Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs habe ich deutlich gemacht, dass es möglicherweise eher ein Gesetzentwurf ist, der etwas unkritischer zu sehen ist, ja zumindest nicht ganz so schulideologisch geprägt ist wie vielleicht manch andere Änderung des Schulgesetzes.
Im Zuge der Beratungen hat sich aber gezeigt, dass die Themenbereiche weitaus komplexer sind, als sie in der Eile der Gesetzesberatung zu behandeln wären. Von daher waren wir zuerst einmal sehr positiv gestimmt, als die Regierungsfraktionen damit einverstanden gewesen sind, alle Angelegenheiten für die Schulen in freier Trägerschaft aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen und dann in einem geordneteren Verfahren ausführlich zu beraten.
Ähnliches hätten wir uns aber auch bei den doch grundlegenden Regelungen zur Frage des Datenschutzes und der Datenverarbeitung in Schulen gewünscht.
Ich will nur deutlich machen, dass wir im künftigen § 31 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes eine Formulierung aufnehmen, die wie folgt lautet:
Schülervertretungen und Elternvertretungen dürfen personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten... verarbeiten, soweit dies
Trotz mehrfacher Nachfragen konnte im Ausschuss aber nicht gesagt werden, für welchen Fall der Datenverarbeitung durch Schülervertreter oder Elternvertreter diese Regelungen überhaupt greifen würden. Das heißt, wir machen eine Regelung, von der niemand sagen kann, wofür wir sie eigentlich brauchen - weil es gar kein Anwendungsbeispiel gibt.
Die Vertreter der Landesregierung haben allerdings deutlich gemacht, dass es überhaupt kein Erfordernis für eine Datenverarbeitung durch Schülervertreter oder Elternvertreter gibt. Das heißt, wir müssen den Elternvertretern, die das eine oder andere Mal für alle Eltern in der Klassengemeinschaft die eine oder andere Datenliste anfertigen - seien es Daten über die Lehrer, seien es Daten von anderen Eltern, damit sozusagen alle in der Klassengemeinschaft darüber verfügen -, jetzt sagen, dass sie sich dafür von jedem eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen müssen. Sonst gibt es kein Erfordernis für die Datenverarbeitung, und dann sind diese Elternvertreter persönlich haftend und von denjenigen, deren Daten sie weitergegeben bzw. verarbeitet haben, angreifbar.
Das ist für uns nicht abschließend geklärt. Deswegen werden wir uns an dieser Stelle bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten.
Es ist dringend notwendig, den Eltern- und den Schülervertretern Rechtssicherheit zu geben. Wir wünschen uns doch das ehrenamtliche Engagement von Elternvertretern, und dann dürfen wir sie beim Datenschutz auch nicht allein lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. Ich habe gerade noch eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage bekommen, aber Sie waren schon bei Ihrem Schlusssatz. Sie hätten jetzt die Chance, noch eine Zwischenfrage zu beantworten bzw. auf eine Kurzintervention zu reagieren, Herr Kollege - wenn Sie denn möchten.
Eine Zwischenfrage würde Herr Kollege Försterling jetzt gern beantworten. Bitte schön, Herr Kollege! Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Kollege Försterling, ich habe nur die Frage, ob Sie der Meinung sind, dass Elternvertreter, wenn sie zum heutigen Tag gegen das Datenschutzrecht verstoßen, keinerlei Bestrafung oder Resignation erwarten müssten.
Doch, genau diese Bedenken habe ich. Es sollte doch unser Anspruch als Parlament sein, dass wir, wenn wir - und auch Sie als Vertreter der Regierungsfraktionen - diese Lücke erkennen, sie im Interesse der ehrenamtlich tätigen Elternvertreter durch eine vernünftige Gesetzesberatung schließen.
Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun die Kollegin Julia Willie Hamburg zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Försterling hat es gerade angesprochen: Wir haben eine Gesetzesnovelle erhalten, die aus einem Sammelsurium verschiedenster komplexer Änderungen besteht.
Das gelang uns aber nicht für die DatenschutzGrundverordnung, weil da vermeintlich Zeitdruck besteht. Diesen Zeitdruck aber haben nicht wir verursacht, sondern das Ministerium, weil es die Novelle so spät ins parlamentarische Verfahren gegeben hat.
