Vielen Dank. - Als Nächstes folgt die Abgeordnete Hanna Judith Naber, SPD-Fraktion, mit ihrer ersten Zusatzfrage. Bitte!
Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass Strafgefangene nach Verbüßung der Haftstrafe durch Gerichtsentscheid in den lebenslangen Maßregelvollzug geschickt werden? Wenn ja, ist dieser die richtige Adresse für diesen Personenkreis?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klare Antwort: Nein! Das Oberlandesgericht Braunschweig hat diese Praxis in diesem Jahr für rechtswidrig erklärt.
Im jüngsten diesbezüglichen Fall, einer lebenslänglichen Strafe aus Hildesheim, hat das Landgericht Hildesheim ganz aktuell, in diesem Monat, am 5. Dezember, entschieden, dass die Reststrafe nicht weiter im Maßregelvollzug, sondern im Regelvollzug zu vollziehen ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin Reimann. - Frau Ministerin Havliza, wollten Sie zu dieser Frage noch ergänzen?
Alles klar. - Dann kommt die nächste, die vierte, Zusatzfrage aus den Reihen der CDU von der Kollegin Laura Hopmann. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin Reimann, Sie sind vorhin schon kurz auf das Thema Personalausstattung und Veränderungen eingegangen. Ich würde dazu gerne noch ein bisschen mehr hören und frage die Landesregierung: Welchen Einfluss hat denn die Erweiterung der Kapazitäten auf die Personalausstattung im Maßregelvollzug?
man natürlich auch das Personal aufstocken. Unser Personalkonzept sieht deshalb vor, dass wir auf die gestiegenen Anforderungen reagieren und mehr Personal einstellen.
Die Arbeit im Maßregelvollzug ist - das will ich hier auch noch mal sagen - eine sehr verantwortungsvolle und eine sehr schwierige. Wir befinden uns hier wirklich im Wettbewerb mit allen anderen im Land, was den Bereich der Pflege angeht. Wir haben gemeinsam mit den Regierungsfaktionen die Voraussetzungen dafür geschaffen, um im nächsten Jahr 25 zusätzliche Stellen zu besetzen - das sind die 1,7 Millionen Euro -, und zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Zulage zu erhöhen. Dafür darf ich mich ganz herzlich bedanken. Ich danke auch allen denen, die diese wirklich verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben. Das ist wirklich eine sehr, sehr anstrengende, eine sehr fordernde Tätigkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage für die FDP möchte der Abgeordnete Björn Försterling stellen. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Können Sie ausschließen, dass diejenigen, die gerade noch auf einen Platz im Maßregelvollzug warten, in der Wartezeit erneut straffällig geworden sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Försterling, wie soll man so etwas ausschließen können? Das kann man nicht einmal bei Menschen ausschließen, die vorher nicht zum Maßregelvollzug verurteilt worden waren. Das kann man nie ausschließen.
Danke schön. - Herr Försterling, Sie dürfen noch einmal. Die fünfte Zusatzfrage für die FPDFraktion. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie werden diejenigen Personen begleitet, die auf einen Platz im Maßregelvollzug warten? Finden zwischendurch erneute Gefährdungsbeurteilungen
Danke schön. - Justiz vor Soziales. Frau Ministerin Havliza, bitte! - Sie können auch im Pas de deux.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt keine Auflagen. Das ist keine Bewährungszeit oder etwas Ähnliches. Das ist das Warten auf die Vollstreckung der Maßregel.
Die einzige Möglichkeit, die unter besonderen Umständen besteht, ist die sogenannte Organisationshaft, die dann vollstreckt wird, wenn eine besondere Gefährlichkeit vorliegt. Ansonsten gibt es das nicht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, stellt die Kollegin Meta Janssen-Kucz. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage vor dem Hintergrund der Ausführungen der Ministerin zu den Verschlechterungen der Bedingungen im Maßregelvollzug seit der Privatisierung 2007 gerade im Hinblick auf Personal und bauliche Ausstattung im privaten Bereich - die Ministerin hatte deutlich gemacht, dass die wesentliche Steuerung bei den Privaten nicht so stattfinden könne -: Was würde eine Reprivatisierung - also eine Rückübernahme durch das Land - kosten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, so ist das: Das Sozialministerium kommt nach der Justiz. Wenn die Gerichte Recht gesprochen haben, setzt die Maßregel ein - nicht früher.
