Protokoll der Sitzung vom 01.12.2010

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja heute eine sehr interessante Debatte. Eine solche Diskussion habe ich nicht erwartet. Auf der einen Seite sagen Sie, es sei merkwürdig, dass wir bundespolitische Themen brächten. Auf der anderen Seite erlaube ich mir einmal den Rückblick, dass wir jeden, aber auch wirklich jeden Schily-Katalog hier debattiert haben.

(Beifall von Kai Abruszat [FDP])

Da gab es Differenzen. Es gab Zeiten, in denen Sie beide nicht in einer Koalition waren, in denen Sie klar gesagt haben, was Sie von Berlin, von der damaligen Großen Koalition erwarten. Im Kern haben wir viele Worte gehört, die eigentlich nur um eines kreisten: Sie als Koalition haben keine Haltung zu dem Thema. Sie haben keine gemeinsame Meinung, keine gemeinsame Position.

(Beifall von der FDP)

Wenn Herr Jäger als Innenminister den Bund auffordert, eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zu schaffen, dann heißt das doch nichts anderes, als dass er eine haben will. Wie soll ich das denn sonst verstehen? Frau Düker hingegen hat noch im März zu einem Urteil des Verfassungsgerichts klar gesagt, dass wir auf keinen Fall eine neue Vorratsdatenspeicherung einrichten dürfen. Das war auch eine klare Haltung. Aufseiten der Grünen habe ich aber bisher eine Aussage darüber vermisst, welche Position die Grünen aktuell vertreten. Welcher Meinung sind Sie? Sind Sie der Meinung, dass der von Ihnen getragene Innenminister richtig gehandelt hat, indem er Berlin aufgefordert hat, eine Regelung zur Vorratsspeicherung zu schaffen, oder lag Ihr Minister falsch? Das müssen Sie Grünen uns doch hier einmal sagen. Hier zu sagen, das geht uns nichts an, ist doch ein Treppenwitz.

(Beifall von der FDP)

Hierdurch wird eines deutlich: NRW hat zukünftig kein bundespolitisches Gewicht. Immer dann, wenn es um den Bund geht, tauchen wir ab. Auf Bundesebene gilt ja Ihr Koalitionsvertrag nicht. Wenn das so ist, dann könnten Sie ja auch so abstimmen, wie Sie meinen. Dann bräuchten Sie

auch nicht in der Koalition abzustimmen. Aber Sie sollten einmal den Menschen draußen erklären, dass Sie einen Antrag pro Vorratsdatenspeicherung und einen Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung ablehnen. Das versteht niemand, aber das ist Ihr Problem und nicht unseres. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von Peter Biesen- bach [CDU])

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Nun hat der Abgeordnete Biesenbach für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter Biesenbach.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende der Debatte bleibt eigentlich nur Enttäuschung. Warum? – Wir haben versucht, ein Thema anzubieten, von dem der Innenminister sagt: ausgesprochen sachlich gelaufen. – Wir liegen inhaltlich mit dem Innenminister auf einer Linie.

Jetzt haben sich aber die beiden Fraktionen SPD und Grüne um eine inhaltliche Position herumgedrückt. Herr Bialas, wir erwarten nicht, dass Sie uns irgendwas abnehmen. Wir erwarten, dass Sie deutlich machen, wofür die SPD ist. Herr Bolte, über eine verschärfte Sicherheitsdebatte hat heute, zumindest von der CDU, niemand geredet.

90% der Beispiele, die ich Ihnen hier vorgetragen habe, betreffen schwerste Kriminalität. Darüber hat von Ihnen niemand gesprochen, weder Herr Bialas noch Herr Yetim. Sie haben allenfalls auf die Politik in Berlin geschimpft, aber Sie sind jede Position zum Inhalt schuldig geblieben, nämlich zu der Frage: Was machen wir denn mit all den Verbrechen, die künftig nicht mehr aufgeklärt werden können, weil Sie den Sicherheits- und den Ermittlungsbehörden das Mittel aus der Hand schlagen? Das, lieber Herr Innenminister, ist eine – wenn Sie so wollen – Erklärung, die Sie sehr irritieren müsste; denn die Einzige, die heute hinter Ihrer Absicht steht, ist die CDU-Fraktion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Minderheitskoalition, an unserem Antrag kann es nicht liegen. Der Landtag stellt fest, dass die Vorratsdatenspeicherung eine unverzichtbare Voraussetzung für einen effektiven Schutz der Bevölkerung vor schwersten Straftaten ist. Das hat der Innenminister bestätigt.

