Wir wollen, meine Damen und Herren, freiwillige Feuerwehren und Hilfsdienste, die den Menschen in Not zu Hilfe eilen können, ohne sich und andere zusätzlich zu gefährden. Die Finanzierung der notwendigen Führerscheinausbildung und der Prüfungen werden die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz natürlich alleine nicht schaffen. Dazu brauchen diese Organisationen finanzielle Hilfe.
Die Landesregierung hat sich in der Konsequenz dazu entschieden, solche Hilfen zur Verfügung zu stellen. Sie werden aus dem Etat des Innenministeriums, das für Brand- und Katastrophenschutz zuständig ist, finanziert. Ich meine, man kann eigentlich schlechtere Dinge mit Geld finanzieren. Hier an dieser Stelle ist das sicherlich gut angelegtes Geld.
Mit dieser Förderung werden die Forderungen der Sachverständigen erfüllt: nämlich erstens eine solide Ausbildung, zweitens geleistet durch professionelle Fahrlehrer, drittens eine belastbare Prüfung und viertens abgenommen durch erfahrene Prüfer. Ich danke an dieser Stelle übrigens auch ausdrücklich den Fahrlehrerverbänden, die uns zugesagt haben, durch die Organisation von Gruppenausbildungen den Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz ganz erheblich bei den Kosten entgegenzukommen.
Wir haben uns, denke ich, zu Recht auf die Fahne geschrieben, das Mögliche gegen Verkehrsunfälle zu tun und Unfallopfer, soweit es irgend geht, zu vermeiden. Das betrifft jedes einzelne Opfer. Wir wissen, wie oft es auch bei Blaulichtfahrten zu Unfällen kommt, wo man eben teilweise in ausgesprochen schwierige Situationen kommen kann. Eine unprofessionelle Ausbildung bedeutet in jedem Fall ein Risiko. Das hat auch die Anhörung im Landtag noch einmal gezeigt. Als Verkehrsminister bin ich auch nicht bereit, dieses Risiko einzugehen, solange es eine bessere Möglichkeit gibt. Die bessere Möglichkeit ist einfach eine professionelle Führerscheinausbildung.
Ich hielte es auch für einen Bärendienst für das Ehrenamt, wenn wir es hinnehmen würden, dass wir freiwillig junge Leute mit Blaulicht und mit hoher Geschwindigkeit und mit der Angst im Nacken, zu spät zum Einsatzort zu kommen, auf die Straße schicken, ohne alles dafür getan zu haben, dass diese jungen Leute auch eine gute Ausbildung haben – mit professionellen Fahrlehrern, mit professionellen Prüfungen. Denn ich glaube, dass man solche Fahrten eigentlich nur dann verantworten kann, wenn das alles gewährleistet ist.
Deswegen würde ich sagen, Herr Schemmer: Wir packen diesen Feuerwehrführerschein ganz einfach wieder ein. Die Hilfsorganisationen und deren Fahrer bekommen einen Führerschein und eine solide Ausbildung. Ich denke, die Landesregierung hat längst eine viel bessere Lösung auf den Weg gebracht, sodass wir diese Hilfslösung „Feuerwehrführerschein“ nicht benötigen – auf jeden Fall nicht in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Auch Ihre Ausführungen haben zu Nachfragen geführt. – Herr Kollege Schemmer.
Herr Minister, Sie haben das Ergebnis der Anhörung vom 05.07.2011 schon sehr einseitig interpretiert. Ich verweise darauf, dass zum Beispiel Frau Anne Feldmann von der DLRG darauf hingewiesen hat, dass jeder Euro, der nicht von Dritten bezahlt wird – bis dahin war das nicht so, und auch jetzt wäre es nur ein Zuschuss –, aus ihren Mitgliedsbeiträgen finanziert werden müsste. Diese Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung hat sie nicht. Frage: Warum wird die DLRG in Nordrhein-Westfalen anders behandelt als in anderen Bundesländern?
Ich denke, Herr Schemmer, dass ich das eben beantwortet habe. Das alles sind Situationen, wie sie sich bis dato abgespielt haben. Bisher musste man diese Finanzierungen ohne Hilfen leisten. Wir gehen jetzt aber genau den Weg, den infrage kommenden Organisationen entsprechende, auch finanzielle Hilfen anbieten, um ihnen professionelle Führerscheinausbildungen zu ermöglichen. Ich denke, das ist der bessere Weg. Auf der Basis dieser Anhörung sind die neuen Hilfen entwickelt worden. Von daher ist das eigentlich noch der alte Stand.
