Zu Frage 2: Wie ist die Legehennenhaltung in Rheinland-Pfalz strukturiert? – Im Jahr 2010 wurden 750.000 Legehennen in insgesamt 1.565 Betrieben gehalten. Davon wurden 500.000 Legehennen in 13 Betrieben mit 10.000 und mehr Legehennen gehalten und ca. 20.000 Legehennen in 1.358 kleineren Haltungen mit bis zu 100 Hühnern.
Insgesamt können wir in Rheinland-Pfalz von einer Kleinstrukturiertheit sprechen, das heißt, bei uns ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Geflügelhaltung – wenn auch nicht in einem riesigen Umfang – zwar vorhanden, aber in bäuerlicher Hand, und das gilt es natürlich zu bewahren.
Zu Frage 3: Welche Auswirkungen sind auf die umliegenden Eierproduzenten zu erwarten? – Es gibt unter der Dachmarke Eifel qualitätsorientierte regionale Erzeuger, die sich mit großem Engagement auf dem Markt etabliert haben und die eine tiergerechte Haltung ebenso wie die Verbraucheranforderungen im Blick haben. Ich halte es schon für ein Problem, dass unsere qualitätsorientierte Haltung sich auf diese Art und Weise in Konkurrenz, in Wettbewerb zu einem Großproduzenten stellen muss. Dabei geht es nicht unbedingt darum, dass die
Produzenten die gleichen Märkte bedienen, wenn beispielsweise der Großproduzent seine Produkte auf einer anderen Vermarktungsschiene vermarktet; aber selbstverständlich gibt es diese Vergleichbarkeit letztendlich im Supermarkt, und das bedeutet auch ein Dumping für die Betriebe, die sich bisher auf die bäuerliche, aber eben auch qualitätsorientierte Haltung bezogen haben und diese praktizieren. Also kann man sagen, es gibt durchaus Auswirkungen auf die Eierproduzenten in Rheinland-Pfalz.
Zu Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Problematik, dass durchschnittlich jedem Legehuhn ein sogenanntes Bruderküken getötet wird, weil es für die männlichen Küken der Legehennenrassen keine wirtschaftliche Verwertung gibt? – Tatsächlich gibt es dazu ein interessantes Urteil der Staatsanwaltschaft Münster, die in einem Ermittlungsverfahren gegen eine Brüterei zu dem Schluss kam, dass kein vernünftiger Grund im Sinne des § 17 des Tierschutzgesetzes, männliche Eintagsküken zu töten, erkennbar ist.
Nun reden wir in diesem Falle nicht von einer Brüterei, und wir haben auch in Rheinland-Pfalz keine Brüterei; aber es ist natürlich klar, aufgrund der Monopolstrukturen sind auch die Legehennenbetriebe auf deren Lieferungen angewiesen und die damit verbundene Praxis, die schon beschrieben wurde. Das ist eine Frage, die geklärt werden muss.
Es gibt inzwischen eine langjährige Forschung, was die Früherkennung des Geschlechts im Ei angeht, die aber noch nicht praxisetabliert ist. Vielleicht haben wir dazu demnächst nähere Erkenntnisse.
Es gibt eine renommierte Geflügelzüchterei, die ein Zweinutzungshuhn anbietet. Auf diese Art und Weise könnte man die von den Gerichten festgestellte Tierquälerei und Nichtübereinstimmung mit den geltenden Gesetzen heilen.
Zu der Bedeutung des Verbraucherschutzes möchte ich sagen, wir haben uns vor Kurzem auch mit Akteuren aus dem Bereich der Tierhaltung über die Frage auseinander gesetzt, wie wir es schaffen könnten, auch die Kennzeichnung für die Verbraucher und Verbraucherinnen zu verbessern. Wir haben auf den Frischeiern bereits eine entsprechende Kennzeichnung, was die Haltungsform anbelangt. Die Verbraucher haben darauf auch sehr klar reagiert. Dies würde allerdings bei diesem Haltungssystem keine Differenzierung ermöglichen zwischen einem Betrieb, der beispielsweise unter der Dachmarke Eifel wirtschaftet, und einem industriellen Erzeuger; allerdings ist interessant, dass es nun eine Diskussion um das Tierwohl-Label gibt, und ich glaube, wir sollten auf diesem Gebiet Fortschritte erreichen.
