Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag werden wir es zügig umsetzen – ich selbst, soweit mein Haus dafür zuständig ist. Es müssen die heutige Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung überarbeitet und ein neues System der Stellenzuweisung etabliert werden. Da
Ich möchte Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, heute noch mal zu betonen, dass die Verabschiedung des Gesetzes überhaupt nicht die Geburtsstunde der Inklusion in Nordrhein-Westfalen ist. Wir sind schon ein großes Stück auf dem Weg zur inklusiven Schule gegangen. Die aktuellen Zahlen habe ich gestern vorgestellt, und sie sind auch in der Debatte heute Vormittag angesprochen worden. An dieser Stelle möchte ich daher nur noch mal sechs Maßnahmen der Landesregierung aus den letzten Wochen betonen:
Erstens. Wir haben einen Inklusionsfonds eingerichtet. 53 Stellen entfallen auf die Inklusionskoordination, jeweils eine Stelle pro Schulamt. Das war von der Landesregierung ausdrücklich so gedacht, und das funktioniert auch. Das wird jetzt, weil die Stellen noch nicht so lange da sind, an der Schnittstelle der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft weiter wachsen, damit die Kommunen bei der Erarbeitung ihrer Inklusionspläne unterstützt werden.
Zweitens. Wir intensivieren die Fortbildung für die Kompetenzteams durch die Universitäten Köln und Oldenburg, wo Moderatorinnen und Moderatoren ausgebildet und qualifiziert werden, damit sie den Schulen für die Fortbildung zur Verfügung stehen.
Drittens. Wir haben eine Qualifizierungsmaßnahme zur Erweiterung des Lehramts für die sonderpädagogische Förderung im Rahmen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes geschaffen. Unsere Adressaten sind bereits ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer – insgesamt 2.500 –, die sich mit dieser Maßnahme weiterqualifizieren können und dann die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik zusätzlich berufsbegleitend erwerben, um einen Mangel auszugleichen, nämlich den Mangel an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen.
Dieser Mangel – das will ich noch mal ausdrücklich sagen – ist nicht durch die Inklusion entstanden, sondern besteht grundsätzlich, weil es auch an den Förderschulen einen Bedarf an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gibt. Das will ich ausdrücklich sagen: Meines Wissens hat kein Bundesland eine vergleichbare Maßnahme ergriffen wie wir hier in Nordrhein-Westfalen.
Viertens. Wir haben zusätzliche Haushaltsmittel in den Haushaltsentwurf 2013 eingestellt, um die vorhandenen Studienkapazitäten für das sonderpädagogische Lehramt auszuweiten. Ziel ist der Ausbau von 500 zusätzlichen Studienplätzen. Diese Haushaltsmittel sind im Etat der Kollegin Schulze etatisiert. Für dieses Jahr sind das 4,6 Millionen €. Und auch das ist eine nennenswerte Hausnummer, weil wir – ich glaube, die Kollegin Hendricks hat es heute Morgen ausgeführt – aufgrund der Gesetzgebung der Vorgängerregierung keine Möglichkeit des unmittelbaren Zugriffs auf die Universitäten haben, al
so nicht sagen können: „Ihr bildet jetzt, bitte schön, mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen aus“; denn die Universitäten würden uns dann sagen: Wenn wir das tun sollen, dürfen wir für andere Lehrämter nicht mehr ausbilden. – Das wollen wir natürlich nicht. Insofern müssen wir hier zusätzliches Geld in die Hand nehmen.
Fünftens. Wir haben die Stellen für integrative Lerngruppen von 2011 bis 2012 ausgebaut. Auch im Haushaltsentwurf 2013 ist ein Stellenausbau vorgesehen. Wir haben die Zahl der Stellen für integrative Lerngruppen bereits im ersten Regierungsjahr mehr als verdoppelt. Es ist ein deutliches Signal, dass die Landesregierung in ihrer Verantwortung für das gemeinsame Lernen hier einen Investitionsschwerpunkt setzt.
Sechstens. Die Mindestgrößen von Förderschulen werden nach § 82 Abs. 10 Schulgesetz vom Ministerium durch Rechtsverordnung geregelt. Diesem Auftrag werde ich im Interesse des geordneten Schulbetriebs mit einer Neufassung nachkommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Löhrmann, für Ihre Ausführungen. Frau Ministerin, Ihre Planungen sehen vor, dass Schwerpunktschulen neben den Schwerpunkten Lernen, Sprachen sowie emotionale und soziale Entwicklung mindestens einen weiteren Förderschwerpunkt umfassen. Sonderpädagogen – das wissen Sie – haben unterschiedliche fachliche Schwerpunkte.