Herr Kollege Biesenbach, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Wollen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bialas zulassen?

Bitte, gern.

Bitte sehr, Herr Bialas.

Herr Biesenbach, stimmen Sie mit mir darin überein – auch mit dem Bundesverfassungsgericht –, dass die aufgerufene Gesetzgebungsebene im Bereich des Bundes liegt?

Lieber Herr Kollege, ich stimme Ihnen schon deshalb zu, weil wir uns darüber gar nicht zu streiten brauchen. Aber wir haben diesen Antrag doch nur deshalb gestellt, weil der Innenminister, den Ihre Partei stellt, das Thema hier aufgegriffen hat. Herr Jäger hat mit einem Interview in der „Bild“- Zeitung damit begonnen. Da war die Innenministerkonferenz noch lange nicht da; da gab es noch keine verschärfte Sicherheitslage. Wir haben gesagt: Ja, wir stimmen zu. – Wir machen auch gar kein Hehl aus der Differenz, die da vorhanden ist.

Nur: Deswegen kann doch dieses Haus mit breiter Mehrheit sagen: Wir folgen dem Herrn Innenminister in dieser wichtigen Frage. – Sie haben doch eine „Koalition der Einladung“ ausgerufen. Wie sieht die denn aus? – Wir bieten Ihnen eine Debatte an, zu der der Innenminister sagt: Ich freue mich über die Sachlichkeit. – Kein einziger von Ihnen geht auf unsere Argumente ein, sondern Sie machen das alte reflexhafte Spiel: Wir hauen euch schon irgendwo zurecht.

Wissen Sie was? – Die Konsequenz daraus ist, dass man sich in diesem Plenum bei Sachanträgen keine Mühe mehr geben muss. „Machen wir ein bisschen Zauber, sorgen wir für Überschriften in den Zeitungen“ – nur, Auseinandersetzungen finden hier nicht mehr statt.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

Das ist das Einzige, was ich wirklich schade finde. Sie lassen Ihren Innenminister heute hier im Regen stehen, wenn Sie unseren Antrag ablehnen. Das ist die Aussage.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

Vielen Dank, Herr Biesenbach. – Für die Landesregierung hat nun der gerade schon mehrfach angesprochene Innenminister, Herr Jäger, das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Biesenbach, wenn Sie sagen, Sie sind der Einzige, der hinter mir steht, werde ich nervös. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich.

(Heiterkeit von der SPD)

Aber ich glaube auch nicht, dass die CDU auf einem guten Weg, auf einer guten Reise ist. Ich habe das vorhin schon einmal deutlich gemacht. Wir haben eine ernste Sicherheitslage. Es gibt keine konkreten Hinweise auf Terroranschläge. Die Hinweise sind abstrakt, aber sie sind ernst zu nehmen.

Aber, Herr Biesenbach, wir sollten nicht an diesem Überbietungswettbewerb teilnehmen, den sich auch Teile ihrer Partei zurzeit liefern, sei es, dass die Pressefreiheit eingeschränkt werden soll, sei es, dass es in diesem Land Zugangsverbote für muslimische Stadtviertel geben sollte, sei es, dass Bürgerrechte und Demokratierechte mit Hinweis auf die Sicherheitslage angetastet werden sollen.

Ich bin der Auffassung, wenn wir diesen Weg gehen würden, dann hätten die Terroristen, ohne etwas zu tun, den ersten Sieg errungen, wenn dieses Land seine Lebensgewohnheiten veränderte sowie Bürger- und Demokratierechte aufgäbe. Das wird zum Teil in Ihrer CDU gefordert. Herr Biesenbach, ich glaube, das ist der falsche Weg.

(Beifall von der SPD)

Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Kruse möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Gerne.

Herr Minister Jäger, Sie haben sich in der Presse eindeutig für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Teilen Sie die Einschätzung des zumindest von mir geschätzten innenpolitischen Sprechers der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der sich ebenfalls uneingeschränkt für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat?

