Vielen Dank. – Herr Kollege Ganzke, ich möchte auf zwei Dinge eingehen. Ein paar andere behalte ich mir noch vor, weil ich nachher noch mal ans Pult gehe.
Sie sprachen vom Untersuchungszeitraum. Ich möchte Ihnen zwei Beispiele nennen. Es gab einmal den PUA III der 16. Wahlperiode zum NSU-Terror. Wir hatten damals einen Untersuchungszeitraum von Oktober 1991 bis zur Einsetzung des Ausschusses am 5. November 2014 – immerhin 23 Jahre.
Das zweite Beispiel ist der von mir jetzt schon zweimal zitierte PUA II der 16. Wahlperiode, in dem es um den Niedergang der Westdeutschen Landesbank ging. Der Untersuchungszeitraum reichte vom Beginn der 80er-Jahre bis Juni 2012, also über 30 Jahre.
Glauben Sie mir eines, Herr Kollege: Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Aber wir haben uns letztlich durch die Taten des mutmaßlichen Täters gezwungen gesehen, den Beginn des Untersuchungszeitraums auf 1991 zu legen, weil wir keines der mutmaßlichen Opfer außen vor lassen wollten. 1991 ist die älteste uns derzeit bekannte mögliche Tat geschehen. Daher lässt sich das nicht anders stricken.
Aber wir wären einverstanden, auch später anzufangen, wenn Sie der Meinung sind. Ich persönlich glaube nur, wir sollten und müssten tatsächlich in der Zeit anfangen, in der es unserer Kenntnis nach das erste Opfer gegeben hat. Das war 1991.
Das finde ich auch gut. Aber es geht nicht darum, dass Exekutive die Exekutive kontrolliert, sondern es geht auch darum, dass die Legislative die Exekutive kontrolliert, und das sind wir als Parlament. Deswegen bin ich der Meinung, dass ein Untersuchungsausschuss da positiv begleitend und unterstützend wirken kann. – Danke.
Herr Kollege Wagner, ich glaube, mit Ihrer Kurzintervention haben Sie etwas getan, was wir als Politik nicht machen dürfen. Sie haben diesen schrecklichen Kindesmissbrauch in Zusammenhang mit dem Niedergang einer Landesbank gesetzt.
Wir sind uns insoweit einig, dass Kindesmissbrauch eine existenzielle Bedrohung für das Klima in diesem Lande ist. Es ist eine Unverschämtheit und nicht nachvollziehbar, dass Kindesmissbrauch, der insgesamt geächtet ist, immer noch vorkommt. Da müssen wir ansetzen. Ich glaube, wir dürfen da nicht Laufzeiten von PUAs miteinander vergleichen, wie Sie es gerade gemacht haben.
Und der zweite Punkt: Sie haben doch zugehört. Manchmal sollte man eine Chance, die man bekommt, vielleicht zunächst liegenlassen, weil man im Endeffekt eher und auch richtiger über etwas entscheiden kann. Ich habe ja klargemacht: Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir hier noch einmal darüber
diskutieren, ob ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss einzurichten ist oder nicht. Wenn wir dann darüber diskutieren und uns dafür entscheiden, ihn einzurichten, dann haben wir doch viel mehr Informationen, als wir jetzt haben. Das ist der Grund, warum wir Ihren Antrag jetzt ablehnen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Kindesmissbrauch“ macht uns ohne Frage zutiefst betroffen. Wir nehmen das alle hier im Raum sehr, sehr ernst.
Ich will einmal festhalten, dass es bei allem, was wir hier tun, in erster Linie immer um die Opfer dieser furchtbaren Taten gehen sollte. Dass Kinder so etwas erleben mussten und sie und ihre Familien nicht nur dem Schmerz, sondern auch einer riesengroßen Öffentlichkeit ausgesetzt sind, ist im Grunde unerträglich. Deswegen mein Appell, dass wir die Opfer im Blick behalten müssen. Um sie geht es, Kolleginnen und Kollegen.
Klar ist, die Vorfälle von Lügde müssen vollumfänglich und lückenlos aufgeklärt werden. Die Wahrheit ist aber auch, dass dies bereits geschieht. Die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen laufen im vollen Umfang.
Auch für den Landtag und die Landesregierung hat dieses überaus besorgniserregende Thema höchste Priorität. Ich erinnere daran, dass der Landtag fraktionsübergreifend bereits Ende Februar dieses Jahres eine Initiative auf den Weg gebracht hat, um die bestehenden Maßnahmen im Kampf gegen Kindesmissbrauch – in der Prävention, in der Repression und beim Opferschutz – gemeinsam mit Experten aus Kinderschutz, Wissenschaft und Kommunen kritisch auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Wir haben ebenso eine effektive Verfolgung und Bestrafung von Tätern und Unterstützern dieser abscheulichen Taten ganz oben auf die Agenda gesetzt. Das ist ein klares Signal an diejenigen, die so kranke Dinge tun, dass Nordrhein-Westfalen ihnen künftig ganz anders auf den Füßen stehen wird.
