2012 hatten wir im Onshore-Bereich 22 980 Beschäftigte. Das hat sich bis 2015 - das sind die letzten Zahlen, die mir vorliegen - auf 27 160 Beschäftigte gesteigert. Im Offshorebereich - und da sehen wir genau das Problem - hatten wir 2012 5 310 Beschäftigte. Zwischendurch hatten wir eine ganz ordentliche Delle. Heute liegen wir bei 5 140 Beschäftigten.
Im Offshorebereich haben wir z. B. am Standort Emden, wo eine Vielzahl von Arbeitsplätzen abgebaut werden musste, erlebt, was passiert, wenn der Ausbau nicht kontinuierlich voranschreitet. Das darf uns beim Onshoreausbau nicht passieren.
Wenn wir nicht gegen das Ausschreibungsmodell - das ja nicht zum Bau, sondern nur zu Spekulationen geführt hat - vorgehen, werden in Zukunft nicht nur in deutlich geringerem Maße Projekte realisiert, sondern werden auch weniger Anlagen gebaut - denn der Großteil der in Niedersachsen gebauten Anlagen ist für den deutschen Markt bestimmt. Und das ist genau die Sorge, die wir haben. Deswegen haben wir uns schon vor einigen Monaten mit den Unternehmen der Onshorewindenergie-Branche getroffen, um neue Ausschreibungsverfahren zu entwickeln, damit wir das sichern können. Wir müssen sozusagen mit Zwischenausschreibungen und der Offshorebranche puffern. Mit dem Cuxhavener Appell haben wir ganz deutlich gemacht: Der Deckel muss weg!
tig - der fünf norddeutschen Küstenländer, der Gewerkschaft, der Verbände, der Hersteller und der Politik. Das ist ein deutliches Signal. Ich hoffe, dass es gelingt, den Onshoreausbau und die Deckel-weg-Diskussion der Offshorewindenergie in den Koalitionsverträgen, die in Berlin zu verhandeln sind - wer auch immer mit wem und wann in Zukunft verhandelt -, abzusichern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird hoffentlich eine kurze Antwort geben können, weil es eine Ja-Nein-Frage ist. Da zwar der Wirtschaftsminister nicht da ist, aber immerhin die Raumordnungsministerin, frage ich: Für den Ausbau der Windenergie ist ja das Raumordnungsprogramm, das unter Rot-Grün sehr windenergiefreundlich war, sehr entscheidend; der Umweltminister hat es angesprochen. Plant die Landesregierung, das Landes-Raumordnungsprogramm bzw. die Ausführendungserlasse in Bezug auf Windenergie zu ändern bzw. zu verschärfen? Es würde für die Windkraftbranche in Niedersachsen ja erhebliche Planungs- und Investitionsunsicherheiten bedeuten, wenn es wie in anderen Ländern - z. B. wie in Bayern - zu verschärften Abstandsregelungen kommen würde.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Meyer, kurz antworten kann ich leider nicht. Das ist sozusagen ein Gendefekt.
gehen. Wir halten es weiterhin für falsch, über den Windenergieerlass landesweit Abstände vorzugeben. Wir brauchen die Spielräume vor Ort, weil die Themen Abstände und Akzeptanz viele Fragen beinhalten. Deswegen ist der bisher gewählte Weg auch für die Zukunft der richtige Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, meine Frage schließt direkt daran an, weil mir das noch etwas zu unkonkret war. Welchen Mindestabstand zur Wohnbebauung hält die Landesregierung beim Aufstellen von Windenergieanlagen für notwendig?
(Zustimmung bei der FDP - Christian Grascha [FDP]: Dass das variiert, ist klar! Aber welchen Mindestabstand?)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grascha, die Abstände sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Darüber hinaus gibt es bisher keine Vorgaben durch das Land, und die gedenken wir auch nicht zu machen.
- Nein, das ist wirklich eine intensive Debatte, die vor Ort auch genutzt wird, um Politik zu machen. Da wollen wir ganz ehrlich sein. Vor Ort wird versucht, auf den Zug der Windkraftgegner aufzuspringen und eine Debatte über Abstände zu führen.
Ich glaube, das ist wirklich nur vor Ort zu lösen. Es gibt gute Beispiele, wo in überschaubarer - aber gefühlt ausreichender - Distanz Windenergieanlagen aufgestellt werden, während in anderen Regionen über die gleiche Distanz eine riesige Diskussion geführt und gesagt wird, das reicht nicht aus.
Da der Ausbau der Windenergie ein hoch emotionales und ein hoch subjektives Thema ist, ist es richtig, über das Bundes-Immissionsschutzgesetz hinaus keine geregelten Abstände vorzugeben,
sondern diese tatsächlich in der Hoheit und Verantwortung der mit der Genehmigung befassten Kommune zu lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben angesprochen, dass Sie beabsichtigen, den Windenergieerlass anzufassen. Meine Frage ist: Wann und in welcher Form genau? Wie wollen Sie ihn inhaltlich weiterentwickeln?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Birkner, es ist vorgesehen, ihn alle drei Jahre zu überarbeiten. Damit wäre er 2019 wieder dran.
