Herr Minister, ich teile die Einschätzung, dass es in der Tat höchst bedauerlich wäre, wenn die zweckgebundenen Vorsorgefonds im Grundsatz angegriffen würden. Ich teile ebenfalls die Einschätzung, dass Neuverschuldung immer ein bedauerlicher und ein auch zu vermeidender Zustand ist.
Die Frage „Warum zum jetzigen Zeitpunkt“ werden wir nach Ihrer Prüfung und der Vorlage des Nachtragshaushalts – so habe ich es gerade verstanden – ja noch eingehend diskutieren können. Es wird Sie nicht überraschen, dass mich die Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sonderlich zufriedenstellen. Ich wäre Ihnen nur sehr dankbar, wenn Sie dem Parlament – gegebenenfalls im Haushalts- und Finanzausschuss – die Zahlen von PIMCO vorlegen und auch sagen würden, zu welchem Zeitpunkt Sie diese Informationen bekommen haben, aus denen sich dann die von Ihnen gerade genannten Fälligkeitszeitpunkte und Prognosen ableiten lassen. Das wäre nett, damit wir es nachvollziehen könnten.
Ich sage Ihnen alles Wohlwollen bei der Prüfung dahin gehend zu, welche Zahlen wir veröffentlichen können. Mit dem Thema haben wir es in diesem Zusammenhang immer wieder zu tun: Ich trete für so viel Transparenz wie eben möglich ein. Es gibt allerdings Punkte, hinsichtlich derer ich selbst erfahren muss, dass das aus verschiedensten, auch rechtlichen Gründen nicht geht. In diesem Fall glaube ich allerdings, dass wir in der Lage sind zu sagen, um welche Größenordnungen es sich handelt – damit meine ich auch die Zahlen, die ich eben schon genannt habe – und wie diese zu anderen Zeitpunkten ausgesehen haben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Witzel stellt seine zweite und damit letzte Frage. Bitte schön, Herr Witzel.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage speziell an Frau Ministerpräsidentin Kraft, und zwar bezogen auf ihr aktuelles Interview, das vor wenigen Tagen im „Handelsblatt“ erschien. Dort werden Sie mit dem Hinweis zitiert: Wir hatten für 2010 eigentlich mit einer Neuverschuldung von 6,6 Milliarden € im Landeshaushalt gerechnet. Wir müssen jetzt voraussichtlich von 9 Milliarden € ausgehen.
Sie weisen dann im Nachgang auf Folgendes hin: Der Großteil der Mehrausgaben entfalle auf Kosten der WestLB, und deshalb müssten wir in diesem Jahr womöglich einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen.
Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen im „Handelsblatt“, Frau Ministerpräsidentin, möchte ich Sie fragen, ob wir eine verfassungskonforme Vorlage für den Nachtragshaushalt erwarten dürfen? Inwiefern können wir eine Verfassungskonformität Ihrer Handlungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2010 erwarten, wenn Sie das so ankündigen – so hört es sich jedenfalls an –, dass fast von einem verfassungswidrigen Haushalt für das laufende Jahr auszugehen ist?
Herr Kollege Witzel, ich würde Ihre Frage gerne beantworten. Mir liegt der Artikel aus dem „Handelsblatt“ allerdings nicht vor. Ich bitte um Verständnis, dass ich diesen jetzt nicht würdigend überprüfen kann. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass wir bei der Haushaltsaufstellung das fortführen werden, was Sie mit dem Fonds begonnen haben.
(Ralf Witzel [FDP]: Das beantwortet ja nicht die Frage nach der Verfassungskonformität des Haushalts in diesem Jahr!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie nicht überraschen, dass auch ich mich an diesem freundlichen Diskurs gerne weiter beteiligen würde.
Die Möglichkeiten einer Fragestellung sind für den Kollegen Witzel erschöpft. Weitere Fragen liegen mir zu dieser Mündlichen Anfrage nicht vor. Ich danke daher Herrn Minister Dr. Walter-Borjans und auch der Frau Ministerpräsidentin für die Beantwortung.
