Protokoll der Sitzung vom 10.09.2019

Ich will jetzt gar nicht über den Sinn oder Unsinn einer solchen Entscheidung debattieren. Auch dies liegt richtigerweise weiterhin im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Sofern dies nur ganz wenige Kommunen im Land machen, ist es auch kein Problem. Nur, wenn diesem Beispiel mehr und mehr Kommunen im Land folgen und wir nichts am bisherigen System verändern, wird folgende Kausalkette eintreten:

Erstens. Der Landesdurchschnitt der Hebesätze bei der Grundsteuer erhöht sich.

Zweitens. Dadurch erhöht sich der finanzielle Druck auf alle anderen Kommunen, ebenfalls ihre Hebesätze zu überarbeiten.

Drittens. Der Durchschnitt steigt weiter an.

Viertens. Die Kommunen, die über eine höhere Grundsteuer den Straßenausbau finanzieren, stellen fest, dass die Mehreinnahmen sinken. Hintergrund ist, wie ich es eingangs erwähnt habe: Die zu zahlende Samtgemeinde- und Kreisumlage wird auf den deutlich erhöhten Landesdurchschnitt gezahlt. Folglich sinken die Mehreinnahmen.

Fünftens. Um den Straßenausbau weiter finanzieren zu können, wird der Grundsteuerhebesatz erhöht.

Was sechstens ist, kann sich jeder hier im Raum denken.

Verehrte Kollegen, das aktuelle System ist mitverantwortlich für eine Steuererhöhungsspirale in unseren Gemeinden. Mit dem Wechsel zu einem festgelegten Nivellierungshebesatz kann der Landtag dieses System stoppen. Wenn der Landtag zukünftig einen Satz festlegt und diesen alle paar Jahre gegebenenfalls mal anpackt, können wir steuern. Vor allem aber bleiben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort von systembedingten Steuererhöhungen verschont.

Ob allerdings das bloße Festsetzen dieses Hebesatzes in diesem komplexen System - denn ganz einfach ist es in der Tat nicht - dann die richtige, weil einfache Lösung ist, bleibt natürlich abzuwarten. Daher freue ich mich sehr auf umfassende Beratungen im Innenausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schepelmann. - Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Kollege Christopher Emden. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD lehnt die Grundsteuer vom Prinzip her ab. Insofern ist natürlich alles, was in die Richtung geht, diese zu reduzieren, erst einmal unterstützungswürdig.

Jedoch muss man sagen: Dieser Gesetzentwurf, mit dem die FDP anscheinend durch die Landtage geht - denn dies ist ja nicht der einzige Landtag, in dem das verhandelt wird, sondern der Gesetzentwurf ist auch schon in anderen Landtagen eingebracht worden -, kommt auch ein bisschen zur falschen Zeit. Wir dürfen nicht vergessen: Zum 31. Dezember dieses Jahres - so hat es das Bundesverfassungsgericht verlangt - ist eine Neuregelung zu treffen.

(Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz übernimmt den Vorsitz)

Es gibt einen Gesetzentwurf auf Bundesebene, der auch vorsieht, dass es Klauseln für die Länder gibt, bei denen sie selbst ihre Gestaltung vor Ort einbringen können. Nun müssen wir aber erst einmal abwarten, was von der Bundesebene kommt. Dann ist der richtige Zeitpunkt, zu schauen, wie man das neu ausgestaltet.

(Christian Grascha [FDP]: Das hat doch damit gar nichts zu tun!)

Denn die Frage, ob wir über das, worüber wir heute reden und debattieren, nach der Gesetzesänderung, die vom Bund kommen muss, überhaupt noch weiterhin debattieren müssen, ob das dann überhaupt noch virulent ist, wird sich stellen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundsteuer ist, wie gesagt, vom Prinzip her abzulehnen. Ich möchte, da wir nun über sie sprechen, nur zwei Punkte ganz kurz in Erinnerung rufen.

Ein Punkt ist: Sie orientiert sich nicht an der Leistungsfähigkeit. Sie ist damit nicht gerecht. Es ist eigentlich ein Prinzip im Steuerrecht, dass nach der Leistungsfähigkeit besteuert wird. Das ist bei der Grundsteuer nicht der Fall.

(Christian Grascha [FDP]: Herr Kolle- ge, Sie reden zum falschen Thema! Sie müssen die richtige Rede holen!)

Zudem kommt hinzu: Sie nimmt keine Rücksicht auf das Existenzminimum. Das heißt, Grundsteuer fällt auch dann an, wenn jemand eigentlich steuerbefreit ist, weil er nicht über sein Existenzminimum hinauskommt. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das ein grundlegendes Problem, das sich nur dadurch lösen lässt, dass Sie die Grundsteuer in dieser Form abschaffen.

Insofern sollte die FDP mehr Mut haben und es nicht nur dabei belassen, die Nivellierungssätze zu ändern bzw. festzuschreiben, sondern sie sollte mit

uns an einem Strang ziehen, damit wir zur Abschaffung der Grundsteuer kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Christian Grascha [FDP]: Wir schreiben doch nicht die Hebesätze fest! Sie haben einfach keine Ahnung!)

Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Stefan Wenzel. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Grascha, ich halte Ihren Gesetzentwurf gerade auch vom Zeitpunkt her für schwierig. Aber auch mit dem Inhalt habe ich ein Problem.

Im Moment hoffe ich, dass es die Große Koalition auf Bundesebene schafft, die Grundsteuer zu retten. Wenn sie das nämlich nicht schafft, brauchen wir über dieses Thema in dieser Form gar nicht mehr zu reden. Dann haben unsere Kommunen ein ganz anderes Problem. Unsere Kommunen werden dann nämlich 15 % Einnahmeausfälle haben. Dann werden wir eine Diskussion bekommen, die uns noch einiges abverlangt. Ich hoffe aber nicht, dass es dazu kommt.

Ich glaube, dass die Grundsteuer, wie in der Vergangenheit, auch in Zukunft ein sicherer Anker im kommunalen Haushalt bleiben muss. Vor allen Dingen glaube ich, dass zur kommunalen Selbstverwaltung eben auch eine Gestaltungsmöglichkeit gehört, dass eine Kommune auch die Möglichkeit haben muss, ihre Einnahmen zu gestalten und ihren Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, dass das, was sie dort an Steuern erhebt, und auch das, was mit ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Dienstleistungen zu tun hat, notwendig ist. Dazu gehört auch, dass die Steuern in der einen oder anderen Kommune höher oder auch niedriger sind.

Das Gesamtniveau hängt natürlich auch mit unserer Politik hier im Landtag und mit der Politik im Bundestag zusammen, nämlich mit der Frage: Wie stehen die Kommunen im Kommunalen Finanzausgleich, im gesamten Korsett der Steuern auf Bundes- und Landesebene da? - Ich möchte die Kommunen hier nicht einschränken.

Wenn wir einen Trend haben, der nach oben geht, dann müssen wir uns auch einmal an die eigene

Nase fassen. Dann müssen wir auch unsere Kollegen im Bundestag ansprechen und überlegen, wo wir die Kommunen möglicherweise strukturell besserstellen müssen, um zu verhindern, dass sie in Kassenkredite oder Ähnliches gehen.

Wenn man sich anguckt, wie viel z. B. Gewerbe und Unternehmen - dazu gehören auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - zu den Gesamtsteuereinnahmen beitragen und wie viel z. B. die Lohnsteueranteile oder auch die Anteile an der Mehrwertsteuer ausmachen, die jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger zahlt, dann muss man sagen: Die Steuern aus unternehmerischer Tätigkeit sind in Bezug auf den Beitrag zur Gesamtfinanzierung unseres Gemeinwesens absolut unterdurchschnittlich.

Herr Kollege Wenzel, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Grascha zu?

Ja, gleich.

In der öffentlichen Debatte wird nämlich immer gerne die nominelle Steuersatzhöhe genannt. Aber man vergisst dabei, dass die realen Steuereinnahmen deutlich niedriger sind.

Gerne, Herr Grascha!

Vielen Dank, Herr Wenzel. - Herr Grascha, bitte!

Herr Kollege Wenzel, ich habe eine Zwischenfrage. Das ist im Prinzip beim Kollegen Lynack vorhin auch schon so durchgekommen. Mich würde einmal interessieren, wo Sie bei unserem Gesetzentwurf eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung sehen.

Vielleicht nicht im ersten Moment, Herr Grascha.

(Christian Grascha [FDP]: Gar nicht!)

Aber man muss sich natürlich angucken, wie sich die Entwicklung in den nächsten zwei oder fünf Jahren vollzieht, was sich dann am Gesamtsteuerniveau der Gemeinden und des Landes verändert und inwiefern das am Ende die Tätigkeit der Kommunen einschränkt.

Ich glaube, dass die Bürgerinnen und Bürger gerade im Bereich der Kommunen am Ende sehr genau hingucken und im Zweifel auch bei Kommunalwahlen dafür sorgen, dass solche Fragen vor den Wahlen angesprochen werden. Ich nehme wahr, dass gerade unsere kommunalen Vertreter mit der möglichen Nutzung ihrer steuerlichen Optionen sehr zurückhaltend sind.

Dieser Gesetzentwurf sollte zwar sehr gründlich beraten werden. Aber ich sehe das kritisch. Ich glaube, dass wir uns, wenn, dann eher das Gesamtsystem der Steuern und Abgaben und der Anteile der Kommunen am Steueraufkommen insgesamt angucken sollten. Da haben wir aus meiner Sicht durchaus Handlungsbedarf. Da hat es in der Vergangenheit auch im Verhältnis zu den Ländern einige Entwicklungen gegeben, die mir überhaupt nicht gefallen.

So weit von meiner Seite. Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wenzel.

Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer dem so zustimmen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist das einstimmig überwiesen.

Wir kommen zum