Wir sind der Überzeugung, dass wir dieses Instrument brauchen, damit wir auch in der Rückführung konsequent vorgehen können.
Vorgesehen ist federführend der Ausschuss für Inneres und Sport. Herr Dr. Pantazis hat zudem die Mitberatung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann stimmen wir darüber ab.
(Belit Onay [GRÜNE]: Die Kommissi- on zu Fragen der Migration und Teil- habe ich auch angesprochen! - Zurufe von der SPD: Die Kommission!)
- Ich bitte um Nachsicht. Das ist mir dann durchgerutscht. Bei Herrn Dr. Pantazis habe ich offensichtlich besser aufgepasst. Entschuldigung. - Manchmal wird man ja erwischt. Das ist so.
Auch die Kommission soll beteiligt werden. Das hat jetzt jeder mitbekommen. Dann stimmen wir en bloc darüber ab, ob wir das so machen wollen. Wer stimmt dem zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren! Schön, dass Sie sich aus der Mittagspause wieder hier eingefunden haben. Wir steigen jetzt ein in den
Tagesordnungspunkt 25: 12. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben -
Drs. 18/2900 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2987 neu - Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/3008
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 12. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/2900 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides sehe ich nicht. Damit wurde den Empfehlungen insoweit gefolgt.
Ich rufe nun die Eingaben aus der 12. Eingabenübersicht in der Drucksache 18/2900 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.
Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Bothe von der AfD-Fraktion. Er spricht zu der Eingabe 00654/11/18, die das Beamtenrecht - Altersteilzeit, Eintritt in den Ruhestand und Gewährung von Sonderzuwendungen - betrifft. - Ich hoffe, ich habe die Nummer richtig vorgelesen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Genau, wie Sie es eben völlig korrekt gesagt haben: Ich spreche zur Petition 00654/11/18.
Die Petentin arbeitet im Wirtschaftsministerium - jetzt unter Herrn Althusmann - hier in Hannover, und das seit 38 Jahren in Vollzeit. Sie stellte einen Antrag auf Altersteilzeit mit 24 Wochenstunden ab dem 1. Januar 2019. Nach § 63 des Niedersächsischen Beamtengesetzes hat sie ein Recht aber auf nur 18 Wochenstunden, da sich die Stundenzahl der Altersteilzeit an der zuletzt festgesetzten Arbeitszeit bemisst und die Petentin die letzten drei Jahre nur 30 Wochenstunden gearbeitet hat. Die Bezüge wären dann aber nach Angaben der Petentin so gering, dass sie damit nur die monatlichen Fixkosten decken könnte.
Die Petentin bittet um eine Änderung des § 63 Abs. 1 NBG, damit gerade Menschen, die in ihrem Arbeitsleben ununterbrochen in Vollzeit beschäftigt waren, bei der Altersteilzeit mehr Rechte zugestanden werden. Die Landesregierung sollte dies in Zukunft bei Gesetzen nochmals prüfen.
Vielen Dank Ihnen. - Für die CDU hat sich der Abgeordnete Christian Fühner zu Wort gemeldet, auch zu dieser Petition. Bitte, Kollege Fühner!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Bothe, zunächst einmal ist es ja völlig egal, wer diese Petition gestellt hat und wo diese Person arbeitet. Wir werden alle, die sich mit einem Petitionsanliegen an uns wenden, gleichbehandeln. Von daher ist die Eingangsbemerkung, wo diese Petentin arbeitet, hier nicht von zentraler Bedeutung.
Ansonsten möchte auch ich mich zu dieser Petition äußern. Wir haben das aber schon im Ausschuss ausgiebig diskutiert.
Die klar definierten Regelungen der Altersteilzeit mit der 60-prozentigen Stundenzahl - diese Regelung entspricht der des Bundes und der anderen Länder - grenzen Altersteilzeit von Teilzeit ab. Es gibt - das wird in der Stellungnahme des Ministeriums genau dargelegt - einen Unterschied zwischen der Teilzeitform, die man hier ja auch anstreben könnte, und den günstigen Bedingungen der Altersteilzeit, die das klare Ziel haben, einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu vermitteln.
Von daher können wir an der Stelle sagen, dass es gar nicht erforderlich ist, dass wir bei diesem Anliegen eine Gesetzesänderung anstreben.
Zu den beiden anderen Anliegen, die die Petentin auch vorgebracht hat, haben Sie nicht Stellung genommen. Von daher, glaube ich, ist es Ihnen im Zweifel egal, wenn wir auch zu diesen Bereichen klar definiert sagen, dass es keiner weiteren Änderungen bedarf. Was die Diskussion über das Weihnachtsgeld angeht, haben wir im Koalitionsvertrag ein klares Abkommen vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Herausforderungen. Darauf will ich dann aber nicht weiter eingehen.