Protokoll der Sitzung vom 08.02.2007

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Elsner.

Frau Ministerin, dass dieses Gesetz zum derzeitigen Zeitpunkt unbefriedigend ist, zeigt die hohe Dunkelziffer. Wann und wie könnte nach Ihrer Auffassung eine Novellierung stattfinden, und wie werden sich nach Ihrer Auffassung die CDU-geführten Länder im Bundesrat dazu verhalten?

Frau Abgeordnete Elsner, wir befinden uns mit unserem Anliegen einer zügigen Evaluierung in guter Gesellschaft, beispielsweise hat auch der Ausschuss für Agrar- und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ebenfalls eine Überprüfung eingefordert. Nach meiner Kenntnis haben bereits letzte Woche erste Gespräche dazu stattgefunden, ohne ein Ergebnis nennen zu wollen.

Bisher kenne ich kein Signal außer Presseerklärungen vonseiten der CDU oder von Bundestagsabgeordneten der CDU, was mich doch etwas erstaunt. Vor dem Hintergrund, dass sich die unionsregierten Länder im Bundesrat so vehement und sogar bis zum Einspruch nach einem ergebnislosen Vermittlungsverfahren gegen die Aufnahme des Verbraucherschutzes in dieser Stärke ausgesprochen haben, was, wie wir jetzt sehen, sowieso vielleicht sogar unzureichend ist, sehe ich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt außer Lippenbekenntnissen nicht, dass es dafür eine Mehrheit gibt. Ich möchte das jetzt nicht weiter bewerten; vielleicht geht auch bei der Union die Diskussion weiter. Aber das wird im weiteren Verfahren zu klären sein, und vielleicht ist man dort heute weiter als noch vor zwei Jahren.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Eymael.

Frau Ministerin, diese unerwünschten oder unzulässigen Telefonanrufe haben gerade in letzter Zeit stark zugenommen. Was würden Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern empfehlen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie sich belästigt fühlen? Sollen sie ihren Eintrag aus dem Telefonbuch löschen? Sollen sie zur Verbraucherzentrale oder zum Rechtsanwalt gehen? Welche Möglichkeit hat der Verbraucher, sich zu wehren?

Herr Kollege Eymael, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der erste Hinweis ist in der Tat richtig: Jeder,

der sich durch solche Anrufe belästigt fühlt, sollte sich an die Verbraucherzentralen wenden. Auch die rheinlandpfälzische Verbraucherzentrale bietet mit unserer Unterstützung eine Beratung dazu an.

Es gibt auch sehr gute Informationen dazu. Ich nenne beispielsweise die Informationsbroschüre „Ärgernis Werbung – Was Sie wissen sollten, was Sie tun können“. Das ist das eine.

Jeder, der angerufen wird, sollte aber bei seinem Gesprächspartner als Erstes die Fragen stellen, wer er ist und was er möchte und dies auch notieren, damit man solche Verstöße verfolgen kann. Das ist eine ganz wichtige Information. Oft wird vorher schon von der anderen Seite natürlich aufgelegt.

Der dritte Punkt ist: Natürlich sollte der Verbraucher keine Verträge abschließen und sich sofort an die Verbraucherzentrale wenden, wenn eine solche Möglichkeit besteht.

Es gibt eine sehr gute Aktion des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, auch der rheinland-pfälzischen, unter dem Stichwort „Kein Abschluss unter dieser Nummer“. Das sind Informationen, die sehr wertvoll sind. Das wäre auch der erste Rat.

Zu einer weiteren Frage hat Frau Abgeordnete Schäfer das Wort.

Frau Ministerin, glauben Sie, dass eine verstärkte Information der Verbraucher angesichts der Tatsache notwendig ist, dass sehr viele Verbraucher, vor allen Dingen auch Ältere, sehr verunsichert über die Rechtsposition und über ihre Rechte sind, so etwas anzugehen?

Sehr verehrte Frau Abgeordnete, selbstverständlich ist die Verbraucherinformation immer ein ganz zentrales Thema. Ich habe aber gerade in den letzten Wochen und Monaten den Eindruck gewonnen, dass auch über die Medien sehr ausführlich darüber berichtet und von den Verbraucherzentralen eine richtige Kampagne gemacht worden ist, die nachdrücklich unsere Unterstützung findet. Dazu geben wir auch noch einmal über dieses Parlament diese verbraucherrelevanten Informationen.

Es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU), Umsetzung des Studienkontenmodells in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 15/768 – betreffend, auf.

Ich erteile Frau Abgeordneter Huth-Haage das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind der Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten für die Regelabbuchung bei Diplom- und Magisterstudiengängen?

2. Wie hoch sind der Verwaltungsaufwand und die Verwaltungskosten bei der künftigen Leistungsabbuchung bei Bachelor- und Masterstudiengängen?

3. Wie hoch sind nach Abzug der Verwaltungskosten die Einnahmen aus dem Studienkontenmodell?

Ich erteile Staatsministerin Frau Ahnen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Studienkontenmodell wurde zum Wintersemester 2004/2005 eingeführt. Mit der Einführung der Regelabbuchung sind sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich im Wintersemester 2004/2005 einmalige Kosten entstanden, die auf den Mehraufwand, der mit der Einführung verbunden war, zurückzuführen sind.

