Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

Der Grund, warum zwischen 2015 und 2016 die Zahl nach oben gegangen ist, hat seinen Ursprung jedenfalls darin, dass wir damals in einer größeren Zahl kw-Stellen ausgebracht haben.

Danke schön. Herr Möbius.

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass die Landesregierung sehr zurückhaltend ist, was befristete Arbeitsverhältnissen betrifft. Am 3. April hat der „Kölner Stadt-Anzeiger“ von 62 sachgrundlos befristeten Arbeitnehmern beim Polizeipräsidium in Köln infolge des 15-Punkte-Programms der Landesregierung zur Verbesserung der Sicherheit berichtet.

Da hieß es, diese Mitarbeiter müssten sich bald eine neue Arbeitsstelle suchen. Es handelt sich nach Aussagen des Kölner Polizeipräsidenten Jürgen Mathies um qualifizierte und sehr engagierte Mitarbeiter. Aus welchen Gründen stellt die Landesregierung beim Polizeipräsidium Köln Arbeitnehmer für das 15Punkte-Programm der Landesregierung sachgrundlos befristet ein?

Bitte schön, Herr Minister.

Ich kann Ihnen jetzt nicht jede einzelne Begründung für jedes Ressort liefern. Diese Frage müssten Sie im Zweifel noch einmal an die einzelnen Ressorts richten, oder ich kann Ihnen auch die Angaben auf Ihren Wunsch hin zu einzelnen Ressorts noch einmal zusammenstellen.

Ich kann Ihnen nur ganz generell sagen, dass auch dieser Bereich mit den Stellen zusammenhängt, die wir geschaffen haben, um die Effizienz in der Polizeiarbeit zu steigern. Wir haben gesagt: Das ist möglicherweise zunächst einmal nötig, aber nicht auf Dauer möglich. Mein Interesse besteht darin – das kann ich Ihnen für mich noch einmal sagen –, dafür

zu sorgen, dass nicht für die Dauer des kw-Vermerks befristete Arbeitsverhältnisse begründet werden – auch wenn es sich um kw-Stellen handelt –, sondern dass diese Arbeitsverhältnisse in unbefristete Verträge überführt werden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt noch eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Hovenjürgen.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister, welche Vorgaben hat die Landesregierung zu sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnissen im Landesdienst erlassen? Dafür muss es ja irgendeine Regelung geben.

Herr Minister, bitte schön.

Es gibt die klare Aussage, die wir hier auch von der Ministerpräsidentin gehört haben. Das ist ein Thema, welches wir im Zuge von Haushaltsverhandlungen in den letzten Jahren immer angesprochen haben. Es geht darum, Befristungen zurückzuführen.

Ich kann noch einmal aus der Erinnerung heraus sagen, dass wir das ganz besonders auch bei denjenigen gemacht haben, die vom Besoldungsgefüge her auf einem deutlich niedrigeren Niveau waren. Dabei geht es um Menschen, die in der Organisation, wie wir sie zum Beispiel 2010 in der Justiz übernommen haben, zu einem erheblichen Teil überhaupt nicht auf Stellen geführt wurden, sondern von Jahr zu Jahr befristet beschäftigt worden sind. Diese Zahl musste zunächst deutlich reduziert werden. Das haben wir gemacht. Die Ansage, dies Schritt für Schritt fortzuführen, gilt auch für die Folgejahre.

Sie müssten Ihre Position dazu wirklich einmal benennen. Die Aussage der Landesregierung und der sie tragenden größeren Koalitionsfraktion lautet: Ziel ist es, von der Befristung wegzukommen. Das korrespondiert im Übrigen mit den Aussagen auf der Bundesebene. Ich finde es interessant, dass Sie das in manchen Bereichen offenbar selbst für sinnvoll halten, es jetzt aber zur Grundlage eines Beweises von Unglaubwürdigkeit machen wollen.

Es geht darum, dass eine Befristung immer auch eine Belastung ist. Diese Belastung wollen wir nehmen, wo immer es möglich ist. Wenn man das in eine gesetzliche Fassung bringt, muss man sich ansehen, wo möglicherweise individuelle Gründe dafür liegen, dass es eben kein gesellschaftliches Übel ist, wie Herr Lohn es eben gesagt hat. Es geht darum, diese Zahl deutlich weiter zu reduzieren. Es geht darum, auf sachgrundlose Befristung – wo eben möglich – zu verzichten.

Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich Kollege Witzel gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage. – Herr Finanzminister, ich darf für die FDP-Landtagsfraktion meiner Frage noch voranstellen: Wir sind nicht diejenigen, die eine Agenda-Revisionspolitik betreiben wollen. Wir schätzen in den Fällen, in denen es sich anbietet, durchaus Instrumente flexibler Arbeitspolitik. Es ist eher Martin Schulz, der da immer seine Bedenken artikuliert.

Man beobachtet sehr häufig, dass Menschen über befristete Beschäftigung einen Einstieg ins Arbeitsleben finden, absehbar entfristet werden und dauerhaft ihre berufliche Perspektive anschließen können. Wie verhält sich dieses Phänomen der Übernahme von ursprünglich befristet Eingestellten in eine später zur Kontinuität werdende Beschäftigung im Landesdienst? Wie sehen die Phänomene in den Ressorts aus? Welche Zahlen liegen Ihnen dazu vor?

Danke schön. – Herr Minister, bitte schön.

Ich bin Ihnen geradezu dankbar, dass Sie das Thema ansprechen, weil es noch einmal zu diesen 50 Stellen in der Finanzverwaltung führt. Jeder spürt in der öffentlichen Debatte, dass hier auf Biegen und Brechen ein Glaubwürdigkeitsproblem konstruiert werden soll.

Wir können noch einmal festhalten: Eine befristete Stelle – erst recht, wenn es immer wieder um die Aneinanderreihung von Befristungen geht – ist für die oft jungen Leuten ein sehr schwerwiegendes Problem in ihrer Berufs-, Lebens- und Privatplanung. Das fängt bei der Gründung einer Familie an und reicht bis zur Frage, welche Wohnung man sich leisten kann.

Ich wiederhole: Es handelt sich um ein gesellschaftliches Übel, und das müssen wir ausräumen. Nehmen wir beispielsweise den Pilotversuch, den wir gerade im Finanzministerium unter Einbeziehung der Vertretung der Arbeitnehmerschaft durchführen. Hier geht es eben nicht um eine Befristung, sondern es geht um die ganz klare Aussage: Hier werden zunächst einmal 50 Stellen geschaffen, die definitiv mit fester Zusage in unbefristete Stellen münden. Sie weisen nur die Besonderheit auf, dass es praktisch auch noch eine Fachqualifizierung geben muss, die man sonst außerhalb – und im Regelfall auch unvergütet – hätte vornehmen müssen.

Wie das in den einzelnen Häusern aussieht, könnte ich nur auf eine Abfrage gestützt beantworten. Bei

uns ist es so, dass die Gewerkschaftsseite ganz klar gesagt hat: Hoffentlich dehnt ihr das bald aus, weil wir diese Quereinsteiger gut zur Entlastung in den Finanzämtern gebrauchen können.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass sich auf die 50 Stellen knapp 5.000 Menschen beworben haben, dann scheinen diese Menschen wohl auch nicht zu glauben, dass sie sich dort in eine vollkommen unkalkulierbare Zukunft begeben. Wir haben die ganz klare Aussage gemacht, dass am Ende dieses einjährigen Zeitraums die unbefristete Weiterbeschäftigung steht, wenn die Erprobung Erfolg hatte. Aber das gilt für jede Probezeit in einem unbefristeten Verhältnis auch.

Danke schön, Herr Minister. – Zu einer zweiten Frage hat sich der Kollege Hovenjürgen gemeldet.

Herr Präsident, herzlichen Dank. – Herr Minister, Sie hatten vorhin ausgeführt, dass man vielleicht grundsätzlich die Glaubwürdigkeit Ihrerseits infrage stellen will. Das möchte ich gar nicht tun. Aber ich möchte verstehen, was da vor sich geht.

Deswegen noch einmal meine Frage: Wie viele Arbeitnehmer sind denn über die Polizei Köln hinaus noch bei der Polizei in solchen sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnissen? Können Sie uns wirklich Daten liefern, wie viele zum Beispiel in der gesamten Landesverwaltung über diesen Weg beschäftigt sind und wie Sie zukünftig damit umgehen wollen?

