„Wehret den Anfängen“ ist auch eine Einstellung, die einem gut zu Gesicht steht. Mir wäre es auch lieber, wenn solche Geheimdienstmethoden, die angewandt werden, nicht zu diesen Vergleichen einladen würden. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/3441 an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Ihnen mit der Drucksache die Mündliche Anfrage 23 aus den Fragestunden vom 15. Mai 2013 und 19. Juni 2013, die Mündliche Anfrage 24 aus der Fragestunde vom 19. Juni 2013 sowie die Mündliche Anfrage 26 vorliegt.
des Herrn Abgeordneten Christof Rasche von der Fraktion der FDP – Thema: „Solidarische Hilfe für in Not geratene Partnerstadt Aken verweigert – Rechtliche Grundlage für Ausrückverbot für Erwitter Feuerwehr“ – ist inzwischen mit Drucksache 16/3511 vom Fragesteller zurückgezogen worden und wird deshalb heute nicht aufgerufen.
Wie will die Schulministerin verhindern, dass ihr Vorgehen bei den Flexiblen Mitteln gegen Unterrichtsausfall die von vielen Eltern und Lehrern bereits jetzt beklagte Situation des vermehrten Unterrichtsausfalls an vielen
Am 27. März 2013 wurde den Bezirksregierungen vom Ministerium für Schule und Weiterbildung ein Erlass übersandt, mit dem Schulministerin Löhrmann 25 der rund 50 Millionen € der im Haushalt 2013 verabschiedeten Flexiblen Mittel für längerfristigen Vertretungsunterricht gesperrt hat. Aus diesen Mitteln soll die Globale Minder
ausgabe von rund 60 Millionen € im Einzelplan 05 bedient werden. Somit hat die Landesregierung einen Einzelplan verabschieden lassen, ohne die Abgeordneten auf die drohende Sperrung der Mittel hinzuweisen. Hierüber kann auch die Aussage der Schulministerin nicht hinwegtäuschen, dass sie die Notwendigkeit von Sparmaßnahmen im Personalbereich angekündigt habe.
In einem von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Bericht äußerte sich die Ministerin nun zu den absehbaren Folgen ihres Handelns (Vorlage 16/845). So erklärte sie nonchalant, dass die Schulen anfallenden Vertretungsbedarf stärker als bisher mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssten. Schulministerin Löhrmann nennt hierbei zum Beispiel die Anordnung von Mehrarbeit, auch müssten demnach zusätzliche Angebote an Schulen gestrichen werden. Darüber hinaus räumt sie ein, dass temporärer Unterrichtsausfall nicht ausgeschlossen werden könne.
Bereits seit einigen Monaten häufen sich die Rückmeldungen aus dem ganzen Land, in denen Unterrichtsausfall an den Schulen beklagt wird. Eine der Maßnahmen, auf die vonseiten der Schulverwaltung hierbei oftmals als Antwort verwiesen wird, stellen die Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht dar. So hat zum Beispiel das Ministerium für Schule und Weiterbildung noch unmittelbar vor der anteiligen Sperrung von Mitteln für den Flexiblen Vertretungsunterricht an Eltern, die Unterrichtsausfall an ihren Schulen beklagten, den Hinweis übersandt, dass die Schulen eben diese zur Vermeidung von Unterrichtsausfall nutzen könnten.
Wie will die Schulministerin verhindern, dass ihr Vorgehen bei den Flexiblen Mitteln gegen Unterrichtsausfall die von vielen Eltern und Lehrern bereits jetzt beklagte Situation des vermehrten Unterrichtsausfalls an vielen Schulen verschärft?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Schmitz, aller guten Dinge sind drei, kann man fast sagen, weil es aufgrund der intensiven Befragung des Finanzministers so lange gedauert hat, bis diese Frage jetzt im Plenum angekommen ist.
