Protokoll der Sitzung vom 06.05.2009

Das Verfahren gestaltete sich für die Hochschule auch aufgrund der Bewerberlage nicht einfach. Die wenigen, die auf diesem Gebiet wissenschaftlich ausgewiesen sind, sind auch sehr umworben. Umso mehr freue ich mich, dass dieses Verfahren offensichtlich zu einem guten Ergebnis geführt werden kann. So zeichnet es sich jedenfalls ab.

Ich gehe davon aus, dass wir, wenn wir mit der weiteren Entwicklung gute Erfahrungen machen, die Angebote in Zukunft darüber hinaus erweitern müssen, wenn es uns tatsächlich gelingen soll, den islamischen Religionsunterricht an unsere Schulen zu holen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Beer mit ihrer zweiten und damit letzten Frage.

Danke schön, Herr Präsident. – Ich möchte gerne an Ihre Antwort anknüpfen, Herr Minister Pinkwart, die Sie Kollegin Asch gegeben haben.

Wenn es tatsächlich nur so wenige Bewerber gab, also die Personaldecke zur Stellenbesetzung sehr dünn ist, und Sie sagen, dass Sie sich den islamischen Verbänden im Gespräch annähern und einen intensiven Gesprächskontakt haben möchten, frage ich mich: Haben die islamischen Verbände de facto ein Vetorecht bei der Besetzung, wenn Sie keinen Konsens erzielen können?

Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Beer! Zunächst einmal zu Ihrer Eingangsbemerkung: Wenn fünf Persönlichkeiten zu einem Probevortrag eingeladen worden sind, halte ich das für eine sehr beachtliche personelle Ausgangslage für ein solches Berufungsverfahren. Denn man muss davon ausgehen, dass es sich dabei mutmaßlich nicht um die Gesamtzahl der Bewerbungen handelte. Ich würde das als eine erfreuliche Entwicklung bewerten wollen.

Wenn es sich darüber hinaus um die Rechtsqualität handeln würde, die Sie ansprechen, hätte ich sie Ihnen so benannt.

Vielen Dank. – Frau Kollegin Hendricks mit ihrer zweiten Frage.

Sehr geehrter Herr Minister Pinkwart! Sie haben gerade eben ausgeführt, zurzeit gehe man unterschiedliche Wege. Dabei macht es einen Unterschied, ob ich Islamkunde bzw. islamische Unterweisung oder islamischen

Religionsunterricht anbiete. Wenn die Entscheidung der Landesregierung dahin geht, dass es keinen islamischen Religionsunterricht gibt, sondern nur Islamkunde, frage ich mich, ob eine Beteiligung der Verbände bei der Besetzung des Lehrstuhls überhaupt noch erforderlich ist.

Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Hendricks! Meine Damen und Herren! Zu dem in Münster seinerzeit von der von Ihnen mitgetragenen Landesregierung eingerichteten Lehrstuhl, der sich mit der Ausbildung von Islamkundelehrern befassen sollte, ist von vornherein ein Beirat berufen worden, in dem die islamischen Verbände mitgewirkt haben – offenbar auch mit der Perspektive, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die zunächst in Islamkunde ausgebildet werden sollten, später bei den Eltern eine hinreichende Akzeptanz finden.

Der Beirat hat in den Anfangsjahren sicherlich eine wichtige Rolle gespielt und zu einer positiven Aufnahme beigetragen. Dass das nicht durchgehalten werden konnte, wissen Sie. Sie kennen auch die Umstände. Das mag man bedauern; aber wir müssen uns mit der Realität auseinandersetzen.

Deswegen haben wir in Abstimmung mit der Universität Münster einen anderen Weg eingeschlagen – ich habe ihn Ihnen dargelegt –, und zwar in dem Bemühen, dass wir hier zu einer Entwicklung kommen, die in der Zukunft mit Blick auf einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht zumindest als Perspektive auch für die notwendige Akzeptanz sorgen hilft.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt habe ich noch eine Frage von Frau Kollegin Dr. Boos von der SPD-Fraktion.

