Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Derzeit ist es so, dass die Priorität eins auf den Ermittlungsverfahren liegt und die Akten komplett bei der
Staatsanwaltschaft sind. Das gebe ich jetzt so weiter. So ist es mir gerade von der Sozialministerin gesagt worden. Das ist meine Info dazu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass in diesem Missbrauchsskandal in den Kirchen der erste Schritt der Landesregierung ein Runder Tisch mit Kirchenvertretern gewesen ist, frage ich, ob es auch geplant ist, einen Runden Tisch mit Opfervertretern oder Opfern durchzuführen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Genthe, das ist Aufgabe der Kommission, und in diesem Gremium ist ein Opfervertreter anwesend. Es wird dort besprochen, ob von deren Seite ein Runder Tisch mit den Opfervertretern organisiert werden soll. Wir warten auf das, was da erarbeitet wird. Der Opfervertreter wird ganz maßgeblich etwas dazu sagen, ob das gewünscht wird oder nicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Im Hinblick auf die Äußerung von Frau Ministerin Havliza, dass auch die Opferentschädigung - zumindest habe ich sie so verstanden - bei der Kommission mit Thema sein wird, frage ich, ob dies denn tatsächlich wirklich der Fall ist. Denn die Kommission zum Schutz vor sexuellem Missbrauch soll sich insbesondere mit der Fortentwicklung der Prävention sowie des Opferschutzes befassen. Ich würde gern sicherstellen, dass auch Fragen der Opferentschädigung Gegenstand dieser Diskussion sind. Ich frage die Landesregierung, ob sie zusagen kann, dass das
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Birkner, nach unserer Auffassung, nach meiner Auffassung und auch nach Auffassung der Kommission ist die Frage nach Opferentschädigung ein Teil des Opferschutzes und der Opferhilfe. Entschädigungen können zwar nichts gutmachen, aber sie können ein wenig helfen, zu lindern. Deswegen ist es aus unserer Sicht sowie aus Sicht der Kommission durchaus auch ein Kapitel und Teil der Aufgabe der Kommission, sich mit der Frage von Opferentschädigungen auseinanderzusetzen.
Ich danke Ihnen. - Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die fünfte und letzte Zusatzfrage: der Abgeordnete Helge Limburg, bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung hier, gelinde gesagt, einen chaotischen Eindruck vermittelt, was die Vorbereitung angeht - - -
Vor dem Hintergrund, dass auf die Frage der Kollegin Piel, warum die Strukturen im Jugendamt erst nach Abschluss der Ermittlungen analysiert werden, die Sozialministerin überhaupt nichts sagte und die Justizministerin zwar etwas sagte, aber auch nicht antwortete, und vor dem Hintergrund, dass Sie bei der Frage nach -
- den Auslandsermittlungen nur allgemeine Ausführungen gemacht haben, frage ich Sie, ob Sie uns wenigstens sagen können, mit wie vielen Behörden anderer Staaten niedersächsische Staatsanwaltschaften Kontakt aufgenommen haben, um Auslandsstraftaten deutscher Täter irgendwie aufzuklären und dadurch zu verhindern, dass Niedersachsen ein sicherer Hafen für Missbrauchstäter weltweit werden kann. Mit wie vielen Behörden von wie vielen Staaten haben Sie Kontakt aufgenommen, um irgendwie an Beweismittel für Ermittlungsverfahren zu kommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Limburg, das Beispiel Chile, das Sie schon in Ihrer Ursprungsfrage genannt haben, gibt mir Anlass zu der Vermutung, dass Sie auf einen bestimmten Fall hinauswollen, der bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim anhängig ist und der einen Auslandsbezug zu Chile hat, wobei die Rechtshilfefragen geprüft und auch angegangen werden.
Ansonsten haben wir derzeit im Bereich der sexualisierten Gewalt kein laufendes Ermittlungsverfahren mit einem derartigen Auslandsbezug. Ohne Verfahren und damit ohne Anlass gibt es keinen Auslandskontakt, was Rechtshilfe angeht.
