Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte gern noch eine Nachfrage an Frau Ministerin Löhrmann richten. Sie haben das ja – so war mein Eindruck – so dargestellt, dass für Sie eine abschließende Klärung der Nähe des Trägers, um den es hier in der Anfrage geht, zu der Bewegung nicht evident ist.
Völlig unabhängig davon ist ja bekannt und auch hinreichend öffentlich berichtet worden, dass sich der Rhein-Ruhr-Bildungsverein mit einer von ihm bekundeten guten Absicht in der Ruhrregion auch alternativ in mehreren Ruhrgebietsstädten um Standorte für Schulgründungen bemüht.
Meine Frage an Sie ist, wie sich das bisherige Verfahren gestaltet, da der Träger ja erklärt hat, er wolle zeitnah, am liebsten zu Beginn des nächsten Schuljahres, spätestens aber ein Jahr darauf, an den Start gehen. Welche Erkenntnisse haben Sie? Wie ist Ihr Eindruck von der Suche nach Standorten in anderen Ruhrgebietskommunen? Gab es da Konflikte mit den Städten, mit möglicherweise betroffenen Eltern? Wie hat sich das in den letzten Wochen und Monaten aus Ihrer Sicht dargestellt?
Herr Kollege Witzel, der letzte Stand vom 23. Dezember 2011 lautet so, dass es eine Aufforderung der Bezirksregierung Düsseldorf ge
geben hat, das Gebäude zu benennen, in dem möglicherweise die Schule geführt wird oder werden soll, und weitere Unterlagen einzureichen. Danach hat es aber seitens des Schulträgers, der die Schule begründen will, keine Aktivitäten gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf gegeben. Deswegen würde ich das jetzt mit diesem Kenntnisstand auch als nicht dramatisch einschätzen.
Frau Ministerin, dass unsere Behörden nach Recht und Gesetz entscheiden, ist völlig klar. Aber ich glaube, Ihre Argumentationsweise hier könnte die zukünftige Diskussion in diesem Hause ausgesprochen belasten. Denn ich spreche Sie ja auf eine politische Bewertung an. Wenn ich mir jetzt vorstelle, wie Sie bei vielfältigen anderen Fragestellungen antworten, bei denen es um Recht und Gesetz und Entscheidungen geht, antworten Sie auch und geben eine politische Einschätzung.
Deswegen frage ich jetzt noch einmal etwas vorsichtiger, damit es Ihnen möglich ist, auch diese politische Einschätzung deutlich zu machen: Ist der Schulverwaltung, ist Ihnen denn bekannt und, wenn ja, wie beurteilen Sie es, dass die Gülen-Bewegung in weiteren Bereichen Nordrhein-Westfalens als Schulträger oder hinter einem Schulträger stehend weitere Privatschulen errichten will? Da komme ich nicht drum herum zu fragen: Welche politische Bewertung haben Sie denn zu dieser GülenBewegung, so sie denn dahintersteht?
Herr Kollege Ellerbrock, Ihre Frage macht schon deutlich, dass Sie mehrere Hypothesen da hineingeben, die nicht definitiv als solche festgestellt worden sind. Deswegen kann ich eine politische Bewertung nicht abgeben.
Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, nach welchen Kriterien die Bezirksregierungen laut Ersatzschulgesetz bzw. Schulgesetz Genehmigungen vornehmen. Diese Genehmigungen lauten so – auch grundrechtsgeschützt –, dass jedermann sich auf das Grundrecht zur Errichtung privater Schulen berufen kann und dass diese Genehmigung einer Schule immer dann zwingend zu erteilen ist, wenn die Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter öffentlichen Schulen zurücksteht und eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.
Die Gleichwertigkeit bedeutet, dass die Unterrichtssprache Deutsch ist und dass Schulen, die sich speziell an Schülerinnen und Schüler bestimmter Herkunft richten, unter integrationspolitischen Gesichtspunkten kritisch betrachtet werden. Aber dann, wenn alle Anforderungen erfüllt sind – und das ist nach Recht und Gesetz zu prüfen –, kann eine Genehmigung nicht verwehrt werden.
Etwas anderes kann ich Ihnen nicht mitteilen. So ist die Rechtslage. Danach wird – da bin ich ganz sicher – die Bezirksregierung Düsseldorf auch vorgehen.
(Holger Ellerbrock [FDP]: Das ist eine gebun- dene Entscheidung! Nach etwas anderem habe ich doch auch gar nicht gefragt!)
Frau Ministerin, Sie haben ja gesagt, dass es nicht sicher sei, dass es sich bei den beiden genannten Schulen um GülenSchulen handelt. Deswegen möchte ich Sie fragen: Was unternehmen Sie denn, um hundertprozentig auszuschließen, dass es sich um Gülen-Schulen handelt bzw. bei der zu genehmigenden Schule um eine Gülen-Schule handelt?