Über die Datenschutz-Grundverordnung reden wir hier oft. Sie ist nun einmal komplex. In der Anhörung konnte uns selbst die Datenschutzbeauftragte nicht in allen Fällen sofort sagen, wie sich das
Vor diesem Hintergrund haben wir gesagt: Nehmen wir uns ein, zwei Monate mehr Zeit! Lassen Sie uns das gründlich juristisch prüfen! Das ist hier kein Lapsus. Denn am Ende landet es bei den Schulen. Die müssen das dann umsetzen, aber sind damit schlichtweg überfordert, weil das Ministerium angekündigt hat, keine weiteren Handreichungen untergesetzlicher Regelungen wie Ausführungsbestimmungen auf den Weg zu bringen. - Ich will Ihnen sagen: Das können Sie mit unseren Schulen nicht so ohne Weiteres machen!
Herr Försterling hat noch etwas anderes angesprochen, nämlich die Frage, wer eigentlich haftet. Es ist tatsächlich so - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen -, dass sich eine gewählte Elternvertretung plötzlich für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, die sie veranlasst hat, rechtfertigen muss - und zwar persönlich. Ich frage Sie: Wer möchte eine solche Verantwortung übernehmen?
Die Datenschutz-Grundverordnung sorgt ohnehin schon überall für große Unruhe. Man hätte entweder die Novelle präziser formulieren oder sich überlegen müssen, wie man Schulen, aber insbesondere auch ehrenamtlich Aktive an Schulen besser hierauf vorbereitet.
Da das in den nächsten Monaten zu Problemen an den Schulen führen wird, werden wir heute auch nicht zustimmen, sondern uns enthalten. Wir sagen Ihnen ganz deutlich: Gut Ding will manchmal Weile haben! Gerade bei einem so komplexen Rechtsgebiet hätten wir uns gewünscht, dass alle offenen Fragen - Herr Försterling hat es im Ausschuss skizziert - diskutiert und dann auch für die Schulen und für die Elternvertretungen gelöst worden wären.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hamburg. - Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Mareike Wulf das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist die Novelle nicht überstürzt beraten worden.
Man muss sich einmal angucken, was sich durch die Datenschutz-Grundverordnung geändert hat. Bei dem, was eingefügt worden ist, geht es um die Verarbeitung von schutzwürdigen Daten, beispielsweise von Gesundheitsdaten, die manchmal für die Erfüllung der schulorganisatorischen Tätigkeiten notwendig sind.
Der Landeselternrat hatte hier kritisch gefragt, ob eine Schule zukünftig auch Daten z. B. zu einer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder einer politischer Orientierung erheben darf. Auf diese Sorge sind wir eingegangen. Wir haben gesagt, dass eine Schule das natürlich nicht machen darf. Wir haben einen neuen Absatz eingefügt und darin genau definiert, welche schutzwürdigen Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden dürfen, also z. B. Gesundheitsdaten, um einen Förderbedarf oder Unterstützungsbedarf festzustellen.
Der zweite Fall war der, den Herr Försterling eben ansprach: Dürfen Elternvertreter eigentlich Listen mit Daten von Lehrkräften anfertigen? - Auch das haben wir im Ausschuss beantwortet: Natürlich dürfen Eltern solche Daten verwenden, allerdings nur, soweit es sich um berufliche Daten, also z. B. die Adresse der Schule, handelt. Für private Daten wie Handynummern, Privatadressen oder Ähnliches gilt das jedoch nicht; dafür brauchen sie das Einverständnis der Lehrkräfte. Das ist auch gut so; denn auch unsere Lehrkräfte haben ein Recht auf Datenschutz, und von daher ist es sinnvoll, dass hier eingewilligt werden muss.
Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht nicht zu erkennen, dass ein neues Risiko entstanden ist. Von daher bitten wir Sie, dem Gesetzentwurf so zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wulf. - Für die SPDFraktion hat sich der Kollege Stefan Politze zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Kollegin Mareike Wulf sehr dankbar für ihre Ausführungen. Die DatenschutzGrundverordnung hatte in der Diskussion im Ausschuss einen hohen Stellenwert, aber die aufgeworfenen Fragen waren sehr abstrakt und zum Teil schon lebensfremd.