Vielen Dank Ihnen. - Uns liegen zur Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vor.
b) Wie will die Landesregierung den Schutz vor Wölfen sicherstellen? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/2971
Mit Beschluss vom 22. Februar hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen.
Diese Genehmigung wurde mit Bescheid vom 23. Januar 2019 durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt und ist bis zum 28. Februar 2019 befristet. Sie erlaubt bis zu diesem Zeitpunkt die zielgerichtete letale Entnahme des genannten Wolfs aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie der Region Hannover.
Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Wolfsmanagement der Landesregierung antwortete diese, dass im Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ein eigenes Referat „Artenschutz, Biodiversität“ geschaffen worden sei. Außerdem seien die Bearbeitung von Presseangelegenheiten zum Thema Wolf vom NLWKN an das MU verlagert und das Wolfsbüro des NLWKN mit einer neuen Leitung ausgestattet worden.
1. Ist von der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des als Rodewalder Rüde bekannten Wolfes GW717 mittlerweile Gebrauch gemacht worden, und wenn nein, plant die Landesregierung eine Verlängerung oder Erneuerung der entsprechenden Ausnahmegenehmigung über den 28. Februar 2019 hinaus?
2. Plant die Landesregierung neben verwaltungsorganisatorischen Maßnahmen auch politische Initiativen zur Verbesserung des Schutzes vor Wölfen in Niedersachsen?
3. Unterfallen Wölfe nach Auffassung der Landesregierung der Ermächtigungsgrundlage des § 45 Abs. 7 Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Erlass allgemeiner Ausnahmeverordnungen von den Verboten des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben wohl alle in den letzten Monaten und auch Jahren erlebt, dass das Thema des Wolfs und des Umgangs mit dem Wolf eine hohe Emotionalität hervorruft. Lassen Sie mich deshalb ein paar Vorbemerkungen zur Situation machen und dabei auch auf die Situation eingehen, die im Rodewalder Rudel besteht.
Zunächst darf man feststellen, dass wir im Jahr 2019 in Niedersachsen eine Population von 22 Rudeln haben, die im Vergleich zum Jahr davor erheblich zugenommen hat. Eine jährliche Zunahme der Population von ca. 30 % ist zu erwarten, und auch die räumliche Ausdehnung, die wir zurzeit sehen, wird sich weiterentwickeln. Aus meiner Sicht ist neben allen Maßnahmen, die wir ergreifen müssen, die Sicherung der Akzeptanz eine der größten Herausforderungen, vor denen wir stehen und die wir gemeinsam bewältigen müssen.
Das hängt vor allem damit zusammen, dass im Laufe der Jahre eine Reihe von Nutztierschäden durch Wölfe zu verzeichnen war. Diese werden dokumentiert. Sie können sich selbst im Internet darüber informieren. Die Risse werden also aufgenommen. Es wird festgestellt, ob es sich um einen Wolf oder um ein anderes Tier handelt, und es wird mit der DNA-Probe zuordenbar gemacht, um welchen Wolf es sich handelt, um dies nachverfolgen zu können. Wer sich die Karte der Nutztierschäden ansieht, wird feststellen, dass es in den Regionen, in denen Rudel sind, natürlich immer wieder Risse gibt. In einigen verdichtet sich das aber, in anderen nicht.
