Protokoll der Sitzung vom 18.06.2019

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Nun erhält das Wort für die Landesregierung Herr Kultusminister Tonne. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, so sehr wir uns einig sind in dem Ziel der Qualitätsverbesserung, so sehr wir uns einig sind, stufenweise eine dritte Kraft auch in Kindergartengruppen haben zu wollen, so sehr müssen wir feststellen, dass das mit dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Weg schlicht nicht funktioniert.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Wa- rum denn?)

Zum einen ist das unsolide, was hier vorgelegt wird; zum anderen ist es auch handwerklich schlecht gemacht.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das sind Ihre Zahlen!)

Vielleicht mögen Sie mit Blick auf die Ausschussberatungen noch einmal auf Ihren Gesetzentwurf schauen. Sie sprechen von Kindertagesstättengruppen, für die Sie einen anderen Schlüssel haben möchten. Das umfasst dann übrigens auch Krippengruppen und würde ganz konkret bedeuten: Ihr Gesetzentwurf würde zu einer qualitativen Verschlechterung in Krippengruppen führen, weil Sie dort einen größeren Schlüssel einräumen wollen, als wir ihn aktuell haben.

(Zuruf von Julia Willie Hamburg [GRÜNE] - Christian Grascha [FDP]: Das ist unter Ihrem Niveau!)

Sie wollen später eine dritte Kraft in Krippengruppen verpflichtend einführen, als wir dies aktuell haben. Ich kann Ihnen nur den guten Tipp geben: Überlegen Sie mit Blick auf die Ausschussberatungen, ob Sie das tatsächlich so wollen, wie Sie es hier vorgelegt haben!

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, zu der Forderung nach einer dritten Kraft in Kindergartengruppen, die zu 100 % aus Landesmitteln finanziert wird, möchte ich deutlich sagen: Das lag uns schon einmal in der letzten Wahlperiode als Antrag der FDP-Fraktion vor.

Damals standen noch die Grünen in Regierungsverantwortung und mussten feststellen, wie schwierig es ist, eine solche Forderung auf einmal mit einem verbindlichen Schlüssel umzusetzen, und wie sehr wir darauf angewiesen sind, die Dinge Schritt für Schritt voranzubekommen und übereinander gelegt zu bekommen: Wie können wir die Qualität verbessern? Wie können wir das dafür nötige Geld bereitstellen? Wie bringen wir die Auszubildenden so auf den Weg, dass das alles zueinander passt und nicht nur ein Versprechen im Gesetz ist, das allerdings nicht umsetzbar und in diesem Punkt nicht haltbar ist, wie es hier abgegeben werden soll?

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Dem Stufenplan hätten Sie zustimmen können, Herr Tonne!)

Ich finde, auch das muss man hier ganz deutlich machen: Wenn die Grünen und die FDP diesen

Gesetzentwurf vorlegen, wohl wissend, dass das 2016 nicht geliefert werden konnte, dann muss man ganz deutlich sagen: So macht man sich die Oppositionsarbeit zu einfach!

Meine Damen und Herren! Frau Piel, ich möchte sehr gerne auch auf Ihren Hinweis eingehen, welch gute Arbeit die Erzieherinnen und Erzieher machen. Das ist unbestritten! Sie machen eine richtig gute Arbeit - genauso wie die Lehrkräfte im Bildungssystem und ganz viele andere Beteiligte, die sich um die Bildung und Erziehung der Kinder hier in Niedersachsen kümmern. Das können wir so feststellen. Ich glaube, da sind wir miteinander einig; die AfD ist da außen vor, aber das lassen wir mit ihrem Familienbild des 18. Jahrhunderts mal vor der Tür.

(Zuruf von der AfD: Oh!)

Aber wenn wir das feststellen, bedingt das auch, dass wir ehrlich mit denen umgehen, denen wir etwas zugutekommen lassen wollen. Dazu gehört, dass wir einen Blick auf die komplette frühkindliche Bildung werfen müssen.

