Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Herr Abgeordneter Witzel, wir konnten natürlich erst eine konkrete Maßnahme ergreifen, nachdem der Haushalt verabschiedet war. Erst dann wusste ich die Summe der durch den Haushaltsgesetzgeber abschließend festgelegten globalen Minderausgabe.

In Kenntnis des Haushaltsentwurfs haben wir verschiedene Maßnahmen abgewogen. Klar ist, dass wir diese Summe nicht ohne Eingriffe in den Personalhaushalt erwirtschaften könnten. Das habe ich eben noch einmal ausgeführt. Wir wollten so lange wie möglich abwarten, wie die Stellenbesetzungssituation ist. Es gab die Hoffnung, die Summe ohne zusätzliche Eingriffe zu erwirtschaften, wenn bestimmte Stellen nicht besetzt sind.

Wir haben aber eine sehr gute Stellenbesetzung – was für die Grundversorgung der Schulen gut ist – und mussten dann abwägen, ob wir bestimmte Stellen sperren. Das hätte bedeutet, diese Stellen können nicht von konkreten Personen besetzt werden. Die Schulen können die Stellen ja auch unterjährig besetzen, wenn sie geeignete Personen finden. Insofern haben wir diese Maßnahme so spät wie möglich abschließend entschieden.

Ich habe über diese Maßnahme persönlich mit entschieden, und zwar nach Vorbereitung meiner Haushalts- und meiner Schulabteilung. Dies geschah aber erst ganz kurz, bevor dieser Erlass geschrieben und dann veröffentlicht worden ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun hat sich Herr Kollege Wedel gemeldet. Bitte schön.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, uns erreichen immer mehr Rückmeldungen, wonach an auslaufenden Schulen die Unterrichtserteilung nicht mehr gewährleistet ist – zum Beispiel an einer Realschule in Langenfeld.

In einer Pressekonferenz wurde Ihrerseits einmal gesagt, dass es dort verstärkt zu Unterrichtsausfall kommen könne. Die dort beschulten Kinder haben aber auch Rechte. Wie wird sichergestellt, dass an auslaufenden Schulen die Kinder den ihnen zustehenden Unterricht erhalten?

Frau Ministerin, bitte.

Herr Abgeordneter Wedel, seitens der Administration des Schulministeriums gibt es keinen Unterschied beim Verfahren hinsichtlich der Schulformen oder in Abhängigkeit von ihrem Status, ob es eine neu eingerichtete Schule oder eine auslau

fende Schule ist. Das ist mir ausdrücklich sehr sehr wichtig.

Sie haben jetzt eine bestimmte Schule angesprochen. Dazu haben Sie auch am 27.06. eine Kleine Anfrage gestellt. Um Ihre Kleine Anfrage ordnungsgemäß beantworten zu können, haben wir auch einen Bericht der Bezirksregierung angefordert. Der wird ausgewertet. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle noch nicht abschließend im Detail auf die Situation an der Schule eingehen kann.

Nach einer ersten Einschätzung ist die JohannGutenberg-Realschule insgesamt auskömmlich mit Personal ausgestattet. So übersteigt die Personalausstattung den Stellenbedarf sogar um fast fünf Stellen. Es ist aber im aktuellen Schuljahr zeitgleich zu langfristigen Erkrankungen von sechs Lehrkräften gekommen. Da sich darunter fünf Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach Deutsch befanden, war der Deutschunterricht überproportional betroffen. Aufgrund der guten Personalausstattung konnten die krankheitsbedingten Ausfälle im Fach Deutsch vom Kollegium aufgefangen werden.

Die Schulleitung hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf keinen Antrag auf Zuteilung von flexiblen Mitteln gestellt. Das heißt, der Zusammenhang, den Sie versuchen herzustellen, Unterrichtsausfall entstehe durch die bedauerliche – ich will das nicht schönreden – vorläufige Sperrung der Mittel, kann nicht durch das hinterlegt werden, was mir fachlich vorliegt. Es gibt also keinen Zusammenhang zwischen dem Unterrichtsausfall und der vorläufigen Sperrung der flexiblen Mittel.

Unser Begehren ist es, die Schulen bei den notwendigen Verfahren gleichmäßig zu berücksichtigen und nicht etwa die Schulformen unterschiedlich zu behandeln.

Vielen Dank. – Nun gibt es eine Frage der Frau Kollegin Gebauer.

