Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

Ich fühle mich durch Ihre Frage geradezu geehrt, Herr Witzel: dass Sie mir mehr als den kommunalen Schulträgern zutrauen, sozusagen im Sinne eines örtlichen Konsenses zu entscheiden. Wie als rotgrüne Landesregierung vertrauen hier sehr auf die kommunale Selbstverwaltung, wie sie in unserer Verfassung und sogar im Grundgesetz festgelegt ist.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Frau Piepervon Heiden, FDP. Bitte schön.

Danke. – Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass für die Genehmigung einer sogenannten Gemeinschaftsschule der Beschluss des entsprechenden Rates notwendig sei, aber auch hinzugefügt, dass kein Schulträger gut beraten wäre, wenn er seine Entscheidung gegen den Beschluss der betreffenden Schule fassen würde.

Nun gibt es bei der sogenannten Profilschule in Ascheberg die Auffassung – zumindest gerüchteweise; man hört das auch in Düsseldorf –, dass sehr viele Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Eltern gegen den Antrag auf Einrichtung einer Profilschule sind, also gar nicht damit einverstanden sind. Deswegen wüsste ich gerne von Ihnen

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Die Frage!)

ja, die kommt jetzt –, Frau Ministerin, wie denn die Schule, sprich: die Schulkonferenz, in Ascheberg entschieden hat.

Frau Pieper-von Heiden, ich antworte natürlich gerne. Der Bürgermeister hat mir versichert, dass er nach dem Gespräch bei mir mit seinen Fraktionsvorsitzenden gesprochen hat, dass die Beschlüsse der entsprechenden Gremien stehen und dass auch der Beschluss des Stadtrates steht.

Um das Parlament umfassender darüber zu informieren, wie die Nachricht aus Düsseldorf vor Ort wahrgenommen worden ist, will ich das gerne ein wenig ausführen. Ich zitiere aus den „Westfälischen Nachrichten“ vom 21. August 2010:

„‚Das ist die beste Nachricht aus Düsseldorf, die Ascheberg seit langer Zeit erhalten hat’, frohlockte Hans-Werner Schlottbohm (UWG). Harald Kastner (SPD) brachte es auf diesen Nenner: ‚Das ist der Durchbruch.’ Erfreut reagierte die schulpolitische Sprecherin der CDU Ascheberg,

Maria Schulte-Loh. Sie kündigte auch an, das Geschehen kritisch zu begleiten. ‚Uns sind die Profile und das Schüler-/Lehrerverhältnis wichtig. Das sollte schon so umgesetzt werden.’ Ähnlich sieht es Peter Leyers für die FDP. ‚Was wir auf dem Reißbrett entworfen haben, möchte ich umgesetzt sehen.’“

Ich werde nach Recht und Gesetz und nach konkreter Antragslage über den jeweiligen Antrag ganz konkret entscheiden – und nicht aufgrund von abstrakten Sachen, die Sie jetzt hier insinuieren.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Die nächste Frage stellt Herr Kaiser von der CDU. Bitte schön, Herr Kollege Kaiser.

Frau Ministerin, Sie haben sich eben ja auf die Verfassung berufen. In diesem Kontext habe ich eine Frage. In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen bezieht sich der Begriff „Gemeinschaftsschule“ auf Hauptschulen, in die katholische und evangelische Kinder gemeinsam gehen. Das ist in der Verfassung normiert. Jetzt wollen Sie den gleichen Begriff in anderem Kontext nutzen. Wie wollen Sie diesen Konflikt auflösen?

