reicht haben, angekündigt hat, dass der Transport nicht stattfinden wird, weil es aufgrund der Situation vor Ort erhebliche Sicherheitsbedenken gibt.
Insofern, meine Damen und Herren von der Linkspartei, ist dieser Antrag wirklich obsolet. Sie reiten wieder einmal ein totes Pferd. Daher und weil noch vieles Weitere in Ihrem Antrag falsch ist, kann ich es mir schenken, zusätzliche Argumente vorzutragen.
Stattdessen schenke ich die verbliebenen 2:45 Minuten den Kollegen der SPD-Fraktion für ihre heutige Weihnachtsfeier. Nutzen Sie die Zeit, denn ich glaube, nüchtern werden Sie Ihren Gesetzen morgen nicht die Zustimmung geben können. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen nicht, ob es die Furcht vor Knecht Ruprecht war, aber der Sache wegen war es gut: Am Nikolaustag hat der Bundesumweltminister endlich Einsicht gezeigt und den Atommülltransport aus dem Zwischenlager Ahaus nach Russland gestoppt. Ich sage dazu: Besser spät als nie.
Jetzt hat auch Herr Röttgen erkannt, dass die Voraussetzungen für eine schadlose Verwertung der Brennelemente in der Wiederaufbereitungsanlage in Majak nicht gegeben sind. Diesen Transportstopp begrüßen wir in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich. Wir haben auch von Anfang an gesagt, es gibt derzeit kein verantwortbares Transport- und Entsorgungskonzept für Atommüll in Deutschland. Deshalb haben wir uns von Anfang an gegen diese geplanten Transporte ausgesprochen.
Damit liegen wir übrigens ganz auf der Linie mit den Ländern Hamburg und Bremen. Beide Länder lehnen diesen Transport über ihre Häfen ab. Damit gibt es zurzeit keine Route, die rechtlich sicherstellt, dass diese Transporte aus Ahaus nach Majak überhaupt stattfinden können.
Herr Dr. Geerlings, da ist über Ihre Rede durch das Handeln von Herrn Röttgen offensichtlich die Zeit hinweggegangen. Ich darf Sie nur darauf aufmerksam machen, dass diese unsere Position des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Herbstkonferenz der Innenminister und Innensenatoren eingebracht worden ist. Dort ist einstimmig festgestellt worden, dass Maßstab für die Atomtransporte die Sicherheit der Menschen sein müsse. Damit waren wir mit unserer NRW-Position außerordentlich erfolgreich.
Ich sage ganz deutlich: Es kann nicht sein, dass wir Atommüll von Ahaus nach Russland transportieren, ohne die gleichen hohen Maßstäbe für die Sicherheit der Menschen anzulegen, wie sie in Ahaus gelten. Es ist richtig, keine Transporte in Länder mit unsicheren Mülllagerungen zuzulassen. Der Bund muss schnellstens für eine sichere Lösung für diese Transporte sorgen, besser noch, sie ganz unterbinden.
Herr Brockes, Ihr Angebot von 2:45 Minuten möchte ich gerne insofern überbieten, als mir noch drei Minuten zur Verfügung stehen. Aber ich garantiere Ihnen, die Weihnachtsfeier der SPD-Fraktion wird so verlaufen, dass wir morgen mit noch mehr Engagement und noch mehr Ideenreichtum und noch mehr Kreativität in den Tag gehen werden. Das werden Sie dann im Laufe des Tages zu spüren bekommen, Herr Brockes.
Insgesamt ist festzustellen, dass es keine aktuellen Planungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, die einen Atomtransport für 2011 vorsehen, gibt. Es gibt keine Ausweichrouten. Es gibt schlichtweg kein verantwortliches Transport- und Routenkonzept. Alle Innenminister, auch die der BLänder, sind der Auffassung – inzwischen ist das offensichtlich bis zu Herrn Röttgen vorgedrungen –, dass eine sichere Endlagerung in Majak nicht stattfinden kann. Wenn es nach uns und mir persönlich geht, werden dorthin auch keine Transporte stattfinden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratungen.
