Protokoll der Sitzung vom 30.03.2011

Das wünsche ich auch der SPD, damit sie überlebensfähig bleibt und ihrer Funktion gerecht wird.

Eine Bemerkung noch in Richtung der Grünen, die so locker gesagt haben, dass die meisten Menschen Hunderte Euro für die Dichtheitsprüfung und

Tausende für die Sanierung aufbringen können: Sie sind nicht mehr nah am Bürger, jedenfalls nicht mehr nah an Menschen in niedrigen Einkommensklassen. Diese Zeit ist vorbei.

(Lachen von Ministerin Barbara Steffens)

Grüne Politik ist heute Lobbypolitik für ökologisch angehauchte Besserverdiener. Das haben die Redebeiträge unserer grünen Kollegen heute auch gezeigt. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, das war der Abgeordnete Dr. Romberg für die Fraktion der FDP. – Als nächster Redner hat sich nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Deppe gemeldet.

Meine Damen und Herren! Mich wundert, wie man sich über das Thema so aufregen kann. Herr Stinka, Sie haben jetzt eine Schärfe in die Diskussion gebracht, die es vorhin so nicht gab.

(Kai Abruszat [FDP]: Genau so ist es!)

Wenn Sie sagen, dass man nach 28 Jahren etwas getan haben kann, dann gebe ich Ihnen durchaus recht. Aber wie war denn die Situation 2005? – Wir hatten die Dichtigkeitsprüfung in der Bauordnung festgelegt. Als wir die Regierung übernommen haben, war gar nichts geschehen.

Weil es vor Ort auch schwierig ist – das erleben wir im Moment –, haben wir einen neuen Aufschlag gemacht, die Sache ins Wasserrecht übernommen, wo es hingehört, und die ersten Schritte gemacht. Seitdem gibt es eine Liste mit Sachverständigen, die zuerst kommunal und ohne Qualifikationserfordernisse festgelegt war. Wir hatten das eingeführt. Jetzt gibt es eine landesweite Liste. Jeder kann sich seinen Sachverständigen suchen und ist nicht an die kommunalen Grenzen gebunden.

Es hat Kommunen gegeben, die das sehr aktiv vorangetrieben haben. Ich will meine eigene Heimatkommune Overath nennen, die landesweit als Vorzeigekommune gehandelt wird. Dort sind wir seit 2005 dabei, Schritt für Schritt das Kanalnetz zu sanieren und die Bürger mitzunehmen. Das funktioniert. Man kann es also machen.

Aber viele haben eben nichts getan, wie immer im Leben. Dann wird es auf einmal unruhig. Das ist auch klar: Die Zeit wird immer knapper, der Druck wird größer, und auf einmal kommen Leute, die noch ein Geschäft wittern.

Es ist auch nicht ganz von der Hand zu weisen, dass das Thema von der SPD aufgegriffen worden ist. Sie haben durch Ihre Information vor Weihnachten aus dem Petitionsausschuss heraus speziell Frau Howe angesprochen und dafür gesorgt, dass

landesweit eine große Verunsicherung eingetreten ist. Sie haben gesagt: Wir machen uns zum Anwalt der Bürger. Wir erreichen etwas für euch. – Erst seitdem hat die Zahl der Zuschriften zugenommen. Bis dahin war – zumindest bei uns – Ruhe im Teich, weil die Leute es eingesehen hatten. Jetzt, wo die Frist enger wird, wird die Unruhe größer.

Die Landesregierung hat reagiert und die Frist auf 2023 verlängert; wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Trotzdem haben einige Kollegen von Ihnen – sie sitzen jetzt hinten und sagen nichts, zum Beispiel Frau Lück – in den Medien groß angekündigt, das Thema in den Ausschuss zu bringen. Aber wenn es darauf ankommt, dürfen sie es nicht machen.

In Herford hat Ihr Fraktionsvorsitzender gesagt: Das, was ihr gemacht habt, ist vollkommen unmöglich. Wir drehen das zurück.

Der SPD-Bürgermeister in Löhne sagt – das wäre noch meine Frage an den zuständigen Minister –: Nein, wir machen keine Satzung. Wir weigern uns. Wir rufen hier zum zivilen Ungehorsam auf.

Herr Kollege.

Wie gehen Sie denn damit um?

Und von Ihnen, Herr Stinka, kommen dann die großen Sprüche, FDP und CDU seien die Umweltfrevler, wir würden immer nur reden, nichts machen und in Wirklichkeit etwas anderes wollen.

