Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

Sobald die Staatsanwaltschaft Ergebnisse und erste Einschätzungen vorlegt, werden wir diese mit dem Landkreis Hameln und dem zuständigen Ministerium in NRW bewerten.

(Zustimmung bei der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Abgeordnete Adasch. Bitte!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche Informationen an die Polizeibehörden und an die Opferschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen weitergegeben wurden.

Vielen Dank. - Frau Havliza antwortet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Adasch, das sind vor allen Dingen Informationen zu den materiellen und immateriellen Leistungen der Stiftung Opferhilfe und der Opferhilfebüros, Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung sowie zur landeseinheitlichen Internetpräsenz der Fachstelle Opferschutz.

Die Daten sind von der Opferschutzbeauftragten NRW bereits an die beauftragten Opferanwälte und damit an die Opferfamilien und parallel an die zuständigen Polizeidienststellen in Niedersachsen und NRW übermittelt worden. So wurde sichergestellt, dass die Opferfamilien und ihre Anwälte frühzeitig, möglichst von Beginn an, mit den Opferhilfebüros und Prozessbegleitern in Niedersachsen Kontakt aufnehmen können. Das ist von großer Bedeutung, weil der Kontakt zu den örtlichen Polizeidienststellen in der Regel ja häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Danke. - Die zweite Zusatzfrage der FDP-Fraktion stellt der Abgeordnete Dr. Birkner. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Unruhe)

Ganz kurz, bevor Sie die Frage stellen: Herr Kollege Adasch und Herr Kollege Schünemann, nehmen Sie bitte einfach Platz, oder setzen Sie das Gespräch draußen fort! - Ich danke Ihnen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Frau Ministerin Reimann gerade ausgeführt hat, dass sie mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont bezüglich dieser Vorgänge im Gespräch sei, frage ich die Landesregierung: Wie stellt sich denn der Sachverhalt in Bezug auf die Arbeit des Jugendamtes des Landkreises Hameln-Pyrmont derzeit für die Landesregierung dar?

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

Danke. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin Frau Dr. Reimann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Birkner, die Jugendämter nehmen die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des grundgesetzlich geschützten eigenen Wirkungskreises als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft wahr.

Ich hatte gesagt: Obwohl das Land rechtlich nicht zuständig ist, sind wir mit allen Akteurinnen und Akteuren im Gespräch. Zurzeit ist es ja so, dass die Akten bei der Staatsanwaltschaft liegen. Meine Fachabteilung als oberste Landesjugendbehörde und das Landesjugendamt kooperieren mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont und dem Land NRW, wie ich das ausgeführt habe, und unterstützen da auch in relevanten Fragen. Wir sind mit dem Jugendamt, der Leitung dort und dem zuständigen Ministerium im Gespräch. Sobald es erste Einschätzungen der Staatsanwaltschaft gibt, werden wir diese ersten Einschätzungen und Ergebnisse bewerten.

Die weiteren Handlungsschritte muss man dann miteinander bewerten, ausarbeiten und festlegen.

Danke.

(Zustimmung bei der SPD)

Die dritte Zusatzfrage der FDP-Fraktion stellt der Abgeordnete Dr. Marco Genthe. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit meiner Frage mal die Entschädigung von Opfern in den Fokus nehmen und frage die Landesregierung, ob sie einen speziellen Fonds für Opfer sexueller Straftaten im institutionellen Kontext plant - anlog der entsprechenden Überlegungen in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Ich danke Ihnen, Dr. Genthe. - Für die Landesregierung antwortet Frau Havliza. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Genthe, wir haben dazu im Moment keine konkreten Planungen, weil wir auch insoweit auf Vorschläge der Kommission warten, ob in die Richtung etwas vorgeschlagen wird, wie man so etwas machen könnte, ob man das machen sollte und wie man das gestalten kann. Also das ist ein Teil der Arbeit der Kommission, die da möglicherweise ein Ergebnis bringen wird.

Danke. - Die dritte Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt die Abgeordnete Frau Dunja Kreiser. Bitte!

Sehr geehrte Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Ist das psychosoziale Angebot in der Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, hinreichend bekannt, und wird es genutzt?

