sind der hohe Abschottungsgrad dieser durch ethnische Zugehörigkeit und Familienstrukturen geprägten Gruppierungen, ihr hohes Mobilisierungs- und Aggressionspotenzial sowie die Ablehnung deutscher Gesetze und Normen.
Daher ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen, weil Konflikte intern geregelt werden und Opfer und Zeugen mit einem hohen Bedrohungs- und Gefährdungspotenzial konfrontiert sind. Außer gegen Opfer und Zeugen richten sich Gewaltanwendungen und Morddrohungen der Clans auch gegen Polizei und Justiz, wie etwa die Ereignisse um den Sarstedter Ampelmord 2012/2013 zeigten.
Aufgrund der unterschiedlichen Erscheinungsformen der Clankriminalität und der Delikte in diesem Bereich kommt es auch zu sehr unterschiedlichen Einsatzlagen. Eine exakte zahlenmäßige Erhebung ist daher nicht möglich. Neben der Quantität stellt jedoch insbesondere die Qualität der Einsätze eine große Herausforderung dar. Schon kleine Anlässe wie Verkehrsunfälle und Verkehrskontrollen können sich schnell zu tumultartigen Einsatzlagen ausweiten, die viele Polizeibeamtinnen und -beamte binden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb wurde in Niedersachsen der Nutzen einer intensiven Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der organisierten Kriminalität schon vor einiger Zeit erkannt und in einem gemeinsamen Runderlass von MI und MJ vom 20. Mai 2016 näher ausgestaltet. Die Zahl der herausragenden Einsätze im Zusammenhang mit kriminellen Clans in Niedersachsen ist von 143 im Jahr 2016 auf 248 im Jahr 2017 angestiegen. Daran können wir sehen, dass unsere Polizei den Druck auf diese Ausprägung der organisierten Kriminalität bereits deutlich erhöht hat. Im Juli des vergangenen Jahres trat außerdem ein Bundesgesetz in Kraft, dass die strafrechtliche Vermögensabschöpfung erleichtert.
Zum 1. März 2018 wurde eine Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen unter Federführung des MI und Mitzeichnung des MJ in Kraft gesetzt. Diese dient der Intensivierung der Bekämpfung von Clankriminalität auf jeder Ebene, auch bereits deutlich unterhalb der OK-Schwelle oder der bandenmäßigen Begehungsweise. Darin ist seitens der Justiz vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaften Ansprechpartner mit entsprechendem Lagehinter
grund- und Phänomenwissen zur Verfügung stellen. Diese sollen bei einschlägigen Einsatz- und Verfahrenslagen als behördeninterne Berater und Netzwerkplaner für die Zusammenarbeit mit der Polizei agieren.
Auch die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugsanstalten wird in der Landesrahmenkonzeption thematisiert. Ziel ist die frühzeitige Erkennung von kriminellen Clanstrukturen innerhalb der Justizvollzugsanstalten und von Häftlingen mit Kontakt zu solchen Strukturen außerhalb der Anstalten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im ganzen Land Niedersachsen werden rechtsfreie Räume nicht geduldet. Wo sich kriminelle Strukturen erkennen lassen, geltende Gesetze ignoriert werden und das Recht in die eigenen Hände genommen wird, greift die Polizei konsequent durch. Dabei ist die Eingriffsschwelle niedrig, und rechtlich zulässige Maßnahmen werden konsequent ausgeschöpft. Es gilt die Null-Toleranz-Strategie. Die niedersächsische Polizei und Justiz werden dabei auch die gute Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene fortsetzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Obwohl die Polizeiliche Kriminalstatistik insgesamt einen Rückgang der Zahl der Straftaten aufweist und die Aufklärungsquote weiter steigt, nimmt die Qualität von Straftaten - insbesondere der organisierten Kriminalität - weiter zu. Hinzu kommt die weiterhin hohe abstrakte Gefahr von terroristischen Anschlägen. Diesen Entwicklungen wird die Regierungskoalition von SPD und CDU entgegenwirken. Zudem erhöhen wir die polizeiliche Präsenz auch in der Fläche.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine Kernaufgabe des Staates. Für uns als CDU ist klar: In Niedersachsen muss sich jeder zu jeder Zeit an jedem Ort sicher fühlen. Wir stehen für einen starken Staat, der seine Bürger vor Gefahren und Kriminalität schützt, und für eine wehrhafte Demokratie, die sich gegen Verfassungsfeinde jeder Couleur behauptet. Um das zu gewährleisten, müssen
wir die niedersächsischen Sicherheitsbehörden mit dem notwendigen Personal, den technischen Mitteln und den erforderlichen gesetzlichen Vorgaben ausstatten.
Aus diesem Grund werden wir innerhalb der laufenden Legislaturperiode bis zu 3 000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Polizeidienst schaffen, von denen wir bereits dieses Jahr 750 im Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht haben. Damit sorgen wir für eine höhere Polizeipräsenz und ein verbessertes Sicherheitsgefühl für die Menschen in unserem Bundesland, und zwar ausdrücklich auch im ländlichen Raum.