Herr Kaiser, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage. Genau zu diesem Thema habe ich selbstverständlich bereits Gespräche mit beiden Kirchen geführt, weil diese Namensanalogie in der Tat zu Nachfragen und auch zu Sorgen geführt hat. In meinen Gesprächen mit beiden Kirchen habe ich darauf hingewiesen, dass wir mit der Wahl des Begriffs „Gemeinschaftsschule“, die wir jeweils mit einem Zusatz über die Schulstufe, die damit berührt ist, versehen, ausräumen wollen, dass wir den Kirchen – salopp gesagt – ins Gehege kommen, was ihre Rechte und ihre Belange angeht; denn wir wollen die Rechte der Kirchen hinsichtlich ihrer Schulen unberührt lassen. Mit dieser Auskunft und dieser Information sind – diese Rückmeldung habe ich bisher – beide Kirchen einverstanden. Sie sehen ihre Rechte dadurch auch nicht verletzt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Herr Post von der CDU. Bitte schön, Herr Post.

Frau Ministerin, Sie haben eben deutlich gemacht, dass die Verfahren zur Genehmigung der Gemeinschaftsschule ähnlich oder gleich seien wie bei der Verbundschule. Wir erhal

ten aber immer wieder Meldungen aus verschiedenen Bereichen, zuletzt vom Niederrhein, nach denen dort Probleme bei dem gleichen Verfahren entstehen. Die Bezirksregierung Düsseldorf behandelt die Genehmigungsanträge, die ihr dazu vorgelegt werden, sehr abwartend und zurückhaltend. Woran kann das denn liegen, wenn es sich doch um ein so klares Verfahren handelt?

Ich kann bisher nur beurteilen, welches Verfahren bei den Verbundschulen angewandt worden ist. Es ist so, dass einige Verbundschulen jetzt überlegen, ob sie nachträglich noch Gemeinschaftsschulen werden wollen. Andere Verbundschulen, die das früher anders gesehen haben – etwa Horstmar/Schöppingen –, wollen jetzt als solche bestehen bleiben. Das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung. Ich werde genau nach dem Verfahren vorgehen, das die Schulen wünschen. In der Zwischenzeit habe ich auch schon eine Verbundschule genehmigt. Daran können Sie ablesen, dass wir uns wirklich nach dem Willen der kommunalen Schulträger richten.

Dass jetzt einige abwarten, liegt schlicht und ergreifend daran, dass das Kabinett noch nicht abschließend über die konkreten Eckpunkte und Rahmenbedingungen gesprochen und entschieden hat. Wenn das geschehen ist – was zeitnah der Fall sein wird, wie ich hoffe –, wissen alle Beteiligten – die Schulträger, die Schulen und natürlich auch die Bezirksregierungen als Mittelbehörden des Landes –, woran sie sind. Dann können die Bezirksregierungen Genehmigungsanträge sachgerecht und nach Recht und Gesetz prüfen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Dr. Papke stellt die nächste Frage. Bitte schön, Herr Dr. Papke.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte noch einen weiteren Versuch unternehmen, um die Nebelschwaden, die Ihre Antworten umwabern, vielleicht zu vertreiben.

(Sören Link [SPD]: Dafür sind Sie ja bekannt, Herr Papke! Gerade Sie! – Zuruf von den GRÜNEN: Nebelschwaden? Herr Wolf ist doch weg!)

Deswegen möchte ich noch einmal eine sehr präzise Frage an Sie richten. Wenn ein Gymnasium oder eine Realschule in Nordrhein-Westfalen mit mehrheitlichem Beschluss feststellt, sich einer Gemeinschaftsschule, die in Planung befindlich ist, nicht anschließen zu wollen, ist die Landesregierung dann bereit, dieses eindeutige mehrheitliche Votum einer Schulkonferenz politisch zu respektieren – ja oder nein?

Sehr geehrter Herr Papke, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Schulträger bei dieser Ausgangslage einen Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule stellt.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Das ist nicht die Antwort auf meine Frage!)

Sie konstruieren Fälle, die es nicht gibt.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Nein, ich habe ei- ne Frage gestellt!)

Doch, Sie haben in dieser Frage einen Fall konstruiert.

(Beifall von Horst Becker [GRÜNE])

Der Schulträger ist abschließend derjenige, der einen Antrag stellt. Er hat die Abwägung – ja oder nein – vorzunehmen.

