Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Fraktion der SPD spricht Herr Kollege Kämmerling.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den kalten Füßen ist das so eine Sache; die kann man auch bekommen, wenn man hier den einen oder anderen Antrag liest oder vorgestellt bekommt.

(Beifall von der SPD)

Die finanzielle Situation vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor schwierig; diese Tatsache ist unbestritten. Da sind wir uns einig, Herr Abruszat. Lassen Sie mich, bevor ich zu dem vorliegenden Antrag Stellung nehme, kurz einen Blick zurückwerfen; das kann und will ich Ihnen nicht ersparen.

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat einen beispiellosen kommunalen Raubzug in der Größenordnung von 3 Milliarden € vollzogen.

(Zuruf von der CDU: Und Sie haben das ver- ursacht!)

Sie hat über das Gemeindefinanzierungsgesetz dafür gesorgt, dass die Kommunen – deren Finanzsituation Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, wesentlich zu verantworten haben – auch noch eine Hilfe zur Konsolidierung des Landeshaushaltes leisten mussten.

Herr Kollege Kämmerling, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Abruszat würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie die zulassen?

Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Wenn Sie

schon Vergangenheitsbewältigung betreiben, dann sollten Sie das auch korrekt machen. Sind Sie darüber informiert, dass es die sozialdemokratischen Regierungen waren, die den Verbundsatz von 28 % auf 23 % abgesenkt haben?

(Zuruf von der SPD: Oje, oje!)

Hören Sie doch bitte endlich auf mit diesen Vergangenheitsbetrachtungen!

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Und wer hat es verursacht?)

Wir haben Sie eingeladen zu einem Dialog. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir einen Dialog wollen und keine Vergangenheitsbetrachtung?

(Beifall von der FDP)

Meine Güte!

Ich bin bereit, zur Kenntnis zu nehmen – Herr Abruszat, das ist Ihre Frage gewesen –, dass Sie einen Dialog wollen. Das ist für Sie etwas Neues hier in diesem Hause, und deswegen begrüßen wir das natürlich ausdrücklich.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Zur Befrachtung. Eben die Befrachtung haben wir zurückgenommen, indem wir das Gemeindefinanzierungsgesetz im Jahr 2010 um 299 Millionen € aufgestockt haben. Allein die Hälfte davon galt der Abschaffung der schwarz-gelben Befrachtung unserer Städte und Gemeinden zur Konsolidierung des Landeshaushaltes.

Das ist ehrliche Politik auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts, das die FDP-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag wiederum zu hinterfragen versucht.

Wir haben in den vergangenen Debatten zu den Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2012 und 2013 immer wieder betont, dass das GFG nicht in Stein gemeißelt ist und veränderte Realitäten in unseren Städten und Gemeinden Anpassungen im Gesetz erfordern. Mit dem FiFo-Gutachten haben wir jetzt neue Erkenntnisse, die wir sorgsam auf ihre Anwendbarkeit im kommunalen Finanzausgleich hin überprüfen müssen.

Ihre Schlussfolgerungen aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, dass sich die Regressionsanalyse für die Bedarfsermittlung im kommunalen Finanzausgleich nicht eignet, widerspricht dem Fazit des Gutachtens, das auf Seite 51 zu dem Schluss kommt – ich zitiere –:

„… dass die Regression grundsätzlich ein geeignetes Werkzeug zur Ermittlung des fiktiven Finanzbedarfs der Gemeinden darstellt. … Denn die Nachteile konnten weitgehend entkräftet

werden, wohingegen die Vorteile für sich sprechen.“

Darüber hinaus kommt das Gutachten – und Sie alle werden es mit Sicherheit ebenfalls gelesen haben – zu dem Schluss, dass neben dieser Art der Berechnung noch keine sinnvolle Möglichkeit zur alternativen Ermittlung des Finanzbedarfs in unseren Städten und Gemeinden besteht.

Zur Aufstellung von Zuweisungen. Die unter Ziffer 3 Ihres Antrags vorgeschlagene Beschlussfassung – Aufstellung von Zuweisungen des Landes an die Kommunen – existiert bereits, und zwar mit dem GFG. Alle außerhalb des GFG nach Maßgabe des Landeshaushaltes gewährten Zuweisungen werden alljährlich im Ministerialblatt des Landes durch das Ministerium für Inneres und Kommunales sowie durch das Finanzministerium veröffentlicht.

Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass es sich bei diesem Antrag – Herr Abruszat, Sie haben eben von kleinem Karo gesprochen; so weit möchte ich nicht gehen – um Stückwerk handelt, dem es an Substanz fehlt und das kein schlüssiges Gesamtkonzept erkennen lässt.

Ich freue mich dennoch auf die kollegiale Auseinandersetzung demnächst im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kämmerling. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Kuper das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im letzten Jahr sind die Kassenkredite – oder Überziehungskredite, wie man im Privaten sagen würde – wieder um 7 % – oder gut 1,6 Milliarden € – angestiegen, also eine gigantische Summe. Darüber hinaus hat es eine Bilanzkosmetik gegeben mit dem § 76 zur Neudefinition des Begriffs „Nothaushaltskommune“. In Anbetracht dessen ist die Finanzsituation unserer Städte und Gemeinden im Ergebnis desolat.

„Was sagen unsere Stadtratsmitglieder in Nordrhein-Westfalen dazu?“ mögen Sie vielleicht fragen. Sie sagen es sehr deutlich: Die in der Verfassung verankerte kommunale Selbstverwaltung existiert für sie nur noch auf dem Papier. Ja, das stimmt; die Stadträte haben nämlich angesichts der fehlenden Haushaltsmittel nichts mehr zu entscheiden.

