Rheinland-Pfalz und Sachsen. Sachsen-Anhalt und Hessen wollen dies zum 1. Januar 2020 bzw. zum 1. April 2020 etablieren und Beauftragte oder zentrale Anlaufstellen einrichten. In den übrigen Ländern befinden sich diese Strukturen erst im Aufbau.
Die Länder tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Fachgesprächen aus. Organisator ist das BMJV. Das letzte Fachgespräch hat am 13. November 2019 stattgefunden.
Zu Frage 3: Der Landesbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Opfer von Gewalt und Straftaten sowie Großschadensereignissen. Das gilt auch für die Angehörigen der Opfer. Er leistet gemeinsam mit seinem Team die Erstberatung im Sinne eines Clearings und vermittelt eine geeignete Unterstützung. Dies setzt eine exzellente Kenntnis der bestehenden Strukturen voraus.
Eine weitere Aufgabe des Opferschutzbeauftragten wird auch sein, sich landes- und bundesweit mit Opferschutzorganisationen zu vernetzen. Dieser notwendige Überblick über bestehende Hilfsangebote dient auch dazu, mögliche Lücken zu erkennen und sie anschließend zu schließen.
Vor allem aber ist der Landesbeauftragte das Gesicht der Opferhilfe. Er wird sich dafür einsetzen, dass die Themen Opferschutz und Opferhilfe die erforderliche gesellschaftliche Aufmerksamkeit
Im hoffentlich nicht eintretenden Fall der Fälle wird die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten die Abstimmung mit der Geschäftsstelle für Opfer von Terroranschlägen des Bundes und gegebenenfalls dem Büro des Generalbundesanwalts vornehmen.
Die Erfahrungen aus dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz haben gezeigt, dass eine aktive Kontaktaufnahme zu Betroffenen bei größeren Schadensereignissen von größter Bedeutung ist.
Auch die Organisation und Moderation von Veranstaltungen für Überlebende und Hinterbliebene zur gemeinsamen Verarbeitung, Vernetzung und Beantwortung möglicher Fragen wird zu den Aufgaben des Landesbeauftragten gehören, ebenso wie die Gestaltung von öffentlichen Gedenk- und Trauerfeiern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Opferschutzstrukturen in Niedersachsen sind im bundesweiten Vergleich vorbildlich. Das bedeutet aber nicht, dass diese Strukturen nicht weiter verbessert
werden könnten. Die Niedersächsische Landesregierung wird hier definitiv am Ball bleiben. Ich erinnere an dieser Stelle an die Missbrauchsereignisse rund um die katholische Kirche oder in Lügde. Diese haben uns vor Augen geführt, dass wir handeln müssen, und das tun wir auch.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt Frau Kollegin Schröder-Ehlers. Bitte, Frau Kollegin!
Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Ausführungen. Was werden denn jetzt die ersten Aufgaben des Opferschutzbeauftragten sein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schröder-Ehlers, die ersten Aufgaben werden vor allen Dingen natürlich sein, dass wir noch besser und noch zuverlässiger erreichbar als Ansprechpartner in Gestalt des Opferschutzbeauftragten mit seinem Team für Opfer zur Verfügung stehen. Die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse sind zum 1. November freigeschaltet worden. Die Ge
schäftsstelle ist besetzt. Herr Pfleiderer ist damit startklar. Seine ersten Amtshandlungen werden darin bestehen, sich innerhalb von Niedersachsen bei allen Einrichtungen vorzustellen und sofort mit dem Einsatz für mehr Opferschutz und Opferhilfe zu beginnen.
Auch hat er bereits Kontakt zu den anderen Opferbeauftragten der Länder und des Bundes aufgenommen. Vernetzung und Erfahrungsaustausch sind im Bereich des Opferschutzes extrem wichtig.
Das Rad muss nicht immer neu erfunden werden, wenn bereits nachahmenswerte Lösungen in anderen Ländern oder auf der Bundesebene existieren. Darüber informiert sich der Opferschutzbeauftragte zurzeit.
Zudem wird sich der Landesbeauftragte mit seiner Geschäftsstelle um den Aufbau einer Struktur für besondere Lagen kümmern, die hoffentlich nie eintreten werden. Erste Sofortmaßnahmen laufen bereits an. So hat das Justizministerium schon im
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt Frau Kollegin Osigus. Bitte, Frau Kollegin!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Ziele sich der Opferschutzbeauftragte für die nächsten Jahre gesetzt hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Osigus, die größte Herausforderung wird kurz- bis mittelfristig darin bestehen, mit der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten in meinem Haus eine wirklich zentrale Struktur zu schaffen, die einen Überblick über sämtliche Angebote in Niedersachsen und auch in der Bundesrepublik im Bereich der Opferhilfe und des Opferschutzes hat.
