Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

In der 14. Wahlperiode wurde diese Normenprüfung fortgesetzt. Eine gewissermaßen formelle

Normenkontrolle und eine ressortübergreifende Normenprüfung wurden eingeführt. Mit Kabinettbeschluss vom 24. Oktober 2006 wurde – übrigens ohne zusätzliche neue Stellen zu schaffen; ja, das geht auch – eine solche Normenprüfung eingerichtet, die auf Notwendigkeit, Wirksamkeit, Verständlichkeit und auf eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung prüfen soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziele sind, Gesetze, Verordnungen und Erlasse ersatzlos entfallen zu lassen, Stammnormen zusammenzuführen, einzelne Paragrafen, Absätze oder Sätze zu streichen, zu kürzen oder klarer, anwendungs-, ja, bürgerfreundlicher zu gestalten. Ein gutes Anliegen!

Das werden wir natürlich mittragen und hoffen, dass man diesen Weg auch bei weiteren Gesetzen gehen wird. Es gibt sicherlich vieles, was man teilweise vielleicht sogar als skurril empfindet. Diejenigen, die sich mit solchen Gesetzessammlungen befassen, wissen, wovon ich spreche.

Vielleicht noch zu den einzelnen Gesetzen: Es handelt sich um das Korruptionsbekämpfungsgesetz, das verlängert wird. Außerdem geht es um das Landeszustellungsgesetz, das vor nicht allzu langer Zeit durch Berücksichtigung elektronischer Zustellungsformen und anderem modernisiert wurde. Das Standardbefreiungsgesetz wird verlängert. Das Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz ist inzwischen überflüssig geworden, weil es in das Personenstandsgesetz überführt wurde. Außerdem geht es um das Fachhochschulgesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion trägt dieses Gesetz mit. Wir hoffen, dass wir den Weg der Endbürokratisierung gemeinschaftlich konsequent weitergehen können. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Danke, Herr Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Stotko.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen: Es ist ein altes Bemühen der alten Landesregierungen, Gesetze zu befristen, und hier danken wir auch der aktuellen Landesregierung dafür, dass sie uns in einem – wie ich finde – sehr annehmbaren Aufwand in einer Gegenüberstellung all die Gesetze dargestellt hat, die entweder verlängert oder nicht verlängert werden sollen. Dementsprechend werden wir, wie auch im Innenausschuss vereinbart, dem Gesetzentwurf zustimmen.

Nun liegt uns seit heute Mittag ein Änderungsantrag der Linken vor, der drei Bereiche aufgreift. Nach in

tensiver Beratung darf ich für die SPD-Fraktion mitteilen, dass – das ist richtig – es sich bei diesen drei Teilen nicht allein um sprachliche oder redaktionelle Änderungen, sondern um Änderungen handelt, die – und dafür steht auch diese Landesregierung – Betroffene zu Beteiligten machen. Schließlich muss man mit Betroffenen auch diskutieren; dafür stehen wir. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag, sofern er in seiner Formulierung angepasst wird, zustimmen. Frau Conrads, Sie müssten es wohl mit dem Präsidium besprechen. Denn vom Inhalt her heißt es in Ihrem Antrag: Es soll so bleiben, wie es ist. – Ich glaube, das geht so nicht.

Also, wir würden die drei Änderungen im Änderungsantrag der Linken mittragen. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Danke, Herr Stotko. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Bolte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es bei einem Gesetzentwurf, dessen Inhalt in großem Konsens als sehr sinnvoll angesehen wird, kurz machen.

Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der dazu dient, überflüssig gewordene Regelungen abzuschaffen und notwendige Regelungen ohne großen Aufwand zu verlängern. Insofern hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Befristung ein bewährtes Verfahren – und eine gute Idee obendrein – ist; das merkt man auch daran, dass sie aus der 13. Legislaturperiode stammt.

Durch die Befristungsregelung wird die Masse an Landesnormen in einer sinnvollen Weise reduziert. Sie wird stetig verschlankt. Denn ein Gesetz bleibt nur dann, wenn es unerlässlich ist. Auf diese Weise wird eine Überregulierung verhindert bzw. abgebaut.