Auch unsere Bürgerinnen und Bürger sind frustriert, wenn die Ratsmitglieder in ihren Städten nichts mehr bewegen können. Wenn es keinerlei Entscheidungsspielräume mehr für unsere Räte gibt, dann ist die kommunale Selbstverwaltung am Ende – und das in Ihrer rot-grünen Regierungszeit und unter Ihrer Verantwortung.

Deshalb ist es wichtig – das wurde bereits mehrfach an dieser Stelle betont, und ich möchte ich es ebenfalls sagen –: Es bedarf dringend eines neuen, eines transparenteren und gerechteren Systems einer Gemeindefinanzierung. Von Ihnen, meine Damen und Herren der Regierung und Regierungsfraktionen, haben wir als CDU-Opposition bereits mehrfach Ideen und Konzepte eingefordert. Bislang Fehlanzeige!

Wer die Medienberichte von SPD und teilweise von Bündnis 90/Die Grünen zum FiFo-Entwurf mitverfolgt, kann feststellen: Sie wollen gar kein transparentes und gerechtes Gemeindefinanzierungssystem, wenn dies nicht mit dem politisch Gewollten vereinbar ist.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das zeigt sich auch an dem Umgang mit den Teilergebnissen von FiFo, wenn zum Beispiel Sie von der SPD per Vorfestlegung erklären, dass es keine Umsetzung bei fiktiven Hebesätzen und Soziallastenansatz geben soll. Sie wursteln sich allein mit dem Ziel der Bedienung ihrer Klientel durch. Von daher wundert es nicht, dass der erste Schritt in die richtige Richtung heute von den Kollegen der FDP kommt.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Inhaltlich finden sich in diesem Antrag viele unserer eigenen Standpunkte aus den letzten Sitzungen und aus eingereichten Kleinen Anfragen wieder. Von daher sympathisieren wir mit dem Antrag und freuen uns auf die bevorstehende Diskussion im Ausschuss für Kommunalpolitik.

Ich möchte noch auf ein paar Aspekte eingehen. Ihr Antrag benennt aus unserer Sicht korrekt die Probleme. Bislang wird mit rein fiktiven Zahlen gerechnet, sodass es nicht wirklich überraschend ist, wenn es keine Übereinstimmung mit den tatsächlichen Zahlen gibt. Von daher ist die Forderung nach wissenschaftlichen Methoden auf einer Basis tatsächlicher Zahlen grundsätzlich richtig.

Wie es gehen könnte, macht das Beispiel Thüringen deutlich, das einen gangbaren und diskussionswürdigen Weg aufzeigt, mit realen Bedarfen umzugehen. Der Gesetzgeber ist einer entsprechenden Vorgabe des dortigen Verfassungsgerichtshofes gefolgt und ist gehalten, im Rahmen eines Modells für eine Bedarfsermittlung auf der Grundlage der gegebenen und zu erzielenden Einnahmen sowie der tatsächlichen bzw. erwarteten Kostenlasten der Kommunen vorzugehen. Im Ergebnis wurde die Kostenbelastung bestimmt und hieraus eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen auf den Weg gebracht.

Im Ergebnis gibt es von unserer Seite also Sympathien für den heute vorgelegten Antrag, um mittelfristig eine für alle Kommunen befriedigende Lösung

zu schaffen. Thüringen macht es vor. Wir mögen folgen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich Herrn Kollegen Krüger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteile, möchte ich die Debatte kurz unterbrechen, wenn Sie erlauben, weil wir auf der Zuschauertribüne einen Ehrengast begrüßen dürfen: den Kommandeur des Landeskommandos Nordrhein-Westfalen. Herzlich willkommen im Namen des Hohen Hauses! Herr Brigadegeneral Peter Gorgels, seien Sie uns willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Wir freuen uns sehr, dass Sie heute als neuer Kommandeur des Landeskommandos NordrheinWestfalen Ihren Antrittsbesuch bei uns im Landtag Nordrhein-Westfalen durchführen. Ihr Besuch ist Ausdruck der guten Beziehungen und der Verbundenheit zwischen Landesparlament und Bundeswehr. Wir wünschen Ihnen im Amt des Kommandeurs des Landeskommandos, das das zentrale Verbindungsorgan der Bundeswehr zur zivilen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen darstellt, Erfolg und eine glückliche Hand. Wir haben später Gelegenheit, das Gespräch fortzusetzen; ich freue mich darauf. Herzlich willkommen!

Herr Kollege Krüger hat jetzt das Wort.

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Es gibt Anträge, bei denen es Sinn macht, sich etwas länger mit ihnen zu beschäftigen. Und es gibt Anträge, Herr Abruszat, die man ganz schnell zu den Akten legen sollte. Angesichts der langen Tagesordnung, die wir noch vor uns haben, macht es Sinn, diesen Antrag in Kategorie 2 einzuordnen. Das können Sie auch daran erkennen, dass meine Stichwörter relativ dürftig sind. Denn zu diesem Antrag ist nicht viel zu sagen.

Sie wollen einen größeren Finanzkuchen haben und hinterfragen, inwieweit der Finanzbedarf der kommunalen Familie über die Regressionsanalyse ausreichend ermittelt worden ist. Sie regen an, ein umfangreiches Forschungsvorhaben – so will ich es mal benennen – anzustoßen. Das können wir gerne machen.