Ich habe eine Nachfrage zu dem, was Sie gerade gesagt haben, Herr Minister Pinkwart. Die Planung, die zweite Stelle auszuschreiben, bestand schon, bevor es zu diesem Eklat gekommen ist?

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: So ist es!)

Sie sagten: Wir haben das geplant. Mit „wir“ ist sicherlich die Landesregierung gemeint. Meine Frage lautet: Hat die Landesregierung noch mehr in petto? Welchen Anreiz gibt es für die Hochschulen, diese Stellen einzurichten? Denn wir sprechen ja von Hochschulautonomie.

Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Boos! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Hochschulautonomie. Die Universität Münster ist von uns seinerzeit – wenn ich mich recht erinnere, muss das im Jahr 2007 gewesen sein – gefragt worden, ob sie bereit sei, eine zusätzliche Professur in diesem Aufgabengebiet einzurichten, für die wir der Hochschule entsprechende Anschubfinanzierungsmittel in Aussicht gestellt haben, weil wir darin eine zusätzliche Aufgabe sahen, die wir gerne umgesetzt haben wollten. Die Hochschule hat das dankbar aufgegriffen.

Sie wissen, dass Münster, gerade was die Religionswissenschaften angeht, zu den führenden Universitäten nicht nur in Deutschland zählt, was im Rahmen der Exzellenzinitiative noch einmal unterstrichen worden ist, indem die Universität Münster gerade auf diesem Gebiet einen Antrag durchsetzen konnte, was die Reputation, die die Universität auf diesem Gebiet hat, nur unterstreicht. Deswegen schien es uns nahe liegend zu sein, hier zu einer Erweiterung zu kommen.

Dass wir uns darüber hinaus in der Zukunft durchaus auch andere Hochschulen vorstellen können, ist sicherlich richtig. Diesbezüglich gibt es durchaus Interesse von anderen Hochschulen, sich in diesem Bereich zu entwickeln. Aber das alles sind Fragen, die in der Zukunft zu klären sind. Gegenwärtig geht es zunächst einmal darum, die für Münster in Aussicht genommene Professur qualifiziert zu besetzen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Fragen mehr. Ich danke Herrn Minister Dr. Pinkwart für die Beantwortung der Anfrage 288 und die Nachfragen.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 293

des Abgeordneten Sichau von der Fraktion der SPD aus der letzten Fragestunde. Thema:

Medizinische Qual im Strafvollzug?

Ein aus der JVA Hövelhof verlegter Gefangener erhält in der JVA Bochum nicht wie bisher die wegen seiner Hauterkrankung erforderliche Privatkleidung. Das Tragen der Privatkleidung ist notwendig, damit sich der Gesundheitszustand des Gefangenen nicht unnötig weiter verschlechtert.

Aus welchem Grund wird das Tragen der Privatkleidung in diesem Fall durch die JVA Bochum nicht gestattet?

Ich bitte Frau Ministerin Müller-Piepenkötter um Beantwortung. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage wie folgt:

Sie betrifft vermutlich einen Strafgefangenen, der zunächst in der JVA Hövelhof – in der Pflegeabteilung – untergebracht war. Der Gefangene wurde am 13. Februar 2009, von der JVA Hövelhof kommend, der JVA Bochum zugeführt und ist dort in der Pflegeabteilung untergebracht. Er verbüßt eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Betruges.

Grundsätzlich gilt: Strafgefangene tragen nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes durch die Anstalt zur Verfügung gestellte Kleidung. Ihnen kann aus gesundheitlichen Gründen und nach Beteiligung des Ärztlichen Dienstes das Tragen privater Kleidung gestattet werden.

