Frau Staudte, das funktioniert nicht! Das ist ein netter Versuch. Aber er funktioniert nicht. Stellen Sie jetzt Ihre Frage! Sonst muss ich Sie leider bitten, zum Platz zurückzukehren.
Gut. - Ich stelle daher die Frage nach den Landeskompetenzen. Sie haben angekündigt, Kontrollen sozusagen zu verschärfen. Sie haben ferner angekündigt, dass es eine Unterbringung in Einzelzimmern - - -
Moment, Frau Staudte! - Bitte Ruhe! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, Frau Staudte ist mit der Geschäftsordnung vertraut.
Es werden keine weiteren Vorbemerkungen zugelassen. Stellen Sie jetzt bitte Ihre Frage, Frau Staudte! So viel Respekt vor der Geschäftsordnung, finde ich, sollte sein.
Wann können wir mit Erlassen zu verschärften Kontrollen bezüglich einer verpflichtenden Unterbringung in Einzelzimmern rechnen, da Sie das hier ankündigen?
möchte ich insofern beantworten, als der aktuelle Fokus insbesondere mit Blick auf die Ausbreitung des Coronavirus aus Sicht der Landesregierung natürlich sehr auf die Verhältnisse in der Fleischwirtschaft gerichtet ist. Es ist im Moment auch nicht
erkennbar, dass wir derartige strukturelle Missstände wie Sub-Sub-Subunternehmerstrukturen in diesem Ausmaß in anderen Branchen vorfinden. Es wird letztendlich auf die Rechtsetzungskompetenz des Bundes ankommen, ob es weitere Branchen geben wird, die stärker in den Blick genommen werden, und ob das Verbot eventuell ausgeweitet wird. Aber wir werden die Problemfelder, die sich auch in anderen Branchen ergeben, nicht aus dem Auge verlieren.
Jetzt zu Ihrer tatsächlich gestellten Frage: Was wird die Landesregierung tun, um zukünftig die Unterkünfte besser zu überprüfen?
Sie wissen, es liegt seit März 2020 der Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vor, der von der Landesregierung eingebracht wurde und sich derzeit in der Beratung befindet.
Wir haben hierzu auch mit dem für Bauen zuständigen Ministerium, dem MU, Kontakt aufgenommen. Zurzeit gibt es bei den Beratungen noch keine endgültige Lösung für die Frage: Wie kann man grundrechtlich geschützten Wohnraum bei entsprechender Notwendigkeit über die durch das Infektionsschutzgesetz ohnehin gegebenen Möglichkeiten hinaus stärker kontrollieren? Wie bekommen wir das über eine entsprechende Änderung im Wohnraumschutzgesetz tatsächlich hin? - Dazu werden gerade Lösungen erarbeitet. Sie liegen noch nicht vor, werden aber mit in den Gesetzentwurf eingebracht.
Insofern gehe ich davon aus, dass wir zukünftig stärkeren Zugriff darauf haben werden, wo sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befinden. Ich weiß aus dem Fall Tönnies in NordrheinWestfalen, dass die dortige Landesregierung drei Tage bei dem Unternehmen nachgefragt hat, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Werkverträgen in den Landkreisen untergebracht sind. Da es sich dabei um Sub-Subunternehmerstrukturen handelt und das eigenständige Unternehmen sind, musste überhaupt erst einmal mit dem Datenschutzrecht argumentiert werden: Wir brauchen mit Blick auf die Infektionslage sofort die Daten, nämlich die Namen und die Angabe, wo sie wirklich untergebracht sind!
Die Kontrolle der Wohn- und Arbeitsbedingungen, die in unserem Land menschenwürdig sein müssen - das ist unser Anspruch; wir sollten ihn auch grundsätzlich in Deutschland als unseren Anspruch gelten lassen -, werden wir sicherstellen müssen, indem wir den Wohnraumschutz so ausweiten, dass wir am Ende Zugriff auf die Wohnungen, auf die Unterkünfte, auf die Herbergen, auf die Heime, auf die Hotels usw. bekommen, wo auch immer Menschen möglicherweise in der Gefahr stehen, beispielsweise ein Coronavirus weiterzutragen.
Wir nehmen diese Sache sehr, sehr ernst und werden alle Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verschärfen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass unter Punkt 3 manipulationssichere Zeiterfassungssysteme gefordert werden, frage ich mich: Wie soll das kontrolliert werden, und wie sollen sie zertifiziert werden? Haben Sie dafür Ideen? Ist da schon etwas in der Pipeline?
Schon jetzt sind die Betriebe dazu verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen vorzunehmen, auch zur Abrechnung der Besoldung, des Gehalts. Zukünftig soll das Ganze digital erfolgen.
Eine Zertifizierung für diese Frage ist mir jetzt nicht bekannt. Aber letztendlich wird der Bundesgesetzgeber diese Frage in seinem Gesetzentwurf regeln müssen; denn er hat angekündigt, auch die digitale Erfassung der Arbeitsverträge entsprechend zu regeln. Wir müssen jetzt bis zum Sommer oder nach dem Sommer abwarten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die SPD-Landtagsfraktion konnte ja bei den letzten Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 eine finanzielle Aufstockung der mobilen Beratungsstellen erreichen. So wurde am letzten Freitag die Beratungsstelle in Osnabrück eröffnet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie schätzt die Landesregierung ein Werkvertragsverbot hinsichtlich der praktischen Arbeit dieser mobilen Beratungsstellen in Oldenburg, Osnabrück und dergleichen ein?
Der Bund hat bekanntlich das Programm „Faire Mobilität“ eingerichtet. Davon befindet sich eine Stelle in Oldenburg. Wir haben darüber hinaus vier weitere mobile Beratungsstellen, deren Arbeit mehr als wertvoll ist. Ich kann uns nur raten, dass wir diese Arbeit weiter fortsetzen. Wir werden sie weiter fortsetzen. Wir werden auch die notwendigen finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen.
Ich will Ihnen nicht den gesamten Vermerk vorlesen, den ich mir aus unseren fünf Beratungsstellen in Niedersachsen habe geben lassen. Lassen Sie mich nur ein Beispiel daraus zitieren.
Aus der mobilen Beratungsstelle wird berichtet: Häufig wird Arbeitnehmern bei Krankheit umgehend die fristlose Kündigung ausgesprochen; die Lohnfortzahlung wird vorenthalten; auf Krankengelder müssen die Betroffenen dann in der Regel sehr lange warten. In der Folge erscheinen die Arbeitnehmer lieber krank zur Arbeit, um einer Kündigung zu entgehen, oder werden vom muttersprachlichen Vorarbeiter zu einem ausgesuchten
Arzt begleitet - mit dem Ziel, dass sie von diesem gesund bescheinigt und nicht krankgeschrieben werden. Dieser Vorgang lag aktuell in einem Schlachthof in der Region Hannover vor. Ähnlich gelagerte Sachverhalte melden alle fünf Beratungsstellen in Niedersachsen.
Sofern doch eine Krankheit vorliegt, wird dann häufig eine zuvor unterzeichnete Eigenkündigung eingesetzt, die als Blankodokument von Arbeitnehmern bereits beim Arbeitsvertragsabschluss unterschrieben wurde. Die Mitarbeiter wussten hierbei nichts von der bereits unterzeichneten Eigenkündigung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich stelle gleich beide Fragen am Stück. Das macht es, glaube ich, einfacher.