Ich habe jetzt eine ganze Reihe von Wortmeldungen. Eine davon muss ich wegdrücken, damit Sie überhaupt auf die Liste kommen. Herr Schemmer, Sie sind der Letzte, der angezeigt worden ist; ich werde Sie einmal wegdrücken. Der Kollege Voussem müsste jetzt das Mikrofon offen haben. Herr Schemmer müsste sich bitte wieder eindrücken. – Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für diese technische Unterstützung. – Herr Minister Voigtsberger, Sie haben eben auf die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr am 1. Dezember dieses Jahres angespielt. Im Vorfeld dieser Sitzung wurde uns ein sogenanntes Konsenspapier zum Feuerwehrführerschein vorgelegt. Es trägt einen Titel mit dem Tenor: Das Ehrenamt wird gestärkt. Über 3 Millionen € für Organisationen. – Mit Genehmigung der Präsidentin zitiere ich wegen der sprachlichen Brillanz daraus einen Absatz:
Um die Bugwelle schnell zu entkrampfen, soll zu Beginn eine höhere Zahl bezuschusst werden, also 2012 30 %, 2013 und 2014 jeweils 15 %, 2015 10 % und 2016 bis 2021 jeweils 5 % des Gesamtvolumens.
Meine Frage, Herr Minister, lautet: Wann und in welcher Form will die Landesregierung dieses Konsenspapier nunmehr umsetzen? Konkret gefragt: Mit welchen Haushaltsmitteln soll das geschehen?
Ich versuche, sie zu beantworten. – Ich denke, dass in der Darstellung die dort aufgeführt ist, die Möglichkeiten wiedergegeben werden, die wir haben und auch anbieten. Wir sind uns einig, dass wir dieses finanzieren wollen und müssen. Wie gesagt, diese Mittel werden vom Ressort des Kollegen Jäger zur Verfügung gestellt. Das ist auch haushaltsmäßig abgesichert. Ich denke, Sie können das vielleicht im Detail im Rahmen einer neuen Anfrage an Herrn Kollegen Jäger weitergeben. Diese Finanzierungsfragen laufen über sein Haus.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Voigtsberger, Sie haben gerade in Ihrer ursprünglichen Antwort auf Unfallrisiken im Falle der Einführung des Feuerwehrführerscheins hingewiesen. Meine Frage lautet: War das bei Ihnen eine Plausibilitätsüberlegung? Oder gibt es darüber auch Statistiken bzw. gemachte Erfahrungen bezüglich Unfallhäufigkeit im Zusammenhang mit diesem Berechtigtenkreis beim Führen von Rettungsfahrzeugen?
Herr Witzel, ich denke, es ist schnell nachvollziehbar, welche Stresssituationen bei einer Blaulichtfahrt bei den Menschen auftreten. Es kommt auch bei professionellen Fahrten von Polizei und anderen immer wieder einmal zu Unfällen; denn man befindet sich in einer natürlichen Stresssituation. Auch alle anderen Verkehrsteilnehmer geraten letztendlich bei Blaulichtfahrten – wenn ihnen solche Fahrzeuge entgegenkommen oder von hinten an ihnen vorbei wollen – in Stresssituationen.
Deswegen ist es, glaube ich, ausgesprochen wichtig, dass man die Fahrerlaubnis für solche Blaulichtfahrten nicht nach einer eingeschränkten bzw. rudimentären Ausbildung erteilen kann, die letztendlich zu nichts anderem berechtigt. Es wäre ganz komisch, wenn man bei einer Extremsituation während der Blaulichtfahrt dazu berechtigt wäre, aber in einer entspannten und stressfreien Situation nicht irgendein anderes Fahrzeug fahren dürfte. Man merkt deshalb schon, dass da irgendetwas nicht passt.
Insofern ist, glaube ich, dieser Gedanke nachvollziehbar: Wir machen das Ganze im Rahmen einer richtigen Schulung mit Prüfung, mit denen die Betroffenen etwas anfangen können. Dann könnten auch Fahrerlaubnisse übertragen werden. Das kostet natürlich mehr Geld als die rudimentäre Ausbildung. Wir wollen den Beteiligten und den betroffenen Organisationen helfen. Das ist doch, denke ich, insgesamt der bessere Weg.
