- der hilft und 30 Millionen Euro Weideprämie bringt, die wir morgen wieder zur Abstimmung im Landtag stellen. Das würde den Schafhalterinnen und Schafhaltern wirklich helfen.
Herr Meyer, einen Moment, bitte! Es ist mir nicht gelungen, Ihren Redefluss zu unterbrechen. - Es hat den Wunsch der Kollegen Dr. Schmädeke und Dammann-Tamke gegeben, eine Frage stellen zu dürfen.
Herr Meyer, glauben Sie wirklich, mit der Einführung einer Weideprämie das Problem Wolf ad acta legen zu können? Das hörte sich eben ganz so an.
Natürlich nicht. Der Wolf ist da, und wir müssen es hinbekommen, dass wir sowohl Weidehaltung in Niedersachsen und in Deutschland als auch den Wolf haben.
Ich erinnere nur daran, dass die Schafhalter kürzlich in Berlin für eine bundesweite Weideprämie demonstriert haben. Länder wie Thüringen haben sie eingeführt. Übrigens, jetzt wieder ein Lob an die CDU: In den Kenia-Koalitionsverträgen in Sachsen und in Brandenburg steht, dass es eine Weideprämie für Schafhalter geben soll. Nur in Niedersachsen bewegt sich die GroKo nicht.
Verehrter Kollege Meyer! Die Welt ist nach Ihrer Auffassung relativ einfach zu organisieren. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob die bisher einzige legale Entnahme in Deutschland unter der Verantwortung des damaligen Umweltministers Wenzel eine gute und richtige Entnahme war und ob die angeordneten Entnahmen in Rodewald und Ihres Grünen-Kollegen Albrecht in SchleswigHolstein ebenfalls richtige und gute Entnahmen waren und aus welchen Gründen Sie das befürworten.
Ich war Teil der Landesregierung. Natürlich gibt es da ein Einvernehmen. Es war und ist richtig, dass ein Wolf, der Menschen bedrohlich nahekam - hier gab es die Nachweise, weil er besendert war - und wiederholt Nutztiere gerissen hat, entnommen wurde.
Es ist schon peinlich, wenn Herr Minister Dr. Althusmann und Sie sich loben. Wenn Sie sagen, unter der GroKo sei jetzt alles besser geworden, stelle ich nur fest: Unter der GroKo sind bislang null Wölfe entnommen worden. Das ist Ihre Bilanz.
Ob das mit dem Rodewalder Leitwolf so ist? Man muss sich einmal fragen, ob die Prognose stimmt, dass er wiederholt Nutztiere reißt. Nach einem Jahr hat sich herausgestellt, dass wir da keine Häufung von Rissen mehr haben. Die Frage, ob die Abschussgenehmigung eine fachliche Begründung hatte, ist eine andere.
Der große Unterschied ist der, dass Stefan Wenzel damals die Stelle des Bundes bei der Klärung der Frage beteiligt hatte, ob in diesem Fall eine Entnahme notwendig war. Minister Olaf Lies hielt es nicht für nötig, das Bundesumweltministerium zu
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei solchen Anlässen muss man leider immer wieder anfangen, die Begriffe zu definieren. Aktives Wolfsmanagement: eine wunderbare Ausführung. Meistens ist dann schon die halbe Redezeit weg. Offensichtlich werden die Titel deswegen auch gewählt.
Es geht aber einfach nur darum, klare Regelungen zu finden, selber klare Regelungen festzulegen oder nötigenfalls auch diejenigen Regeln, die schon bestehen, endlich anzuwenden.
Ich hatte mich darauf eingestellt, neue Begriffe definieren zu müssen. Bei den Zahlen muss man das, wie ich eben gehört habe, auch tun. 23 bis 24 Rudel hat der Minister am Montag draußen bei den Tierzüchtern noch erwähnt. Insgesamt nur 166 Tiere sollen es angeblich im gesamten Bundesgebiet sein. Das ist eine Diskrepanz, die bereits Herr Abgeordneter Grupe aufgegriffen hat. Wenn nicht gerade das Magerrudel in Niedersachsen erfunden wurde, haben wir wesentlich mehr als nur die genannten Tiere, dann haben wir mindestens 200 Tiere. Nun sagen Sie doch endlich, wie viele Tiere es maximal in Niedersachsen sein dürfen.
Diese mindestens 200 Tiere sind genug. Für die Weidetierhalter ist es mindestens schon ein Rudel zu viel. Sorgen Sie doch endlich dafür, dass die Anzahl der Tiere, die wir haben, minus der Rudel, die sich als gefährlich erwiesen haben - das ist durchaus mehr als nur das Rodewalder Rudel -, eingeschränkt wird und wir uns endlich auf die Anzahl an Wölfen und Rudeln festlegen, die wir in Niedersachsen haben wollen. Das ist Management.