Wir sind nun am Ende der Fragestunde angelangt, sodass ich die verbliebenen Mündlichen Anfragen aufrufen und fragen werde, wie damit weiter verfahren werden soll.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Hachen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rot-Grün hatte bereits in der vorletzten Legislaturperiode die Entscheidung für „G8“ getroffen, ohne sich um die notwendigen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung dieser Schulzeitverkürzung zu kümmern.
Im Gegensatz dazu haben wir „G8“ behutsam und in Abstimmung mit den Eltern und den Lehrerverbänden umgesetzt, um die Betroffenen nicht zu überfordern.
Ich freue mich, Frau Beer, dass man sich auch in der neuen Legislaturperiode auf Ihre Reflexe verlassen kann. Das ist schön.
Dies bekräftigt übrigens – hören Sie zu – aktuell noch einmal der Dortmunder Bildungsforscher Wilfried Bos, der es so zusammengefasst hat: Nicht die Verkürzung an sich ist der Stress, sondern die Gewöhnung an das Neue.
Ich habe den Eindruck, manche auch in diesem Haus können sich bis heute noch nicht daran gewöhnen und wollen den Stress und die Verantwortung damit an die Schulen weiterdelegieren. Insofern gehen die Vorwürfe, die Sie, Frau Beer und Kollege Link, in aktuellen Pressemitteilungen zur Umsetzung der als Turboabitur verunglimpften Schulzeitverkürzung in unsere Richtung machen, absolut ins Leere.
Lassen Sie mich noch einmal sagen: In der Tat führte die CDU während ihrer Regierungszeit das Abitur nach zwölf Jahren in Nordrhein-Westfalen ein. Zu dieser Entscheidung stehen wir auch heute noch.
Ich spreche heute nicht zu dieser Schulzeitverkürzung an sich, sondern lediglich zu einem besonderen Aspekt dieser Entscheidung, der die Interessen von Schülerinnen und Schülern bzw. die ihrer Eltern
in besonderem Maße betrifft und die wir so nicht abgesehen haben: Durch die Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren gelten angehende Abiturienten der Jahrgangsstufe 10 jetzt als Schüler der Sekundarstufe II. Für sie gilt der Anspruch auf Fahrkostenhilfe erst ab einem Fahrweg von mindestens 5 km.
Schülerinnen und Schüler der gleichen Jahrgangsstufe 10 auf Real-, Haupt- oder Gesamtschulen gelten jedoch als Schüler der Sekundarstufe I. Sie haben einen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss bereits ab 3,4 km.
Im Interesse der Schüler und ihrer Eltern gilt es deshalb, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler der gleichen Jahrgangsstufen unabhängig von der Schulform, die sie besuchen, beim Schülertransport gleich behandelt werden. Die betreffenden Schüler sind alle im selben Alter. Lediglich ihre Bildungsziele unterscheiden sich. Diese Unterscheidung darf allerdings kein Grund für die Ungleichbehandlung dieser Schüler sein. Das war im Übrigen auch nie so beabsichtigt.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb die Landesregierung dazu auf, rasch für Abhilfe zu sorgen und zu einer Neuregelung zu kommen. Die beschriebene Ungleichbehandlung, die sich besonders im ländlichen Raum auswirkt und dort von Bedeutung ist, kann im Übrigen annähernd kostenneutral behoben werden, da man die Mittel für die Schülerbeforderung der bisherigen und zukünftig wegfallenden Jahrgangsstufe 13 jetzt für die Jahrgangsstufe 10 nutzen könnte.
Noch einmal: Der bestehende Zustand war so nicht beabsichtigt. Der dringende Regulierungsbedarf besteht in jedem Fall, da die Frage, ob „G8“ oder „G9“ der jeweiligen Schulkonferenz überlassen werden soll. Nach jetzt immer noch geltender Gesetzeslage beträgt die Dauer der Oberstufe unabhängig von der Verkürzung immer noch drei Jahre. Wir erwarten deshalb, dass die Landesregierung keine Zeit verliert, auf die bereits vorliegende Petition reagiert und die nötigen Schritte im Interesse der betroffenen Schüler zeitnah einleitet. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.