Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Hiebing. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass auch darüber spekuliert worden ist, ob die „MSC Zoe“ das übliche Fahrwasser befahren hat: Gibt es Erkenntnisse, welcher Weg, welche Route gefahren worden ist und ob das so richtig und zulässig war?
Nach Presseangaben hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt inzwischen bestätigt, dass die „MSC Zoe“ nicht den Tiefwasserweg German Bight Western Approach mit einer durchschnittlichen Tiefe von 35 m befahren, sondern eine Abkürzung über die sogenannte Terschelling German Bight genommen habe. Diese Route verläuft südlicher vor den Ostfriesischen Inseln und ist nur zwischen 17 und 20 m tief. Die „MSC Zoe“ hat einen Tiefgang von bis zu 16 m. Ob das Containerschiff im Sturm auf den Boden aufsetzte und es dadurch zum Verlust der Container kam, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht bekannt.
Wegen der Nähe zum Nationalpark und aufgrund der geringen Tiefe ist Tankschiffen ab einer Bruttoraumzahl von 10 000 Bruttoregistertonnen die Nutzung der Terschelling German Bight untersagt. Sie sind verpflichtet, den Tiefwasserweg German Bight Western Approach zu nehmen.
Die „MSC Zoe“ hat nach Angaben der Presse eine Bruttoraumzahl von 192 000 Bruttoregistertonnen. Für Containerschiffe gibt es allerdings bisher keine Verpflichtung zum Befahren des Tiefwasserweges. Die „MSC Zoe“ befand sich daher in einem für Containerschiffe zugelassenen Fahrwasser. Nach Abschluss der Unfallanalyse werden wir uns gegebenenfalls mit dem Bund verständigen müssen, ob eine Verschärfung der derzeitigen Regelungen zum Befahren bestimmter Seerouten vorgenommen werden und die Verpflichtung bestehen sollte, diese vorgegebene Route zu befahren, und ob wir dies auf Containerschiffe ausweiten müssen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt nun mit der ersten Zusatzfrage für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Eilers. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Frage an Minister Pistorius. Gab es nach der Schadensmeldung eine Beteiligung des Innenministeriums und etwaige Anweisungen, wie sich die Kommunen bzw. die daran beteiligten Organisationen - wie beispielsweise die Feuerwehr - oder
Vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Decksladungen - jetzt 8 TEU, also acht Container hoch - frage ich: Hält die Landesregierung die momentan geltenden Laschvorschriften auch vor dem Hintergrund der dann auftretenden Scherkräfte noch für zeitgemäß?
Die derzeitigen Sicherheitsvorschriften, u. a. im Zusammenhang mit dem CSS-Code, beruhen auch auf internationalen Sicherheitsvorschriften. Zurzeit sehen wir keine Veranlassung, an diesen Sicherheitsvorschriften etwas zu ändern.
Die Schiffsbesatzung - im Wesentlichen der Kapitän - ist dafür verantwortlich, dass die Ladung entsprechend gesichert wird, eine entsprechende Verteilung der Container vorgenommen wird, die vorgegebenen Höhen eingehalten werden, sodass die Ladung selbst bei schwerem Seegang nicht verrutschen kann.
Die Sicherheitsvorschriften sind sehr scharf. Sie werden durch die Berufsgenossenschaften geprüft. Sie wissen, dass über das Hafenflaggenabkommen die Schiffe, die unter fremder Flagge fahren, die möglicherweise auffällig sein könnten, grundsätzlich alle sechs Monate daraufhin überprüft werden, ob sie ihren Verpflichtungen zur Sicherung der Ladungen auch nachkommen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt mit der ersten Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Janssen-Kucz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie haben eben sehr deutlich gemacht: Die „MSC Zoe“ hat 16 m Tiefgang. Auf der befahrenen Strecke sind Schiffe mit bis zu 17 bis 20 m Tiefgang zugelassen. Fanden im Rahmen der Entladung in Bremerhaven auch Unterbodenuntersuchungen an der „MSC Zoe“ vor dem Hintergrund möglicher Bodenberührungen statt?
Frau Abgeordnete, das entzieht sich zurzeit unserer Kenntnis. Ob im Rahmen der Aufklärung des Unfallgeschehens auch Bodenuntersuchungen vorgenommen wurden, wissen wir nicht. Wir werden der Sache nachgehen.
Vielleicht noch einmal zur Ladekapazität: Die „MSC Zoe“ ist ja nicht irgendein Schiff. Ihre Ladekapazität beträgt 19 224 TEU. Die „MSC Zoe“ gehört zu den größten Containerschiffen der Welt. Sie ist 400 m lang, 59 m breit und hat einen Tiefgang von maximal 16 m.
An Bord befanden sich zum Unfallzeitpunkt rund 8 000 Container; das entspricht etwa 13 000 TEU. Hiervon sind 291 über Bord gegangen. Wir werden aber der Frage im Rahmen der Gesamtermittlungen noch einmal nachgehen. Sollten sich daraus Erkenntnisse ergeben, wäre - wie ich vorhin angedeutet habe - die Frage der Fahrtroute womöglich mit dem Bund zu erörtern.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite und letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Hiebing. Bitte!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass ja immer wieder über die Frage
diskutiert wird, was falschgelaufen ist, frage ich die Landesregierung: In welcher Form erfolgte die Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Wach- und Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder eingehalten worden sind? Das ist auch immer eine Frage, wie die Mannschaft in Form ist, wenn ich das so sagen darf.