Der Gefangene hatte bereits in der JVA Hövelhof eigene Wäsche und Handtücher eingefordert. Hierfür wurde vom dortigen Anstaltsarzt keine medizinische Indikation gesehen. Gleichwohl ist ihm vom Anstaltsleiter der JVA Hövelhof private Wäsche genehmigt worden. Auch in der JVA Bochum begehrte der Gefangene umgehend nach seiner Verlegung die Aushändigung von privater Unterwäsche und Strümpfen. Medizinische Gründe waren weiterhin nicht ersichtlich. Gleichwohl hat auch der Leiter der JVA Bochum die Wäschestücke antragsgemäß ausgehändigt; der Gefangene hat sie erhalten. Ein Antrag auf Aushändigung von privater Oberbekleidung wurde nicht gestellt.

Ich fasse zusammen:

Weder war es in der JVA Hövelhof noch in der JVA Bochum medizinisch notwendig, dass der Gefangene eigene Wäsche erhielt, noch ist ihm die eigene Wäsche verweigert worden. Das Gegenteil ist der Fall: Es war nicht medizinisch notwendig, dass der Gefangene eigene Wäsche erhielt, gleichwohl hat er eigene Wäsche erhalten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt Nachfragen. Die erste Nachfrage kommt von Frau Kollegin Howe von der SPDFraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Ministerin, nach meiner Kenntnis ist in dem JVK in Fröndenberg eine Hauterkrankung medizinisch diagnostiziert worden mit der Intension, dass der Gefangene private Kleidung tragen soll und auch darf, um das Hautleiden nicht zu verschlimmern. Nach unseren Informationen ist ihm von dem Anstaltsarzt das Tragen privater Kleidung zunächst sehr wohl verweigert worden. Warum hat man es ihm verweigert? – Die Diagnose der Hauterkrankung aus dem JVK musste doch bekannt sein. Deshalb die Frage: Warum durfte er zunächst keine Anstaltskleidung tragen?

Bitte, Frau Ministerin.

Nach meiner Kenntnis der Berichtslage und der Untersuchungen ist eine infektiöse Hauterkrankung im Gesicht festgestellt worden, die am 14. Januar bereits weitgehend abgeheilt war und vom Anstaltsarzt auf Eigenmanipulation zurückgeführt worden ist. In der JVA Hövelhof hatte der Gefangene bereits seit dem 31. Oktober 2008 und in der Justizvollzugsanstalt Bochum auf seinen Antrag vom 15. Februar 2009 hin am 16. Februar 2009 private Wäsche erhalten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Sichau von der SPDFraktion hat auch eine Nachfrage.

Frau Ministerin, mir geht es um die Indikation, die das JVK NRW in Fröndenberg in diesem Fall gestellt hat. Würden Sie uns bitte sagen, was dort festgestellt worden ist?

Bitte, Frau Ministerin.

Wir befinden uns in öffentlicher Sitzung. Medizinische Indikationen hinsichtlich eines Gefangenen kann ich hier wohl kaum bekannt geben.

Herr Kollege Sichau mit einer zweiten Frage.

Frau Ministerin, ich mache freundlich darauf aufmerksam, dass sich das im Horizont der Fragestellung bewegt, die hier schriftlich vorliegt. Ich darf das – es war auch Bestandteil der Ursprungsfrage – vorlesen:

Das Tragen der Privatkleidung ist notwendig, damit sich der Gesundheitszustand des Gefangenen nicht unnötig weiter verschlechtert.

Es geht also nicht um eine Gesichtserkrankung, sondern um eine Hauterkrankung am Körper. Das fußt auf einer Diagnostik des JVK. Ist dem Justizministerium eine solche Diagnostik bekannt?

Bitte, Frau Ministerin.

Nach unserer Berichtslage liegen Diagnostiken aus der JVA Hövelhof und aus der JVA Bochum sowie vom konsiliar tätigen Hautarzt in der JVA Bochum vor. Ich frage mich allerdings, was diese Fragen für einen Sinn haben, da der Gefangene doch Privatkleidung gehabt hat.