Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Spielregeln für die Fragestunde sind relativ einfach. Derjenige, der das Fragemikrofon offen hat, stellt die Frage, die Ministerin antwortet, und jeder, das etwas fragen möchte, kann sich hier zu Wort melden, weil wir die Fragestunde nicht abbrechen werden, bevor diese Mündliche Frage Nr. 2 nicht von allen Fragestellern ausreichend befragt werden konnte.
Können Sie mir die Frage beantworten, warum Sie trotz eingetretenem Schaden keine Anzeige gemacht haben, und welcher Schaden eingetreten ist?
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Herr Hübner, bei der Art und Weise, wie Sie jetzt gerade die Frage gestellt haben, kommt bei mir der Eindruck auf, als ob Sie wüssten, wer derjenige war. Ich würde Sie bitten, mir den Namen zu nennen, damit wir endlich Anzeige erstatten können.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich muss, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil sich zweimal Frau Winkelmann eingeloggt hat und beide Male wieder herausgegangen ist, fragen: Möchten Sie fragen?
Frau Ministerin, um noch einmal auf die Prüfung in Ihrem Ministerium einzugehen: Ihr Ehemann hatte ja eine Stellungnahme abgegeben, und da würde ich gerne wissen, wie diese Stellungnahme durch Ihr Ministerium fachlich geprüft und bewertet wurde, und in welcher Form die Ergebnisse dieser Prüfung vom Ministerium in die Vorlagen 17/82 und 17/59 übernommen wurden.
Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, Herr Vogt. – Das war eine der ersten bzw. die zweite Antwort, die ich schon zu Beginn dieser Fragestunde geäußert habe, aber herzlich gern sage ich das noch einmal: Natürlich ist diese Stellungnahme wie alle öffentlich verfügbaren Dinge mit in diese Bewertung der Fachabteilung eingeflossen.
Aber ich sage Ihnen auch – und das habe ich in der letzten Fragestunde auch schon einmal erwähnt –: Wenn das nicht so wäre, dann hätten wir hier auch gar nicht debattieren können; denn dann hätten die Bilder von „sternTV“ gar nicht zugrunde gelegt werden können. Das war auch aus der Öffentlichkeit verfügbar; die wurden ja nicht dem Ministerium überreicht.
Danke schön, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Becker von den Grünen. Das ist dann auch seine zweite und damit letzte Fragemöglichkeit.
Frau Ministerin, Sie haben eben auf die Frage, wann genau die Ministerehrenkommission Ihre Unterlagen erhalten hat, nicht präzise geantwortet. Ich weise noch einmal darauf hin, dass nach der Geschäftsordnung der Landesregierung die Mitglieder der Landesregierung, also die Ministerinnen und Minister, verpflichtet sind, beim Amtsantritt, und im Übrigen auch für die Dauer ihrer Amtszeit, zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten Auskünfte zu geben.
Also, zu Ihrem Amtsantritt: Der war bekanntermaßen im Juli, und deswegen frage ich Sie noch einmal sehr präzise, weil Sie auch vorhin gesagt haben, Sie hätten sich präzise auf diese Befragung heute vorbereitet: Können Sie ausschließen, dass Ihre Unterlagen erst im August bei der Ministerehrenkommission vorgelegt worden sind?
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Becker, ich kann Ihnen nicht das genaue Datum nennen. Ich kann Ihnen nur sagen: Als der Hinweis der Ministerehrenkommission kam, was wir alles angeben sollen, habe ich diese Fragebögen komplett ausgefüllt. Alle benötigten Informationen habe ich zur Verfügung gestellt. Dies liegt nun der Ministerehrenkommission vollumfänglich vor. Das habe ich auch in der letzten Fragestunde gesagt. Es gibt nichts zu verheimlichen, das ist alles offengelegt. Deshalb bitte ich Sie noch einmal: Warten wir doch das Votum der Ministerehrenkommission ab.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, vielen Dank. Sie haben jetzt wieder die Formulierung in den Mund genommen: Warten wir doch das Ergebnis der Ministerehrenkommission ab. – Daraufhin hatte Thomas Kutschaty sinnvollerweise nachgefragt, ob Sie bereit wären, diese Ergebnisse vorzulegen. Warum aber sollen wir die Ergebnisse der Ministerehrenkommission abwarten, wenn wir davon nichts erfahren?
Frau Präsidentin! Ich denke, wenn irgendetwas von der Ministerehrenkommission käme, dass irgendwas nicht so richtig wäre, dann würden Sie garantiert ganz, ganz rechtzeitig davon erfahren. Von daher: Ich warte gelassen ab, tun Sie es doch bitte auch.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Watermann-Krass stellt Ihnen jetzt die zweite Frage, und damit sind auch ihre Fragemöglichkeiten erschöpft.
Frau Ministerin, mich würde schon interessieren: Nach Ihren Ausführungen habe ich in einem privaten Gespräch vernommen, dass die Polizei auf Ihrem Hof war. Aus den Ausführungen der Berichterstattung konnte man ja vernehmen, dass es zweimal Filmaufnahmen gegeben hat. Deswegen die Frage: Wann wurde in Ihrem Betrieb denn eingebrochen? Wann haben Sie das entdeckt?
Geben Sie mir bitte eine Sekunde. Das müsste in der Stellungnahme notiert sein; damit Sie die genauen Daten haben, wann die Einbrüche waren. Das habe ich nämlich auch erst durch „sternTV“ erfahren. – Das war einmal im März, zweimal im Juni.
