Zu Frage 1: Das Kabinett beschloss am 10. Dezember 2013 die Gründung der vier Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, LeineWeser, Lüneburg und Weser-Ems und sah für diese eine externe Evaluation vor. Gegenstand der wissenschaftlich fundierten Evaluierung war eine grundsätzliche Überprüfung, ob und inwieweit der neue Verwaltungsaufbau und die geschaffenen Organisationsstrukturen der vier Ämter geeignet sind, den mit ihnen angestrebten Zweck zu erfüllen.
Im Rahmen eines freihändigen Vergabeverfahrens gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A wurden im Oktober 2014 fünf durch einschlägige Publikationen und Forschungsleistungen im Bereich der Politik und Verwaltungswissenschaften ausgewiesene Bewerber aufgefordert, ein Angebot für ein wissenschaftliches Konzept zu einer begleitenden Evaluierung der Ämter abzugeben. Aufgrund marktüblicher Entgelte wurden hierfür Kosten in Höhe von rund 150 000 Euro inklusive Umsatzsteuer veranschlagt.
Zwei der fünf Bewerber gaben ein Angebot ab: das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer in Höhe von 98 811,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, und Herr Professor Dr. Bogumil in Höhe von 127 000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Auswertung der vorgelegten Angebote, die auf der Grundlage eines Anforderungsprofils an die zu erstellende Evaluierung erfolgte, fiel zugunsten
Zu der Frage der Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen vorliegenden Angeboten wird auf den Abschlussbericht des 24. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 7. November 2017 „Rechtsverstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Verantwortung der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen“, Drs. 17/8849, III 2.7, Seite 50, verwiesen.
Zu Frage 2: Die Frage nach einer Renaissance der Bezirksregierungen als Mittelinstanz stellt sich für die Landesregierung ausdrücklich nicht. Um es klar zu sagen: Neue Bezirksregierungen wird es nicht geben. Das habe ich bereits bei der Vorstellung des Abschlussgutachtens zur begleitenden Evaluation der Ämter für regionale Landesentwicklung gesagt. Für die Landesregierung geht es allein um die Bündelung von für die regionale Entwicklung relevanten Aufgaben. Und, meine Damen und Herren: Wir wollen nach vorne schauen und nicht zurück.
Die Ämter für regionale Landesentwicklung bündeln bisher Aufgaben aus fünf Ressorts - dem Innenministerium, dem Wirtschaftsministerium, dem Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und eben aus meinem Ministerium -, freilich ganz überwiegend solche des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wie etwa Regionalplanung und Raumordnung, Stadt- und Landentwicklung sowie die Domänen- und Moorverwaltung, und solche des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, wie die Mitwirkung bei der EUFörderung.
Die Ämter sind Mitglieder in den Begleitausschüssen des EFRE- und ESF-Multifondsprogramms sowie dem ELER-Programm PFEIL. Sie sind also auch hier maßgebliches Bindeglied zwischen Land und Region. Über die kommunalen Steuerungsausschüsse sind die Ämter - und damit die Regionen vor Ort - bei der Projektauswahl im Bereich regional bedeutsamer EU-Fördermaßnahmen des EFRE, ESF und ELER eingebunden. Im ELERBereich sind sie darüber hinaus für Bewilligungen im Bereich der Umsetzung der Ziele und Richtli
Mit den Ämtern für regionale Landesentwicklung wurden handlungsfähige Verwaltungseinheiten in der Fläche geschaffen, um ressortübergreifende regionale Entwicklungskonzepte und Förderprojekte gemeinsam mit den regionalen Partnern vor Ort zu initiieren, zu koordinieren, zu bündeln und umzusetzen.
Ausweislich der Befragungsergebnisse im Kreise der Hauptverwaltungsbeamten wird die Bündelung regionalpolitischer Aufgaben von den Kommunen grundsätzlich sehr positiv eingeschätzt. Die Ämter für regionale Landesentwicklung haben ihre Funktion als Vernetzungsplattform unter Beweis gestellt - vor allem bei den besonderen Herausforderungen wie dem Masterplan Ems, Konversionsfragen, dem kommunalen Entwicklungsplan der Stadt Braunlage, dem Südniedersachsenprogramm, der Gewährung von Kofinanzierungshilfen für EUProjekte, der Flüchtlingsintegration, den Hochwasserhilfen, der Bewältigung des demografischen Wandels oder dem Bau von Energieleitungstrassen im Kontext der Energiewende.
