Protokoll der Sitzung vom 28.02.2018

lässt sich allein schon deshalb nicht feststellen, weil wir nur einmalige Messwerte haben. Für eine solche Aussage müsste man auf alte Messwerte zurückgreifen oder in die Zukunft schauen. Deswegen bitte ich, von Schlussfolgerungen, die aufgrund weniger Daten gezogen werden, abzusehen. Die Datenbasis ist viel zu dünn, um belastbare statistisch-wissenschaftliche Aussagen zu treffen.

Ich glaube, dass die Messungen, die über die laufenden Arbeiten der Landesregierung hinaus durchgeführt wurden, ein wichtiger zusätzlicher Impuls waren, um sich im öffentlichen Raum damit auseinanderzusetzen und um die eine oder andere Sorge zu nehmen. Zum anderen ist aber auch deutlich zu machen, dass wir weitere Ergebnisse und Erkenntnisse brauchen.

Ich nehme das als Anregung mit. Ich habe ja die Bundesumweltministerin angeschrieben. Ich erwarte von den Kollegen, dass sie sich nicht nach dem Motto zurücklehnen: „Lass mal die Niedersachsen messen! Denn der NDR hat Messberichte aus Niedersachsen veröffentlicht.“ Denn das ist ja kein nur auf Niedersachsen bezogenes Thema. Die Belastungen lassen sich überhaupt nicht einem Emittenten zuordnen. Das ist auch nicht das Ziel, sondern es geht darum, dass wir das zum Anlass nehmen, um die Untersuchungen, breit verteilt auf die Länder, zu verteilen. Und die dann vorliegenden Daten wollen wir zum Anlass nehmen, um zu klären, ob man bestimmte Emittenten in stärkerem Maße verantwortlich machen kann.

Alles andere wären verkürzte Schlussfolgerungen und am Ende nur Debatten, die uns in der Frage, wie wir den Menschen, die natürlich ein Stück weit verunsichert sind, die notwendige Sicherheit verschaffen, überhaupt nicht weiterhelfen. Deswegen ist das ein wichtiger Appell an die Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer: Macht dabei mit! Sorgt auch für ein breit angelegtes Programm, damit wir eine breite Datenbasis haben und vernünftige und konsequente Aussagen treffen können!

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister. - Für die CDUFraktion fragt jetzt Herr Kollege Dammann-Tamke. Bitte schön!

Herr Präsident! Angesichts der Erfolge, die im Sinne einer Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der landwirtschaftlichen Tierhaltung erzielt wurden,

(Christian Meyer [GRÜNE]: Die Sie immer abgelehnt haben!)

frage ich die Landesregierung - um einer Legendenbildung seitens der Grünen vorzubeugen -: Welche Bundesregierung hat wann mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes die rechtliche Grundlage für diesen erfolgreichen Weg gelegt?

(Christian Meyer [GRÜNE]: Die LAVES-Zuständigkeit haben wir ge- macht!)

Danke schön, Herr Kollege Dammann-Tamke. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist durch Niedersachsen initiiert worden und im Bund im Jahr 2014 als Novelle in Kraft getreten. Ich hoffe, die Zahl ist richtig; wenn nicht, muss mich mein Haus korrigieren.

(Christian Meyer [GRÜNE]: 2013 be- schlossen, 2014 in Kraft!)

- Danke. 2013 beschlossen, und 2014 in Kraft getreten.

(Heiterkeit und Zurufe)

Offensichtlich besteht hinsichtlich der Antwort Einigkeit. Dann können wir zur nächsten Frage kommen. Sie kommt von Hermann Grupe für die FDP-Fraktion. Das ist dann die letzte Zusatzfrage für die FDP.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung mehrfach darauf verwiesen hat, dass Daten fehlen, um die Frage, aus welchen Quellen die Keime im Einzelnen stammen, beantworten zu können, frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen zur Antibiotikaforschung unterstützt sie, bzw. wo sieht sie Bedarf für zusätzliche Forschungen zu neuen Methoden zur Bekämpfung multiresistenter Keime?

Herzlichen Dank. - Der Herr Minister wird antworten. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Grupe, ich glaube, es wird deutlich, dass wir nicht nur punktuell messen, sondern natürlich mehr darüber wissen müssen. Deswegen ist bei der One-Health-Strategie natürlich auch die Wissenschaft mit dabei. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Aspekt der Arbeit der Medizinischen und auch der Tierärztlichen Hochschule. Zusammen mit denen können wir die Dinge auch wirklich sehen.

Es ist natürlich - so könnte man sagen - im Grunde auch eine Bundesangelegenheit, sich mit der Fragestellung auseinanderzusetzen. Das müssen wir aber offen sagen, weil sonst immer der Verdacht im Raum steht, als ginge es um einen Emittenten, den man besonders in den Blick nehmen müsste. Das war im Hinblick auf eine Untersuchung in Niedersachsen möglicherweise die Unterstellung.