Die antragstellende Fraktion Die Linke hat um direkte Abstimmung gebeten. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/850. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Das sind die Ja-Stimmen. Wer stimmt mit Nein? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPDFraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden bei Zustimmung der Fraktion Die Linke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang August wandte sich eine Fachschaftsvertreterin der Pädagogik aus Münster an Abgeordnete aus allen Fraktionen hier im Hause mit einer Frage, die mir spannend erschien und die ich deshalb aufgegriffen habe. Es ging darum, dass es in Münster in Prüfungsämtern nicht ausreicht, ein ärztliches Attest vorzulegen, sondern auch die Symptome anzugeben seien.
Ich habe mich darum gekümmert. Das war zur HochZeit der Erregung über Google Streetview sowie datenschutzrechtlicher Diskussionen. Mich hat immer schon gewundert, dass wir in Deutschland sehr sensibel sind, wenn es um Daten geht, die ich für relativ unproblematisch halte wie zum Beispiel die Adresse oder die Außenfront meines Hauses. Wenn es aber um wirklich delikate Daten geht – Gesundheitsdaten sind wahrscheinlich das persönlichste, was es gibt –, gibt es eine erstaunlich mangelnde Sensibilität.
Dass medizinische Daten an Nichtärzte zur Kontrolle gegeben werden, ist problematisch. Wer beurteilt das eigentlich? Das Ganze kann erhebliche Konsequenzen haben. Wird das Attest nicht anerkannt, kann das bis zur Exmatrikulation Studierender gehen.
Ich hatte den Eindruck, dass zwei Gruppen sehr genau wussten, um was es bei dieser Frage geht: Die eine Gruppe sind die Ärzte, für die es um Angelegenheiten geht, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, aber an Nichtärzte weitergegeben werden. Die andere Gruppe sind die Arbeitgeber. Sie werden sicherlich schon einmal die Erfahrung gemacht haben, wie es ist, wenn ein „gelber Schein“ angezweifelt wird. Das rate ich niemandem. Das ist im Übrigen auch streng verboten. Für so etwas gibt es nämlich ein amtsärztliches Verfahren.
Am 22. September habe ich daraufhin eine Kleine Anfrage gestellt. Genau einen Monat später, am 22. Oktober, kam eine etwas unbefriedigende Antwort darauf, in der von „keiner zu weit gehenden Offenbarung des Gesundheitszustandes“ die Rede war. Das Ministerium werde eingreifen, sofern sich das erforderlich erweise.
Dazu gab es Parallelen aus dem Dienstrecht, die nicht zutreffend sind. Es hieß, man solle Gespräche mit dem jeweiligen Studenten führen.
Die Frage zog dann aber Kreise: Leiter eines Prüfungsamtes, Ärzte! Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am 20.11. das Thema auf der Tagesordnung gehabt und die Landesregierung aufgefordert, diese diskriminierende Praxis schnellstmöglich zu beenden.
Ich habe hier einen solchen Bogen mitgebracht. Dort gibt es ein Namens- und Adressfeld. Es gibt ein Feld, in das der Arzt die Dauer der Prüfungsunfähigkeit, Termine der ärztlichen Behandlung, Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der aufgrund der eigenen Wahrnehmung des Arztes abgegebenen Tatsachenfeststellung einträgt. Dann
kommt ein Feld „Symptome der festgestellten Erkrankung“ sowie „Unterschrift des Arztes“. Darunter steht „Prüfungsausschuss anerkannt/nicht anerkannt“. Genau darum geht es: Wie ist es mit einer solchen Anerkennung? Kann das ein Nichtarzt wirklich machen?
Meine Damen und Herren, wer will beurteilen, ob ein Kribbeln im linken Arm ein Rücktrittsgrund ist oder nicht? Ich möchte gerne einmal denjenigen sehen, der das auf sich nehmen will, wenn er kein Arzt ist.