Frau Watermann-Krass, Sie sind ja auch Ausschussmitglied, und es steht im Bericht des Ausschusses ausführlich drin. Da habe ich es auch gesagt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Wir hatten diese drei Einbrüche, wie man den Stellungnahmen entnehmen kann. Daraus könnte ich jetzt auch nur zitieren. Ich kann Ihnen jetzt leider nicht das genaue Datum sagen, weil ich es gerade in diesem Moment nicht einsehe. Aber ich kann Ihnen das gerne nachreichen, wenn es Sie interessiert. – Ah, hier kommt es, einen Moment.
Im Bericht der Landesregierung – das liegt Ihnen, Frau Watermann-Krass, aber auch vor – heißt es direkt auf der ersten Seite in der Vorbemerkung:
„Über in Rede stehende Vorwürfe gegen den Schweinemastbetrieb Schulze Föcking wurde die Pressestelle des MULNV durch die „sternTV“-Redaktion am Nachmittag des 07.07.2017 informiert und um Stellungnahme gebeten. In den Nächten vom 06. auf den 07.03., vom 14. auf den 15.06. und vom 21. auf den 22.06.2017 seien von Tierschutzaktivisten Filmaufnahmen in den Stallungen des Betriebs … gefertigt worden.“
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Körfges von der SPD-Fraktion. Das ist auch seine zweite und damit letzte Fragemöglichkeit.
Frau Ministerin, in Ihren bisherigen Antworten haben Sie sich sehr intensiv auf die Ministerehrenkommission bezogen und gesagt, man solle diesbezüglich abwarten. Wollen Sie damit etwa das Recht des Parlaments, umfassende Informationen von Ihnen zu erhalten, in dieser Angelegenheit infrage stellen?
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Hübner von der SPD-Fraktion. Das ist auch seine zweite Fragemöglichkeit; auch seine Fragemöglichkeiten sind damit erschöpft.
Frau Ministerin, ich habe eben in Ihrer Antwort nicht vernehmen können, ob Ihnen durch den Einbruch ein Schaden entstanden ist, und warum Sie nicht Anzeige erstattet haben.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie haben doch die Täter, Sie wissen doch die Namen! – Das habe ich überhaupt nicht gesagt! (Zurufe von der CDU und der SPD)
Das Wort hat nun wieder die Ministerin. – Sie wollten das doch gerade auch missverstehen. – Bitte schön.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Kollege, wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, gab es laut „sternTV“ diese drei Nächte, in denen eingebrochen wurde. Mehr kann ich Ihnen dazu auch nicht sagen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es fragt nun Herr Kollege Dahm von der SPD-Fraktion. Es ist seine dritte Frage. Damit sind auch seine Fragemöglichkeiten erschöpft.
Ich will noch einmal an die Frage von Herrn Körfges zu den Rechten des Parlaments und der Landtagsverwaltung anknüpfen. In der Vorlage 17/159 haben Sie geschrieben: Gegenüber der Landtagsverwaltung wurden alle notwendigen Angaben gemacht. – Auf der Internetseite des Landtags sind diese Angaben zum Teil auch veröffentlicht worden. Im Übrigen sind die Angaben in der letzten Woche korrigiert worden.
Es stellt sich die Frage, wie sich Ihre wirtschaftliche Situation und die Eigentumsanteile hinsichtlich des Betriebs darstellen. Das wird nämlich nicht angegeben.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Dahm, zunächst einmal: Die Ausführungen auf der Internetseite des Landtags sind für uns alle – für alle Abgeordneten – reduziert bzw. zum Teil auch gelöscht worden, weil wir mit dieser Legislaturperiode neu gestartet sind. Dementsprechend wurden diese Angaben – so wurde es mir gesagt – wieder erneuert.
Das müsste eigentlich bei Ihnen auch der Fall sein. Die Verwaltung versucht dies natürlich nach und nach weiterzuführen.
Was für Sie relevant sein sollte, sind nicht veraltete Angaben auf der Internetseite, sondern das, was tatsächlich Fakt ist. Fakt ist, dass ich zum 30.06., zum Ende des Wirtschaftsjahrs, überall raus bin und dementsprechend – so wie es auch im Bericht steht und ausführlich dokumentiert und dargestellt wurde – das bäuerliche Anwesen verpachtet habe und nicht, wie Sie mal vermutet haben, irgendwie mit Gewinnausschüttung. Nein! Vielmehr ist das bäuerliche Anwesen verpachtet worden, ergebnisunabhängig, mit Pacht, so wie es ganz normal zugrunde gelegt wurde. Das habe ich im Bericht so auch öffentlich dargestellt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Bialas von der SPDFraktion stellt Ihnen die nächste Frage.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, herzlichen Dank. Ich habe eben etwas nicht verstanden, als ein sehr starker Applaus seitens der CDU und der FDP aufbrandete. Auf die Frage von Herrn Hübner haben Sie mit starker emotionaler Vehemenz geantwortet, Sie wollten endlich Anzeige stellen, wenn Sie denn nur den Täter kennten. Daher meine Frage: Warum können Sie eine Anzeige nur dann erstatten, wenn Sie den Täter kennten?
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Bialas, wenn ich den Täter kennen würde – so hörte es sich in den