Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Einklang. Dieser Einklang muss aus Flexibilität, präzisen Regelungen sowie einer organisatorischen und pädagogischen Planungssicherheit für Eltern, für die Schulen, die Schulträger und die Träger vor Ort bestehen. Das ist völlig richtig. Wir werden dies alles im Ausschuss noch entsprechend weiter eruieren.
Ich fordere Sie auf: Handeln Sie im Interesse der Kinder, aber auch ihrer Eltern! – Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den beiden Redebeiträgen, die ich soeben gehört habe, weiß ich nicht so ganz, ob Sie tatsächlich die Realität der OGS dargestellt haben.
Gehen wir aber doch vielleicht einmal in die Realitäten hinein. Die OGS ist ein Bildungs- und Betreuungsangebot. Ich lege hohen Wert darauf, dass die OGS ein Bildungsangebot ist, die Bildung von acht
bis 15 Uhr sicherstellt. Das sind die Kernzeiten, die die Kinder einhalten müssen. Wer mir dann erklärt, dass man keine Flexibilität am Nachmittag mehr hat, wenn man die OGS bis 15 Uhr besuchen muss, …
(Karl-Josef Laumann [CDU]: Um 15 Uhr ist zu spät! – Kai Abruszat [FDP]: Das entspricht nicht der Lebenswirklichkeit!)
Herr Laumann, dazu kann ich nur sagen: Das stimmt nicht. Es ist einfach Unsinn, was Sie da erzählen.
Hinzu kommt, dass der Ganztagserlass an dieser Stelle in keiner Weise verändert worden ist, sondern er existiert mit seinen Formulierungen seit 2003 so, wie sie auch heute gelten. Das heißt, es gibt keine Veränderung des Erlasses. Zwar ist, was diesen Punkt angeht, aus meiner Sicht die Notwendigkeit der Flexibilität 2006 im Petitionsausschuss schon einmal diskutiert worden; aber die Diskussion im Petitionsausschuss ist 2006 mit einer klaren Ansage versehen worden, dass man nämlich an dem Bildungsangebot festhält und keinen Drehtüreffekt in der OGS haben möchte, weil man nämlich sicherstellen möchte, dass das Bildungsangebot für alle Kinder umfänglich und gut auch tatsächlich vorgehalten werden kann.
Die Irritationen sind aufgetreten, als der Landesrechnungshof gerügt hat, dass die vom Land zur Verfügung gestellten die Mittel nicht bei allen Schulträgern umfänglich eingesetzt worden sind. Und dann, Herr Laumann, Sie machen so ein schönes Gesicht, haben einige Schulträger angefangen, ihre Schulen anzuschreiben, und mitgeteilt: Der Erlass des Landes hat sich geändert. – Das ist nicht richtig. Der Erlass hat sich nicht geändert. Die Formulierung ist so wie vorher auch.
Nun kommen wir dazu, wie die Diskussionen in den unterschiedlichen Räten gelaufen sind. Die Debatte, die zum Beispiel im Schulausschuss der Stadt Düsseldorf stattgefunden hat, fand ich interessant. In dieser Debatte hat sich auch die CDU geäußert, was richtig ist, und sehr deutlich formuliert – ich zitiere –:
„Berufstätige Eltern müssen sich auf verbindliche Unterrichts- und Abholzeiten verlassen können. Im Gegenzug sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, sich an die zeitlichen Vereinbarungen zu halten. Ansonsten läuft der Schulträger Gefahr, die vom Land erhaltenen OGS-Gelder zurückzahlen zu müssen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der OGS gehen die Eltern einen Vertrag ein. Wenn Sie einen Vertrag eingehen, wissen Sie ganz genau, was in dem Vertrag steht und auf was Sie sich einlassen. Der Vertrag geht über ein Jahr. In diesem Vertrag stehen auch die Merkmale der OGS.
Wer für sein Kind weniger Betreuung als bis 15 Uhr haben will, hat die Möglichkeit, über die Betreuungspauschale, die das Land den Schulen zur Verfügung stellt, auch andere Angebote vor Ort vorzuhalten. Das heißt, die Flexibilisierung, die Sie anfordern, ist im Erlass bereits angelegt. Es geht um die Frage der Umsetzung vor Ort.
