Protokoll der Sitzung vom 01.03.2019

Die Fachkräfte suchen Anlässe, um mit den Kindern ins Gespräch zu kommen, und fordern sie so aktiv zur sprachlichen Teilnahme auf.

Den bisherigen Programmen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung hat die Landesregierung nun Gesetzesrang gegeben und damit die Voraussetzungen für nachhaltige Strukturen und Qualitätsentwicklung geschaffen. Das ist viel mehr als zuvor.

Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Kitas diese Chance nutzen und weiterhin nutzen werden, um den gesetzlichen Auftrag in gute Praxis umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt.

Zu Frage 1: Bislang sind 36 vollständige Anträge auf die besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung eingegangen. Es liegen insgesamt 38 regionale Sprachförderkonzepte vor; zwei davon noch ohne Antrag.

Die Konzepte werden aktuell geprüft, und dann wird über eine abschließende Mittelvergabe entschieden. 33 örtliche Träger der Jugendhilfe - das sind in der Regel die Landkreise - beantragten und erhalten schon seit Beginn des aktuellen Kindergartenjahres Abschlagszahlungen. Die Antragstellung ist noch bis zum Ende des Kindergartenjahres, also bis zum 31. Juli 2019, möglich. Die Gelder werden auch rückwirkend gewährt, soweit sie nicht bereits über Abschlagszahlungen gewährt worden sind.

Zu Frage 2: Die Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe (2. DVO-KiTaG) wurde am 17. Januar 2019 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die Inhalte dieser Regelungen wurden den Trägern der örtlichen Jugendhilfe und auch den Kitas ab Juni 2018 mehrfach angekündigt; es wurde eine FAQ-Liste bereitgestellt, und die Handlungsmöglichkeiten wurden aufgezeigt. Genau so, wie es angekündigt wurde, ist es jetzt in der 2. DVO umgesetzt worden. In der DVO sind sowohl die Anforderungen an das regionale Sprachförderkonzept als auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Einrichtungsträger geregelt.

Zu Frage 3: Die Novellierung des KiTaG zur weiteren Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung ist Teil des Koalitionsvertrages und wird daher innerhalb dieser Legislaturperiode umgesetzt. Im Kultusministerium hat eine Arbeitsgruppe die Arbeit daran aufgenommen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Entwurf hier auch vorgelegt.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Die erste Zusatzfrage stellt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Weritz. Bitte!

(Lasse Weritz [CDU]: Erst zum Schluss der Debatte!)

- Das bezog sich auf Ihr Schlussstatement? - Okay. Dazu haben Sie jetzt noch nicht das Wort.

Dann kommt die erste Zusatzfrage für die FDPFraktion vom Kollegen Försterling. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob denn in den einzelnen Sprachförderkonzepten, die bereits eingereicht worden sind, auch gezielte Sprachförderung vorgesehen ist oder ob die gezielte Sprachförderung de facto durch eine komplette alltagsintegrierte Sprachförderung ersetzt worden ist.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Christian Meyer [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Försterling. - Für die Landesregierung antwortet Herr Kultusminister Tonne. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, in den vorgelegten Konzepten sind sowohl gezielte Sprachfördermaßnahmen wie auch Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten Sprachförderung enthalten. Insofern ist die Antwort: Beides ist Gegenstand der Konzepte.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die AfDFraktion stellt Herr Abgeordneter Rykena. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wie wird festgestellt, dass wirklich alle Kinder mit Sprachförderbedarf eine Sprachförderung im laufenden Schuljahr erhalten? Denn es haben ja nicht alle Einrichtungen ein Konzept vorgelegt.

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Tonne!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es haben bisher nicht alle Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein Konzept vorgelegt. Das ist etwas anderes als die konzeptionelle Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

Ich habe in den Vorbemerkungen erläutert, dass die bereits seit 2011 eine alltagsintegrierte Sprachförderung vornehmen und damit konzeptionell an

der Sprachbildung und Sprachförderung der Kinder dort arbeiten.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Abgeordnete Julia Willie Hamburg. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Herr Tonne gerade ausgeführt hat, dass rund 32 Millionen Euro zur Kompensation an die Kitas für die Sprachförderung weitergegeben werden, frage ich Sie, wie viel Geld das pro Kita in Niedersachsen im Schnitt eigentlich ausmacht.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister Tonne antwortet für die Landesregierung. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das kann man nicht auf eine einzelne Kita herunterrechnen; denn es ist den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und auch den Kitas natürlich freigestellt, in welchem Verteilungsmodus sie die Gelder einsetzen möchten, ob sie sie gleichmäßig über die Kitas verteilen oder eine Schwerpunktsetzung vornehmen. Diese Flexibilität möchten wir erhalten. Deshalb ist das nicht grundsätzlich bzw. im Durchschnitt zu beantworten, sondern man muss sich die einvernehmlichen Entscheidungen in den jeweiligen Regionen angucken.

