schon heute beantragen können, um Gründungsprojekte zu fördern. Eine Expertenjury entscheidet über die Vergabe.
Lassen Sie das alles mal sacken. Ich behaupte, das ist ein recht rundes Paket. Das muss ja nicht dazu führen, die Augen vor neuen Ideen zu verschließen.
pauschal und ohne jegliches Entscheidungsverfahren an die Hochschulen zu geben. Eine gute Idee? Die Grünen begründen ihren Antrag damit, Ausgründungen fördern zu wollen. Das leistet das aktuelle Programm bereits jetzt.
Darüber hinaus darf man nüchtern festhalten: Die Budgets des Programms speisen sich hauptsächlich aus europäischen EFRE-Mitteln. Diese können, was sicherlich die allermeisten in diesem Raume wissen, nicht einfach irgendwem zur freien Verfügung überwiesen werden. Dafür braucht es Nachweise, schlicht und einfach.
Wenn wir auf die EU-Mittel verzichten und lediglich auf die verbliebenen Kofinanzierungsmittel des Landes abstellen, dann wird, sehr geehrter Herr Kollege Bolte-Richter, aus dem Programm schnell nur noch ein Progrämmchen. Ob das wirklich in Ihrem Sinne ist, wage ich zu bezweifeln.
Das Programm läuft in der aktuellen Auflage erst an. Die Frage, welche Hochschule in welchem Umfang Unterstützung für die Gründungsvorhaben erhält, entscheidet sich frühestens im nächsten Monat. Erst dann werden wir wissen, wie die Resonanz und die Verteilung der aktuellen Fördermittel aussehen. Dann laufen die Projekte erst einmal 18 Monate. Das heißt, die Gelder sind bereits verplant und verausgabt. Vielleicht wollen wir uns diese Gedanken in ein, zwei Jahren noch einmal machen, wenn tatsächlich die Chance einer Neuzuordnung der Gelder besteht. So jedenfalls steht Ihr Antrag im luftleeren Raum.
Es werden noch nicht einmal Gedanken dazu zu Papier gebracht, wie hoch die Gründerbudgets sein sollen, wie sie finanziert werden sollen – wenn nicht aus EFRE-Mitteln – und nach welchem Schlüssel die Hochschulen die Gelder erhalten sollen. Machen wir uns doch nichts vor: Auch an den Hochschulen müsste entschieden werden, wer welche Mittel erhält.
Da macht ein Expertenkreis, bei dem sich die Hochschulen gemeinsam mit den Gründerinnen und Gründern mit ihrer Idee das erste Mal beweisen können, ganz einfach Sinn, wenn man den Zuschlag von immerhin bis zu 240.000 Euro pro Projekt erhalten möchte.
Dieser Kreis ist kein Akt der Bürokratie, sondern er dient der Qualitätssicherung und der Bestenauslese.
Im Ziel sind wir uns also weiter einig: Wir brauchen Innovation und Unternehmertum in unserem Land. Der vorliegende Antrag erscheint aber noch unausgegoren und lässt Fragen offen.
Wenn Sie uns als regierungstragende Fraktionen sinnvolle Ideen für die Weiterentwicklung der Gründerlandschaft in unserem Land unterbreiten wollen, dann muss da noch etwas mehr Fleisch an den Knochen. So ist es eher – wenn überhaupt – eine Kraftbrühe. Ich bin gespannt, ob in den Ausschussdebatten noch das Fleisch hinzukommt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen suggeriert, dass die vorbehaltlose Überweisung von Haushaltsmitteln in einen Gründungsfonds der Hochschulen die Lösung ist, um Ausgründungen unbürokratisch durch Hochschulen unterstützen zu lassen. Er behauptet zudem, dass den Hochschulen bisher die Möglichkeit fehlt, Gründungswillige selbst zu fördern.
Abgesehen davon, dass ich beim Antragsteller zurzeit die politische Linie in Fragen von Governance und Autonomie der Hochschulen nicht mehr so ganz erkennen kann, habe ich aktuell nicht den Eindruck, dass die Hochschulen nicht in der Lage sind, Startups und Entrepreneurships sehr massiv unterstützen zu können.
Fakt ist, dass an den Hochschulen neben den staatlichen Programmen, die von Ihnen dargestellt worden sind, bereits umfangreiche Formen der Zusammenarbeit mit Geldgebern existieren. Schauen Sie sich an, wie Inkubatoren und andere Dinge gebaut sind: In der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen ist es bereits so, dass die Hochschulen in vielfältigen Kooperationen mit Geldgebern wie der NRW.BANK und anderen in Netzen zusammenarbeiten, um Gründungen unterstützen zu können.
