Protokoll der Sitzung vom 06.06.2013

Herr Staatssekretär, gab es Gespräche mit Interessengruppen in Bitburg oder speziell mit dieser Interessengruppe, die diese Anteile jetzt ersteigert hat? Wenn ja, wie war der Hintergrund dieser Gespräche?

Nach meiner Kenntnis wurden von dieser Interessengruppe bei uns im Ministerium keine Gesprächswünsche genannt und auch keine Anforderungen oder Fragen nach Fördermitteln gestellt. Da hat es auch in den letzten zwei Jahren keine Gespräche gegeben.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Hüttner.

Herr Staatssekretär, welche rechtskräftige Genehmigung besitzt die GmbH?

(Billen, CDU: Danke, Herr Kollege!)

Die Genehmigungssituation am Flughafen Bitburg stellt sich im Moment wie folgt dar: Die Bitburg GmbH hat 2008 im September eine Änderungsgenehmigung für den Instrumentenanflug unter Wegfall der Tonnagebegrenzung erhalten. Gegenstand dieser Änderungsgenehmigung ist auch eine Genehmigung für nächtliche Flugbewegungen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzbetreiber. Diese Genehmigung war allerdings nach Umsetzung des Instrumentenanflugs an erhebliche

Bedingungen geknüpft, die bisher nicht erfüllt sind. Von daher ist diese Änderungsgenehmigung noch nicht bestandskräftig. Hier laufen auch noch Widerspruchsverfahren.

Das heißt, im Moment stellt sich die Situation so dar, dass die Betriebsgenehmigung auf der Grundlage der Genehmigung vom April 1998 in der Fassung vom Jahr 2003 läuft. Auf dieser Basis können die Erwerber den Flugbetrieb dann auch abwickeln. Diese Genehmigung beinhaltet insbesondere die flugbetriebliche Erlaubnis für Flugzeuge bis 14 Tonnen Maximum Takeoff Weight, für Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge, Fallschirme etc. Strahlgetriebene Flugzeuge müssen eine Lärmzulassung nach ICAO haben. Das ist im Moment der Stand. Das heißt also, es gilt noch die alte Genehmigung von 1998 in der Fassung von 2003.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Billen.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass sich die 100.000 Euro Zuschuss für die Machbarkeitsstudie über alternative Energien, Energiepark oder Recyclingpark in Bitburg ausschließlich auf die Nichtbetriebsflächen des Flugplatzes beziehen, also die 195 Hektar Flugbetriebsfläche nicht tangiert?

Diese Machbarkeitsstudie für den Energiepark ist nur ein Teil für die mögliche Entwicklung des Gewerbe- und Energieparks. Von daher haben wir und auch die Region vor Ort so entschieden, dass in der Gesamtentwicklung insgesamt natürlich auch die gesamte Fläche entwickelt werden soll. Aber wie Sie sagen, diese Studie bezieht sich auf einen Teil der Fläche.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Haller.

Herr Staatssekretär, wurden seitens der GmbH Gespräche über Infrastrukturmaßnahmen mit dem Land geführt, beispielsweise ein Anschluss an die B 51?

Es hat auch im Rahmen der Gespräche zu Infrastrukturmaßnahmen Gespräche gegeben sowohl im Rahmen des ovalen Tisches als auch in der Lenkungsgruppe. Allerdings sind diese Gespräche noch nicht zum Ergebnis gekommen, unter anderem auch, weil natürlich, gerade, was die Anbindung der B 51 betrifft, noch erheblicher Regelungsbedarf vorhanden ist und natürlich

gerade unter den jetzigen Gesichtspunkten auch der knappen Haushaltsmittel mit fast 2 Millionen Euro gerechnet werden müsste. Es ist nicht absehbar, dass diese Mittel aufzubringen sind und da sinnvoll verwendet werden können. Die Verhandlungen laufen noch und sind noch nicht abgeschlossen.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Köbler.

Herr Staatssekretär, vor Kurzem ist ein inoffizieller Entwurf der EU-Flughafenrichtlinie in die Öffentlichkeit gelangt. Hat die Landesregierung schon eine erste Einschätzung, sollte das zu einem neuen europaweiten Rechtsrahmen führen, was das für den weiteren Ausbau von Flugverkehr hin zu Flughäfen mit regionalem oder überregionalem Charakter bedeutet?