„Was würde es kosten, wenn wir die Privatisierung rückgängig machen würden?“, war die Frage. Die Kauf- und Überlassungsverträge, die 2007 beim Verkauf der ehemaligen Landeskrankenhäuser geschlossen worden sind, sehen die Möglichkeit des Rückkaufs durch das Land vor.
Für den Kaufpreis wurde eine detaillierte Verkehrswertberechnung vorgesehen. Die Erläuterung würde hier zu weit führen. Ich möchte aber betonen, dass eine Rückübernahme aktuell nicht erwogen wird. Die acht Häuser sind seinerzeit für 102 Millionen Euro von der Landesregierung verkauft worden. Es gab in den Jahren danach Berichte im Spiegel z. B., wonach der Verkaufspreis der Krankenhäuser laut Bericht des Rechnungshofs deutlich höher wäre. Die Berechnungen der Prüfer lagen zwischen 343 Millionen Euro und 378 Millionen Euro. - Wir erwägen zurzeit keine Rückübernahme.
Vielen Dank. - Es folgt noch eine Zusatzfrage von der SPD-Fraktion. Frau Kollegin Dr. Wernstedt, bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob die gestiegene Anzahl der Personen, die in den Maßregelvollzug eingewiesen werden, gegebenenfalls auf eine veränderte Rechtsprechung zurückzuführen ist. Wenn das so sein sollte: Gibt es Lösungsmöglichkeiten oder Veränderungsansätze dafür?
Danke schön. - Sie können ja auch mal eine Tandem-Lösung anbieten. Das wäre eine parlamentarische Neuheit. - Frau Ministerin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zunahme der ausgesprochenen Unterbringungen im Maßregelvollzug ist nicht auf eine geänderte Rechtsprechung zurückzuführen. Die Zunahme
basiert vielmehr auf der Tatsache, dass die psychischen und psychiatrischen Erkrankungen sowie die Suchterkrankungen massiv zugenommen haben. Das wiederum ist nicht auf die Rechtsprechung zurückzuführen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege, Sie haben sich sozusagen auf den letzten Drücker gemeldet, wenn ich das richtig deute. Soll es noch um diesen Komplex gehen, dann hat die AfDFraktion die Möglichkeit zu ihrer ersten Zusatzfrage. - Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die Frau Ministerin eben von Wertschätzung gegenüber dem schwierigen Job der Kollegen im Maßregelvollzug sprach: Warum wird die Fachfortbildung zum forensischen Fachpfleger in Bad Rehburg nach Abschluss der Fortbildung nicht besser vergütet? Nach dieser zweijährigen Weiterbildung bleiben die Fachpfleger weiterhin in derselben Entgeltgruppe wie vor dieser Weiterbildung. Das ist ein Novum in der niedersächsischen Arbeitsmarktpolitik.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage nach einer Höhergruppierung in diesem Bereich kann ich spontan nicht im Detail beantworten. Die Antwort würden wir gerne schriftlich nachreichen.
Ich möchte jedoch hervorheben, dass wir mit dem Haushalt 2020 - heute Abend werden wir sicherlich noch einmal darüber sprechen - die Zulagen erhöhen werden. Wir wollen mit dem Programm zur Attraktivitätssteigerung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst zusätzliche Haushaltsmittel zur Finanzierung der Zulagen für Pflegekräfte geben, übrigens entsprechend der Entgeltgruppenzulagen der Pflegekräfte in den Universitätsklinika. Deshalb setzen wir alles daran, die Arbeitsbedingungen wie auch die Einkommensbedingungen der Angestellten zu verbessern.