Herr Präsident! Frau Ministerin Löhrmann, es geht noch einmal um den doppelten Abiturjahrgang und die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes. In diesem Zusammenhang besteht besonders bei den Referendaren, die ans Gymnasium streben, die Problematik der mangelnden Stellen. Vielfach wird statt eines Abwanderns in andere Bundesländer die Möglichkeit einer temporären Vertretung als Alternative genannt.

Ich würde Sie bitten, die Frage zu beantworten, ob es zutreffend ist, dass durch die Sperrung der Mittel die Chancen dieser Referendare in NordrheinWestfalen weiter verschlechtert werden.

Bitte schön, Frau Ministerin Löhrmann.

Frau Kollegin Gebauer, es ist so, dass die Bezirksregierungen, bei denen wir Abfragen vorgenommen haben, darauf aufmerksam gemacht haben, dass aufgrund der gekürzten Mittel Anschlussbeschäftigungen von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern für Vertretungsunterricht beeinträchtigt sind. Das ist so. Das bedaure ich.

Allerdings hätte die Alternative geheißen, für die Erwirtschaftung der globalen Minderausgaben Stellen zu sperren und damit das Angebot an Dauerbeschäftigungsverhältnissen zu beschränken. Eine solche Entscheidung hätte die Berufsperspektiven dieser jungen Menschen in besonderer Weise getroffen. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter können sich so auf die ungekürzte Zahl von Stellenausschreibungen bewerben.

Danke schön. Nun liegt eine Frage der Kollege Freimuth vor. Sie ist offensichtlich nicht mehr da.

(Dr. Joachim Stamp [FDP] meldet sich zu der Zusatzfrage.)

Herr Kollege Stamp, Entschuldigung. Weil Frau Kollegin Freimuth da eben saß, habe ich gedacht, sie hätte die Frage gestellt. Ich darf einmal für das Präsidium sagen – Herr Dr. Stamp, wir hatten das Problem schon öfter –, dass es für das Präsidium bei 237 Abgeordneten immer schwierig ist, wenn Namen aufleuchten, das entsprechend zuzuweisen, wenn jemand nicht auf dem richtigen Platz sitzt. – Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bitte schön, Herr Dr. Stamp.

Herr Präsident, ich danke umgekehrt für Ihr Verständnis. Ich glaube, das hat auch nur zu einer kleinen Zeitverzögerung jetzt geführt.

Frau Ministerin, aus dem Erlass des Schulministeriums geht hervor, dass grundsätzlich Mittel aus nicht besetzten Stellen für die befristete Einstellung von Vertretungslehrkräften zur Verfügung stehen. Können Sie uns da eine absolute Zahl nicht besetzter Stellen nennen, in welchen Größenordnungen wir uns hier bewegen?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Eine ganz aktuelle Zahl haben wir jetzt nicht. Wir hatten zu Beginn des Schulhalbjahres – ich sage das mit einem Vorbehalt – etwa 300 Stellen nicht besetzt. Aber es gibt auch immer wieder eine Fluktuation, sodass es sein kann, dass eine

Stelle frei ist und die Schule bis dato noch keine Person gefunden hat, die sie dafür nehmen will, weil die Schulen schulscharf ausschreiben und auch schulscharf eigenständig besetzen.

Insofern gibt es – davon haben uns die Bezirksregierungen auch berichtet – sehr wohl noch einmal eine Nachsteuerung, bei der die Bezirksregierungen und die Schulen prüfen, ob sie, ehe sie auf flexible Mittel zurückgreifen, die anderen Instrumentarien zur Vermeidung des Unterrichtsausfalls nutzen.

Vielen Dank. – Zu einer Zusatzfrage hat sich Frau Kollegin Schmitz gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, uns erreichen Meldungen aus der Praxis, dass an Grundschulen aus Notsituationen heraus Lehrerstunden, die eigentlich für den Bereich der OGS zur Verfügung stehen, für Vertretungsaufgaben herangezogen werden. Wie bewerten Sie dies?

Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Abgeordnete Schmitz, diese Hinweise haben uns bisher in dieser Form nicht erreicht. Ich hätte die Bitte, dass Sie das gerne an mich weiterreichen. Wir gehen dieser Information dann gerne nach. Ich habe eben gesagt, es gibt 4.000 Stellen für Unterrichtsausfall für alle Schulformen, und es gibt noch einmal 900 Stellen für die Grundschulen speziell, und es gibt die Summe von 25 Millionen € der flexiblen Mittel.

Dass jetzt OGS-Mittel für Vertretungsunterricht genutzt werden, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Dem würden wir dann nachgehen.