Nach den Kenntnissen, die uns zu den Entwürfen vorliegen, passt auch aus dieser Sicht natürlich ein weiterer Regionalflughafen überhaupt nicht in das Bild. Die Entfernungen zu Luxemburg und auch zu Zweibrücken sind so gering, dass ein Regionalflughafen in der Eifel sicherlich auch aus Wettbewerbsgründen von der EU nicht genehmigt wird. Das sehen wir auf jeden Fall als sehr schwierig an. Von der Größe dieses Flughafens her würde er sicherlich unter den Bereich fallen, dass vielleicht erhebliche Landesmittel zugeschossen werden könnten. Wir haben aber ganz klar gesagt, dass keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen. Von daher stören diese Flughafenpläne eher die schwierigen Verhandlungen zu Hahn und Zweibrücken.

Meine Damen und Herren, ich habe jetzt noch zwei Zusatzfragen. Dann schließe ich die Rednerliste, weil ich glaube, es ist alles gesagt.

Zunächst hat Herr Billen und dann Herr Dötsch das Wort.

Herr Staatssekretär, hat die Landesregierung den städtebaulichen Vertrag zur Erschließung der Flächen, die mit 100.000 Euro bewertet werden – Zuschuss der Landesregierung –, mittlerweile unterschrieben, wie der Landkreis und die Stadt auch?

Ich kann Ihnen nicht sagen, ob der städtebauliche Vertrag unterschrieben worden ist. Da bin ich jetzt überfragt. Die Antwort reiche ich Ihnen aber gern nach.

Herr Dötsch, Sie haben die letzte Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, welche Argumente sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen eine Privatisierung des Flughafens?

Als Argumente gegen eine Privatisierung sprechen aus unserer Sicht insbesondere dagegen, dass wir eine sehr gute Entwicklung in dem Flughafengelände Bitburg als Konversionsfläche insgesamt haben und diesen Bereich ausweiten wollen und wir hier auch gute Chancen sehen. Aus unserer Sicht könnte das durchaus in Konkurrenz stehen. Allerdings ist klar, Landeszuschüsse wird es nicht geben. Wenn ein privater Betreiber alle Bedingungen erfüllt und das Geld aufbringt und die Genehmigung erhält, dann wird er auch fliegen können, aber ohne Landeszuschüsse.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Adolf Weiland und Gerd Schreiner (CDU), Verschiebung der Einbringung des Haushalts – Nummer 2 der Drucksache 16/2395 – betreffend, auf.

Herr Schreiner hat sich schon gemeldet.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Die Mündliche Anfrage trägt die Überschrift „Verschiebung der Einbringung des Haushalts“. Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung gegenüber den Regierungsfraktionen den Wunsch geäußert, den Haushalt nicht in der Plenarsitzung des Landtags am 18. September 2013 einbringen zu müssen, und deshalb angeregt, zwei zusätzliche Plenartage in den Sitzungsplan des Landtags aufzunehmen?

2. Wenn ja, was waren die Gründe dafür?

3. Wenn nein, welche Haltung nimmt sie zu der Verschiebung ein?

4. Wäre die Landesregierung in der Lage gewesen, den Haushalt auch am 18. September 2013 in den Landtag einzubringen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Herr Finanzminister Kühl.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage der CDU für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Entfällt.

Zu Frage 3: Die Landesregierung kommentiert keine Entscheidungen des Ältestenrates, sondern sie respektiert sie.

Zu Frage 4: Ja.

(Starker Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, gibt es Zusatzfragen? – Frau Schleicher-Rothmund.

Ich stelle folgende Frage: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das parlamentarische Fragerecht ein Instrument zur Regierungskontrolle und nicht zur Kontrolle des Arbeitsplans des Landtags ist?

Wenn ich im 10. Schuljahr, als wir in Sozialkunde die Gewaltenteilung gelernt haben, alles richtig verstanden habe, teile ich Ihre Auffassung.

(Baldauf, CDU: In der Gesamtschule war das? – Weitere Zurufe von der CDU)

Nein, ich bin in Hessen auf ein normales Gymnasium gegangen.

(Bracht, CDU: War das eine Frage an den Präsidenten?)

Nein, in Bezug auf die Antwort des Ministers war das ein schneller Lernvorgang in einem Teil des Parlaments.