Deswegen müssen wir uns mit ganz besonderem Nachdruck darum kümmern und bei diesem Thema zu einer Aufklärung kommen, damit wir auch wirklich Aussagen zu den Fragen machen können: Woher kommen die Keime? Welche Wirkung haben sie eigentlich? Wie verbreiten sie sich eigentlich?

Deswegen ist das, was wir im Rahmen des OneHealth-Ansatzes machen, ganz wichtig. Dabei geht es darum, sich auch den Verbreitungsweg genau anzusehen. Wir reden ja viel darüber, wo es herkommt. Auch reden wir über die Wirkung. Beim Verbreitungsweg geht es aber auch um den Umweltaspekt. Es wäre wichtig, bei der Berücksichtigung dieses Aspektes in starkem Einklang mit den Universitäten bzw. den Hochschulen vorzugehen. Auch da würde es übrigens helfen, wenn die anderen Bundesländer mit dabei wären. Dann könnten wir unsere Kompetenzen über deren Hochschulen ausweiten.

Ich will nur noch einmal sagen: Niedersachsen verfolgt die One-Health-Strategie. Das ist eine Nachfolgestrategie des IMAK. Dies ist, glaube ich, ein klarer Beweis dafür, dass wir uns ganzheitlich mit der Frage auseinandersetzen. Vollkommen richtig ist, dass dazu definitiv die Wissenschaft gehört, um genau diese Projekte weiter zu unterstützen, damit wir sagen können, welche Schluss

folgerungen wir daraus eigentlich in Bezug auf die Verbreitung bzw. Vermehrung ziehen sollten. Das wird auch für die Zukunft ganz wichtig sein.

Danke schön, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, zu dem Tagesordnungspunkt 17 a liegen jetzt keine weiteren Fragen vor. Deswegen schließen wir die Aussprache zu diesem Punkt.

Ich rufe auf die Dringliche Anfrage

b) Welche Zukunft haben die Ämter für regionale Landesentwicklung? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/394

Zur Einbringung hat sich der Kollege Grascha gemeldet. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion verlese ich die folgende Anfrage:

Welche Zukunft haben die Ämter für regionale Landesentwicklung?

Am 1. Januar 2014 gründete die rot-grüne Landesregierung die Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems. Ende 2014 beauftragte sie den Bochumer Verwaltungswissenschaftler Professor Jörg Bogumil mit einer wissenschaftlichen Evaluation der Ämter. Das Abschlussgutachten dazu haben Regionalministerin Honé und Professor Bogumil am 17. Januar 2018 in Hannover vorgestellt. In einer zu diesem Termin herausgegebenen Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es, die Ämter für regionale Landesentwicklung hätten ihr Potenzial noch nicht ausgeschöpft, da sie bisher nicht über entscheidende Kompetenzen verfügten. Die Landesverwaltung inklusive der Ämter solle nun zeitnah einer Revision unterzogen werden.

Ein Ergebnis des Gutachtens der Wissenschaftler unter Führung von Professor Bogumil lautet, „dass Niedersachsen als Flächenland bei den derzeitigen kommunalen Strukturen nur bei Inkaufnahme erheblicher funktionaler Defizite auf eine Mittelinstanz verzichten kann“. Beispielhaft wird in diesem Zusammenhang die Explosion in einem Tanklager in Ritterhude genannt. Das Gutachten empfiehlt der Landesregierung, die Ämter für regionale Landesentwicklung mit zusätzlichen Zuständigkeiten u. a. in den Bereichen Infrastruktur, Natur

schutz, Deich- und Küstenschutz sowie Gewerbeaufsicht auszustatten. Eine weitere, darüber hinausgehende Möglichkeit sei die zusätzliche Verlagerung von Kompetenzen der Kommunalaufsicht aus dem Innenministerium in die Ämter. Dieses Modell wird im Gutachten als „kleine Bezirksregierung“ bezeichnet. Eine dritte mögliche Variante sei es demnach, den jetzigen Aufgabenbereich der Ämter nicht wesentlich zu verändern.

Über die bei diesem Thema in der rot-schwarzen Regierungskoalition bestehenden Differenzen berichtete die Braunschweiger Zeitung am 18. Januar 2018: „Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der Bogumil oder zumindest dessen Positionen in herzlicher Abneigung verbunden ist, war wenig angetan. Das Gutachten lasse entscheidende Fragen wie z. B. Digitalisierung der Verwaltung aus, und im Fall Ritterhude seien die wesentlichen Versäumnisse 1998 und 2003 erfolgt - also mit Bezirksregierung.“ Gestützt auf das Bogumil-Gutachten„ will aber zumindest der SPD-Teil der neuen rot-schwarzen Landesregierung die niedersächsischen Ämter für regionale Landesentwicklung ausbauen“, heißt es in der Braunschweiger Zeitung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Auf der Grundlage welcher Kosten und welcher zu erbringenden Leistungen im Vergleich zu anderen vorliegenden Angeboten wurde die wissenschaftliche Evaluation der Ämter für regionale Landesentwicklung an den Bochumer Verwaltungswissenschaftler Professor Bogumil vergeben?

