Ich kann Ihnen sagen, dass, was die Berechnungen betrifft, zwei Projekte bereits abgeschlossen sind: das EnLAG-Projekt Nr. 15, das die Freileitung von Bad Neuenahr nach Weißenthurm und den Leitungsbau zwischen Bad Neuenahr und Weißenthurm betrifft, sowie das EnLAG-Projekt Nr. 20, die 59 Kilometer lange Strecke von Dauersberg über Limburg nach Hünfelden. Eine dritte Freileitung verläuft von Dauersberg nach Kruckel, das sich in der Nähe von Dortmund befindet. Das ist ein sehr großer Abschnitt, der in Rheinland-Pfalz 16 Kilometer umfasst. Das ist das EnLAG-Projekt Nr. 19. Die Planfeststellung ist für das Jahr 2013 vorgesehen.
Wir können sagen, dass wir auf unserem Gebiet die Hausaufgaben gemacht haben; denn die Pläne für die vorgesehenen Pumpspeicherkraftwerke an Rhein und Mosel sind zwar zunächst in diese Projekte eingeflossen, aber eine Anpassung ist natürlich notwendig. Was die Verteilnetzstruktur betrifft, so werden die Daten, nach denen Sie mich gerade gefragt haben, im Rahmen des Projektes erhoben, das ich eben geschildert habe.
Frau Ministerin, Sie haben zu Frage 1 – Verteilnetze – ausgeführt, dass Sie im Herbst 2013 Ergebnisse haben wollen. Muss ich mir vorstellen, dass bis dahin alle Anlagen weiterhin so genehmigt und errichtet werden können, wie das bisher der Fall war – schließlich ist das Landesentwicklungsprogramm auch noch nicht so weit –, und dann erst entschieden wird, welche Netze wann wohin kommen? Oder haben Sie vielleicht vor, vorher schon steuernd einzugreifen, damit kein Wildwuchs entsteht, und wenn ja, wie?
Wir haben schon jetzt eine gültige Rechtsgrundlage, die genau regelt, wie mit den Netzentgelten und dem Einspeisevorrang umgegangen werden muss, um dies zu erfüllen. Auf der Grundlage der bestehenden Rege
lungen werden die Planungsvorhaben im Moment begleitet. Sie wissen ebenfalls, dass wir eine Verkürzung bei der Anpassung dessen vorgesehen haben, was aus dem Landesentwicklungsprogramm IV für die Regionalen Planungsgemeinschaften abzuleiten ist. Daher werden die Regionalpläne innerhalb einer Frist von 18 Monaten angepasst werden.
Dies kennzeichnet den Übergang. Ansonsten werden eine einzelfachliche Prüfung und auch eine Interpretation des Landesentwicklungsprogramms vorgenommen, auf die natürlich ein neues Rundschreiben folgt, das für die Behörden Angaben auf der Grundlage der jetzt noch in der Anhörung befindlichen Landesentwicklungsplanung enthalten wird. Damit werden wir durchaus eine Lenkung auf der Grundlage einer bestehenden Rechtssituation haben.
Frau Ministerin, die Gespräche, die wir führen, zeigen eine große Zufriedenheit der Netzbetreiber mit dem Ausbauzustand in Rheinland-Pfalz. Sie haben einige Projekte genannt, die Rheinland-Pfalz schon in Angriff genommen hat. Wie steht Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern da, und welche Großprojekte stehen in Rheinland-Pfalz beim Netzausbau noch aus?
Wir stehen im Vergleich zu den anderen Bundesländern sehr gut da. Vielleicht darf ich Ihnen den Gesamtumfang des notwendigen Ausbaus in Kilometern beziffern: Im Rahmen der EnLAG-Projekte ist berechnet worden, 3.600 Kilometer an Leitungen fertigzustellen. Davon sind erst 200 Kilometer realisiert worden. Aber von diesen 200 Kilometern liegen 150 Kilometer in Rheinland-Pfalz.
Damit nehmen wir sozusagen den Spitzenplatz ein, was den Netzausbau im Rahmen der Bundesplanung betrifft. Wir sind damit sehr vorbildlich. Wir können sagen, dass wir unsere Hausaufgaben gemacht haben.