Das ist nachvollziehbar – das wissen wir auch aus dem Kindergarten –: Es geht nicht, gemeinsame pädagogische Angebote ständig durch Abholen zu unterlaufen. Denn dann hat man keine gemeinsamen pädagogischen Angebote mehr.
Zur Qualität der OGS: In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von Rahmenvereinbarungen und Verträgen, die mit sehr vielen unterschiedlichen Organisationen für die Zusammenarbeit in der OGS geschlossen sind. Das eine sind die Kirchen, das andere ist der Sport, das nächste ist die Kultur, es ist die Musik, es sind die Sportverbände und Sportvereine vor Ort, die wir bewusst in die OGS holen wollen, damit dort alle Kinder ein umfängliches Angebot an Förderungen erhalten können. Auch das ist ein Stück Flexibilität. Die Bertelsmann-Studie weist aus, dass die Ganztagsangebote in Nordrhein-Westfalen gut und weitaus besser sind als in den meisten westlichen Flächenländern.
Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen, in Einzelfällen bin ich auch der Meinung, dass die Schulaufsicht vor Ort nachfragen und beraten muss, wenn es zu Konflikten gekommen ist. Aber die Regelungen, was Ausnahmen sind – Ausnahmen sind im OGS-Erlass ausdrücklich zugelassen –, muss die einzelne Einrichtung vor Ort treffen. Wenn es da zu Irritationen kommt, muss die Schulaufsicht eingreifen, aber nur dann. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Beer das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Frau Gebauer außerordentlich dankbar, weil die Melodie und die Intonation, die sie hier vorgetragen haben, dem Anliegen gerecht wird.
Bei Kollegin Birkhahn hatte ich den Eindruck, dass wir kurz vor dem Untergang des christlichen Abendlandes und der Familien stehen. Ich glaube, das ist nicht angemessen. Das hat nichts damit zu tun, dass die Probleme, die vor Ort bestehen, offensichtlich in der Kommunikation von Schulen nicht ernst genommen werden.
Ich würde gerne noch mal grundsätzlich auf einen Punkt eingehen, den Kollegin Hendricks angesprochen hat. Ich möchte Ihnen gerne den Wortlaut des
Petitionsbeschlusses aus dem Jahre 2006, der gemeinsam von allen Fraktionen gefasst worden ist, noch einmal vortragen. Er zeigt, diese Fragestellung gab es damals auch schon, und er zieht auch die Punkte klar.
„Mit der Petition wird eine flexiblere Handhabung der Ausnahmeregelungen bei der Teilnahme an der offenen Ganztagsschule gefordert. Auch der Petitionsausschuss sieht in der offenen Ganztagsschule in erster Linie ein Bildungsangebot und nicht nur ein Betreuungsangebot. Dies erfordert grundsätzlich die Regelmäßigkeit der Teilhabe. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die Stärkung des Ganztagsbewusstseins und die Vermeidung einer sogenannten „Drehtürpädagogik“. Insbesondere im Hinblick auf die „eigenverantwortliche Schule“ sollen die Schulleiter auf der Grundlage der geltenden Erlasslage bei Ausnahmeregelungen vor allen Dingen pädagogische Gesichtspunkte im Blick haben. Dies schließt allerdings pragmatische und am jeweiligen Einzelfall orientierte Lösungen nicht aus.“
Deswegen darf es nicht passieren, dass man am Kaffeetrinken zum 80. Geburtstag der Oma nicht teilnehmen kann. Da sind wir uns wohl einig. Deswegen kann es nicht sein, dass gegenüber Eltern, die konsequent nachfragen, Drohungen ausgesprochen werden, im nächsten Jahr vom Ganztag ausgeschlossen zu werden.
Das ist damals deutlich gesagt worden. Wir haben ein paar Eckpunkte: Bildungsangebot, Verlässlichkeit – im Übrigen auch für die Träger. Es ist schon eine Entscheidung der Eltern, sich für ein Jahr in einem verlässlichen Rahmen zu binden. Wenn dann der Zahnarztbesuch oder der 80. Geburtstag der Oma anstehen, muss das ermöglicht werden. Aber auf der anderen Seite brauchen auch die Träger Verlässlichkeit.