Die 100 Millionen Euro, die wir jetzt für eine Richtlinie Qualität vorschlagen, sind der logische nächste Schritt nach der QuiK-Richtlinie, die auf den Weg gebracht worden ist.

(Glocke der Präsidentin)

Gemeinsam haben Sie damals noch gesagt: Das ist der Einstieg in die dritte Kraft! - Wir werden jetzt mit dieser Richtlinie Qualität den nächsten Schritt gehen können, um den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern und um auch in niedersächsischen Kitas in Qualität investieren zu können.

Dann lassen Sie uns doch gemeinsam, auch mit dem Bund, darüber streiten, dass es der beste nächste Schritt wäre, wenn diese Mittel nicht befristet, sondern dauerhaft zur Verfügung gestellt würden! Das würde ein deutliches Stück an Planungssicherheit auch für die Kitas hier in Niedersachsen geben.

Ich kann Ihnen sagen: Ich freue mich sehr darüber, dass die Bundesministerin, Franziska Giffey, anlässlich der Unterzeichnung des Gute-KiTa-Gesetzes sehr klar gesagt hat, dass sie auch den Bund in der Verantwortung sieht und mit dafür ringen möchte, dass diese Mittel verstetigt werden. Das wäre ein richtig guter nächster Schritt.

(Beifall bei der SPD)

Regierungsverantwortung heißt dann eben auch, die dauerhafte Finanzierung sicherzustellen und eine entsprechende Änderung des KiTaG auf den Weg zu bringen. Genau diesen Weg werden wir beschreiten. Dabei sage ich Ihnen auch: Ich lasse die Erfolge, die wir allein in den letzten anderthalb Jahren erreicht haben, doch nicht kleinreden! Wir haben Schritt für Schritt für eine Verbesserung der Bedingungen im frühkindlichen Bereich gesorgt. Dazu gehören die investiven Mittel: im Nachtragshaushalt 2018 60 Millionen Euro, jetzt wieder 60 Millionen Euro. Dazu gehört natürlich die Beitragsfreiheit. Das ist doch keine Lappalie nebenbei! Es geht um die Gewährleistung von Teilhabe eines jeden Kindes. Das ist eben nur über die Beitragsfreiheit zu erreichen, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir haben die vorschulische Sprachförderung aus einer Richtlinie herausgeholt und in das Gesetz gepackt: eine dauerhafte, sichere Finanzierung, über das Gesetz abgedeckt!

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Die aber ein Jahr lang nicht stattfand!)

Wir haben die Schulgeldfreiheit in der Ausbildung eingeführt. Wir haben die Teilzeitausbildung mit auf den Weg gebracht, eine höhere Attraktivität, ein breiteres Angebot auf dem Weg, Erzieherin oder Erzieher zu werden, und die Möglichkeit, das auch zu vergüten. Jetzt gehen wir mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes in die Steigerung der Qualität, bringen eine Richtlinie Qualität auf den Weg.