Eine Verdichtung der Risse ist besonders im Bereich des Rodewalder Rudels zu erkennen. Diese Nutztierschäden sind direkt diesem Rüden GW717m zuzuordnen, wobei man sagen muss, von den Rissen, die dort festzustellen waren, war bei den Schafsrissen, die zu verzeichnen waren, in der überwiegenden Zahl der Fälle kein optimaler Schutz vorhanden. Aber allein durch den einen Rüden kam es mindestens 17-mal zur Überwindung wolfsabweisender Zäunung für Schafe - u. a. mehrfach von einer Höhe von 90 cm, einmal von einer Höhe von 1,05 m und einmal von einer Höhe von 1,20 m -, es kam zu Angriffen auf drei Ponys, Alpacas und Ziegen und zu bis zu zehn tödlichen Angriffen auf Rinder.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen - das, was auf europäischer Seite, mit der FFH-Richtline geklärt ist, und das, was auf der nationalen, der deutschen Seite im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist - stellen meiner Meinung nach die Herausforderung dar, vor der wir insgesamt stehen, und sie sind Teil unserer Initiativen. Wir haben das schon mehrmals diskutiert. Bei beidem ist völlig klar: Der günstige Haltungszustand darf nicht gefährdet werden. Auf der einen Seite ist aber in der FFH-Richtlinie von der Vermeidung „ernster“ Schäden die Rede, während das Bundesnaturschutzgesetz von „erheblichen“ Schäden spricht. Auch wird als anderweitige Alternative zur Entnahme in der EU-Richtlinie von einer „zufriedenstellenden“ Lösung und im Bundesnaturschutzgesetz von einer „zumutbaren“ Alternative gesprochen. Man sieht, man wird den Blick sehr genau darauf richten müssen, welche Konsequenzen man daraus zieht.
Das hat dazu geführt, dass wir uns fachlich sehr intensiv mit der Frage der Gründe für eine Entnahmeentscheidung beschäftigt haben. Ich will klar sagen, dass es eine sehr sorgfältige fachliche und rechtliche Abwägung gegeben hat, die sowohl im Haus, also im Umweltministerium, als natürlich auch im zuständigen nachgeordneten Bereich, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, stattgefunden hat.
Auffällig war vor allem, dass Kälber oder, besser gesagt, Rinder gerissen wurden. Dazu muss man sagen: Die Haltung von Kälbern ohne Anwesenheit von erwachsenen Rindern kann keinen ausreichenden Schutz darstellen. Oder umgekehrt: Eine angepasste Haltungsform, die auch eine zumutbare Alternative ist, ist aus unserer Sicht der gemischte Herdenverband, bei dem erwachsene Tiere ebenfalls auf der Weide sind. Deswegen haben wir in der Abwägung und Entscheidung auch nur Risse zugrunde gelegt, bei denen die Anwesenheit einer ausreichenden Zahl wehrhafter Rinder gewährleistet ist. Das heißt, die zumutbare Haltungsform ist diese Mischung aus erwachsenen Tieren und Kälbern. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass es nur erwachsene Tiere sind.
Daraus ergibt sich - das sagt ja auch die Vorgabe -, dass nicht nur auf die Rissentwicklung bis jetzt zu schauen ist, sondern dass daraus auch eine Prognose der erheblichen Schäden, die entstehen können, abgeleitet werden muss. Dabei geht es nicht nur um die im Moment schon festgestellten Risse - an dieser Stelle dieses Rüden -,
sondern vor allen Dingen ist auch die Erstellung einer Prognose darüber wichtig, wie sich dieses Verhalten bei den nachfolgenden Tieren, also den Jungtieren im Rudel, weiterentwickelt.
Hierzu will ich ganz bewusst auf das Beispiel Cuxhaven eingehen. In Cuxhaven haben wir gesehen, dass nicht nur die Elterntiere für Risse verantwortlich waren. Die Elterntiere haben es zunächst gemacht, dann hat sich dieses Verhalten auf die Jungtiere übertragen, und die Jungtiere haben auch, nachdem die Elterntiere nicht mehr da waren, Rinder gerissen. Es zeigt sich also, dass wir in der Prognose nicht nur von dem Verhalten des einen Tieres ausgehen können, sondern darüber hinaus in den Blick nehmen müssen, wie - auch an anderer Stelle - die nachfolgenden Tiere Rinderrisse vollziehen werden.