Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Abgeordnete Försterling. Bitte, Herr Kollege!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Sozialministerin eben angekündigt hat, bauliche Erweiterungen zu prüfen, frage ich die Landesregierung: Wie viel Geld steht im Haushaltsplanentwurf 2020 für bauliche Erweiterungen und auch für personelle Erweiterungen für weitere Plätze im Maßregelvollzug zur Verfügung?
Ich habe schon zweimal erzählt, dass wir kurzfristig, mittelfristig und langfristig prüfen, was für Erweiterungen möglich sind. In den Haushalt 2020 sind noch keine Mittel für bauliche Maßnahmen eingestellt worden.
Aber ich habe auch erläutert, dass wir versuchen, die bestehenden Kapazitäten so effizient wie möglich zu nutzen. Das bedeutet auch, dass wir mehr Personal brauchen. Wir haben im jetzigen Haus
halt 1,7 Millionen Euro für zusätzliche Stellen für Pflegekräfte vorgesehen. Damit einhergehend, wollen wir die Arbeitsbedingungen verbessern. Dafür haben wir Zulagen vorgesehen. Auch dafür sind Mittel in den Haushalt 2020 eingestellt worden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Försterling. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sozialministerin hat eben ausgeführt, dass in einem Fall ein Gericht in Niedersachsen die Wartezeit für unzulässig erklärt hat. Konnte in diesem Fall eine direkte Aufnahme in den Maßregelvollzug sichergestellt werden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir nun viel über steigende Zahlen gehört haben, würde uns sehr interessieren - das fragen wir die Landesregierung -, wie sich z. B. die Zahl der Anordnungen nach § 64 StGB im Laufe der Jahre entwickelt hat. Ich glaube, hier stehen im Moment sehr unterschiedliche Zahlen im Raum.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, in der Tat hat die Zahl der §-64-Fälle nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit zugenommen. Seit 2006 ist die Zahl der angeordneten Maßregeln nach § 64 bundesweit um mehr als 75 % gestiegen. Diesen Trend können wir überall in Deutschland beobachten. Deswegen wurden §-63-Plätze in §-64-Plätze umgewandelt. In Niedersachsen ist die durchschnittliche Belegung im Maßregelvollzug in den letzten zehn Jahren um 70 % gestiegen. Die Steigerung ist also etwas geringer als im Bundesdurchschnitt, aber doch sehr massiv.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Eilers. Bitte, Herr Kollege!
Frau Präsidentin! Ich frage die Ministerin: Gibt es besondere Entwicklungen bei der Zusammensetzung des Kreises der Personen, die in die Maßregelvollzugskliniken eingeliefert werden müssen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Eilers, wir haben in Niedersachsen 1 231 Planbetten in zehn Maßregelvollzugseinrichtungen. 522 Personen sind nach § 64 StGB untergebracht - ich habe die Entwicklung im Bereich § 64 StGB beschrieben -, 697 Personen nach § 63 StGB und 88 Personen nach sonstigen Rechtsgrundlagen.
Eine besondere Entwicklung gibt es bei der Unterbringung von Personen im Maßregelvollzug nach § 126 a StPO. Bei diesem Personenkreis handelt es sich noch nicht um Patientinnen und Patienten, deren Therapiebedarf bestätigt ist und für die eine Maßregel angeordnet wurde. Das ist vergleichbar mit Untersuchungshäftlingen, die auf ein weiteres Verfahren warten und die aufgrund ihrer durch psychische Erkrankung bedingten Gefährlichkeit in Gewahrsam sein müssen. Wir haben gegenwärtig
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Frau Kollegin Bruns. Bitte!
Verehrte Frau Ministerin Reimann, ich frage vor dem Hintergrund, dass Sie ausgeführt haben, dass es seit dem 1. Oktober für Niedersachsen eine zentrale Vergabestelle gibt, die die Situation landesweit überblickt, und dass Sie gesagt haben, dass es bundesweit Gespräche zwischen den Bundesländern gibt: Plant die Landesregierung eine institutionalisierte Zusammenarbeit - analog zu Niedersachsen - bundesweit, sodass man sich in einer Institution damit beschäftigt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, Maßregelvollzug ist natürlich in der Verantwortung der jeweiligen Länder. Wir haben unseren Maßregelvollzug sehr im Blick und haben zum 1. Oktober dieses Jahres eine zentrale Belegungssteuerung eingerichtet. Es zeigt sich bereits jetzt, dass wir durch diese zentrale Belegungssteuerung eine zeitliche Beschleunigung der Aufnahmen erreicht haben.
Ich kann gar nicht sagen, ob andere Bundesländer in ähnlicher Weise verfahren. Ich hatte vorhin dargestellt, dass es durchaus so ist, dass Niedersächsinnen und Niedersachsen in anderen Bundesländern untergebracht sind und auch wir Anfragen haben. Es gibt aber dadurch, dass überall Knappheit herrscht, natürlich nur eine begrenzte Zusammenarbeit.
Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage für die CDUFraktion stellt Herr Kollege Jasper. Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welche Maßnahme hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren ergriffen, um die Warteliste abzubauen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz neu haben wir die zentrale Belegungssteuerung. Aber in den vergangenen Jahren haben wir auch schon einige Punkte in Angriff genommen. Einer der Punkte ist, dass die tatsächlichen Kapazitäten auch genutzt werden und - wie früher - Plätze für Rückkehrer z. B. aus Probewohnen vorgehalten werden. Dadurch können wir etwa 100 Personen mehr aufnehmen, als wir Planbetten zur Verfügung haben und als auf dem Papier stehen. Seit dem Jahr 2007 sind 188 Planbetten dazugekommen. Das ist ein Aufwuchs von knapp 20 %. In diesem Jahr ist die zentrale Belegungssteuerung dazugekommen, die schon nach dieser kurzen Zeit zeigt, dass wir eine zeitliche Beschleunigung der Aufnahmen erreichen können.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Kollegin Meta Janssen-Kucz. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin hat eben mit dem Hinweis auf den 70prozentigen Anstieg der Anordnungen den Trend seit 2006 skizziert. Ich frage vor diesem Hintergrund: Ist die gegenwärtige Entwicklung im Maßregelvollzug auch eine Folge der in Teilen verfassungswidrigen Privatisierung der ehemaligen Landeskrankenhäuser durch die damalige CDU/FDPRegierung und gegebenenfalls, wenn ja, in welchem Umfang?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage ist: Wie hat sich die Privatisierung ausgewirkt? - Die Frage lässt sich nur differenziert beantworten. Seit der Privatisierung im Jahr 2007 gibt es an einigen ehemaligen Landeskrankenhäusern durchaus positive Entwicklungen. Das gilt übrigens sowohl für den Maßregelvollzug als auch für die Allgemeinpsychiatrie und ist besonders bei den Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft zu beobachten.
Man muss aber sagen, dass sich bei anderen privaten Einrichtungen die Situation bei Personal, bei Gebäude und bei Therapie durchaus verschlechtert hat. Das beobachte ich mit großer Sorge; denn es geht hier um einen sehr sensiblen Bereich.
Darüber hinaus haben die privaten Träger natürlich das Problem, dass sie unterschiedliche Beschäftigte mit verschiedenen Tarifverträgen haben, die zudem in zwei Personalkörpern arbeiten. Das führt in der Praxis natürlich zu Reibungsverlusten. Das führt zu Konkurrenz bis hin zu Abwerbungen.
schlechter steuern lässt als der staatliche, auf den wir einen direkten Zugriff haben. Das ist insbesondere wegen der anstehenden Aufgaben ein Organisationsnachteil.