Herr Meyer hat gerade mit Statistiken hantiert, die ihm eigentlich besser aus der Hand gefallen wären.
Wenn Sie eine Frage zitieren, ob eine stärkere Bejagung der Wölfe stattfinden soll, dann wissen Sie doch selbst: Es findet überhaupt keine Bejagung statt. Dann können Sie doch diese Statistik nicht guten Gewissens hier verwenden. Auch das muss einmal geradegezogen werden.
Wenn es immer wieder „Entnahme“ heißt, dann sage ich: Ja, das ist eben der Abschuss. Dann werden einzelne Tiere abgeschossen, die gefährlich sind, und zwar so, dass das Rudel insgesamt verschreckt ist, die Gegend verlässt und am besten keine Schäden mehr anrichtet. Auch das muss doch einmal klar gesagt werden. Hören Sie auf, mit schönen Begriffen und Ähnlichem herumzureden.
Wir haben das Wort Wolfspolitik gehört. Wunderbar! Es besteht offensichtlich darin, dass sich die Politik der Landesregierung auf leisen Sohlen anpirscht und dann plötzlich an der Beute ist. Ich habe jetzt von Herrn Dr. Schmädeke gehört: Wir machen ja schon längst. Wir haben ja schon was.
Aber wir sind da doch schon längst dran. - Das ist so ein bisschen Hase und Igel. Vielleicht hat Herr Meyer noch eine griechische Anekdote zur Hand, wie die des kleinen Tischlerjungen - E-Technikingenieure gab es damals, in der Antike, nicht -, der immer sagte: Ich bin doch schon fertig. Ich mache doch schon längst, und dann kommt doch ein halbes Jahr wieder nichts. Auch das ist vielleicht einer Fabel würdig. Eventuell gibt es da sogar schon eine. Aber ich möchte hier nicht allzu sehr ins Detail gehen.
Zu den anderen Möglichkeiten, sich die Wölfe vom Hals zu halten: Wer soll denn für Vergrämung sorgen, wenn nicht derjenige, der schießt? Und das machen dann, wenn wir im Jagdrecht sind, diejenigen, die dafür zuständig sind.
Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht solche Entnahmen bzw. Abschüsse in Einzelfällen. Das heißt aber nicht zwangsläufig: von einzelnen Tieren. Nein, das kann auch eine Anzahl von mehreren Tieren betreffen, und das kann auch ein gefährliches Rudel betreffen. Darüber sollte man einmal nachdenken. Die „begrenzte und spezifizierte Anzahl von Exemplaren“ wird auch im aktuellen EuGH-Urteil verwendet. Darin heißt es: Das ist eindeutig möglich. - Sie können also gefährliche Rudel entnehmen, und das sollten Sie dann auch tun.
Diese Art des Managements ist längst nötig. Voraussetzung ist natürlich, dass es einen wissenschaftlichen Nachweis gibt. Ich nenne das Beispiel des Rodewalder Rüden: Da hat man inzwischen genug DNA entnommen und festgestellt, dass dieses Tier für massenhafte Risse zuständig ist. Dieses Tier bzw. sehr enge Verwandte sind an jeder Beute, die aufgefunden wird, gewesen - und deswegen auch verantwortlich. Mithin ist eine Entnahme nicht nur ratsam, sondern es wäre schon längst Ihre Aufgabe gewesen, sie auch vorzunehmen.
Ihre Aufgabe ist es aber auch, für eine Entschädigung zu sorgen. Diese Entschädigung sollte nicht zu irgendeinem Restwert - das ist sehr zynisch gegenüber den Tierhaltern -, sondern zum Wiederbeschaffungswert erfolgen. Wie bei jedem beschädigten Auto, bei jedem Blechhaufen sollte auch hier der Wiederbeschaffungswert entschädigt werden.
Sie sollten da endlich handeln und endlich Regelungen treffen! Oder wenn Sie es eingedenk Ihrer früheren Tätigkeit als Wirtschaftsminister lieber so hören wollen: Sie sollten das einfach managen! Tun Sie endlich etwas gegen die Wölfe, gerade gegen die gefährlichen Wölfe! Wir können diese Festlegungen schon lange gut gebrauchen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Weidetiere retten, aktives Wolfsmanagement einführen“ - sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie präsentieren uns mit diesem Beitrag zur Aktuellen Stunde eine Neuauflage der Diskussion vom 1. März 2019.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Ja! Nächs- tes Jahr machen wir das auch wieder! - Christian Grascha [FDP]: Es hat sich ja nichts geändert! Das ist das Prob- lem!)