Protokoll der Sitzung vom 17.12.2003

Aber - das will ich zum Schluss noch zu unserem Änderungsantrag anmerken - wir haben uns noch einmal Gedanken gemacht, was wir mit denjenigen machen, die weit über 20 Jahre im Wach- und Wechseldienst Schichtdienst machen, was nachgewiesenermaßen eine besondere Belastung bedeutet. Das gilt insbesondere für die Polizisten im ländlichen Raum. Da sind sehr viele, die weit über 20 Jahre lang diesen Belastungen ausgesetzt sind. Da haben wir eine so genannte Härteregelung eingeführt und eine Änderung eingebracht.

Wir haben bei der 41-Stunden-Woche die Schwerbehinderten ausgenommen und gesagt: Für die Schwerbehinderten gilt die 39-StundenWoche.

Ferner haben wir Übergangsregelungen für die Polizisten der Jahrgänge 1947 bis 1949 geschaffen, um besondere Härten bei der Lebensarbeitszeitverlängerung zu vermeiden. Da haben wir noch Abmilderungen eingebracht. Das finde ich auch gut. Härten müssen hier vermieden werden.

Von Gerechtigkeit kann bei diesem Gesetzentwurf natürlich nicht reden. Das wird ja auch niemand von den Koalitionsfraktionen schönreden. Aber, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Reden Sie den Leuten nicht ein, wir könnten das alles ohne Belastungen schaffen und es müsse niemand Belastungen hinnehmen, wenn Sie regieren würden. Das ist unredlich, und das wissen Sie auch.

Deshalb fordere ich Sie auf, diese Debatte so nicht zu führen, sondern etwas mehr Redlichkeit einzubringen.

(Beifall bei GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Behrens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren und verabschieden heute eigentlich zwei Gesetzentwürfe, die schließlich miteinander verbunden worden sind, das 10. Dienstrechtänderungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, der Verordnungen über die Arbeitszeit und der Verordnung zur Ausführung von § 5 Schulfinanzgesetz. All das ist über Monate in den Ausschüssen sehr intensiv beraten worden, größtenteils auch sehr kontrovers.

Den Inhalt dieser sehr umfassenden Regelungen hat der Berichterstatter, Herr Kollege Jentsch, weitgehend dargestellt. Es geht, wie Sie alle wissen oder jedenfalls wissen sollten, meine Damen und Herren, um viel mehr als um die Arbeitszeitregelung für Beamte. Herr Witzel ist auch auf andere Fragen eingegangen. Diese Fragen werden jetzt leider zu kurz kommen, weil wir hierüber nicht mehr ausführlich diskutieren können.

Die Notwendigkeit, heute, noch in diesem Jahr 2003, zu entscheiden, die beklagt wird und auch von Herrn Dr. Franke beklagt worden ist - dass in den Beratungen über die Arbeitszeitfragen Zeitdruck entstanden sei -, resultiert allein daraus, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2004 in Kraft treten sollen, damit alle Betroffenen Planungssicherheit haben, d. h. einerseits die Beschäftigten, andererseits aber auch etwa die Behörden, also die Arbeitgeberseite. Natürlich gibt es Zusammenhänge mit den Inhalten des Haushaltes und den Sparmaßnahmen, die im Haushalt vorgesehen sind, was die Arbeitszeitregelungen betrifft. Das ist von allen hier auch so dargestellt worden.

Nun haben Sie, Herr Dr. Franke, aber nun doch eine ziemliche Volte geschlagen, wenn Sie einerseits sagen, das, was wir hier mit der Arbeitszeit machten - nur darauf haben Sie es ja bezogen -, sei bloße Augenwischerei, und am Schluss Ihrer Rede meinen, das reiche alles nicht, wir brauchten eine Arbeitszeitverlängerung nicht nur für die, die hiervon betroffen sind, sondern für alle. Was wollen Sie denn nun? Wollen Sie das, was regelbar ist, jetzt regeln, oder wollen Sie zunächst Tarifverhandlungen führen und dann für die Beam

ten zu Gesetzen kommen? Ich glaube, so kann man es nicht handhaben.

Im Übrigen, Herr Dr. Franke, zur Redlichkeit hätte auch gehört, dass Sie zumindest auf Hessen und Bayern hinweisen. Was sagen Sie denn Ihren CDU-Kollegen dort, die für die Beamten, und zwar auch nur für die Beamten und nicht für die Angestellten, weil Sie das nicht können, die 42Stunden-Woche einführen bzw. einführen wollen? Das ist eine absolut vergleichbare Situation wie in Nordrhein-Westfalen. Aber indem man sagt: "Das kann man nicht machen, das ist politisch unmöglich, das wird Sie aus dem Amt jagen" - das sind jetzt meine Worte, aber Sie haben es inhaltlich so ausgeführt -, kann man als Opposition doch keine Glaubwürdigkeit auch gegenüber den Wählern erlangen.