Anhand dieser sinnvollen Leitsätze wurde für den vorliegenden Gesetzentwurf geprüft und beraten, welche Gesetze aktuell notwendig sind und welche ohne Probleme abgeschafft oder modifiziert werden können; ich glaube, Herr Geerlings war es eben, der schon einige Beispiele angeführt hat.

Dass natürlich ein Gesetz wie das Korruptionsbekämpfungsgesetz verlängert werden muss, ist völlig klar. Genauso klar ist, dass das Lebenspartnerschafts-Ausführungsgesetz überflüssig geworden ist, weil es durch andere Rechtsmaterie ersetzt wurde. Insofern zeigt sich, dass wir es mit einem sehr sinnvollen und notwendigen Verfahren zu tun haben.

Ich möchte noch kurz auf den Änderungsantrag der Linken eingehen; das hat Herr Stotko eben auch schon erklärt. Wir haben ihn sehr intensiv beraten

und müssen Ihnen zugestehen: Sie haben eine Norm, einen Abschnitt gefunden, der von der Rechtssystematik her an dieser Stelle tatsächlich nicht in das Gesetz passt. In dieser systematischen Frage haben Sie also recht, und daher sind wir gerne bereit, Ihren Antrag mitzutragen.

Wenn wir uns das Verfahren insgesamt anschauen, sehen wir, dass es sinnvoll ist. Denn mit den Befristungen wird ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen geleistet. Ich glaube, wir sollten weiterhin in diese Richtung arbeiten und Gesetze auch zukünftig regelmäßig überprüfen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der 13. Legislatur haben wir hier gemeinsam überlegt, ob wir erstmalig die Laufzeit von Gesetzen befristen. Unser Ansinnen war damals, nach Ablauf der Befristung von der Verwaltung zu erfahren, ob die Norm noch gebraucht wird oder nicht. Das haben wir in den letzten Jahren auch so gelebt. Deshalb heute dieser Antrag. Beim Befristungsgesetz – das sagt schon der Name aus – geht es um formale Fristen und nicht um Inhalte.

Nun liegt uns ein Änderungsantrag der Linken vor. Ich bin jetzt etwas zurückhaltend. Wenn es möglich wäre, Frau Präsidentin, würden wir gerne getrennt abstimmen. Wir möchten uns an der Stelle enthalten. Wir möchten auch keine inhaltliche Debatte führen, weil wir es auf die Schnelle nicht überschauen können. Ich ahne, dass es eine reine Formalie ist. Deshalb werden wir auch nicht Nein sagen. Ich empfehle meiner Fraktion, dass wir uns diesbezüglich enthalten. Ansonsten stimmen wir dem Antrag zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Frau Conrads.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde hier schon ein paar Mal gesagt: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem es darum geht, die befristeten Gesetze unter die Lupe zu nehmen und zu schauen, ob und warum sie weiterlaufen sollen, ob sie nicht weiterlaufen sollen und ob und gegebenenfalls wie lange man sie noch braucht. Wir halten es grundsätzlich für sinnvoll, Gesetze regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie sich

bewährt und ihren Zweck erfüllt haben, ob sie verhältnismäßig sind oder ob sich die Bedingungen geändert haben und ob man sie deswegen ändern und anpassen muss.

So weit, so gut. Aber nun geht es auch darum, welche Gesetze warum und wie inhaltlich geändert, angepasst und verlängert werden sollen.

Zum Korruptionsbekämpfungsgesetz. Ja, die Linke findet: Wir brauchen ein gutes und effektives Gesetz zur Korruptionsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen, das im Sinne der Korruptionsbekämpfung auch effektiv ausgeführt wird. Transparenz in Politik, Verwaltung, städtischen Beteiligungsgesellschaften,

aber auch in der Wirtschaft muss in dieser Wahlperiode einen hohen Stellenwert haben.

Heute steht in der „WAZ“, dass Deutschland Spitzenreiter beim Subventionsbetrug ist. Bei 22 % der Behörden gibt es Korruption, allerdings auch bei 48 % der Unternehmen in der freien Wirtschaft. Auch darauf wird ein Augenmerk zu legen sein. Ich rate, dass man sich noch einmal Expertise bei Transparency International einholt.

Das Bürokratieabbaugesetz – das haben wir bereits in den Ausschüssen gesagt, es kommt gleich noch einmal – lehnen wir ab, denn es ist in unseren Augen eher ein Demokratieabbaugesetz, aber das war es auch schon in seinem ersten Teil.