(Zustimmung von Stefan Politze [SPD])

Danke schön, Herr Minister. - Für die AfD-Fraktion Herr Rykena, bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kultusminister, sehe ich das richtig, dass die 32 Millionen Euro an die Einrichtungen, an die Kreise ausgeschüttet werden, auch wenn kein Konzept vorliegt und keine zusätzlichen Erzieherinnen eingestellt wurden, sodass die Arbeit, die vorher schon geleistet wurde, einfach weiterläuft? Heißt das, dass die 32 Millionen Euro mit Blick auf viele Einrichtungen gar nichts mit Sprachförderung zu tun haben? Sehe ich das richtig?

Herr Minister Tonne antwortet auch Ihnen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Rykena, das sehen Sie ausdrücklich nicht richtig. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man dort an die Gelder herankommt. Wir haben gesagt: Damit wir den Trägern und auch den Einrichtungen möglichst schnell Geld zur Verfügung stellen können, gibt es Abschlagszahlungen. Es ist ein Konzept nachzureichen, in dem auch klargemacht werden muss, wie die Sprachförderung aussieht - im alltagsintegrierten Bereich und auch als Unterstützung.

Aber um die Kitas und auch die Träger nicht binnen sechs Wochen zu überfordern, haben wir entsprechende Fristen gesetzt. Bis zum 31. Juli 2019 ist der Antrag zu stellen. Dann gibt es auch rückwirkend Geld für einen Mehreinsatz, der vor Ort stattfindet. Wie dieses Geld konkret verteilt wird, ist den jeweiligen Regionen überlassen.

Es ist festzustellen: Ihre Behauptung, hier gebe es Geld für irgendetwas, das nicht geprüft wird, ist abwegig. Das will ich in aller Deutlichkeit sagen. Ich habe das in meinen einführenden Bemerkungen klar gesagt, und ich empfehle Ihnen, sich die FAQ-Liste, die wir herausgegeben haben und die auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden ist, anzuschauen. Da ist das sehr differenziert erklärt.

(Zustimmung bei der SPD und von Lasse Weritz [CDU])

Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der FDP stellt der Abgeordnete Björn Försterling. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viele der regionalen Sprachförderkonzepte, die schon eingereicht worden sind, sehen eine quotale Verteilung der Mittel - entweder nach Kinderzahlen, nach Gruppenzahlen oder nach Einrichtungszahlen - vor, und wie viele der regionalen Sprachförderkonzepte zielen auf tatsächlich festgestellten individuellen Bedarf ab?

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Julia Willie Hamburg [GRÜNE])

Danke schön. - Herr Minister Tonne antwortet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine solche Auswertung liegt bisher nicht vor. Ich stelle sie Ihnen gern zur Verfügung, wenn wir sie haben.

Ich danke Ihnen. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Abgeordnete Frau Julia Willie Hamburg. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Tonne, vorweg: Vielleicht wollen Sie Ihre Antwort auf meine erste Frage korrigieren; denn ich habe Sie nicht gefragt, wie viel jede Kita erhält, sondern wie viel rechnerisch im Schnitt jede Kita von den 32 Millionen Euro bekommen würde. Diese Frage noch zu beantworten, stelle ich Ihnen mal anheim.

Vor dem Hintergrund, dass die Ausgestaltung der Durchführungsverordnung so lange gedauert hat, und vor dem Hintergrund, dass Sie einen sehr hohen Zeitdruck mit Blick auf die Durchsetzung des Gesetzes aufgebaut haben, frage ich die Landesregierung, warum die Erstellung der Durchführungsverordnung so lange gedauert hat.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Herr Minister Tonne antwortet gleich. - Nicht, dass Sie sich wundern, dass hier oben eine gewisse Unruhe ist. Das System ist abgestürzt. Wir müssen jetzt altbewährt mit Stoppuhr arbeiten.

Bitte, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Hamburg, wir haben es eben noch mal nachgerechnet: Bei etwas über 32 Millionen Euro - 32,5 Millionen Euro - und ungefähr 5 300 Einrichtungen kommen wir auf 6 000 Euro, die das - mathematisch betrachtet - pro Einrichtung ausmachen würde.