Herr Witzel, Sie haben sich zu den Lehrern, deren Perspektiven und zur Attraktivität ihres Berufes verhalten. Ich habe bei Ihren Ausführungen - man hört ja nicht immer zu, wenn hier über Ihren Arbeitsbereich diskutiert wird - gelernt, dass es offenbar überall im öffentlichen Dienst, aus Ihrer Sicht vor allem bei den Lehrern, nur arme benachteiligte Beschäftigte gibt. Als Innenminister hatte ich in den Diskussionen mit meinen Beschäftigtengruppen immer den Eindruck, die Benachteiligsten von allen seien die Polizisten. Ich habe gelernt, dass das noch von den Lehrern und ihrem Aufgabenbereich übertroffen wird.

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Das alles geht ziemlich an der Wirklichkeit vorbei, auch an der eigenen Wahrnehmung der Beschäftigten, glaube ich. Vergleichen Sie einmal die Beschäftigungsbedingungen und auch die Bezahlungsbedingungen des öffentlichen Dienstes in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen mit denen in anderen Ländern. Gehen Sie nur nach Frankreich, gehen Sie nach Südeuropa, gehen Sie in die USA. Gehen Sie, wohin Sie wollen. Sie werden feststellen, dass wir in Deutschland auf allen Ebenen einen hoch qualifizierten, aber auch hoch bezahlten öffentlichen Dienst haben. Das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer und für die Polizistinnen und Polizisten in NordrheinWestfalen. Wir brauchen uns da nicht zu verstecken.

Wir versuchen mit dem Gesetzentwurf, bezogen auf die Arbeitszeitregelungen, auch auf dramatische Steuerausfälle zu reagieren, auf die steigenden Ausgaben im Bereich des Personals im Landeshaushalt. Ich verkenne dabei nicht - niemand kann das verkennen -, dass die vorgesehenen Regelungen Belastungen für Beamtinnen und Be

amte des Landes und auch der Kommunen darstellen.

Sie greifen - und das geht über bloße Belastungen hinaus - auch in die Lebensplanung von Beschäftigten ein. Jeder und jede, der bzw. die an diesen Vorschlägen mitgewirkt hat und jetzt hier mitentscheiden muss, ist sich dessen bewusst. Es hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Gesprächen und Diskussionen, teilweise sehr kontroverser Art, gegeben, gerade auch mit den Gewerkschaften, mit den Berufsverbänden. Ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, was ich schon oft zu diesem Thema gesagt habe: Niemand von uns, der diesen Regelungen jetzt zustimmt bzw. sie auf den Weg gebracht hat, tut das leichten Herzens. Er tut es aus einer finanziellen Notlage heraus.

Aber ich jedenfalls sehe keine grundsätzliche Alternative zu den Vorschlägen, die wir Ihnen hier präsentieren, die heute verabschiedet werden sollen und von denen ich sage, dass sie auch in Hessen und Bayern beispielsweise demnächst - soweit noch nicht geschehen - vollzogen werden.

Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in hohem Maße bewusst. Sie hat deshalb im Rahmen ihres Handlungsspielraums, der leider durch Haushaltszwänge sehr eingeschränkt ist, von Anfang an versucht, vor allem auch sozialverträgliche und maßvolle Regelungen auf den Weg zu bringen.

(Unruhe - Glocke)

Dabei war vor allem den besonderen Erschwernissen einzelner Berufsgruppen Rechnung zu tragen. Dies - so meine ich jedenfalls, und so meinen wir von der Koalition - ist schon mit dem Gesetzentwurf vom 12. November weitgehend gelungen. Und es ist verbessert worden in den Ausschussberatungen der verschiedenen Ausschüsse, wo ein hohes Maß an Sozialverträglichkeit der unabdingbar notwendigen Einschnitte erreicht worden ist.

Ich spreche damit vor allem die Regelungen für den Polizei- und den Justizvollzugsdienst an, aber auch etwa die Regelungen für Schwerbehinderte. Bis zuletzt ist hier im Rahmen des finanziell Verantwortbaren nachgebessert worden.

Mir war von Anfang an klar, dass die Wahrung der sozialen Balance bei den erforderlichen Arbeitszeiterhöhungen ein wesentlicher Aspekt würde sein müssen. Ich glaube, dass der nunmehr zur

Entscheidung vorgelegte Gesetzentwurf dieser Anforderung sehr gut gerecht wird.

Ich will Ihnen, die Sie an der Beratung in den Ausschüssen konstruktiv mitgewirkt haben, für die intensive Beratung hier herzlich danken. Ich glaube, dass es vor allem für die betroffenen Personengruppen und Beschäftigtengruppen, für Lehrer, für Polizisten, für Justizvollzugsbeamte hinsichtlich der Lebensarbeitszeiterhöhung aller Beamtinnen und Beamten und hinsichtlich der Wochenarbeitszeiterhöhung wichtig ist, zu erleben und zu sehen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die gewählten Volksvertreter, diese Entscheidungen bewusst und unter Abwägung der verschiedenen Aspekte und der Auswirkungen auf die Betroffenen getroffen haben und dass Sie es sich dabei nicht leicht gemacht haben.