Meine Frage ist: Wie wird zum Beispiel für ein Kind im Bereich Hören die bestmögliche Förderung gewährleistet, wenn unter den Sonderpädagogen der Schule keine Lehrkraft mit den entsprechenden fachspezifischen Kenntnissen vorhanden ist?
Sehr geehrte Frau Kollegin Gebauer, ich empfehle auch in diesem Fall, sich die gelebte Praxis inklusiv arbeitender Schulen in NordrheinWestfalen anzuschauen.
frage zu unseren – in den letzten Wochen offensichtlich unterschiedlichen – Auffassungen zu dem Thema „Konnexität“ stellen.
Sie haben ja immer – auch hier im Parlament – erklärt, dass aus Ihrer fachlichen Sicht die Umsetzung der Inklusion nicht konnexitätsrelevant ist. In diesem Sinne ist auch Ihr Gesetzesvorhaben angekündigt. Nach meinem Kenntnisstand ist der Referentenentwurf in Ihrem Haus verfasst worden. Deshalb meine Frage an Sie: War das das Ergebnis einer ergebnisoffenen rechtlichen Prüfung oder hat es vonseiten der Hausleitung an die Verfasser die Aufforderung gegeben, einen Referentenentwurf so zu verfassen, der aus Ihrer Sicht nicht konnexitätsrelevant ist?
Sehr geehrter Herr Witzel, die Landesregierung agiert einheitlich, und der Referentenentwurf ist von der Landesregierung insgesamt im Kabinett beschlossen worden und in die Verbändeanhörung gegangen. Ihre Unterstellung, wir hätten dort in irgendeiner Weise eine politisch motivierte Setzung vorgenommen, trifft nicht zu. Wir haben vielmehr sachlich und rechtlich das abgewogen, was uns bekannt ist. Ich habe eben zu der ersten Frage von Frau Kollegin Pieper die Sachverhalte benannt.
Wir haben uns als Regierung auch bundesweit umgeschaut. Im Bayerischen Landtag ist ja auch schon ein Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen worden. Dort regiert, wie Sie wissen, eine Koalition aus CSU und FDP. Da Bayern auch ein Flächenland ist, ist eine gewisse Vergleichbarkeit gegeben. Die dortige Landesregierung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Konnexitätsrelevanz gibt. Das hat uns darin bekräftigt, dass wir damit möglicherweise nicht falsch liegen. Gleichwohl will ich auch hier noch einmal ausdrücklich betonen, dass die Landesregierung diese sensible Frage noch einmal intensiv prüfen wird, bevor das Kabinett den Gesetzentwurf beschließt und dem Landtag zuleitet.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage bezieht sich auf ein interessantes Interview, das Sie vor wenigen Tagen der „Westdeutschen Zeitung“ gegeben haben. Danach haben Sie gesagt, dass Sie eine Arbeitsgruppe zur Kosten-Nutzen-Analyse hätten bilden wollen. Ihr Ausdruck „Nutzen“ im Zusammenhang mit der sonderpädagogischen Förde
rung überrascht. Können Sie bitte einmal definieren, wann aus Ihrer Sicht ein Nutzen bei einer sonderpädagogischen Förderung nicht mehr gegeben ist?
Sehr geehrte Frau Schmitz, diese Frage könnte fast von mir bestellt sein. Denn die Frage, die sich stellt – und die müssen wir uns bei der Konnexitätsfrage vornehmen –, lautet ja: Entsteht – und nur darum geht es – durch die Schulgesetzgebung, durch die Gesetzgebung des Landes, eine neue Aufgabe,
Das ist die Frage, genau, da sind wir uns schon mal einig. Das ist ja wunderbar. – Dann ist es legitim, wenn sich der Gesetzgeber und die Regierung fragen, wo möglicherweise Mehrkosten oder wo möglicherweise Entlastungssituationen entstehen; denn nur aus der Summe dieses Ganzen entstünde der Mehrbedarf, der ausgleichspflichtig wäre.
Auch richtig! Ich bin entzückt, dass wir beide das noch erleben, Herr Witzel. Ich bin gespannt, wann wir die Kurve kriegen – Sie oder ich.