Ich kann Ihnen zusagen, dass ich die erhebe, aber ich habe sie nicht vorliegen.

Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen – Sie wollen das verstehen –: Es geht darum, dass der Grundsatz der Rückführung von Befristungen, und zwar so weit wie möglich bis in Richtung null, aufrechterhalten bleibt. Aber man muss sich natürlich die Fälle angucken, die bislang dazu geführt haben, dass der Rückgang nur 13 % oder 14 % – das ist egal – beträgt. Man muss sich angucken, warum es nicht in einer ganz glatten Linie nach unten geht, sondern zum Beispiel durch Nachtragshaushalte und kw-Stellen wieder zu einem leichten Anstieg der Befristungen gekommen ist.

Man muss sich auch ansehen, welche Sonderfälle möglicherweise, wenn es dann gesetzlich geregelt wird, berücksichtigt werden müssten. Dabei müssen die Fälle, die wir eben beschrieben haben, zur Kenntnis genommen werden. Das muss man sich im Einzelnen anschauen.

Was das im Moment für die einzelnen Häuser heißt, müsste ich, wenn Sie es wünschen, in einer Ressortabfrage ermitteln.

Vielen Dank. – Es gibt eine Frage des Kollegen Kuper von der Fraktion der CDU.

Vielen Dank. – Herr Minister, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in diesem Jahr, also in 2017, im Landesdienst sachgrundlos befristet eingestellt?

Bitte schön, Herr Minister.

Das Letzte, was uns vorliegt, ist der 31. Dezember 2016. Die Zahlen haben wir ja auch ausgewiesen.

Vielen Dank. – Dann gibt es eine zweite Frage des Kollegen Möbius.

Herr Minister, noch eine Frage: Wie viele von den 500 Stellen, die in den Ministerien geschaffen worden sind, waren denn sachgrundlos befristet?

Bitte schön.

Herr Möbius, ich kann Ihnen mitteilen, dass das auch Gegenstand einer Kleinen Anfrage ist, die gerade in der Bearbeitung ist. Die Antwort wird Ihnen noch vorgelegt.

Danke schön. – Dann hat sich zu einer zweiten Frage der Kollege Kuper gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, kann ich davon ausgehen, dass Sie die Antwort auf die von mir gerade gestellte Frage noch schriftlich nachliefern?

Das können wir machen.

Dann gibt es die dritte und letzte Frage des Fragestellers Dr. Optendrenk.

Ich wollte die Gelegenheit nutzen und Sie bitten, dass Sie sich in der Landesregierung, auch mit dem Innenminister, vielleicht noch einmal in der Frage hinsichtlich der 62 sachgrundlos befristeten Stellen im PP Köln abstimmen. Kann die Landesregierung den bisher sachgrundlos befristeten Beschäftigten dort eine Zusage geben, dass sie jeweils einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten?

Bitte schön, Herr Minister.

Der Kollege Ralf Jäger hat mir gegenüber deutlich gemacht, dass er sich dafür starkmachen will. Ich kann Ihnen umgekehrt sagen, dass das am Finanzminister nicht scheitern wird.

Es ging ja im Prinzip gerade um diesen Punkt, dass vielleicht die enge Auslegung eines kw-Vermerks an der Stelle auch so interpretiert werden kann, dass man darüber hinaus unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sichern kann, ohne die kw-Begrenzung aufzuheben. Das ist eine Frage, wie es anschließend weitergeht.

Wir haben gerade was das Thema „Entlastung der Polizei“ anging, was das Thema „Mehrbelastung“ zum Beispiel durch die starke Zuwanderung der letzten Jahre anging, im Hinterkopf gehabt, dass eine Befristung sachgerecht ist, aber gleichzeitig in dem Wissen, dass man sehr kritisch überprüfen muss, ob man diese Befristung so aufrechterhalten kann oder ob man sie nicht weiter ausdehnen muss.

Danke schön, Herr Minister. – Nun hat sich der Kollege Kamieth gemeldet. Bitte schön.