Protokoll der Sitzung vom 28.03.2019

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die FDP-Fraktion hat sich die Kollegin Bruns zur dritten Zusatzfrage gemeldet. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin, ich frage Sie: Warum greift die Aufsicht des Landes nicht, wenn nicht tariflich bezahlt wird?

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den aktuellen Konflikten, die öffentlich geworden sind, geht es um zweierlei: einmal um die Zahlung des Tariflohns, dann aber auch um die Wegezeiten. Beim Tariflohn gibt es immer eine Kombination aus Vergütung und Volumen, was mit dem jeweiligen Anbieter verabredet ist. Darum gehen die aktuellen Auseinandersetzungen. Dafür ist aber die Rechtsaufsicht nicht zuständig. Die Rechtsaufsicht würde dann eingreifen, wenn die Versorgungssituation gefährdet ist und wenn die Pflegekassen ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Dann sind rechtsaufsichtliche Eingriffe möglich.

Aktuell geht es um eine Auseinandersetzung, die gemäß SGB V und SGB XI über einen Konfliktlösungsmechanismus - genannt „Schiedsstelle“ - geregelt werden soll. Dabei müssen jetzt alle Verhandlungspartner ihrer Verantwortung gerecht werden.

Danke.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die SPDFraktion hat sich zu einer zweiten Zusatzfrage die Kollegin Naber gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgesehen davon, dass ich es ziemlich schräg finde, dass die AfD einem Verband wie der AWO, die seit nunmehr über 100 Jahre für gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgt, vorwirft, verantwortungslos zu sein, frage ich die Landesregierung ganz explizit, wie sie zu einem flächendeckenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales steht, wie ihn u. a. Diakonie und AWO fordern.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Niedersachsen dringenden Nachholbedarf bei Tariflöhnen. Das ist in erster Linie Sache der Sozialpartner. Ich will die Sozialpartner erneut ermutigen, Tarifverträge abzuschließen.

Darüber hinaus halte ich einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales weiter für erforderlich. Er würde nämlich dazu führen, dass der Wettbewerb nicht mehr auf dem Rücken der Pflegekräfte ausgetragen wird, dass der Beruf für junge Menschen wieder attraktiver wird und dass eine Angleichung der Gehälter in der Alten- und Krankenpflege schneller herbeigeführt werden kann.

Ich habe gerade ausgeführt, dass dieses Thema auch auf der Bundesebene Gegenstand der Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“ ist. Dabei geht es auch um eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Das würde natürlich auch in Niedersachsen helfen.

Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die FDP hat sich zur vierten Zusatzfrage die Kollegin Bruns gemeldet. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben eben bei der Beantwortung meiner vorangegangenen Frage von einem Schiedsgerichtsverfahren gesprochen. Gibt es, wenn dieses Schiedsgerichtsverfahren mit einem Urteil endet, gegen das Urteil Rechtsmittel?

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der aktuelle Konflikt ist folgender: Leistungsanbieter verhandeln mit Kassen, kommen aber in den Verhandlungen nicht zu einer Lösung. Dann gibt es die Möglichkeit, die Schiedsstelle anzurufen. Das ist das Konfliktlösungsinstrument, das die Sozialgesetzbücher vorsehen. Wenn die

schiedssprechende Person eine entsprechende Entscheidung trifft, kann diese akzeptiert werden, sie kann aber auch beklagt werden.

Danke fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen zu dieser Dringlichen Anfrage liegen nicht vor. Damit ist die Behandlung des Tagesordnungspunktes 20 a beendet.

Ich leite über zu dem Punkt

c) Spart die Landesregierung das Erfolgsmodell „duale Berufsausbildung“ kaputt? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3306

Zur Einbringung hat sich die Kollegin Hamburg gemeldet. Bitte schön!

(Zuruf: Wo ist sie denn?)

Ist bekannt, wo sich die Kollegin Hamburg aufhält? Zu Wort gemeldet hat sie sich. Ich habe sie eben auch noch gesehen.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Sie war gerade noch da! - Julia Willie Hamburg [GRÜNE] begibt sich zum Redepult)

- Da ist sie ja.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Für die nächste Dringliche Anfrage schon?)

- Ja. Wir waren heute richtig flott. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Bitte entschuldigen Sie meine kurzzeitige Unaufmerksamkeit.

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

Spart die Landesregierung das Erfolgsmodell „duale Berufsausbildung“ kaputt?

Seit Jahren müssen die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen mit einer Unterrichtsversorgung von unter 90 % auskommen. Eine ausreichende Anzahl von ausgebildeten Lehrkräften steht für viele Fachrichtungen auf dem Arbeitsmarkt nicht

zur Verfügung. Besonders groß ist der Mangel bei den gewerblich-technischen Fachrichtungen und bei den Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Sozialpädagogik.

Mithilfe der Mittel, die den Schulen im Rahmen ihrer Budgetierung zur Verfügung stehen, können die berufsbildenden Schulen auch anderes Personal einstellen, um Lücken in der Unterrichtsversorgung zu überbrücken. Die berufsbildenden Schulen können auch Ausgabereste in Höhe von 90 % in das Folgejahr übertragen. Diese Reste nutzen sie in der Regel für die Beschäftigung von befristeten, zusätzlichen Kräften. Für das Jahr 2019 sollen diese Ausgabereste von rund 26,8 Millionen Euro auf voraussichtlich rund 10,7 Millionen Euro reduziert werden, um die Ausgabereste für die Weiterfinanzierung von Planstellen und die Weiterführung des Schulversuchs SPRINT zu nutzen.

Nach Auslaufen des Modellprojektes SPRINT wird es den berufsbildenden Schulen auch nicht mehr möglich sein, Personal weiter zu beschäftigen, das hierfür befristet eingestellt worden war, weil nicht genügend Lehrkräfte zur Verfügung standen. Angesichts des Lehrkräftemangels ist aber nicht absehbar, dass in Zukunft für die Sprachförderung genügend Lehrkräfte mit Lehramtsabschluss zur Verfügung stehen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen müssten an den berufsbildenden Schulen gegenüber dem derzeitigen Stand zusätzlich besetzt werden, um auf eine Unterrichtsversorgung von 100 % zu kommen?

2. Wie viele Stellen konnten aus der Verwendung von Restmitteln für die Weiterfinanzierung von eigentlich abzugebenden 120 Planstellen und der Weiterführung des Schulversuchs SPRINT insgesamt im Jahr 2019 zusätzlich finanziert werden, sodass die berufsbildenden Schulen entsprechend weniger Personal aus Restmitteln benötigen, um Lücken in der Unterrichtsversorgung zu überbrücken?

3. Wie viele für das Modellprojekt SPRINT eingestellte Kräfte können an den berufsbildenden Schulen nach Auslaufen nicht weiterbeschäftigt werden?

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollegin Hamburg. - Für die Landesregierung antwortet Kultusminister Tonne. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antwort auf die suggestive Überschrift der Dringlichen Anfrage ist ein klares Nein.