Zu Frage 3: Um das Potenzial für eine strategische Steuerung von regionalen Interessen voll auszunutzen, sollen die Ämter für regionale Landesentwicklung stärker als bisher Impulse für künftige Wachstumspotenziale geben. Mit der Frage, welche Aufgaben konkret auf die Ämter für regionale Landesentwicklung übertragen werden sollen, wird sich die einzusetzende Regierungskommission beschäftigen, die die Landesverwaltung zeitnah unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise einer Revision unterziehen und Vorschläge zu deren Vereinfachung und Optimierung erarbeiten soll. Ziel muss es dabei sein, Kundenorientierung und Transparenz aufzubauen, Effektivität und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen, klare Zuständigkeiten zu sichern, organisatorische Schnittstellen zu reduzieren und Synergien zu schaffen. Im Interesse der Wirtschaft und der Kommunen sollen raumübergreifende Großgenehmigungsverfahren in einer Hand zusammengeführt und effektiv gestaltet werden.
Die Landesregierung hat mit der Schaffung der Ämter für regionale Landesentwicklung in 2014 sehr früh die Stärkung der ländlichen Räume in den Mittelpunkt ihres Handelns gestellt. Insofern sage ich Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass dieses Ziel, das wir mit der Verwal
tungseffizienz verbinden, und das, was die Regierungskommission erarbeiten soll, auch Auswirkungen haben wird für viele Projekte, die in den ländlichen Räumen stattfinden werden.
Ich hoffe, dass ich die Fragen damit fürs Erste beantwortet habe, und freue mich auf Ihre Zusatzfragen.
Danke schön, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt Frau Dr. Liebetruth. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Zusatzfrage an die Landesregierung lautet: Welche Synergieeffekte ergeben sich durch die Bündelung von Förderprogrammen in den Ämtern für regionale Landeswicklung?
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Ihnen gerne ein Beispiel nennen. Es ergeben sich gute Synergieeffekte in den Bereichen Städtebauförderung und Dorfentwicklung. Das Programm zur Förderung kleiner Städte und Gemeinden wird in ländlichen Räumen zusammen mit Dorfentwicklungsmaßnahmen sehr intensiv genutzt. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sagen mir, dass es hier zu ausgesprochen guten Erfolgen und Synergien kommt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung ganz konkret, wie eigentlich die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten, also die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, die Arbeit bzw. die Beratungsfunktion der Ämter für regionale Landesentwick
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir einen Zettel mitgenommen, damit ich Ihnen die exakten Zahlen aus dem Gutachten sagen kann. 82 % der befragten Hauptverwaltungsbeamten beurteilen die Bündelungsfunktion positiv. 80 % bezeichnen die Zusammenarbeit als ausgesprochen kooperativ. 74 % haben angegeben, dass die Ämter konstruktiv und unterstützend sind. 63 % haben die Kümmererfunktion der Ämter hervorgehoben. Ich kann Ihnen aus vielen Gesprächen sagen, die ich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern führe, dass die Ämter als sehr hilfreich angesehen werden.
Sie haben vielleicht gesehen, dass wir in die Koalitionsvereinbarung auch eine Passage aufgenommen haben, dass wir ein Programm für die kleinen und mittleren Städte auflegen wollen, die in den ländlichen Räumen eine ganz wichtige Funktion als Träger der Daseinsvorsorge haben. Darüber hinaus wirken sie attraktivitätssteigernd für diese Regionen. Das haben wir auch deshalb gemacht, weil wir aus den Gesprächen mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen wissen, dass dort viele Aufgaben liegen, die auf dieser Ebene nur noch mit ganz viel Mühe, wenn überhaupt, erfüllt werden können.
Sie alle kennen die Programme, die von Brüssel kommen und die zu unserem großen Leidwesen immer noch ausgesprochen bürokratisch ausgestaltet sind. Die Ämter beraten auch hierbei - das ist ja eine zentrale Aufgabe - die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen intensiv und helfen ihnen, Projektanträge erfolgreich zu stellen. Insofern wird die Arbeit von den kommunalen Ebenen als äußerst gewinnbringend eingeschätzt.