2. Stimmt die Landesregierung der Schlussfolgerung aus dem Gutachten zu, „dass Niedersachsen als Flächenland bei den derzeitigen kommunalen Strukturen nur bei Inkaufnahme erheblicher funktionaler Defizite auf eine Mittelinstanz verzichten kann“? Wenn ja, warum?

3. Bedeutet die Aussage in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 17. Januar 2018, die Ämter für regionale Landesentwicklung hätten ihr Potenzial noch nicht ausgeschöpft, da sie bisher nicht über entscheidende Kompetenzen verfügten, dass diese entsprechend den Modellen 2 und 3 des Gutachtens zusätzliche Kompetenzen erhalten sollen? Wenn ja, welches Modell mit welchen zusätzlichen Kompetenzen strebt die Landesregierung an?

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Grascha. - Zur Beantwortung hat sich Frau Ministerin Honé gemeldet. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen hat sich - wie Konjunktur- und Bevölkerungsindikatoren zeigen - in seinen Regionen sehr unterschiedlich entwickelt. Die Disparitäten sind gewachsen. Das Stadt-Land-Gefälle hat sich deutlich verschärft.

Seit Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Ministerpräsident Weil im Jahre 2013 hat die Landesregierung diesem Trend entgegengewirkt. Zentrales Anliegen auch der neuen Landesregierung ist es, allen Teilen des Landes eine zukunftsfähige Entwicklung zu ermöglichen und die ländlichen Räume zu stärken. Dafür wird der seit 2013 begonnene Weg fortgesetzt.

Mit der Gründung der Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems zum 1. Januar 2014 wurden die maßgeblichen Aufgabenbestände der regionalen Landesentwicklung, der Regionalplanung, der Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung sowie der Wirtschaftsförderung zusammengeführt.

Diese Bündelung staatlicher Aufgaben mit regionalentwicklerischen Bezügen in den Ämtern für regionale Landesentwicklung trägt insbesondere dazu bei, die Kommunen bei der Aufgabenwahrnehmung gezielt zu unterstützen. Die vier Ämter für regionale Landesentwicklung mit ihren elf Standorten sind damit einheitliche Ansprechpartner für Kommunen, Unternehmen, Verbände und Vereine, kurzum für alle regionalen Akteure in der Fläche. Außerdem sind sie für die operative Koordinierung der Förderung in der Fläche zuständig. Damit ist auch der Informationsfluss zwischen der kommunalen, der regionalen und der zentralen Landesebene zuverlässig in beide Richtungen in der Fläche gegeben.

Zwischenzeitlich haben sich die Ämter für regionale Landesentwicklung als Bindeglied zwischen Land und Regionen sowie Kommunen etabliert. Sie beraten und unterstützen potenzielle Projektträger dabei, Vorhaben auf den Weg zu bringen. Sie fungieren als Kümmerer und Vernetzungsplattform für die Akteure in den Regionen.

Die Bündelung regionalpolitischer Aufgaben wird von den Kommunen grundsätzlich als sehr positiv

eingeschätzt. Dies bestätigen die Ergebnisse einer Befragung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitevaluation der Ämter für regionale Landesentwicklung durch Herrn Professor Dr. Bogumil. Dies gilt ebenso für die Beurteilung der Zusammenarbeit der Kommunen mit den Ämtern. Die neu geschaffenen Landesbeauftragten werden in ihrer Rolle als Kümmerer in Bezug auf regionale Interessen von den Befragten mehrheitlich ebenfalls positiv wahrgenommen.

Die Landesregierung hat mit der Schaffung der Ämter für regionale Landesentwicklung in 2014 sehr frühzeitig die Stärkung der ländlichen Räume in den Mittelpunkt ihres Handelns gestellt. Damit, meine Damen und Herren, waren wir übrigens vier Jahre schneller als die Bundesebene, die dies jetzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen ebenfalls intensiv diskutiert hat.

Die vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Kabinett beschloss am 10. Dezember 2013 die Gründung der vier Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, LeineWeser, Lüneburg und Weser-Ems und sah für diese eine externe Evaluation vor. Gegenstand der wissenschaftlich fundierten Evaluierung war eine grundsätzliche Überprüfung, ob und inwieweit der neue Verwaltungsaufbau und die geschaffenen Organisationsstrukturen der vier Ämter geeignet sind, den mit ihnen angestrebten Zweck zu erfüllen.