Meine Damen und Herren, das ist die Bilanz nach eineinhalb Jahren. Niemand hat gesagt, dass wir mit diesem Schritt aufhören. Von daher meine ich und sage es deutlich: Dieser Weg, Schritt für Schritt das zu machen, was möglich ist, ist ehrlich und solide im Umgang mit den Erzieherinnen und Erziehern, die eine verdammt gute Arbeit leisten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hat der Kollege Försterling gebeten. Sie wird Ihnen erteilt. Da der Minister überzogen hat, erhalten Sie insgesamt drei Minuten. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eben mehr möglich! Ja, was man jetzt tun kann, ist, aus Mitteln des Gute-KiTaGesetzes die dritte Kraft zu finanzieren. Eigentlich ist klar, dass nicht sofort die dritte Kraft für alle 8 594 Gruppen in Niedersachsen zu finden ist, die aktuell mehr als 17 Kinder haben. Deswegen ist es richtig, diesen Einstieg zu machen. Aber es ist ebenso richtig - wenn man den Fachkräftemangel beheben will -, diesen künftigen dritten Fachkräften einen nicht nur auf drei Jahre befristeten Vertrag zu geben, weil die Mittel bis 2022 befristet sind, sondern diesen jungen Menschen eine Perspektive auch über den 31. Dezember 2022 hinaus zu geben, in diesem Beruf und in dieser Kita, die sie ausgewählt haben, tätig zu sein. Das ist die Perspektive, die wir wollen! Das ist die Verantwortung, die wir übernehmen müssen, um den Fachkräftemangel zu beheben.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Zudem reicht es eben nicht aus, hier immer wieder nur zu sagen, dass es kein Schulgeld mehr gibt. Ja, auch wir haben die Schulgeldfreiheit gefordert. Es war ein richtiger Schritt, die Schulgeldfreiheit einzuführen. Aber das ist zu wenig, um wirklich noch mehr junge Menschen in die Ausbildung zu bringen. Wir brauchen den flächendeckenden Einstieg in eine Ausbildungsvergütung, so wie wir das bereits im letzten Jahr vorgelegt und hier im Niedersächsischen Landtag eingebracht haben, was die Regierungsfraktionen aber abgelehnt haben. Es reicht eben nicht aus, davon zu sprechen, dass man jetzt mit der Fortführung der QuiK-Richtlinie auch die berufsbegleitende Ausbildung im Erzieherbereich finanzieren möchte. Ja, warum müssen all diese jungen Menschen das berufsbegleitend machen, und dann auch noch in einer verlängerten Zeit? - Weil es ansonsten keine Ausbildungsvergütung gibt. Wenn man den jungen Menschen sagt, sie sollten eine Ausbildung machen, ihnen dafür aber kein Geld zur Verfügung stellt, ist es doch klar, dass es nur berufsbegleitend möglich ist; denn die jungen Menschen müssen von irgendetwas leben.

Es geht einfach noch mehr! Es geht um die Qualität in Kindertageseinrichtungen. Sie können wir gemeinsam verbessern. Lassen Sie uns das langfristig auf den Weg bringen! Wir müssen doch mal anfangen, über den 31. Dezember 2022 hinaus zu denken!

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Kultusausschuss, mitberatend sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Sie haben so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/3476 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/3942 - Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/3979 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/3981

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der Änderungsantrag der AfD zielt hinsichtlich Artikel 1 Nr. 1 auf eine Abweichung von der Beschlussempfehlung.

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Kollegen Henning, SPD-Fraktion, das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen setzt aus unserer Sicht wirtschafts- und finanzpolitisch die eindeutig richtigen Schwerpunkte, meine Damen und Herren.

Einen Schwerpunkt der Maßnahme stellen die 400 Millionen Euro für das Sondervermögen „Wohnraumförderfonds Niedersachsen“ für die öffentliche Wohnraumförderung dar, nämlich bis zum Jahre 2030 40 000 Sozialwohnungen zu errichten. Das Land kommt hiermit seiner verfassungsrechtlich gebotenen Verpflichtung nach, in ausreichendem Umfang für sozialen und bezahlba

ren Wohnraum zu sorgen; denn die Verfügbarkeit von Wohnraum birgt gerade in den Kommunen im Augenblick erheblichen sozialen Sprengstoff. Bezieher von „Normaleinkommen“ konkurrieren mittlerweile mit Asylbewerbern in den Kommunen um bezahlbaren Wohnraum. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum kann hier aus meiner Sicht nur dazu beitragen, die Gefahr aus diesem sozialen Sprengstoff abzumildern.

Mit der Umbuchung von 500 Millionen Euro in das Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und Digitalisierungsmaßnahmen setzen wir darüber hinaus als Regierungsfraktionen einen wichtigen Teil unserer Koalitionsvereinbarung um.