Wir können aber durchaus versuchen, auch einmal die Statistik heranzuziehen, um zu sehen, welche Unfälle in solchen Situationen eingetreten sind. Das kann man aber immer wieder auch aus der Presse entnehmen.
Herr Minister, im sogenannten Konsens-Papier werden neben dem Landesfeuerwehrverband auch die Hilfsorganisationen angesprochen und erwähnt. Meine Frage an Sie: Mit welchen Hilfsorganisationen außer der DLRG sind Gespräche geführt worden?
Bezüglich der Finanzierung und der Ausgestaltung bitte ich Sie, sich in der nächsten Fragestunde mit einer neuen Frage an den Innenminister zu wenden.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, meine Frage geht in dieselbe Richtung. Ich möchte wissen, wie Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf die Ankündigung reagiert haben, dass die Leute neben der mehrere 100 Stunden dauernden fachlichen Fortbildung, die sie absolvieren müssen, nun auch noch einen Führer
Ich verstehe das jetzt überhaupt nicht. Das war teilweise ein Wunsch dieser Organisationen, diese Möglichkeiten zu eröffnen, weil sie eben Personal für diese Einsatzfahrten, für diese Blaulichtfahrten benötigen.
Wenn dann von unserer Seite der Hinweis kommt, dass genau für diese Situationen die Ausbildung professionell und gut sein muss, dann, denke ich, haben alle Organisationen nichts dagegen – im Gegenteil. Denn die Möglichkeiten, die die neue Ausbildung und dieser Führerschein bieten, sind viel größer als das, was die begrenzte Fahrerlaubnis ermöglicht hätte. Genau damit stärken wir das Ehrenamt. Genau damit erfüllen wir das, was für die Organisationen wichtig ist.
Vielen herzlichen Dank. – Ich habe zum vorliegenden „Stotko-Papier“ eine Frage. War Ihr Ministerium in die Erarbeitung dieses Papiers eingebunden, oder war das ein Alleingang des Abgeordneten Stotko?
Es ist schon ein gewaltiges Ergebnis, dass das „Stotko-Papier“, das Grundlage der Nicht-Zustimmung von Rot-Grün im Ausschuss war, dem Minister nicht vorliegt. Ich frage, ob ihm etwas anderes vorliegt.
Unter der Drucksache 14/9618 haben die damaligen, nicht wiedergewählten Abgeordneten Dr. Karsten Rudolph und Stefanie Wiegand die damalige Landesregierung gefragt: Wann kommt der nordrhein-westfälische „Feuerwehr-Führerschein“?
Welche Erkenntnisse haben bei der SPD und damit auch in Ihrem Hause – Ihr Haus hat damals auch ganz anders geantwortet – zwischen 2009 und 2011 dazu geführt, dass Sie die Frage nach dem Feuerwehrführerschein völlig anders beantworten – im Übrigen auch unter extrem einseitiger Interpretation des Anhörungsergebnisses?
Herr Schemmer, ich wundere ich immer mehr über diese Fragestunde. Was 2008 und 2009 damals Gesprächsgrundlage war, ist für mich nicht maßgeblich. Ich habe mir die Situation mit dem Feuerwehrführerschein angeschaut und festgestellt: Der Feuerwehrführerschein ist keine adäquate Lösung. Er hilft nicht.
Er hilft weder den Betroffenen noch den Organisationen – im Gegenteil. Er gefährdet Leib und Leben der Menschen, die in solchen Situationen mit rudimentärer Ausbildung auf Einsatzfahrten gehen. Dann hat sich diese Landesregierung ein anderes Konzept mit einer soliden, einer guten Ausbildung mit übertragbaren Führerscheinen überlegt, wobei wir den Organisationen Zuschüsse geben, damit sie diese Ausbildung auch finanzieren können. Ich halte das für eine wesentlich bessere Lösung.
Sie fragen mich immer wieder, was denn 2008 zum Feuerwehrführerschein gesagt wurde. Ich denke, wir haben eine bessere Lösung. Das sollten wir alle zusammen begrüßen. Die betroffenen Organisationen begrüßen es auch. Das sollte uns jetzt leiten.
Dass diese alte Initiative dadurch obsolet wird, das ist nun einmal so. Aber etwas Besseres löst halt etwas Gutes ab. – Vielen Dank.