Wir reden nicht nur über Zuschüsse aus staatlichen Mitteln, sondern wir reden auch darüber, wie Gründerinnen und Gründer in Netzwerken unter anderem durch Geldgeber unterstützt werden können, die häufig die Rolle von Mentorinnen und Mentoren übernehmen.
Die Landschaft in Nordrhein-Westfalen ist an dieser Stelle ausgesprochen bunt. Sie ist zum jetzigen Zeitpunkt auf einem guten Weg, wie ich finde. Das zeigt
auch die Entwicklung an den Hochschulen der letzten drei, vier Jahre. Ich verweise nur auf die wirklich vorbildlichen Aktivitäten in Köln, Wuppertal, Aachen, Paderborn und anderswo. Daran kann man klar erkennen, wie viel mittlerweile an den Hochschulen passiert und was gebündelt nach vorne getragen wird.
Ich will deutlich sagen, dass meine Fraktion einer Debatte über Veränderungen und Entbürokratisierung in diesem Bereich überhaupt nicht ausweichen will. Man kann fragen: Was kann verändert werden? Was kann besser gemacht werden? – Aktuell ist die NRWFörderung jedenfalls gekoppelt – ich finde, Sie haben das richtig dargelegt –, und zwar als eine gemeinsame Förderung aus Landeszuschuss und aus EFRE-Mitteln.
Das hat für den Antragsteller im Übrigen den Vorteil, dass es eine bestimmte Art von inhaltlicher Ausrichtung gibt. Im EFRE-Programm werden zielgerichtet inhaltliche Förderschwerpunkte gesetzt, die nach vorn gebracht werden können. Das halte ich für einen nicht unwesentlichen Faktor bei der Frage, wie man mit den nicht so zahlreichen staatlichen Mitteln, die im Projekt vorhanden sind, umgeht.
Ich persönlich glaube übrigens, dass die Forderung, die hier erhoben wird, nicht ohne Änderung des Haushaltsrechts vonstattengehen kann. Vor dem Vorschlag, die Gelder einfach an die Hochschulen zu vergeben, damit diese die Mittel freihändig an Gründer auskippen, würde ich unsere Hochschulen sehr gern schützen wollen.
Das Ganze wird möglicherweise durch den Landesrechnungshof überprüft. Wenn es keine klaren Vergabekriterien gibt, unter denen Mittel ausgekippt werden, geraten wir möglicherweise in die Situation, dass all diejenigen, die an diesen Projekten arbeiten, auch innerhalb der Hochschulen große Legitimationsprobleme bekommen. Wenn die Rahmenvorgaben nicht klar sind, kann das heftige Auseinandersetzungen nach sich ziehen, die in die Hochschulen getragen werden. Ich glaube, das hier andiskutierte Mittel ist nicht wirklich geeignet.
Hier wird deutlich suggeriert: Wir haben den Stein der Weisen gefunden. – Leider sinkt der Stein, wenn man ihn ins Wasser schmeißt, schnell nach unten. Wir stimmen der Überweisung natürlich gerne zu und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir erleben jetzt den zweiten Antrag der Grünen zu diesem Thema. Nach dem letzten Plenum hatte ich ein wenig das Gefühl, dass hier Beziehungstraumata aufgearbeitet werden sollen. Erst kommen die Grünen mit tollen Vorschlägen, was man alles an den Hochschulen ändern müsste, und dann kommt die SPD-Fraktion und stellt dar, dass das alles nicht so einfach ist und vieles
Wenn vonseiten der Grünen von „Programmbürokratie“ gesprochen wird, fragt man sich, wer denn dieses Programm eingeführt hat. Im Jahr 2015 – da haben Sie noch gemeinsam regiert – habt ihr Verantwortung getragen. Aus dieser wollt ihr euch jetzt an den verschiedenen Stellen verabschieden, und das ist nicht redlich.
Jetzt komme ich zur Sache. Warum ist das auch in der Sache falsch, was die Grünen mit diesem Antrag vorschlagen? Natürlich kann man sagen: Wir geben den Hochschulen die Mittel – Stichwort: Hochschulfreiheit –; alle Hochschulen bekommen ein Budget und sollen dann einfach mal machen. Aber das ist gerade keine Hochschulfreiheit; denn Hochschulfreiheit bedeutet, dass die Hochschulen differenziert an die Sache herangehen können. Nicht alle Hochschulen müssen die absoluten Gründerschmieden sein. Die Hochschulen müssen zudem unterschiedliche Perspektiven aufweisen können.