Bei den Beamtinnen und Beamten kann ich sowohl als Innenminister, aber auch als Abgeordneter nur dafür werben, dass die unvermeidbaren Einschnitte von ihnen verstanden werden und alle ihre Aufgaben weiterhin mit so großem Engagement und so großer Zuverlässigkeit erfüllen werden wie bisher. Wir brauchen in NordrheinWestfalen und in ganz Deutschland auch künftig einen leistungsfähigen und effizienten öffentlichen Dienst mit motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen ich für ihre Arbeit auch im vergangenen und im ablaufenden Jahr von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön sagen möchte.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Wir verabschieden heute ein wichtiges Gesetz mit vielen Veränderungen, die hier nicht diskutiert worden sind, die aber für die Arbeit in unseren Behörden wichtig sind. Wir wollen damit den öffentlichen Dienst unseres Landes weiter zukunftsfest machen. Weitere Regelungen werden unweigerlich folgen müssen, wenn wir den Vorschlägen des Bull-Berichts folgen wollen, was wir auf Bundesebene und auf Landesebene tun wollen.

Frau Düker hat zu Recht darauf hingewiesen, dass viele Probleme, die wir hier mit diesem Gesetz ja auch schaffen, nämlich die Spaltung zwischen dem Tarifbereich und dem Beamtenbereich, dann vermieden werden könnten und künftig vermeidbar sein werden, wenn es erst entsprechend den Vorschlägen dieser Landesregierung ein einheitliches Dienstrecht in Deutschland für alle öffentlichen Bediensteten geben wird. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Schäfer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich zwei Dinge klarstellen möchte, und zwar aufgrund des Redebeitrags von Herrn Witzel.

Herr Witzel, ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie in Ihrem Beitrag, was die Arbeitszeit der Lehrer und die Einstellungsmöglichkeiten für Lehrer angeht, hier erneut versuchen zu suggerieren, dass es eine begrenzte Einstellungsmöglichkeit für junge Lehrerinnen und Lehrer gäbe.

Sie wissen ganz genau - das habe ich auch mehrfach geäußert -, dass wir jährlich 5.600 bis 5.700 Lehrerinnen und Lehrern die Chance der Einstellung in den Landesdienst geben. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich betonen, dass das Fakt ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich finde es fahrlässig, wenn Sie das im Parlament an dieser Stelle zum wiederholten Male so sagen.

Außerdem haben Sie in Ihrem Redebeitrag suggeriert, das, was eingespart würde, wenn Lehrer auf Teilzeit gehen, würde nicht wieder in das System hineinfließen. Auch diese Aussage ist falsch, weil wir alle Stunden, die wir bekommen, wenn Lehrer auf Teilzeit gehen, wieder neu in das System hineingeben und auch hierfür jungen Menschen Einstellungsmöglichkeiten geben.

Bitte nehmen Sie das endlich zur Kenntnis. - Danke.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen ab erstens über Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 13/4757, den Gesetzentwurf Drucksache 13/3930 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koaliti

onsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen worden.

Ich lasse zweitens abstimmen über die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 13/4757, den Gesetzentwurf Drucksache 13/4566 für erledigt zu erklären. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist Ziffer 2 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 13/4566 für erledigt erklärt worden, und zwar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie des Herrn Abgeordneten Dr. Franke von der CDU-Fraktion und ansonsten bei Enthaltung der CDU-Fraktion.

Ich rufe auf:

8 Patientinnen schützen - derzeitige Praxis der Hormonverschreibungen vor, während und nach den Wechseljahren verändern

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/4744 - Neudruck

Ich darf darüber hinaus auf den Entschließungsantrag der FDP Drucksache 13/4793 hinweisen, eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Frau Howe das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die EnqueteKommission ist durch zwei Gutachten zum Thema "Hormonersatztherapie in den Wechseljahren" darauf aufmerksam gemacht worden, dass die derzeitige Praxis der Hormonverschreibung vor, während und nach den Wechseljahren ein erhebliches Gesundheitsrisiko für eine große Zahl von Frauen darstellt.

Aufgrund internationaler Studien zur Hormonersatztherapie sind in den USA und in Großbritannien Besorgnis erregende Zahlen von Krebserkrankungsrisiken bei Frauen nach der Einnahme von Wechseljahrshormonen bekannt geworden. Insbesondere zeigte sich eine teilweise drastische Zunahme von Erkrankungsrisiken für Brustkrebs, Herzinfarkte, Schlaganfälle, Komplikationen durch Beinvenenthrombosen, Lungenembolien sowie Gallenblasenerkrankungen und Eierstockkrebs.

Die WHI-Studie in den USA wurde deshalb vorzeitig abgebrochen. Sowohl in den USA wie auch in Großbritannien gehen seitdem die Verordnungszahlen für Wechseljahrshormone deutlich zurück.