Ich möchte Ihnen zu dieser Frage sehr gerne aus dem Grundgesetz zitieren.

(Horst Becker [GRÜNE]: Das nützt bei denen nichts!)

Dort beginnt Art. 28 Abs. 2 mit dem Satz:

„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Das ist die Aussage des Grundgesetzes. Ich habe nicht vor, mich über die Verfassung unseres Landes hinwegzusetzen.

Aber ich kann Sie beruhigen: Ich rechne in einem Fall, wie von Ihnen konstruiert, nicht mit einem Antrag, weil die örtliche kommunale Selbstverwaltung – ich sage es mal salopp – mit dem Klammerbeutel gepudert wäre, einen solchen Antrag zu stellen; denn damit würde sie ihre Wiederwahl gefährden.

Ich kann und will mich nicht über geltendes Recht und über die kommunalen Belange der Selbstverwaltung hinwegsetzen,

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

weil ich hier auf die Verfassung und die Gesetze des Landes vereidigt worden bin.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Jostmeier hat eine Frage. Bitte schön, Herr Jostmeier.

Dafür vielen Dank. – Bei der Fragestellung, um die es hier heute geht, Frau Löhrmann, bleibt es gar nicht aus, dass auch das Stichwort „Profilschule“ fallen muss – es ist ja bereits gefallen. Ich darf wohl sagen, dass vielleicht mit Ausnahme der Abteilungsleiterin im Schulminis

terium, die direkt hinter Ihnen sitzt, keiner hier im Hause diese Thematik in den letzten Jahren so verfolgt hat wie ich – weil die Schule halt in meinem Wahlkreis liegt.

Ich darf Ihnen vielleicht zwei Fragen stellen.

Erstens. Sie haben vorhin die verschiedenen Personen zitiert, die positiv auf Ihre Reaktion reagiert haben. Würden Sie auch bestätigen und zur Kenntnis nehmen, dass wir bereits in den letzten zwei Jahren unter der damaligen Regierung mit sämtlichen Parteien im Schulministerium gesprochen haben und nach deren Feststellung auf einem guten Weg gewesen sind, um für diesen ländlichen Raum, für Ascheberg, eine Schulform auf der Grundlage einer Verbundschule zu entwickeln, wie man sich das dort vorstellte?

Das Zweite, was ich gerne noch fragen möchte, wenn ich darf, Herr Präsident:

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Eine Frage!) I Ist Ihnen der lokale Konsens bekannt, wonach die Gemeinde Senden und die Stadt Lüdinghausen im Vorfeld signalisiert haben, dass sie, wenn sie gefragt würden, dieser neuen Schulform nie ihre Zustimmung geben würden? Gilt diese Regelung zum lokalen Konsens nach wie vor, oder weichen Sie sie auf? Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Jostmeier, ich muss mal eben etwas anmerken. In der Regel wird immer nur eine Frage gestellt, nicht zwei. Ich habe gerade eine Ausnahme gemacht und mache nun folgenden Vorschlag, Herr Jostmeier: Frau Löhrmann wird beide Fragen beantworten, aber Sie dürfen hier heute keine mehr zu diesem Thema stellen. Ja? (Allgemeine Heiterkeit)

Es tut mir sehr leid. Ich werde es beim nächsten Mal beachten. Danke schön.

Herr Jostmeier, mir ist bekannt, dass es in etlichen Fällen Gespräche zum Thema „Verbundschule“ gegeben hat. Mir ist aber auch bekannt, dass manche Gemeinden und manche Schulen lieber darüber hinausgehen wollen, weil sie nicht nur zwei Bildungsstränge nebeneinander aufrechterhalten wollen, sondern weil sie ausdrücklich das längere gemeinsame Lernen der Kinder in der Sekundarstufe I wollen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Ascheberg – ich habe den nicht angesprochen, sondern er hat mir schlicht und ergreifend gratuliert und sich gefreut, dass ich jetzt Schulministerin bin – hat mich an mein