Neben der Erhöhung der Personalstärke wird zudem die Ausrüstung der Polizei verbessert. Im vergangenen Jahr gab es in Niedersachsen 3 179 Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, bei denen 1 287 Beamtinnen und Beamte verletzt wurden, davon neun schwer.
Die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land leisten eine hervorragende Arbeit. Sie begeben sich in gefährliche Situationen, um Bürger und Gesellschaft zu schützen. Es ist unsere Pflicht, sie dabei nach Kräften zu unterstützen. Zum besseren Schutz der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden wir deshalb Bodycams, Schutzwesten und ballistische Schutzhelme flächendeckend anschaffen.
Im niedersächsischen Modellversuch - der Kollege Becker hat es gesagt - mit 20 Bodycams wurden ihre deeskalierende Wirkung und ihren Nutzen im Polizeialltag erwiesen. Diese Bewertung wird auch von der Gewerkschaft der Polizei geteilt. Daher haben wir uns entschlossen, dieses Einsatzmittel flächendeckend einzuführen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tonaufnahmen zu schaffen.
Die Ausrüstung unserer Spezialeinheiten werden wir ebenfalls verbessern. Darüber hinaus werden wir mobile Endgeräte für den Einsatz- und Streifendienst anschaffen, um die Arbeitsabläufe im Polizeialltag effizienter zu gestalten.
Mit dem neuen Polizeigesetz werden wir ein Maßnahmenpaket gegen islamistischen Terrorismus auf den Weg bringen, sodass zukünftig u. a. elektronische Aufenthaltsüberwachung, erweiterte Präventivhaft, Aufenthaltsgebote und Onlinedurchsuchungen genutzt werden können, um die Bevölkerung noch besser zu schützen.
Außerdem muss die gute Arbeit unserer Polizei angemessen vergütet werden. Zu diesem Zweck wird ein neues Stellenhebungsprogramm eingeführt. Damit sollen zum einen die Wertschätzung für die Arbeitsleistung der Polizei zum Ausdruck gebracht und zum anderen die Attraktivität des Polizeiberufs weiter gesteigert werden.
Bei der Aufstockung des Personals der Sicherheitsbehörden darf sich der Blick aber nicht nur auf die Polizei richten. Auch der niedersächsische Verfassungsschutz leistet einen unverzichtbaren Dienst für unsere Demokratie, indem er sie vor ihren Feinden schützt. Dabei steht der Verfassungsschutz immer wieder vor neuen Herausforderungen. Zu nennen sind hier u. a. die zunehmenden Aktivitäten der teilweise als rechtsextrem eingestuften Reichsbürger- und Selbstverwalterszene. Im Bereich Islamismus bindet das Ansteigen des Personenpotenzials zunehmend Ressourcen.
Darüber hinaus beschäftigt der Linksextremismus den Verfassungsschutz mehr denn je. Ereignisse wie der jüngste Vorfall in Hitzacker, bei dem 60 Personen - manche von ihnen vermummt - das private Grundstück eines Polizeibeamten widerrechtlich betraten und seine Familie in Angst und Schrecken versetzten, zeigen deutlich, wie diese Szene zu unserem Staat und jenen, die ihn schützen, steht. Auch die Bilder des vergangenen G-20Gipfels, bei dem u. a. die niedersächsische linksextreme Szene beteiligt war, sind uns allen noch in bitterer Erinnerung.
Um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen, wird die Landesregierung den niedersächsischen Verfassungsschutz massiv stärken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz einiger bedenklicher Entwicklungen können wir sagen: Niedersachsen ist ein sicheres Bundesland.
Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das so bleibt.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Oetjen, zunächst einmal kann ich Ihnen versichern, dass wir alle Hosen anhaben.
Ferner kann ich Ihnen versichern, dass auf dieser Seite des Hauses genauso wie auf jener Seite des Hauses Leute sitzen, die von Innenpolitik durchaus etwas verstehen und, wie ich denke, auf einem hervorragenden Weg sind, Niedersachsen noch sicherer zu machen. Da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen!
Schauen Sie sich den Antrag mal an! Das ist eine Zusammenfassung von dringend notwendigen Maßnahmen, die wir vorhaben und die zum Teil bereits abgearbeitet werden. Man ist schon dabei,
manche der Dinge abzuarbeiten. Insofern können Sie nicht davon sprechen, dass das einfach nur ein Papier ist. Ich denke an die Novellierung des Brandschutzgesetzes, die wir auf den Weg gebracht haben. 750 Stellen von den 3 500 zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Polizei sind auf den Weg gebracht worden. Und das neue Polizeigesetz werden wir gleich nach der Sommerpause intensiv diskutieren.
Was ich angesichts dessen, dass Sie hier mit pauschaler Kritik um sich werfen, in der Tat vermisst habe, sind Ihre Beiträge im Innenausschuss, als es um die Sicherheit unseres Landes und um Maßnahmen für mehr Sicherheit unserer Polizistinnen und Polizisten ging. Dazu habe ich von Ihnen im Innenausschuss in letzter Zeit nichts wahrgenommen.
Verlassen Sie sich darauf, dass wir da auf einem sehr guten Weg sind und mit Sicherheit unsere Beiträge leisten werden, um Niedersachsen noch sicherer zu machen.
Danke schön.