Es gibt schon erste Erfolge aus den Universitäten. Man hat eingesehen, dass es klarere Vorschriften geben muss. Es geht natürlich darum, Missbrauch zu beseitigen. Man sollte aber Studierenden – erstens – nicht generell Schummelei unterstellen, und man sollte Ärzten – zweitens – nicht generell unterstellen, sie würden Gefälligkeitsatteste ausstellen. Wenn man Zweifel hat, gibt es dafür ein Verfahren: Vertrauensarzt, Amtsarzt und an den Unis meinetwegen auch die Universitätsklinik, die man aufsuchen muss, um das zu klären. Nur: So wie geschildert, kann es nicht, gehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Arzt-Patienten-Geheimnis ist zu Recht ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Selbstverständlich gilt das auch im Arbeitsleben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber
nicht mitteilen, warum sie krankheitsbedingt fehlen. Es reicht die Krankheitsbescheinigung eines Arztes. Das ist meines Erachtens auch richtig so. Krankheiten sind ein sensibles Thema, das unmittelbar in den schützenswerten Persönlichkeitsbereich des Einzelnen fällt. Das hat auch gute Gründe.
Einen grippalen Infekt kann ich vielleicht noch ohne Probleme mit meinem Chef diskutieren. Anders sieht das bei schweren Erkrankungen oder tabuisierten Krankheiten aus. Psychische Erkrankungen sind in unserer Gesellschaft zum Beispiel noch stark tabuisiert. Das ist schlimm. Aber umso wichtiger ist es, dass der Einzelne ein Recht auf Schutz des Arztgeheimnisses hat.
Bei den Studierenden sieht das leider anders aus. Viele Prüfungsordnungen enthalten Bestimmungen, die dem Persönlichkeitsrecht widersprechen. Studierende werden gezwungen, ihre Diagnose offen zu legen, wenn sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten. Diese Diagnose wird dann von den Mitarbeitern der Prüfungsämter nicht nur gelesen, sondern auch geprüft. Das heißt: Medizinische Laien begutachten ärztliche Atteste und entscheiden über deren Zulässigkeit. Das ist nicht richtig.
Ich möchte noch einmal auf den Vergleich mit einem Arbeitsverhältnis zurückkommen: Hier ist, wie gesagt, die Information über den Gesundheitszustand geschützt. Sogar noch mehr: Eine Regelung im Arbeitsvertrag, nach der eine Offenlegung erfolgen muss, wäre unwirksam. Aber die Prüfungsordnungen sehen eine Offenlegung vor. Mir ist nicht ersichtlich, warum die Persönlichkeitsrechte der Studierenden weniger geschützt sein sollten als die eines Arbeitnehmers.
Wir wissen ja, was dahintersteckt, und das ist nicht richtig. Das ist die Sorge, dass sich Studierende missbräuchlich krankschreiben lassen. Man muss sagen, dass das manchmal vorkommt, wie auch Montage und Freitage beliebte Tage des Krankseins im Arbeitsleben darstellen. Missbrauch gibt es leider immer und überall. Deshalb besteht die Möglichkeit, einen Amts- oder Vertrauensarzt hinzuziehen, wenn berechtigte Zweifel bestehen.
Aber mir ist auch ganz wichtig, zu sagen: Wir dürfen die Studierenden nicht unter Generalverdacht stellen. Ein noch so hoher Krankheitsstand würde den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht rechtfertigen. Noch einmal: Das Arzt-Patienten-Geheimnis ist ein hohes Gut. Mit hohen Gütern ist es so: Entweder sie gelten allgemein und für jeden mit sehr strengen Ausnahmen, oder sie gelten nicht allgemein und sind damit gefährdet. Dessen sollten wir uns bewusst sein.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Probleme und Missstände sollten gelöst werden, wenn sie erkannt sind. Wir haben sie erkannt. Deswegen sollten wir hier im Parlament auch eine entsprechende Lösung finden. Das von uns angesprochene Problem könnte schnell und einfach gelöst werden.
Das Ministerium sollte die Hochschulen anweisen, die Prüfungsordnungen auf die problematischen Regelungen zu überprüfen. Möglich wäre auch ein Muster oder ein Formulierungsvorschlag. Diese könnte das Ministerium den Hochschulen an die Hand geben.
Eines ist jedenfalls klar: Die bestehende Rechtslage reicht vollkommen aus. Eine Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes ist unserer Meinung nach nicht erforderlich. Mehr Durchgriffsrechte braucht das Ministerium nicht. Die Durchgriffsrechte, die früher bestanden haben, haben dies im Übrigen auch nicht verhindert. Das dokumentieren die teilweise schon über zehn Jahre alten Regelungen unübersehbar.