Herr Kollege, ich darf Sie auf das Ende Ihrer Redezeit hinweisen.

Das stimmt doch alles nicht. Das passt nicht zusammen.

Zugegebenermaßen ist unser Entschließungsantrag – wie bei Entschließungsanträgen üblich – spät auf den Tisch gekommen. Aber alles, was Sie hier der CDU vorgeworfen haben, werden Sie in dem Entschließungsantrag nicht wiederfinden. Deshalb ist es gut, dass wir das im Ausschuss beraten.

Wir bekennen uns zu der landesweiten Durchführung der Dichtheitsprüfung. Wir möchten die Bürger bei der Sanierung nicht schlechter stellen als die Kommunen. Das ist, glaube ich, auch verständlich.

Herr Kollege!

Wir wollen sauberes Grundwasser. Ich glaube, da unterscheidet uns gar nicht so viel. Sie sollten mit Ihren eigenen Leuten reden.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Deppe. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Remmel das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur kurz zwei Dinge klarstellen.

Erstens – Herr Deppe hat es angefragt –: Für die Umsetzung von § 61 des Landeswassergesetzes – Dichtheitsprüfung – sind die Kommunen zuständig. Die Kommunen haben sich selbstverständlich an Recht und Gesetz zu halten. Das muss man nicht besonders erwähnen.

Zweitens kam eben die Nachfrage, wie es mit der kommunalen Pflicht ist, Kanäle zu sanieren und zu überwachen. Das Ganze läuft in 15-JahresSchritten ab. Die letzte Periode zur Verpflichtung „Selbstüberwachung Kanal“ ist 2007/2008 abgelaufen. Die nächste läuft 2023 ab. Daraus erklären sich die Fristen: damit die Sanierung der privaten und der kommunalen Kanäle 2023, wenn man es denn in einem Konzept gemeinsam auf den Weg bringt, zusammenläuft.

Ich hoffe, die notwendige Klarheit hergestellt zu haben. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Das bleibt auch beim Blick in die Runde so. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates. Danach soll der Antrag Drucksache 15/1548 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 15/1650 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie nach einer Vereinbarung zwischen den Fraktionen auch noch an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie überwiesen werden. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Findet diese Überweisungsempfehlung die Zustimmung des Hauses? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich somit Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

5 Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in

den Gymnasien und Gesamtschulen

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/134

In Verbindung mit:

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Rücknahme des sog. „Turbo-Abiturs“ G8 in der Sekundarstufe I

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/135

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 15/1551 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1642

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion Die Linke der Abgeordneten Böth das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

Danke, Frau Präsidentin. An dem langen Einleitungstext der Präsidentin hat man gehört, dass wir heute über ein ganzes Paket abstimmen werden.

Da wir die antragstellende Fraktion sind, möchte ich zunächst etwas zum Verfahren sagen. Wir hätten den Gesetzentwurf zur Rücknahme des sogenannten Turboabiturs zurückgezogen, wenn dem nicht die Geschäftsordnung entgegenstünde und die beiden anderen Anträge damit auch weggewesen wären. Also müssen wir uns jetzt dem Akt aussetzen, dass dieser Gesetzentwurf von allen Fraktionen außer unserer erneut abgelehnt wird. Aber so ist nun einmal das Verfahren. Das muss man einfach aus Verfahrensgründen feststellen.

Wir waren der Auffassung, dass das Turboabitur – also das Abitur nach acht Jahren am Gymnasium – zurückgenommen werden sollte, weil es an dieser Entwicklung bekanntermaßen sehr viel Kritik gegeben hat.

Wir haben im Ausschuss eine Anhörung dazu veranstaltet. In dieser Anhörung ist ganz deutlich geworden, dass auch die, die bisher immer wieder Kritik daran geübt haben, das nicht wollen. Es fragt sich, warum. Die Zusammenfassung ist ziemlich simpel. Es wurde gesagt: Wir haben jetzt erst mal die Nase voll von einer Kehrtwende, lasst uns in nächster Zeit einfach mal zufrieden. – Denn ganz offensichtlich war es in den letzten Jahren so – und

ich kann dem nur zustimmen –, dass – wie sagt man an der Schule so schön – jede Woche eine neue Sau durchs Dorf getrieben wurde. Davon wollen sie jetzt einfach nichts mehr hören – unabhängig davon, dass es daran natürlich viel Kritik gibt.