(Christian Grascha [FDP]: Am liebsten wäre uns, wenn Sie ihn aufheben! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: In welcher Form? Wie?)
- Das wird dann die Überarbeitung zeigen. Wir werden uns natürlich vorher damit auseinandersetzen. Ich will den Prozess jetzt gar nicht im Detail beschreiben.
Das Ziel ist: Beim letzten Mal haben wir bei der Aufstellung des Windenergieerlasses eine sehr intensive und sehr breite Debatte geführt, sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit den Branchenverbänden und den Umweltverbänden. Ein derartiger Prozess wird wieder notwendig sein, wenn 2019 - sozusagen turnusmäßig - nicht nur eine Evaluation ansteht, sondern man möglicherweise auch in die Überarbeitung geht. Vorgeschaltet ist also ein breiter Prozess der Beteiligung. Das ist am sinnvollsten und schafft auch die breiteste Akzeptanz.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Windkraftausbau weitergeht - was wir alle positiv finden und auch weiter forcieren wollen, weil der Strom, der aus Windkraftanlagen erzeugt wird, im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien dem Verbraucher recht günstig bereitgestellt wird -, stellt sich die Frage: Wie geht es weiter mit dem Netzausbau, und was ist zukünftig - auch in den nächsten fünf Jahren - durch die Landesregierung geplant, um Angebot und Nachfrage noch besser aufeinander abzustimmen und letztlich zu vermeiden, dass Windkraftanlagen abgeregelt werden oder kostenträchtige Netzeingriffe erfolgen müssen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Miesner, das Thema Netzausbau ist tatsächlich von ganz entscheidender Bedeutung. Dies gilt übrigens auch, wenn der weitere Ausbau gesichert sein soll, wobei die Schaffung von Netzengpassgebieten oder Ausbaugebieten - je nachdem, ob man dies auf Bundesebene positiv oder negativ beschreibt - einen weiteren Ausbau bremsen würde.
Man muss zwei Dinge berücksichtigen: Das eine ist das Thema der großen in Bundeszuständigkeit befindlichen HGÜ-Trassen, also der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Trassen, die klassischerweise oder komplett erdverkabelt verlegt werden. Das zweite Projekt sind die Wechselstrom-Trassen, im Wesentlichen 380-kV-Trassen. Dafür gibt es in Niedersachsen - die befinden sich ja in Landeszuständigkeit - zwölf Netzausbauprojekte mit einer Gesamtstreckenlänge von 900 km. In der vorletzten Woche hatten wir den Planfeststellungsbeschluss für einen 50 km langen Abschnitt des Projektes Wahle–Mecklar und in dieser Woche den Baubeginn des Streckenabschnitts Dörpen–Niederrhein. Das Ziel ist, die Planfeststellungsverfahren für alle niedersächsischen Projekte bis 2020 abzuschließen.
Klar ist aber auch, dass der Netzausbau eine ebenso intensive Debatte vor Ort auslöst wie der Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt. Deswegen werden wir auch dort um breite Akzeptanz werben und intensiv diskutieren müssen. Das Thema Erdverkabelung spielt eine große Rolle, nicht nur für die HGÜ-Leitungen, sondern auch für
Auch das haben wir hier schon an verschiedenen Stellen diskutiert: Man wird sich auch die Verlegeverfahren ansehen müssen. Mit modernen Verlegeverfahren, wie sie in ersten Pilotprojekten getestet werden, könnte man die Flächenbreite, die man für die Trassen freihalten muss, deutlich reduzieren. Man würde möglicherweise sogar noch alternative Trassenvarianten haben.
Also: Moderne Verlegetechnologien, Akzeptanz von Erdverkabelung, die ja heute schon über deutlich größere Strecken auch im Wechselstrombereich möglich ist, und damit eine möglichst schnelle Realisierung der Ausbauprojekte, damit der Ausbau der Windenergie weiter voranschreiten kann.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag der Landesregierung steht, dass Sie Genossenschaftsmodelle fördern möchten, frage ich die Landesregierung, was genau sie plant und inwiefern sie schon Initiativen bei der Bundesregierung gestartet hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Bürgerenergiegenossenschaften spielen zwei Elemente eine Rolle: Das eine Element ist klassischerweise das Thema Ausbau der Erneuerbaren. Das können Projekte in unterschiedlicher Form wie Photovoltaik oder Windenergie sein. Daran kann man über die Vernetzung, die Unterstützung von solchen Projekten, über die Finanzierung von solchen Initiativen arbeiten.
Man kann also versuchen, die Bürgerenergiegenossenschaften hinsichtlich ihrer Möglichkeiten auf den gleichen Stand oder zumindest auf einen ähnlichen Stand zu bringen, wie es ansonsten bei
Projektrealisierern der Fall ist. Daraus resultiert auch die Frage: Wie schaffen es Bürgerenergiegenossenschaften oder -gesellschaften, also Bürgerenergieprojekte, zukünftig, sich bei Ausschreibungen am Markt zu platzieren?