Ich erinnere daran, dass im Innenministerium umgehend eine Stabsstelle eingerichtet wurde, die Strukturen und auch Abläufe bei der Polizei im Zusammenhang mit Ermittlungen bei Kindesmissbrauch vernünftig analysieren und aufbereiten soll. Das ist
die Grundlage für weitere Überlegungen. Der Innenminister hat zudem eine feste Runde der Obleute eingerichtet, in welche die Fraktionen eingebunden sind, und über deren Ergebnisse die Fraktionen laufend informiert werden. Das finde ich gut.
Gegenüber dem Parlament herrscht maximale Transparenz. Hier wird nichts zurückgehalten. Alle Karten sind immer auf dem Tisch, und das finde ich richtig. Das ist auch der richtige Umgang mit diesem schwierigen Thema. Ich finde übrigens auch gut, dass in dieser Runde der Obleute vertrauensvoll fraktionsübergreifend miteinander umgegangen wird. Auch vorläufige Informationsstände wurden bislang immer vertrauensvoll behandelt. Diese gemeinsame Zusammenarbeit sollten wir uns bewahren. Das bringt uns in der Sache weiter. Herr Ganzke sprach von einer Allianz; ich glaube, das ist der richtige Geist.
Auch das Familienministerium hat in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Kommunales bereits eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich gezielt mit der Situation von Jugendämtern vor Ort befasst. Das heißt, auch hier wird schon intensiv daran gearbeitet, dass Strukturen und Abläufe klar verbessert werden. Im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend ist außerdem eine umfassende Anhörung zu eben diesem tragischen Thema geplant.
Man sieht in Summe, dass die Landesregierung und das Parlament unverzüglich an den Stellen tätig geworden sind, an denen es hakt. Aber unser Ziel muss doch nicht sein – das will ich noch einmal deutlich sagen –, die Arbeit der Staatsanwaltschaft in diesem Fall zu erledigen. Es geht nicht darum, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu machen. Unser Ziel muss sein, dass wir systematisch alle gemeinsam in allen relevanten Bereichen und Ressorts daran arbeiten, bestmöglich zu verhindern, dass Kinder zu Opfern werden.
Sowohl auf Bundesebene als auch in anderen Bundesländern wurden in vergleichbaren Situationen unabhängige Kommissionen eingesetzt. Gleiches, also eine Kommission Kinderschutz, schlagen wir auch für Nordrhein-Westfalen vor. Das wird uns in der Sache im Gegensatz zu einem PUA momentan wirklich weiterbringen.
Es klang bei den Vorrednern eben schon durch, und ich bin auch fest davon überzeugt, dass das richtig ist: Grundsätzlich sind diese monströsen Missbrauchsfälle für parteitaktische Profilierungsversuche denkbar ungeeignet. An die staatsanwaltschaftlichen Akten wird ein PUA aktuell ohnehin nicht kommen.
Es ist auch die Frage, ob wir das überhaupt wollen. Denn ich möchte in keinem Fall, dass die parlamentarische Aufarbeitung für eine Verzögerung bei der Bestrafung derjenigen sorgt, die eine Strafe wirklich verdienen. Wir müssen uns vor Augen führen, dass
Vielmehr muss es darum gehen, die vielen Initiativen, die wir bereits angestoßen haben, zu bündeln und Behördenabläufe zu optimieren. In Baden-Württemberg wurde im September 2018 die Kommission Kinderschutz zur Aufarbeitung des Missbrauchsfalls in Staufen und zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes eingerichtet, die Vertreter der betroffenen Landesministerien und unabhängige Experten vereint.
Diesen Weg sollten wir auch in Nordrhein-Westfalen gehen, denn er wahrt den Respekt für die Opfer und bringt uns vor allen Dingen in der Sache bezüglich eines besseren Kinderschutzes deutlich weiter. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Schäffer das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fall Lügde macht uns alle fassungslos. Das ist in den vorangegangenen Reden sehr deutlich geworden. Er macht uns fassungslos, weil Kinder und Jugendliche über Jahre hinweg Opfer sexualisierter Gewalt wurden.
Er macht uns auch deshalb fassungslos, weil es immer wieder Hinweise gegeben hat. Im Jahr 2016 hat es gleich drei Hinweise gegeben: von einem Vater zweier Kinder, von einer Mitarbeiterin im Jobcenter und – das haben wir vor kurzer Zeit erfahren – auch von einer Kindergartenpsychologin, die im Kindergarten der Pflegetochter des Hauptverdächtigen gearbeitet hat.