Deswegen ist eine wettbewerbliche Ausschreibung genau richtig. Man muss prüfen, wo es die besten Gründungen gibt. An welchen Universitäten finden sich besonders gute Gründerzentren? Wo gibt es Fachbereiche, die zusammenwirken? Wo gibt es ein begleitendes Gründerökosystem? Wo gibt es diese Schwerpunkte? Anschließend im Rahmen eines Wettbewerbs zu überlegen, in welche Projekte, in welche guten Ideen das Geld fließen soll, ist meines Erachtens besser, als es mit der Gießkanne einfach so über das Land zu verteilen.
Hinsichtlich der extremen Bürokratie können wir sicherlich über Förderrichtlinien sprechen. Da sind wir ganz offen. Sie sprechen davon, wie unglaublich schwierig und aufwendig das Ganze sei. Tatsache ist: Es gibt eine Jury, und da wird eine Gründungsidee gepitcht. Das ist nicht wirklich anders als in privaten Geldgeberrunden. Auch da muss ich, wenn ich etwas gründen will, meine Ideen vorstellen. Das muss eine gute Idee sein, und dann setze ich mich durch. So etwas im Rahmen des Programms „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ zu üben, ist vielleicht gar nicht so schlecht.
„Transfer und Gründung“ voranzutreiben. Herr Kollege Bolte-Richter, es ist schon fast frech, wenn Sie sich hierhinstellen und sagen: Die Landesregierung redet über Gründer, aber gemeint ist eigentlich nur RWE. Das ist so ein „Hambi-bleibt“-Spruch, aber mit der Realität hat das nichts zu tun.
Schauen wir uns einmal das an, was wir beim Thema „Hochschulen“ schon auf den Weg gebracht haben. Da ist der Antrag zum Gründersemester, wobei wir jetzt auch die die Flexibilität möglich machen wollen. Wir haben die zusätzlichen 1.000 x 1.000 Gründerstipendien. Wir bringen jetzt die „Exzellenz Start-up Center.NRW“ für die Hochschulen auf den Weg. Darin machen wir genau das, was Sie wollen: Wir geben Geld an die Hochschulen, damit dort die Gründersysteme zusammengelegt und gute Ideen nach vorne gebracht werden können.
All das machen wir, aber wir machen es wettbewerblich, indem sich die Hochschulen mit ihren Konzepten dafür bewerben müssen. Dafür stellen wir in den nächsten Jahren 150 Millionen Euro zur Verfügung. Drei konkrete Projekte, wie wir Gründer auch an Hochschulen unterstützen, habe ich Ihnen genannt. Da ist durchaus etwas passiert. Dies einfach zu negieren, ist schlicht und einfach unredlich.
Die NRW-Koalition wird Nordrhein-Westfalen zum Gründerland machen. Dafür werden wir den Hochschulen im neuen Hochschulgesetz mehr Freiheiten geben. Wir unterstützen sie mit dem Gründersemester und mit den Exzellenz Start-up Centern. Wir bringen richtig Tempo auf die Straße. Die Grünen sollten sich das einfach etwas genauer anschauen; dann müssten Sie hier nicht diese unnötigen Anträge stellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass ich mit Herrn Körner zwischenzeitlich partiell auch mal übereinstimme, hat sich im letzten Jahr schon einmal ergeben. Dass ich aber auch noch mit Herrn Bell übereinstimme, ist für mich eine ganz neue Erfahrung. Das, was Sie zuletzt gesagt haben, teile ich voll und ganz.
Genau. Dass Sie mutig sein wollen, ehrt Sie. Das ist bei vielen jungen Männern so. Lassen Sie sich jedoch von einem älteren Herren sagen: Man sollte Mut von Übermut unterscheiden und vor allen Dingen von Leichtsinn. Ich habe das Gefühl, dass Ihr Antrag schon etwas mit Leichtsinn zu tun hat.
Ich selbst – das muss ich Ihnen ehrlich sagen – halte diesen Antrag nicht für seriös. Sie stellen hier Vorschläge in den Raum, die entweder nicht durchdacht sind oder davon zeugen, dass Sie irgendwie mutwillig das System der Universitäten und Fachhochschulen schwächen wollen.
Sie selbst haben doch das Start-up-Programm aufgelegt – ich meine, das war 2014 oder 2015 –, das inzwischen schon etliche Projekte gefördert hat. Mittlerweile sind 39 Geschäftsideen gefördert worden, die aus 23 Universitäten und 16 Fachhochschulen stammen. Ich weiß nicht ganz genau, warum Sie das ändern wollen.