Bei dem zweiten Bau im Süden von Rheinland-Pfalz können wir im bestehenden Trassennetz – die Leitungen von Mainz in Richtung Süden sind schon vorhanden – durchaus mit einer Aufrüstung der Infrastruktur rechnen.
Man darf sich das laienhaft vereinfacht so vorstellen, dass die dortigen Netze ertüchtigt werden, und zwar sowohl die Kabel als auch zum Teil die in der Landschaft sichtbaren Stromnetzpfeiler. Das geschieht im Rahmen, in dem sie jetzt sind, das heißt, es gibt eine Veränderung, die werden teilweise etwas größer oder anders aussehen. Sie sind aber da, wo man sie kennt und wo man sie vorher schon wahrgenommen hat. In diesem
Frau Ministerin, wir haben eine duale Entwicklung, auf der einen Seite den Umbau der erneuerbaren Energien und auf der anderen Seite den wünschenswerten Umbau der Elektromobilität mit einem sehr großen notwendigen Volumen an Energie, die irgendwann benötigt wird.
Ich frage: Sind bei der derzeitigen Entwicklungsplanung der Netze diese relativ großen Energiemengen, notwendig durch die Elektromobilität, bereits berücksichtigt, und mit welchen Leistungen rechnen Sie?
Diese Mengen sind in dieser Weise in der Gesamtkalkulation und das, was wir an Einsparmaßnahmen noch zu tätigen haben, natürlich berücksichtigt. Ich darf darauf hinweisen, dass die EU-Kommission eine Energieeffizienzrichtlinie aufgelegt hat, die die Bundesregierung mit der Frist von 18 Monaten umsetzen muss, die insgesamt eine ganze Anzahl nicht nur von Anregungen, sondern Verpflichtungen für uns mit sich bringt, Weichenstellungen auszulösen, die ein Energiesparen auslösen.
Diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass wir über ein Projekt von mehreren Jahrzehnten sprechen, welches sich auch im Marktgeschehen entwickeln wird, zu beantworten. Es hängt davon ab, wie viel Strom konsumiert wird, und zwar nicht nur von den Haushalten, sondern auch vom Mittelstand, von energieintensiven Betrieben und der Industrie. Es ist eine Herausforderung, wie schnell wir in der Lage sein werden, den Prozess zu synchronisieren, und wie schnell wir in der Lage sein werden, die Speicherkapazität, die Speichermedien und eine entsprechende Steuerung zu entwickeln, damit wir Regelenergie dann zur Verfügung haben, wenn sie benötigt wird. Dies wird entscheidend für die Frage sein, ob am Ende das Ziel der Elektromobilität entsprechend erreicht werden kann oder ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Insofern ist das auch noch ein großer Forschungs- und Entwicklungsauftrag.
Frau Ministerin, Sie führen aus, dass bei der Elektromobilität die Speicher und sogenannte „Smart Grids“ – also
intelligente Netze – für Sie im Vordergrund stehen. Können Sie uns bitte sagen, welche Anstrengungen die Landesregierung beispielsweise durch Unterstützung von Forschungsintentionen an Hochschulen oder Ähnlichem konkret plant, um dies voranzubringen? Was tun Sie in der Wissenschaftslandschaft im Moment dafür, dass Speicherkapazitäten und -medien entwickelt werden? Was tun Sie ganz konkret dafür, dass „Smart Grids“ entwickelt werden? Wo sind Ihre Schwerpunkte an den Hochschulen in diesem Bereich?
Die Schwerpunkte an den Hochschulen habe ich eben erwähnt. Wir arbeiten eng mit dem Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsinformatik und im Rahmen des Clusters StoREgio, an dem 200 Betriebe und fünf Universitäten und Fachhochschulen beteiligt sind, mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen zusammen. Mit denen wird intensiv geforscht und weiterentwickelt.