Ich danke Ihnen. - Frau Ministerin, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kreiser, zunächst zu der Frage der Inanspruchnahme: Wir haben im Moment nur die abschließende Bewertung aus dem Jahr 2017 vorliegen. Für 2018 kann ich nur zur ersten Hälfte was sagen. In 2017 wurden von der psychosozialen Prozessbegleitung insgesamt 488 Fälle bearbeitet. Das Fallaufkommen ist gegenüber 2016 damit in 2017 um 104 Fälle gestiegen. 86 % der Klienten sind weiblich. Der Anteil der männlichen Klienten ist 2017 allerdings um 3 % gestiegen. 51 % der Klienten sind Kinder und Jugendliche. Ein Großteil der Verletzten kommt mit dem Hintergrund von Sexualstraftaten oder Körperverletzungsdelikten in diese Beratungsstellen. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung machen dabei knapp 40 % aus.

Die Auswertung zu der zweiten Jahreshälfte 2018 steht, wie gesagt, noch aus. Die Neufälle aus der ersten Jahreshälfte weisen aber auf eine weitere Steigerung der von mir genannten Zahlen hin. Das zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Dass es zunehmend mehr Zuspruch findet, zeigt auch, dass es bekannt ist.

Zur Frage des Bekanntheitsgrades: Es werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, z. B. die Veröffentlichung von Artikeln in Fachzeitschriften, Vorträge der Koordinierungsstelle in ganz Niedersachsen, Sensibilisierungserlasse an die Justiz, also an die Gerichte, darauf hinzuweisen, Verwenden von Infomaterial und Ständen auf Fachveranstaltungen. Für 2020 ist geplant, das Angebot für ältere Menschen sowie für Kinder und Jugendliche auch noch zielgerichteter bekannt zu machen.

Vielen Dank.

(Kai Seefried [CDU] spricht mit Mit- gliedern der Landesregierung)

- Herr Abgeordneter Seefried, würden Sie vielleicht das Gespräch einstellen? - Vielen Dank.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Abgeordnete Limburg die dritte Zusatzfrage.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass - das haben wir ja eingangs in der Vorbemerkung gesagt - auch der Pontifex von einer in der Vergangenheit der katholischen Kirche üblichen Vertuschung der Straftaten gesprochen hat, frage ich die Frau Justizministerin, wie viele Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung denn gegen Funktionäre der katholischen Kirche in Niedersachsen geführt werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Die Landesregierung antwortet. Frau Ministerin, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Limburg, mir sind keine Strafverfahren wegen Strafvereitelung bekannt, die eingeleitet worden sind, weil gesagt worden ist, es hätten Vertuschungen stattgefunden.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Oder aus anderen Gründen eingeleitet?)

Was die Ermittlungsverfahren wegen der bekannten Vorwürfe angeht, hat das Bistum Hildesheim der Staatsanwaltschaft zwei weitere Fälle zur strafrechtlichen Prüfung vorgelegt. In diesen beiden Fällen z. B. sind weitere neue Strafverfahren ein

geleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat aufgrund der durch das Bistum vorgelegten Informationen 35 sogenannte Vorprüfungsverfahren mit diesem „AR“-Aktenzeichen eingeleitet. Diese haben zum Stand 11. Februar 2019 zu sechs neuen Ermittlungsverfahren mit „Js“-Aktenzeichen geführt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Aber das ist alles wegen sexualisierter Gewalt, nicht wegen Strafvereitelung?)

- Nein, nein. Wovon ich jetzt spreche, das sind alles Strafverfahren, die wegen sexueller Übergriffe eingeleitet worden sind.

Das klingt zwar auf den ersten Blick vielleicht nach wenigen Verfahren. Es ist aber zu bedenken, dass zahlreiche der von den Bistümern gemeldeten Kleriker - eigentlich der überwiegende Teil - verstorben sind. Bei weiteren beschuldigten Geistlichen sind bereits schon früher Ermittlungsverfahren aufgrund von Strafanzeigen des Bistums oder von Geschädigten anhängig gewesen. Insoweit sind dann keine weiteren neuen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Vielen Dank, Frau Ministerin, auch für die Klarstellung. - Vierte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: die Abgeordnete Anja Piel, bitte!

Vor dem Hintergrund, dass wir alle uns in der Aktuellen Stunde darüber einig waren, dass wir die Behebung struktureller Mängel schnell in Angriff nehmen müssen, frage ich diese Landesregierung, warum eine Strukturanalyse zu Lücken und Schnittstellen bei den Jugendämtern und zur Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz erst beginnen soll, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen abgeschlossen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke. - Frau Ministerin antwortet.

Ich habe gerade mit der Kollegin Reimann gesprochen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Derzeit ist es so, dass die Priorität eins auf den Ermittlungsverfahren liegt und die Akten komplett bei der