Vielen Dank. – Es gibt eine Frage der Frau Kollegin Pieper von der Fraktion der Piraten. Bitte schön, Frau Pieper.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Sperrung der Mittel eher zu einer Verschlechterung der Vertretungssituation führen wird als zu einer Verbesserung. Ich hätte gerne gewusst, wie Sie sicherstellen wollen, dass die Sonderpädagogen, die in der Inklusion arbeiten, nicht vorrangig zu Vertretungsunterricht herangezogen werden, sondern tatsächlich ihrer Aufgabe der Doppelbesetzung in der inklusiven Klasse nachkommen können.

Bitte schön, Frau Ministerin Löhrmann.

Frau Abgeordnete Pieper, dieser Zusammenhang ist uns in den Rückmeldungen, die wir eingeholt haben, in dieser Form auch nicht als Problem vorgetragen worden.

Wir müssen ja berücksichtigen: Wir haben insgesamt noch 25 Millionen € zur Verfügung. Davon sind, wie eben gesagt, etwa 75 % der Mittel für sieben Monate gebunden. Das Schuljahr ist jetzt ja fast zu Ende. Dann kommen noch vier Monate, die im Laufe des Haushaltsjahres 2013 zu bewältigen sind. Dafür steht noch die genannte Summe von 6,3 Millionen € zur Verfügung.

Natürlich werden wir im Verlaufe der Sommerferien noch einmal ein Update vornehmen, um zu sehen, ob im Rahmen der sonstigen Bewirtschaftungsmaßnahmen weitere Mittel erwirtschaftet werden können, sodass wir dann möglicherweise noch einmal eine Summe flexibler Mittel nachschießen können. Deswegen haben wir dieses Instrument auch gewählt; denn es ist die flexibelste Möglichkeit, noch weitere Mittel für die Schulen freizugeben, um die Engpässe und die möglichen Unterrichtsausfälle auch durch die Nutzung der flexiblen Mittel zu vermindern. Diese Option habe ich im Laufe des weiteren Haushaltsjahres 2013 ja noch.

Vielen Dank. – Zu einer Frage hat sich Herr Kollege Bombis gemeldet.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich beziehe mich noch einmal auf die Mehrarbeit, die laut Ihren Erklärungen die fehlenden Mittel kompensieren soll. Können Sie mir bitte einmal erläutern, mit welchen Folgen diese Mehrarbeit aus Ihrer Sicht für das Land verbunden ist – zum Beispiel: entsprechende Kosten oder organisatorische Fragen in den Schulen –, die sich dann auch in die Zukunft hinein erstrecken? – Danke.

Frau Ministerin, bitte schön.

Herr Abgeordneter, wenn Mehrarbeit von Kolleginnen und Kollegen geleistet wird – ob das für zusätzliche Aufgaben in mündlichen Abiturprüfungen ist, ob das für Vertretungsstunden an der einen oder anderen Stelle ist –, ist das für die beteiligte Lehrkraft natürlich immer eine zusätzliche Belastung. Aber unabhängig von der Sperrung der flexiblen Mittel gibt es dieses Instrument der Mehrarbeit

zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, wenn kurzfristig der Bedarf der Vertretung einsetzt. Das können Sie nicht immer durch Besetzung von Stellen und auch nicht immer durch die Nutzung von flexiblen Mitteln regeln. Darum gibt es ja mehrere Instrumentarien, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Das steht natürlich an erster Stelle.

Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich der Kollege Wedel gemeldet.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, warum wird die Verweigerung von flexiblen Mitteln für den Vertretungsunterricht an Gymnasien in dem Erlass erwähnt, in dem Bericht an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung aber nicht?

Bitte schön.

Das hat keinen besonderen Hintergrund. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass es natürlich ein Unterschied ist, ob wir zusätzliche Stellen im System haben oder nicht. Und es ist nun einmal so, dass wir im Schuljahr 2013/14, um zu verhindern, dass den Gymnasien kurzfristig Stellen abgezogen werden, 1.000 Stellen über Bedarf an den Gymnasien belassen haben. Diese Überhangstellen entsprechen einem Finanzvolumen von jährlich 50 Millionen €.

Dann ist es natürlich auch angemessen, ehe weitere Mittel angefordert werden, die andere Schulformen brauchen, diese zusätzlichen Stellen auch zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zu nutzen, wenn es erforderlich ist. Das heißt: Wir haben die Gymnasien hier begünstigt. Deswegen ist es auch legitim und gerecht, dann einen gewissen Ausgleich vorzunehmen, wenn er sich herstellen lässt, und zur Abmilderung von Vertretungsnotwendigkeiten anderer Schulformen diese Stellen auch zu nutzen und darauf hinzuweisen.