Die FDP-Fraktion hat außerdem für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 8. Mai 2013 einen Bericht zum Thema „Flexible Mittel für Vertretungsunterricht“ erbeten, und dieser Bericht wurde dem Ausschuss auch vorgelegt. Darin wurde erläutert, welche Gründe es gegeben hat, 25 Millionen € bei den flexiblen Mitteln für den Vertretungsunterricht vorläufig zu sperren. Um eine Re
lation bezüglich dieser – natürlich hohen – Summe zu bekommen, muss man wissen, dass der Etat meines Hauses insgesamt 15,1 Milliarden € umfasst.
Mit Blick auf die Ausgabenstruktur des Einzelplans 05 kann die Erwirtschaftung von globalen Minderausgaben in Höhe von 60 Millionen € ohne Eingriff in die Personalausgaben nicht gelingen. Im Einzelplan 05 sind rund 13,15 Milliarden € Personalausgaben veranschlagt. Dies entspricht rund 87 % der Gesamtausgaben des Einzelplans. Von den Personalausgaben sind rund 66 % Aktivenbezüge. Davon entfallen 99,1 % auf den Schulbereich und lediglich 0,9 % auf den Verwaltungsbereich. Es wäre von daher realitätsfremd zu erwarten, dass 25 Millionen € allein durch Einsparungen bei den Personalausgaben erzielt werden können, ohne den Schulbereich einzubeziehen.
Bei Ihnen schwingt der Vorwurf mit, die Abgeordneten wären bei den Haushaltseinbringungen nicht in ausreichendem Maße davon in Kenntnis gesetzt worden, welche konkreten Personalmaßnahmen zur Erwirtschaftung der Minderausgaben beitragen sollen. In der Sitzung des Ausschusses am 16. Januar 2013 hatte die Landesregierung unter Hinweis auf die Ausgabenstruktur des Einzelplans 05 darauf hingewiesen, dass bei der Bewirtschaftung der Minderausgaben auch die Personalausgaben in den Blick genommen werden müssen. Diese können nur durch Stellensperrungen bzw. durch Sperrung von Ausgabemitteln realisiert werden.
Im Übrigen sind globale Minderausgaben ein Instrument, das die Legislative der Exekutive an die Hand gegeben hat, um möglichst flexible Einsparerfordernisse zu erfüllen. Die Besonderheit der globalen Minderausgabe besteht also darin, dass der Haushaltsgesetzgeber zwar die Höhe der Minderausgaben bestimmt, die Umsetzung aber der jeweiligen Regierung überlässt.
In der Mündlichen Anfrage wird behauptet, dass sich bereits seit einigen Monaten die Rückmeldungen aus dem ganzen Land häufen, in denen Unterrichtsausfall an den Schulen beklagt wird. Diese pauschale Behauptung teile ich so ausdrücklich nicht. Dem Ministerium für Schule und Weiterbildung liegen jedenfalls keine Erkenntnisse vor, dass es in den letzten Monaten gegenüber der Vergangenheit vermehrt zu Unterrichtsausfallen gekommen ist.
Die Landesregierung weist noch einmal darauf hin, dass jede freie und besetzbare Lehrerstelle auch für die befristete Beschäftigung von Vertretungslehrkräften genutzt werden kann. Den Schulen stehen zudem unverändert 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall und besondere Förderbedarfe und den Grundschulen darüber hinaus weitere 900 Stellen aus der Vertretungsreserve zur Verfügung.
50 Millionen € an flexiblen Mitteln entsprechen rechnerisch 1.000 Jahres-Stellen. Damit betrifft die Kürzung rechnerisch 500 von 5.900 Vertretungsstellen. Das sind 8,5 % aller Vertretungsmittel bzw. 0,3 % des gesamten Stellenbestandes in NordrheinWestfalen. Darüber hinaus stehen den Gymnasien aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs im kommenden Schuljahr 1.000 Lehrerstellen über Bedarf zur Verfügung. Bei der Mittelzuweisung an die Bezirksregierungen hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung darauf hingewiesen, dass es sich um eine vorläufige Maßnahme handelt.