Bürgerinnen und Bürger, die mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen, sollten sich nicht durch Webseiten klicken müssen, sondern persönlich, unbürokratisch und möglichst schnell an die für sie passende Stelle verwiesen werden. Diese Art und Weise der sofortigen persönlichen Erstbetreuung, Ansprache und Weiterleitung gab es in dieser Form bisher nicht. Herr Pfleiderer und sein Büro stehen jetzt dafür zur Verfügung.
Ansonsten wird er sich ab sofort und langfristig dafür einsetzen, dass das Thema Opferschutz als gesamtgesellschaftliches Anliegen weiter an Bedeutung gewinnt. Dazu gehört auch stetes Werben für Opferrechte und das Bewusst-Machen für die Leiden von Opfern. Dazu gehört aber auch, dass bereits bestehende Angebote noch besser bekannt werden und dass sie bekannt gemacht werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Röhler. Bitte!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte die Ministerin vor dem Hintergrund, dass sie gerade die Missbrauchsfälle in Lügde und Pyrmont angesprochen hat, fragen, ob die Lügde-Kommission ihre Arbeit unter der Federführung des Landespräventionsrates bereits aufgenommen hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Röhler, die Arbeit der Kommission hat bereits im Oktober 2019 begonnen. Vonseiten des Justizministeriums wurde dem Leiter der Kommission, Herrn Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a. D. Weinreich, eine Referentin zur Seite gestellt. Das Sozialministerium stellt bis Ende des Jahres eine Sachbearbeiterin zur Verfügung.
Unter Führung des Leiters der Kommission wird aktuell die Zusammensetzung derselben festgelegt. Zudem sind Vorbereitungen für die erste konstituierende Sitzung der Kommission getroffen. Das muss auch geschehen, denn die Kommission kommt heute erstmals zusammen und wird sich weiter besprechen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Havliza. - Die zweite Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt ebenfalls der Abgeordnete Röhler. Bitte!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Antwort. Bezugnehmend auf dieselbe würde ich gerne wissen, ob Sie schon sagen können, welche Ziele sich die LügdeKommission gegeben hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kommission hat vor allen Dingen das Ziel, aus den Fehlern, die in Lügde gemacht wurden, zu lernen und die entsprechenden Schlüsse und Folgen zu ziehen.
Der Vorstandsbeschluss der Kommission sieht deshalb vor, dass die staatliche Jugendhilfe einer Analyse unterzogen wird, um festzustellen, wo
mögliche systemimmanente Mängel bestehen. Daraus sollen praxisnahe Empfehlungen formuliert werden. Die Feinziele werden die Mitglieder der Kommission in der heutigen Sitzung formulieren. Das sind die Grobziele, die von vornherein so festgelegt worden sind.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt Herr Abgeordneter Emden. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, in Anbetracht des Umstands, dass je nach Tat Opfer ganz unterschiedliche Hilfestellung gebrauchen - beispielsweise die Missbrauchsopfer von Lügde ganz andere als die Angehörigen der Opfer am Breitscheidplatz oder auch die zu Schaden gekommenen, aber zum Glück noch überlebenden Opfer der Tat vom Breitscheidplatz -, frage ich Sie: Wie weit wird das in der Arbeit des Landesbeauftragten berücksichtigt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Emden, der Opferhilfebeauftragte, Herr Pfleiderer, ist Leitender Oberstaatsanwalt gewesen. Er hat qua seiner beruflichen Herkunft einen Blick und eine Kenntnis über die verschiedensten Ursachen für das - sozusagen - Opferwerden. Genauso wird er seine Arbeit angehen.
Es gibt natürlich völlig unterschiedliche Bedarfe und Bedürfnisse von Opfern je nachdem, welcher Straftat sie ausgesetzt gewesen sind. Entsprechend gibt es - ich habe das in meiner Antwort bereits erwähnt - von der psychosozialen Prozessbegleitung über die Hilfe zu Traumatherapien bis hin zu finanziellen Unterstützungen alles, was vonnöten ist. Bei Opfern wie nach dem Anschlag auf den Breitscheidplatz gilt auch noch das gemeinsame Vernetzen der Opferfamilien, weil sich das häufig als besonders wichtig herausstellt. All das hat Herr Pfleiderer im Blick.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt nun Frau Kollegin Hamburg. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie die institutionalisierte oder anders organisierte Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Strukturen, Einrichtungen und Angeboten ist, wie etwa die mobile Opferberatung gegen Rechtsextremismus, das Landesversorgungsamt oder der Weiße Ring, um nur einige Beispiele zu nennen.