Die Berichte, die wir bislang im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, aber auch im Innenausschuss erhalten haben, konnten bisher nicht wirklich erklären – und haben zudem viele Widersprüche aufgezeigt –, warum diese Hinweise zu nichts führten und warum der Hauptverdächtige die Pflegeerlaubnis bekommen hat. Ich glaube, man muss hier von einem Behördenversagen sowohl der Polizeibehörden als auch der Jugendämter sprechen. Was uns so fassungslos macht und uns erschüttert, ist die Tatsache, dass es möglich ist, dass Hinweise vorliegen und trotzdem nichts passiert.
Erst – und das ist mir klar geworden, als ich mir die Zeitleisten noch einmal angeschaut habe – als im Oktober 2018 von der Mutter eines missbrauchten Kindes endlich eine Strafanzeige gestellt wurde, haben die Behörden wirklich gehandelt. Es hat also offenbar eine Strafanzeige gebraucht. Es wäre hochproblematisch, wenn genau das der Fall wäre; denn
es würde bedeuten, dass Hinweise bei den Jugendämtern offenbar als weniger gewichtig angesehen werden als eine Strafanzeige. Es muss aber möglich sein, auch solche Hinweise niedrigschwellig an die Jugendämter zu geben.
Am 6. Dezember 2018 kam es dann zu der Durchsuchung des Campingwagens und auch zu der Festnahme des Hauptverdächtigen. Aber das Versagen der Behörden ging weiter, in dem Fall das Versagen der Kreispolizeibehörde Lippe. Die Ermittlungskommission ist erst eine Woche später eingerichtet worden. 155 Datenträger sind verschwunden. Wir wissen noch immer nicht, wo sie sind.
Es gab ganz offensichtlich Mängel bei den Durchsuchungen auf dem Campingplatz – das haben wir im Innenausschuss mehrfach diskutiert –, und nach neuen Erkenntnissen, vor allem aus dem letzten Innenausschuss, gab es offensichtlich auch Fehler bei der Befragung von Opfern. Auch das ist total dramatisch, weil es bedeutet, dass Kinder, die schon so etwas Schlimmes durchgemacht haben, ein zweites Mal vernommen werden müssen, was zu Retraumatisierungen, aber auch zu Problemen im Prozess führen kann, weil sich eine Aussage bei einer zweiten Befragung natürlich auch verändern kann.
Das sind alles Punkte, die wir diskutiert haben. Man kann diese vielen Versäumnisse nicht damit erklären, dass es individuelle Fehler gegeben habe. Meiner Meinung nach liegt hier ein strukturelles Versagen vor.
Am 31. Januar 2019 wurden dann die Ermittlungen endlich auf die Polizeibehörde Bielefeld übertragen. Hier bleibt mein Vorwurf – Herr Reul, Sie kennen den Vorwurf –, dass die Ermittlungen viel zu spät von der Kreispolizeibehörde Lippe – die aus meiner Sicht völlig ungeeignet war, diese Ermittlungen durchzuführen – auf Bielefeld übertragen wurden.
Ich frage mich jedes Mal, wenn neue Erkenntnisse und neue Fehler publik werden: Was macht das eigentlich mit den Opfern? Was macht es aber auch mit deren Familien, also mit den Eltern, den Geschwistern, den Großeltern, mit anderen Bezugspersonen? Was macht es eigentlich mit ihnen, wenn sie von diesen Fehlern aus der Zeitung erfahren müssen?
Deshalb ist die Strafverfolgung zum jetzigen Zeitpunkt so wichtig. Jetzt ist doch der Zeitpunkt, dass Ermittlungen gründlich geführt, die Täter überführt und zur Verantwortung gezogen werden müssen. Deshalb kommen wir als Grüne zu dem Schluss, dass ein Untersuchungsausschuss zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn macht. Jetzt müssen die Ermittlungen geführt werden.
All diejenigen, die schon einmal in einem Untersuchungsausschuss gesessen haben, wissen, dass man als Allererstes Akten beantragt. Dann müssen
diese Akten aber auch in den jeweiligen Behörden gesichtet werden. Sie müssen herausgesucht werden, und es muss geschaut werden: Was wird wie eingestuft? Was kann überhaupt herausgegeben werden, um die Ermittlungen nicht zu gefährden?
Die Akten müssen kopiert und an den Landtag geliefert werden. Das klingt so banal. Aber wer schon einmal in einem Untersuchungsausschuss gearbeitet hat, weiß, dass das nicht so banal, sondern ziemlich viel Aufwand ist – nicht nur für die Abgeordneten in einem Untersuchungsausschuss, sondern auch für diejenigen, die in den Strafverfolgungsbehörden arbeiten und diese Akten heraussuchen müssen. Das muss alles von Menschen geleistet werden.
Aber es gibt noch einen anderen Grund, warum jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für einen Untersuchungsausschuss ist. Der Untersuchungszeitraum würde mit dem Einsetzen des Untersuchungsausschusses enden. Aber alles, was womöglich noch bis zur Anklageerhebung kommen mag, wäre nicht von diesem Untersuchungsauftrag gedeckt. Das hielte ich für falsch.