In dem Maße, in dem sich im Laufe des Haushaltsjahres finanzielle Spielräume ergeben, kann gegebenenfalls bei den flexiblen Mitteln nachgesteuert werden. Nach dem Stand vom 5. Juli 2013 sind derzeit 18,5 Millionen € verausgabt beziehungsweise verplant. Somit stehen zum derzeitigen Stand noch 6,3 Millionen € auch aus der flexiblen Vertretungsmittelreserve zur Verfügung.
Die Landesregierung geht jedenfalls nicht von einer Verschärfung der Unterrichtssituation aus, wie es in der Mündlichen Anfrage behauptet wird. Dies haben dem Ministerium für Schule und Weiterbildung die Bezirksregierungen in einer Abfrage am 14. Juni und am 8. Juli bestätigt. So schmerzhaft und bedauerlich die Entscheidung dieser Mittelkürzung auch ist – sie kann keinen massiven flächendeckenden Unterrichtsausfall verursachen. Insofern bittet die Landesregierung, bei den Auswirkungen der schwierigen Maßnahme doch auch bei der Kommunikation nach außen auf Panikmache zu verzichten. – Herzlichen Dank.
Danke. – Frau Ministerin, Ihrem Bericht ist dem letzten Absatz auf Seite 3 zu entnehmen, dass die Schulen mit vorübergehender Streichung von zusätzlichen Angeboten rechnen müssen. Welche zusätzlichen Angebote meinen Sie, die Sie streichen wollen?
Herr Ellerbrock, viele Schulen haben zum Beispiel AG-Maßnahmen, die nicht zum Pflichtangebot der zu erteilenden Unterrichtsstunden zählen. Natürlich hat die Unterrichtserteilung des Pflichtangebots einer Schule Vorrang etwa vor einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft.
Vielen Dank, für das Wort, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe folgende Nachfrage: In Ihrem Bericht zur Sperrung der flexiblen Mittel steht, dass die Schulen die fehlenden Mittel durch Ad-hoc-Mehrarbeit auffangen könnten. Hiervon sollte laut Erlass vorrangig Gebrauch gemacht werden. Könnten Sie die Folgen dieser Mehrarbeit für die Pädagogen und die Schulen näher erläutern?
Frau Abgeordnete Schmitz, es ist unabhängig von dieser jetzt ergriffenen Maßnahme grundsätzlich so, dass verschiedene Instrumente für den Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen.
Für kurzfristigen Unterrichtsausfall, der entsteht, wenn jemand ad hoc krank wird, was somit nicht geplant werden kann, kann man sowieso nicht auf Neueinstellungen oder Vertretungseinstellungen zurückgreifen. Das fängt in der Regel das Kollegium auf. Das war schon zu meiner Lehrerinnenzeit so. Das bedeutet natürlich, dass Lehrerinnen und Lehrer mehr arbeiten müssen, als sie nach dem Stundendeputat eigentlich leisten müssten. Deswegen wird in den Schulen unter Beteiligung der Lehrerräte in der Regel ein Vertretungskonzept ausgearbeitet, so dass die zusätzlich entstehende Belastung möglichst gleichmäßig verteilt wird. Aber es ist eine Mehrbelastung für die Person, die dann den Vertretungsunterricht erteilen muss, ja.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir Gelegenheit zu einer Nachfrage geben. – Frau Ministerin Löhrmann, nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass der Erlass zur Sperrung der Haushaltsmittel unmittelbar nach dem Beschluss des Haushalts versandt worden ist. Mir sind die Entscheidungsprozesse in Ihrem Hause noch nicht ganz klar. Deshalb möchte ich Sie danach fragen und bitten, darzulegen, wann im Schulministerium die Entscheidung zur Sperrung der Mittel durch wen getroffen worden ist.
Herr Abgeordneter Witzel, wir konnten natürlich erst eine konkrete Maßnahme ergreifen, nachdem der Haushalt verabschiedet war. Erst dann wusste ich die Summe der durch den Haushaltsgesetzgeber abschließend festgelegten globalen Minderausgabe.