Ich sage noch einige weitere Sätze dazu. Als wir uns in den letzten Jahren intensiv in Niedersachsen umgeschaut haben, haben wir uns bezogen auf die Disparitäten gefragt: Woran liegt es eigentlich, dass bestimmte Räume so strukturschwach sind, dass es dort Abwärtsspiralen gibt? Gibt es dafür Faktoren, die wir möglicherweise durch eine gezielte Unterstützung mit beeinflussen können? -
Ein Faktor ist uns aufgefallen: Diese Kommunen sind gar nicht mehr in der Lage, die Kofinanzierung für die EU-Programme aufzubringen. Sie alle wissen: EU-Programme müssen kofinanziert werden. Wenn man finanzschwach ist, kann man das nicht mehr. Das führt dazu, dass die Programme, die eigentlich dafür da sein sollen, strukturfördernd zu wirken, gar nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Die Landesregierung hat daraufhin ein Kofinanzierungsprogramm aufgelegt. Wir haben festgestellt, dass dieses Programm ausgesprochen gut nachgefragt wird. Auch das ist ein Teil der Erfolgsgeschichte. Auch das ist ein Grund dafür, dass die kommunale Ebene die Arbeit der Ämter ausgesprochen schätzt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Frage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Herr Kollege Meyer. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die Ergebnisse des BogumilGutachtens vorgestellt wurden, die die Entscheidung der rot-grünen Landesregierung und die kommunale Zusammenarbeit sehr gelobt haben, hat der Kollege Schünemann für die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung herausgegeben, die mich sehr verwirrt hat. Denn er hat gesagt, dieses Gutachten stelle keine Grundlage für die weitere Arbeit der Landesregierung in dieser Regierungskommission dar. Das ist also das Gegenteil der Ausführungen der zuständigen Ministerin.
Er ist ja nicht Teil der Landesregierung. Deshalb frage ich jetzt die Landesregierung: Hat die zuständige Ministerin Honé recht, oder hat der Abgeordnete Schünemann - den ich jetzt hier gar nicht sehe, obwohl er dafür zuständig sein soll - mit seiner vernichtenden Kritik am Bogumil-Gutachten recht?
(Beifall bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Er ist in einer Besuchergruppe! - Zuruf von der CDU: Er kümmert sich gerade um eine Besuchergruppe! - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜ- NE]: Aus Holzminden! Aber er kann ja einen Vertreter schicken!)
Danke, Herr Kollege Meyer. Wir werden Herrn Schünemann sicherlich bald hier wiedersehen. - Jetzt hat erst einmal die Frau Ministerin das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann natürlich nicht für den Abgeordneten Schünemann antworten.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir der Auffassung sind, dass es gut war, die Begleitevaluation zu machen. Wir werden die Erkenntnisse, zu denen Herr Bogumil gekommen ist, in die Arbeit der Regierungskommission einbeziehen. Was am Ende dabei herauskommen wird, werden wir sicherlich in zweieinhalb Jahren hier gemeinsam diskutieren.
Danke schön, Frau Ministerin. - Für die SPD-Fraktion stellt die dritte Frage Herr Kollege Adomat. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Rolle kommt den Ämtern für regionale Landesentwicklung im Kontext des Zukunftsforums Ländliche Entwicklung zu?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeit zwischen dem Zukunftsforum und den Ämtern war äußerst intensiv. Die Landesbeauftragten waren auch Teil des Zukunftsforums und haben das sehr aktiv begleitet. Wir haben in allen vier Landesteilen Konferenzen zu dem Thema „Demografischer Wandel“ durchgeführt und uns dabei sehr intensiv mit der Arbeit des Zukunftsforums beschäftigt. Wir haben diese Kon
Des Weiteren haben wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Plattform aufgelegt, auf der wir alle Projekte - auch die, die vom Zukunftsforum als Best-Practice-Projekte herausgearbeitet wurden - vorstellen. Das soll den Sinn und Zweck haben, dass sich Kommunen, die eine Idee für eine Projektentwicklung haben oder die ein Thema erkannt haben, das sie gerne vertiefen wollen, nicht immer aufs Neue Gedanken machen müssen - das Rad muss nicht immer neu erfunden werden -, sondern die Kommunen und Akteure in den Regionen können diese Plattform nutzen und ein Stichwort eingeben, um dann die Auswahl zwischen einigen Projekten, die dort vorgestellt werden, zu erhalten. Das ist auch der intensiven Zusammenarbeit des Zukunftsforums mit den Landesbeauftragten und mit allen anderen Beteiligten zu verdanken.