Wie bereits in der Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 22. August 2005 – Drucksache 14/4428 – auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros, Langzeitstudiengebühren für Studierende an rheinlandpfälzischen Hochschulen betreffend, ausgeführt, betrugen diese einmaligen Sachkosten sowie die Kosten für Hilfskräfte und befristetes Personal im Wintersemester 2004/2005 ca. 187.440 Euro.

Daneben waren Personalkosten für unbefristetes Personal und laufende Sachkosten zu verzeichnen, die im Wintersemester 2004/2005 ca. 89.730 Euro betrugen. Die Aufwendungen sind nur mit Circa-Angaben zu benennen, da das eingesetzte Personal oftmals auch andere Aufgaben in den Studierendensekretariaten wahrnimmt und die erforderliche EDV-Ausstattung ebenfalls anderweitig genutzt wird.

Die Entwicklung und Implementierung der erforderlichen Software ist durch die Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) erfolgt. Dem Land sind dadurch keine zu

sätzlichen Kosten entstanden, da die Software auch für das Studienkontenmodell in Nordrhein-Westfalen eingesetzt wurde.

Zu Frage 2: In der Einführungsphase wird auch die Leistungsabbuchung für die Hochschulen mit einem Mehraufwand verbunden sein. Dieser Mehraufwand reduziert sich aber dadurch, dass die Regelungen der Leistungsabbuchung selbstverständlich auf das vorhandene Studienkontenmodell aufbauen. Das bestehende System kann weiterhin genutzt werden und wird an den entsprechenden Stellen erweitert.

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird darüber hinaus eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Hochschul- und Ministeriumsvertretern sowie HISVertretern zusammensetzt. Dadurch soll eine reibungslose Implementierung der neuen Software erfolgen und durch den Austausch Synergieeffekte genutzt werden.

Die Entwicklung und Implementierung der erforderlichen Software wird ebenfalls durch HIS erfolgen. Der derzeitige Kostenvoranschlag beläuft sich auf 200.000 Euro. Darin sind auch die Kosten für die zentrale Mitarbeiterschulung enthalten, die ebenfalls eine reibungslose Einführung gewährleisten soll.

Zu Frage 3: Im Wintersemester 2004/2005 sind durch die Studienbeiträge Einnahmen in Höhe von insgesamt 1.470.950 Euro, davon 264.550 Euro für die Fachhochschulen und 1.206.400 Euro für die Universitäten, zu verzeichnen. Diese Einnahmen gehen über die Kosten hinaus, die entsprechend der genannten Abfrage bei den Hochschulen in der Einführungsphase des Studienkontenmodells zum Wintersemester 2004/2005 entstanden sind.

Da sich der Verwaltungsaufwand nach der Einführungsphase nochmals reduziert hat, wurden weitere Erhebungen nicht durchgeführt.

Herr Präsident, ich bin danach gefragt worden, die Einnahmen aus Studienbeiträgen nach Haushaltsjahren – das geht nur nach Semestern – und nach den einzelnen Standorten der Universitäten bzw. Fachhochschulen zu differenzieren. Ich müsste jetzt 42 Zahlen verlesen. Ich mache dies selbstverständlich gerne, es sei denn, man signalisiert mir, dass man sich auch mit einer entsprechenden Liste einverstanden erklären würde. Ich habe aber kein Problem, die 42 Zahlen zu verlesen.

(Frau Huth-Haage, CDU: Das können wir so machen!)

Die Fragestellerin ist mit Ihrem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden. Herzlichen Dank.

So weit dann die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Huth-Haage.

Frau Ministerin, gestatten Sie noch zwei Nachfragen. Wie bewerten Sie die Kritik der Hochschulpräsidenten an dem hohen Verwaltungsaufwand?

Wenn eine Hochschule wie Koblenz-Landau bei derzeit 5.000 Studierenden davon spricht, zwei neue Stellen zu schaffen, was bedeutet das dann etwa für eine Hochschule mit 40.000 Studierenden?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Huth-Haage, wir hatten bereits Gelegenheit, diese Fragen ausführlich in der letzten Ausschusssitzung zu diskutieren.

(Beifall der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Ich möchte gerne noch einmal auf die Diskussion dort Bezug nehmen. Ich bestreite nicht, dass ein Studienkontenmodell – ob bei der Regelabbuchung oder bei der Leistungsabbuchung – einen gewissen Verwaltungsaufwand vor allen Dingen in der Einführungsphase bedeutet. Ich sage aber noch einmal, wir haben uns in Rheinland-Pfalz bewusst für den Weg von Studienkonten entschieden. Der Weg von Studienkonten bedeutet erstens, wir sichern ein gebührenfreies Erststudium. Das ist uns ein wichtiges Anliegen.

Wenn wir dies aber machen, müssen wir gleichzeitig Anreize setzen, dass die Studierenden von sich aus ihr Studium zügig absolvieren. Dies machen wir mit den Studienkonten. Vor diesem Hintergrund ist der Verwaltungsaufwand gerechtfertigt. Wir versuchen, ihn so gering wie möglich zu halten. Aber er ist unsere differenzierte Antwort, die am Ende dazu führt, dass das Erststudium in Rheinland-Pfalz gebührenfrei bleibt. Das ist uns ein hoher Wert. Deswegen ist ein gewisser Aufwand nicht vermeidbar.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Rosenbauer.