Wir wissen ja, dass aufgrund des zurückgehenden Bedarfs an Förderschulen weniger Schulgebäude an dieser Stelle gebraucht werden und dass dafür mehr Kinder in allgemeinen Schulen sind. Da wir aber aufgrund der Demografie auch in den allgemeinen Schulen zurückgehende Schülerzahlen haben, können wir davon ausgehen, dass die Kommunen landesweit hinreichend Gebäude haben, die sie nutzen können. Dann entsteht – möglicherweise – Gebäudesubstanz, die die Kommune anderweitig nutzen kann. Sie hat da also einen Nutzen. Und der wäre zu verrechnen.
Da das alles nicht nur graue Theorie ist, wie Geheimrat Goethe gesagt hat, sondern ganz praktisch, nenne ich ein Beispiel aus dem Rhein-Kreis Neuss. Dort werden Förderschulen zusammengelegt und Trägerschaften geändert. Dadurch könnten die freiwerdenden Schulgebäude anderweitig genutzt und zum Beispiel in einem dieser Gebäude eine Kita eingerichtet werden. Das hat die Gemeinde 1 Milli
on € gekostet. Diese Kita neu zu bauen hätte die Gemeinde 2 Millionen € gekostet. Das ist belegt, dieses Beispiel kennen wir. Aufgrund dessen sehen wir, dass an bestimmten Stellen Nutzen für die Kommune entsteht. Das hat in keiner Weise etwas mit der Bewertung des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zu tun.
Die Aussage, die Anforderung, die Beschreibung, es handele sich um eine neue Aufgabe, ist aus meiner Sicht dadurch widerlegt, dass wir seit 30 Jahren gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in Schulen unseres Landes haben. Wir haben heute Mittag in der Diskussion festgestellt, dass die Geburtsstunde an einer Schule in Bonn war und wir preisgekrönte Schulen in Bonn und anderswo in unserem Land haben. Man kann also mitnichten von einer neuen Aufgabe sprechen.
Man kann auch an den Inklusionsquoten in Nordrhein-Westfalen landauf, landab feststellen, dass viele Städte und Gemeinden inklusives Lernen schon heute praktizieren. Das reicht von der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen mit einer Inklusionsquote von 8,2 % bis hin zur kreisfreien Stadt Bonn mit einer Inklusionsquote von 37,4 %. Insofern kann man schlechterdings von einem neuen Weg sprechen und davon, was neu gemacht werden müsste. Der Kreis Höxter hat eine Inklusionsquote von 16,2 % und der Kreis Unna – der ist landesweit Spitzenreiter – hat eine Inklusionsquote von 37,6 %. Das zeigt: Die Kommunen und die Schulen haben sich dieser Aufgabe ja schon bisher lange gestellt.
Eines ist noch interessant. Das will ich bei der Gelegenheit auch sagen. Sie kennen ja diese wunderbare Karte.
Das sind die neuen Schulen, die in NordrheinWestfalen aufgrund des Schulkonsenses entstanden sind. 28 von 42 dieser Sekundarschulen, also zwei Drittel, haben in den Anträgen, die der Schulträger mit dem Wunsch der Genehmigung einer Schule an das Land richtet, eine integrative Lerngruppe mit beantragt. 16 von 20 neuen Gesamtschulen – das sind sogar vier Fünftel – haben Anträge gestellt mit integrativen Lerngruppen.
Das heißt, hier kann man schlechterdings von neuen Aufgaben sprechen, die das Land den Kommunen sozusagen zwangsweise vorgibt, sondern hier ist die Inklusion auf einem intensiven Weg.
Ich bin Ihnen wirklich ausdrücklich dankbar, Frau Schmitz, für diese Frage, wodurch ich das dem Parlament so ausführlich darlegen konnte.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Frage der Frau Abgeordneten Pieper von der Fraktion der Piraten.
Sehr geehrte Frau Ministerin, gestern war aus der Presse zu erfahren, dass der Rechtsanspruch auf einen Platz unter bestimmten Bedingungen in einzelnen Kommunen eventuell ausgesetzt würde. Ich hätte gerne die Kriterien gewusst, nach denen so etwas vorkommen kann.
Sehr geehrte Frau Pieper, das ist ein sogenannter Vorbehalt – ich habe das ja heute in der Plenardebatte auch schon zitiert –, der meines Wissens in allen Schulgesetzen des Landes NordrheinWestfalen enthalten war, auch in dem Schulgesetz von 2006, worin ebenfalls der Elternwunsch auf gemeinsames Lernen betont worden ist, es aber gleichwohl einen Vorbehalt gibt: Sächliche und personelle Voraussetzungen müssen gegeben sein.