Sehr geehrter Herr Sagel, ich kann doch nur wiedergeben, was mir aufgrund der Erkenntnisse der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt. Das lautet – ich wiederhole es gerne zum dritten Mal –, dass es keine gesicherten Erkenntnisse darüber gibt, ob die Träger der Gülen-Bewegung zuzurechnen sind.
Ich sage eines: Sie haben eben zwei Fragen gestellt. Jetzt haben Sie drei gestellt. Ich erlaube mir dann, trotzdem nur eine zu beantworten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Löhrmann, wir wissen, dass Sie in der Art und Weise, wie Sie die Fragen sonst beantworten, frei sind. Das ist Ihre Freiheit. Wer hätte dafür sonst Verständnis, wenn nicht die FDP, auch wenn wir uns vielleicht etwas mehr Erkenntnistiefe gewünscht hätten?
Ich habe die Bitte – Sie haben es eben schon leicht angedeutet –, dass Sie aus Sicht der betroffenen kommunalen Schulträger, die möglicherweise be
reits mit Anfragen zur Gründung dieser privaten Schulen konfrontiert worden sind oder in den nächsten Wochen und Monaten konfrontiert werden, darstellen, wie sich – differenziert nach Zuständigkeit Ministerium und Zuständigkeit Bezirksregierung – das Verfahren gestaltet. Wie sieht der verfahrensmäßige Ablauf der Prüfung der Kriterien aus, wenn ein privater Anbieter mit dem Ziel einer Privatschulgründung der hier dargestellten Art bei einem kommunalen Schulträger vor Ort vorstellig wird?
Herr Kollege Witzel, wenn bei den Bezirksregierungen Anträge auf Genehmigung und Gründung einer privaten Ersatzschule gestellt werden, dann werden die Bezirksregierungen die Anträge gemäß den gesetzlichen Regelungen sehr sorgfältig prüfen. Jenseits des Falls, den wir jetzt genauer erörtern und auf den sich die Frage bezieht – das grenzt den Nachfragespielraum ein, wie Sie wissen –, liegt eine genauere Auflistung über Erkenntnisse nicht vor. Wenn Sie diese wünschen, müssten Sie gegebenenfalls erneut an uns herantreten, und dann würden wir aufbereiten, wo Erkenntnisse vorliegen.
Danke, Frau Präsidentin. – Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf wird mit der Aussage zitiert, man wisse, wer hinter den beiden Schulen stehe; damit sind wohl die beiden Schulen in Wuppertal und Köln gemeint, die der Gülen-Bewegung zugeordnet werden.
Ist diese Äußerung der Bezirksregierung Düsseldorf so zu verstehen, dass der Schulverwaltung des Landes Hintergrundkenntnisse vorliegen, die einen kritischen Umgang mit diesen Schulen bzw. der Trägerschaft rechtfertigen würden?
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich höre gerade, dass wir keine substantiierten Erkenntnisse zu dieser Aussage haben.
Frau Ministerin, würden Sie dieser Schule die Genehmigung erteilen, wenn Sie definitiv wüssten, dass es sich dabei um eine Gülen-Schule handelt?
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächstes hat sich Frau Pieper-von Heiden zu einer zweiten Nachfrage gemeldet.
Frau Ministerin, am sogenannten Dialog-Gymnasium im Kölner Stadtteil Buchheim, das ebenfalls der GülenBewegung zugeordnet wird, ist gemäß Pressemeldungen die Gründung einer Realschule zum Schuljahr 2012/2013 vorgesehen. Wie weit sind diese Planungen gediehen?
Frau Pieper-von Heiden, nach meiner derzeitigen Kenntnis ist dem Schulministerium ein entsprechender Antrag nicht bekannt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen mir keine weiteren Nachfragen zur Mündlichen Anfrage 60 vor.
Beteiligung von Abgeordneten der Linken an der gewalttätigen Kurdendemonstration am 26. November 2011 in Berlin – Unterstützen Partei und Fraktion Die Linke aktiv verfassungsfeindliche Bestrebungen?
hilfe.de/index.php/77-news/105-demo-pkk-verbotaufheben-demokratie-staerken kündigte der von den Verfassungsschutzämtern zahlreicher Länder beobachtete Verein „Rote Hilfe e. V.“ unter dem 15. November 2011 das Folgende an:
„[…] Am 26. November werden wir in Berlin mit einer Großdemonstration die Aufhebung des sogenannten ‚Betätigungsverbots‘ der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie die Streichung der PKK aus der EU Terrorliste fordern. Vor 18 Jahren, am 26. November 1993, wurde das PKKVerbot in Deutschland zum ersten Mal angewandt. […]“