Das Problem an dieser Debatte, so sachlich sie auch geführt worden ist, ist, dass zwar verschiedene Menschen dieselben Begriffe verwenden, die Bedeutungen aber, die dahinterstecken, sehr unterschiedlich sein können.

Herr Kruse, die Vorratsdatenspeicherung kann in diesem Land kein Innenminister mehr ernsthaft fordern; denn sie ist vom Bundesverfassungsgericht am 2. März für nichtig erklärt worden.

(Beifall von der SPD)

Darum geht es nicht mehr. Darum kann es gar nicht mehr gehen. Das hat im Übrigen auch die Innenministerkonferenz an keinem Punkt gemacht. Vielmehr geht es darum, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgesetzgeber aufgegeben hat,

einen sehr engen Rahmen, in dem es eine Mindestspeicherdauer geben kann, zu setzen.

Dazu sage ich: Es ist jetzt die Aufgabe dieser Bundesregierung, ihren Streit aufzulösen und endlich einen Vorschlag zu machen, bei dem in der Politik ein Abwägungsprozess zwischen den Bürgerrechten und dem Misstrauen dem Staat gegenüber, das berechtigterweise vorhanden sein muss, auf der einen Seite sowie dem Sicherheitsbedürfnis und dem Anspruch, dass Straftaten ordentlich verfolgt werden können, auf der anderen Seite tatsächlich stattfinden kann.

Herr Kruse, da ruht still der See. Ihre Bundesregierung und die Justizministerin tun nichts, um diese Debatte mit einem ordentlichen Vorschlag auf eine sachliche Basis zu stellen, sodass man genau diese Diskussion führen kann.

Es ist doch klar, warum diese Diskussion hier überhaupt stattgefunden hat.

Herr Minister Jäger.

Einen Moment, bitte. – Das Ziel dieser Diskussion ist doch, einen vermeintlichen Dissens zwischen Rot und Grün im Land Nordrhein-Westfalen darzustellen. Ich sage noch einmal: Das ist ein Gesetz, das ausschließlich die Bundesregierung endlich auf den Tisch zu legen hat. Sie macht es seit einem Dreivierteljahr nicht.

Zum anderen glaube ich, dass in einer sachlichen Debatte, fernab von einer Vorratsdatenspeicherung, die längst als nichtig erklärt worden ist, alle Fraktionen in diesem Haus sehr schnell zu dem Ergebnis kommen können, dass in einem sehr engen, sehr kontrollierten Rahmen Ermittlungsbehörden, auch zum Schutz von Opfern, Zugriff auf bestimmte Daten, die danach zu löschen sind – mindestens aber nach einer bestimmten Zeitdauer – haben sollten.

Jetzt zitieren Sie immer den Beschluss der Innenministerkonferenz. Sie wissen um die Einstimmigkeit. Das führt gelegentlich zu Formulierungen, die dehnbar sind, damit sich auch alle wiederfinden. Aber egal, Herr Orth und Frau Conrads, wie man diesen Beschluss definiert: Erklären Sie mir, Herr Orth, einmal, warum auch die Innenminister der BLänder, in denen die FDP an der Regierung beteiligt ist, diesen Beschluss gefasst haben und warum auch Berlin, Frau Conrads, diesen Beschluss gefasst hat. Aus einem einzigen Grund: weil die Fachlichkeit und die Notwendigkeit offen wie ein Buch daliegen und wir in dieser Gesellschaft den Diskurs zwischen Bürgerrechten und Freiheitsrechten auf der einen Seite und der Sicherheit auf der anderen Seite führen müssen.

Das sollte man in aller Sachlichkeit, wie wir es hier getan haben, auch von der Bundesebene erwarten können. Nur kommt da leider im Moment nicht viel, und das ist sehr schade. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Herr Minister Jäger lässt keine Zwischenfragen mehr zu. – Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Beim Blick in die Runde bleibt das auch der Fall.

Damit sind wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Die antragstellenden Fraktionen der FDP und der CDU haben um direkte Abstimmung ihrer jeweiligen Anträge gebeten, sodass wir zur Abstimmung kommen können.

Wer dem Inhalt des Antrags der Fraktion der FDP Drucksache 15/669 zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktion der FDP und die Fraktion Die Linke.

(Zuruf von der FDP: Ah!)