Da ist es richtig, auch auf das Finanzargument zu schauen. Es kann doch nicht sein, dass wir Gruppen von 25 Kindern ausfinanzieren und zum Schluss sind noch acht, neun oder zehn in der Gruppe. Außerdem muss die Kollegin jedes Mal aus Gründen der Aufsicht den Raum verlassen. Da sind wir uns einig, auch das wollen wir nicht.
Also: Verlässlichkeit für die Träger mit ihrer Personalplanung, auch in der Verantwortung für die Steuergelder, die wir zum großen Teil sehr gut finanziert in die OGS geben, und auf der anderen Seite ein Sensibilisieren für die wohl begründeten Ausnahmeregelungen. Dann hat sich auch der Ganztagser
lass, wie er seit 2003 besteht, bewährt, und es geht um eine lebensnahe und pragmatische Handhabung, aber nicht darum, das Ganze aufzuweichen und in ein Szenario zu stellen, wie es Frau Birkhahn getan hat. Da bitte ich um eine andere Tonlage. Ich glaube, da sind wir überhaupt nicht auseinander. Das kann man auch im Ausschuss in der gebotenen Sachorientierung miteinander diskutieren. Dann werden wir zu den Dingen kommen, die den Eltern entgegenkommen, die aber auch eine klare Linie der Verlässlichkeit für alle Beteiligten zeichnen.
Zunächst Herrn Kollegen Schatz von den Piraten und dann Herrn Kollegen Jostmeier von der CDU. – Ersterer hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Beer, danke, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt, es sei okay, wenn man zum 80. Geburtstag der Oma oder auch zum Zahnarztbesuch früher abgeholt wird. Das sind aber eher Ausnahmetatbestände. Was ist mit regelmäßigen Dingen, zum Beispiel dem Besuch des Sportvereins etc.?
Frau Hendricks sagte gerade, die Vereine müssten in die OGS eingebunden werden. Das ist in der Praxis aber noch nicht der Fall. Ich bin selber Vater eines siebenjährigen Sohnes und genau in der Situation. Wenn ich meinen Sohn um 14 Uhr zum Turnverein abhole, dann werde ich angesprochen, ich solle aufpassen, dass er nicht aus der OGS herausfliegt. Was ist das für ein Mist?
Es ist in der Tat die Praxis, dass die Sportvereine einbezogen werden, dass es Angebote von Sportvereinen, von kulturellen Vereinen gibt.
Ich rede ganz normal zu Ihnen und würde mich freuen, wenn das auch entsprechend zurückkäme. Zu der Frage, wie man die OGS gestaltet, welches Angebot es gibt: Viele Vereine haben sich inzwischen auf die Zeiten eingestellt. Als Eltern werden Sie sich einmal verbindlich für ein verlässliches Angebot in der OGS entscheiden müssen. Es geht zu
dem um die Gruppenpauschale. Sie können auch mit Ihrem Schulträger über dieses Angebot reden, wenn Sie zum Beispiel nur eine Übermittagsbetreuung bis 13 Uhr benötigen. Dann hat er andere Möglichkeiten, das zu steuern. Denn für jede dieser Gruppen, Herr Kollege Schatz, gibt es 5.500 €, die vom Schulträger an den Standorten – gegebenenfalls auch gebündelt – eingesetzt werden können. Das heißt, die Steuerungsfähigkeit ist gegeben.
Ich würde Sie bitten – das begrüße ich außerordentlich –, dass Sie sich als Elternteil vor Ort einbringen, dass Sie genau diese Dinge in die Gestaltung aufnehmen. Es ist nämlich Sache des Schulträgers, darauf einzugehen. – Jetzt ist gerne der Kollege Jostmeier dran.
Dafür vielen Dank, Frau Kollegin Beer, liebe Sigrid, wenn ich das so sagen darf. Wenn Sie bereit sind, Ausnahmen für den Geburtstag der Großeltern oder eine Sportveranstaltung zuzulassen, wären Sie dann in der Konsequenz auch bereit, der GPA, der Gemeindeprüfungsanstalt, zu sagen, dass sie nicht so gezielt gerade die kleineren Gemeinden zwingen soll, die Fördergelder zurückzahlen?
Das finde ich ja ganz interessant. Das sagt die Fraktion, die uns beim Haushalt jedes Mal vorrechnet, was wir einzusparen, wie wir mit Steuergeldern umzugehen haben. Es gibt eine ganz klare Bemessungsgrundlage, und da sollen wir nicht so genau hingucken?