Die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Wach- und Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder auf den Schiffen unter deutscher sowie ausländischer Flagge werden grundsätzlich vom Bund kontrolliert. Dabei erfolgt die Überprüfung seitens der Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehr im Rahmen der von mir eben bereits genannten Hafenstaat- und Flaggenstaatkontrolle. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass die Überprüfung nicht regelmäßig vorgenommen wird. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft Verkehr gab es in der Vergangenheit auch keine Auffälligkeiten bzw. Beanstandungen bei der Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeiten an Bord von Containerschiffen.
Es konnte auch kein Zusammenhang zwischen einem besonderen Unfallgeschehen und der Durchführung von Lascharbeiten durch die Besatzung verzeichnet werden. Da die Überprüfung der Wach- und Ruhezeiten der Besatzung von Bundesdienststellen wahrgenommen wird, sollte im Sinne eines Bürokratieabbaus von weiteren Überwachungen auf Landesebene abgesehen werden. Wir würden sonst zu Doppelprüfungen und Doppelkontrolle kommen. In Betracht käme hier lediglich allerdings ein Appell an den Bund, zu überprüfen, ob die derzeitigen Kontrollen tatsächlich ausreichend sind oder nicht gegebenenfalls verschärft werden müssen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt Herr Kollege Santjer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der Medienberichterstattung, dass jetzt viel Plastik an den Stränden zutage kommt, ob die
Wir haben in der Tat Kenntnisse über die Inhalte der Container, aber nicht vollumfänglich. Wir wissen, dass sich in einem Container Batteriezellen befunden haben und sich in einem weiteren Container Gefahrgut befunden hat. Die genaueren Erkenntnisse werden derzeit noch ermittelt. Weitere Erkenntnisse über alles das, was in den Containern tatsächlich war, liegen uns nicht vor. Wir konnten anhand des Strandguts von Fernsehern über Kinderspielzeug und anderer Dinge natürlich erkennen, dass es sich überwiegend um ganz normale Inhalte eines Transports gehandelt hat. Aber im Moment haben wir keine weiteren Erkenntnisse, bis auf die beiden Container, bei denen nicht klar ist, wie gefährlich Schadstoffe daraus möglicherweise sind. Es sind dort Schadstoffe enthalten. Aber die Ermittlung steht noch aus.
Danke, Frau Präsidentin. - Gerade ist schon der Inhalt angesprochen worden. Mir geht es mehr um die Menge. Im vergangenen Jahr konnten wir im Fernsehen Kinder sehen, die an niedersächsischen Inselstränden Überraschungseier gesammelt haben. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie viele Container im Jahr in die Nordsee, ins Revier fallen und dort verbleiben?
Nach Angaben des World Shipping Councils gehen jährlich etwa 1 400 bis 1 600 Container auf hoher See über Bord. WSC repräsentiert dabei Reedereien, die etwa 80 % des weltweiten Seehandels transportieren. Eingerechnet seien dabei auch Totalschäden oder Untergänge von Schiffen. Ohne diese Ereignisse schätzt WSC den jährlichen Verlust auf gut 600 Container und geht dabei von
einem Transportvolumen von etwa 130 Millionen Standardcontainern auf unseren Weltmeeren aus, die jährlich befördert werden.
Die Angabe der jährlich weltweit transportierten Container unterscheidet sich bei verschiedenen Quellen allerdings sehr, sehr beträchtlich. Ursächlich dafür ist die Vielzahl an unterschiedlichen Faktoren, die das Ergebnis je nach Berücksichtigung enorm nach oben oder nach unten verschieben können.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Frau Kollegin Eilers.
Frau Präsidentin! Ich habe gerade verstanden, dass die Kommunen durch das Innenministerium unterrichtet worden sind. Vielleicht können Sie noch weiter ausführen, in welcher Form das geschehen ist, wann das geschehen ist und wie die Kommunikationswege waren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das Havariekommando, das zuständig ist, hat unmittelbar schriftlich und telefonisch nach Bekanntwerden des Unfalls die Kommunen darüber unterrichtet und damit entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Aber weitere Erkenntnisse über den genauen Inhalt dieser Schreiben liegen mir jetzt nicht vor; die müsste ich mir besorgen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt nun die zweite Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Kollegin Janssen-Kucz!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir kennen es alle, wenn wir im Straßenverkehr unterwegs sind und uns Lkw begegnen, dass Gefahrgut gekennzeichnet ist, damit die Feuerwehr sofort weiß, was auf diesem Lkw ist. Weshalb gelten eigentlich diese Standards auf den Bundeswasserstraßen nicht, und weshalb muss die Reederei ihre Frachtlisten nicht komplett offenlegen? Es geht doch um Gefahr im Verzug! Deshalb kann