(Beifall von der LINKEN)

Ich möchte kurz etwas zum unserem Änderungsantrag sagen. Ich habe gerade mit dem Präsidium gesprochen. Da wurde kein Problem bei der Formulierung gesehen. Ich denke, wir werden uns da einig und werden es so machen, dass es in diese Vorlage übernommen werden kann. Da sehe ich überhaupt kein Problem.

Ich sage noch kurz inhaltlich etwas dazu. Begrüßenswert finden wir es, dass die Dozentenbefristung aufgehoben wird. Das möchte ich hier einmal positiv hervorheben.

Zu den kritischen Punkten.

Durch § 9 Abs. 2 soll die Macht des Präsidenten wachsen, indem er alleine bestimmte rechtswidrige Beschlüsse eines Fachbereichsrates anzweifeln können soll – und nicht mehr das gesamte Präsidium, also Vize, Kanzler und Präsident, das gemeinsam machen müssen. Wir fänden es besser und demokratischer, würde die Aufgabe bei mehreren belassen.

So ähnlich ist es auch mit dem Fachbereichsrat in § 14. Er soll nun auf drei Jahre, nicht mehr für zwei Jahre gewählt werden. Das lehnen wir ab, weil damit weniger Bewegung in die Gremien kommt. Wir fänden es gut, wenn § 15 an § 14 angepasst werden könnte. So viel dazu.

Der Kollege von der CDU hat es gerade schon gesagt: Es ist ein trockenes Thema, dennoch notwen

dig. Ich finde es gut, dass wir zu einer Einigung kommen, was diese Paragrafen im Fachhochschulgesetz angeht, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Frau Conrads. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Jäger.

Frau Conrads, ich muss Ihnen ausdrücklich recht geben: Richtig spannend ist das Thema nicht, sondern ein bisschen dröge. Vielleicht hilft darüber hinweg, dass im Konversationslexikon von Meyers aus dem Jahre 1894 Bürokratie als Begriff aus dem Französischen und Griechischen als Schreibstubenherrschaft beschrieben wird.

Klar ist, dass dieses Parlament einer solchen Schreibstubenherrschaft mit Vehemenz in den letzten Jahren entgegengetreten ist und mit der Fortschreibung des Bürokratieabbaugesetzes dieser Weg weiter beschritten werden soll. So wie 2008 und 2009 machen auch wir Ihnen heute einen Vorschlag, wo wir bewährte und benötigte Regeln verlängern und überflüssige Vorschriften entfallen lassen können. Übrigens war Nordrhein-Westfalen das erste Land, das 2004 und 2005 seinen Normenbestand auf diese Weise fast vollständig befristet hat.

Dieses Befristungsgesetz ist in der 13. Legislaturperiode von allen im Landtag vertretenen Fraktionen so beschlossen und, wie ich schon sagte, in der letzten Legislaturperiode bereits fortgeschrieben worden, um der Normenflut, den vielen Verfallklauseln und den Berichtspflichten der Landesgesetzgebung ein wirksames Mittel entgegenzusetzen.

Wir haben Ihnen vorgeschlagen, was an Vorschriften zwingend fortbestehen muss. Und wir bündeln bestimmte Dinge in einzelnen Artikelgesetzen und schlagen nach intensiver Prüfung vor, was zu verlängern ist.

Dem ist auch das Fachhochschulgesetz zum Opfer gefallen. Nachdem es unproblematisch den Kommunalausschuss und den Innenausschuss passiert hat, liegt heute ein Änderungsantrag vor. Es ist der Bewertung des Parlamentes überlassen, ob das eine redaktionelle Änderung ist oder eine Änderung inhaltlicher Natur. Dem schließen wir uns an. Wenn das Parlament der Auffassung ist, dass eine Fristverlängerung von zwei auf drei Jahre zu sensibel ist, dann ist es so. Dann sollte das Parlament es auch so beschließen. Das wird dann natürlich in das Handeln der Landeregierung eingearbeitet.

Ich freue mich, dass wir für das Bürokratieabbaugesetz insgesamt eine gute Grundlage im Parlament finden, und hoffe, dass wir zum Ende der Legislaturperiode eine Fortschreibung dieses Bürokratie