Darüber hinaus war ich letzte Woche in Brüssel und habe mich bei dem EU-Kommissar über Möglichkeiten erkundigt, wie der Mittelstand bei diesen Technologieprozessen stärker eingebunden werden kann. Es ist zu erwarten – wir wissen das –, dass Brüssel plant, weitere Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Unser Cluster mit der bisher bestehenden Infrastruktur und den Angeboten mit den bereits jetzt schon aktiven Forschungseinrichtungen käme dafür in Betracht. Wir sind sehr gut aufgestellt. Wir haben vor, dass sich die Kommission speziell dieses Cluster genau anschaut. Man kann dann darüber nachdenken, wie wir Mittel aus Brüssel holen können.
Ansonsten unterstützen wir die Geschäftsführung dieses Clusters konkret mit Mitteln aus dem Wirtschaftsministerium. Die Höhe der Mittel können wir selbstverständlich nachliefern.
Frau Ministerin, in der dena-Studie wird ein ganz enger Zusammenhang zwischen zusätzlich neu installierter Windkraftleistung und der hierfür notwenigen Regelleistung hergestellt. Das ist keine politische Setzung, das ist ein Naturgesetz. Inwieweit und in welcher Größenordnung sehen Sie für Rheinland-Pfalz bei der extremen Zunahme der Windkraftanlagen Regelanlagen vor, und mit welcher Größenordnung müssen Sie rechnen?
Wie ich eben beschrieben habe, ist das ein noch zu ermittelnder Bedarf. Dieser hängt im Wesentlichen davon ab, welche technischen Möglichkeiten uns zur Ver
fügung stehen, die sich entwickeln. Über Zahlen können wir uns gerne im Fachausschuss unterhalten. Nach meiner Kenntnis ist eine Sitzung mit Fachleuten einberufen, die Ihnen präsentieren können, in welche Richtung die Planungen gehen.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen Gäste, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 131. Mainzer Landtagsseminar und Seniorinnen und Senioren der Stadt Frankenthal. Seien Sie herzlich willkommen!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Zukunft und Reform der Erbschaftssteuer – Nummer 3 der Drucksache 16/1769 – betreffend, auf.
1. Wie bewertet die Landesregierung den Vorstoß aus dem Bundesrat, im Jahressteuergesetz die sogenannten Cash-GmbHs zu unterbinden?
3. Welche Einnahmen und Einnahmepotenziale für das Land sieht die Landesregierung durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer und entsprechende Reformschritte?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung darf ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Steinbach wie folgt beantworten:
Zu Frage 1 „Wie bewertet die Landesregierung den Vorstoß aus dem Bundesrat, im Jahressteuergesetz die
sogenannten Cash-GmbHs zu unterbinden?“ Ein wesentliches Element der 2007 in Kraft getretenen Erbschaftsteuer besteht im Bestreben, einerseits Erbschaften und Schenkungen einer verfassungskonformen Besteuerung zu unterwerfen, andererseits Begünstigungen für Fälle der Unternehmensfortführung bei Erhalt der Arbeitsplätze zu implementieren.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – ist zu lesen: „Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze, die auf das übertragene Unternehmen entfallene Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.“
Die Umsetzung dieses politischen Ziels erfolgt in einer unterschiedlichen Behandlung zwischen einem Betriebsvermögen und einem Vermögen, welches nicht betrieblich eingesetzt ist. Die konkrete Ausgestaltung befindet sich in § 13a und § 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes.
In der Abgrenzung zwischen den beiden Vermögensarten, also zwischen denen, die man begünstigen oder verschonen will, und jenen, die man nicht verschonen will, gibt es eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten, welche die politisch gar nicht umstrittenen Ziele unterminieren. So kann nach geltender Rechtslage Barvermögen erbschaftsteuerfrei in eine GmbH übertragen werden, in sogenannte Cash-GmbHs.
Der Bundesfinanzhof hat sich vor wenigen Wochen in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht intensiv mit diesen Cash-GmbHs beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Verschonungsregelungen, also die Regelungen im Gesetz, welche die Cash-GmbHs zulassen, gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen.
Der Bundesfinanzhof spricht hier von einer Verfassungswidrigkeit, weil die Verschonungsregelung nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt sind und einen „verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang“ aufweisen.