Im Übrigen ist es auch sinnvoll, im Bereich der Bundesinitiativen im Zusammenhang mit der Bodenhaltungsverordnung weitere Initiativen zu unternehmen, um auch die Bodenhaltungsverordnung stärker auf den Tierschutz hin zu orientieren. Gleichzeitig treten wir für ein Tierwohl-Label ein, und ich hoffe, dass wir mit solchen Maßnahmen auch die Betriebe unterstützen können, die sich in Rheinland-Pfalz für das Tierwohl genauso wie für den Verbraucherschutz engagieren.
Frau Ministerin, ein solches Bauvorhaben läuft in der Regel über die betroffene Gemeinde. Der betroffene Gemeinderat gibt dazu seine Stellungnahme ab, und manchmal geht das Verfahren über die Verbandsgemeinde oder über die Kreisverwaltung.
Gibt es irgendwelche Hinweise von der Landesregierung, dass die Behörden, die darüber entscheiden, dies nicht ordentlich nach Recht und Gesetz tun?
Nein, natürlich nicht. Wir befinden uns in einem sehr frühen Stadium des Verfahrens. Es gibt die ersten Diskussionen in der Gemeinde Birresborn, die über ein Gewerbegebiet mit hohem Schuldenanteil verfügt und natürlich verzweifelt nach Investoren gesucht hat. Darüber wird es sicherlich eine intensivere Diskussion auch mit dem Gemeinderat geben, und selbstverständlich werden dann alle Verfahren ordnungsgemäß verlaufen.
Frau Ministerin, in Birresborn soll die Anlage nach meinem Kenntnisstand in unmittelbarer Nähe zu einem FFH-Gebiet angesiedelt werden. Meine Frage ist, ob es Erkenntnisse darüber gibt, dass die heutigen Filteranlagen in Langzeitbelastung überhaupt getestet worden sind und damit auch nachgewiesen ist, dass keine Gefahr für FFH-Gebiete, für Mensch, Tier und Naturschutzgebiete besteht, insbesondere, was den Ausstoß von Ammoniakgeruch und Staub angeht.
Das ist sicherlich eine Frage, die die dortige Bevölkerung sehr beschäftigt: Wie kann man sich vor den entsprechenden Emissionen schützen?
Nach dem heutigen aktuellen technischen Entwicklungsstand sind zertifizierte, in Dauerbetrieb unter hohen Belastungen getestete Abgaseinrichtungen für die Geflügelmast und die Legehennenhaltung noch nicht am Markt verfügbar. Vergleichbare Anlagen, die den Stand der Technik repräsentieren können, existieren zunächst einmal für den Bereich der Schweinehaltung. Anlagen
solcher Art basieren auf dem Prinzip von nasschemischen Abluftwäschern mit Säureeinsatz, nachgeschalteter Wasserwäsche mit Tropfenabscheidern, die die Abluftbestandteile wie geruchsintensive Stoffe Ammoniak oder Staub auswaschen und binden können.
Aber das bislang noch nicht gelöste Problem dieser Anlagen ist, dass bei sehr hohem Abgasvolumen in Kontaktzeiten in den Neutralisations- und Waschphasen diese Stufen nicht ausreichen, um die erforderlichen Minderungsraten zu erreichen. Nach Angaben der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, in Trier würden bei der beantragten Anlagenkapazität auch bei nährstoffangepasster Fütterung jährlich bis zu etwa 15 Tonnen Ammoniak freigesetzt, was zu einer starken Zusatzbelastung benachbarter empfindlicher Ökosysteme durch Stickstoffeinträge führen würde.
Ob die vom Antragsteller geplante Abgasreinigung die Zusatzbelastung unter die tolerierbare Grenze senken kann, können wir natürlich noch nicht absehen. Eine im Genehmigungsverfahren einzufordernde Emissionsprognose sollte gegebenenfalls auch die Worst-caseBedingungen mit umfassen, das heißt, ohne den Betrieb einer Abluftreinigung sollte auch gerechnet werden.
Die rechtlichen Anforderungen an Staub und Geruchsstoffe können nach derzeitigem Kenntnisstand eingehalten werden.
Die Betreiber wollen in Birresborn 1.200 sogenannte Großvieheinheiten halten und den Hühnerkot in Biogasanlagen entsorgen. Kann die Vulkaneifel diese Menge zusätzlichen Wirtschaftsdüngers aufnehmen, besonders im Hinblick auf die dort vorhandenen Mineralwasserbrunnen und die Nitratbelastung?
Eine Verknüpfung der ordnungsgemäßen Düngemaßnahmen in der Region mit einer möglicherweise zu erteilenden Anlagegenehmigung ist nicht möglich. Nach der Düngeverordnung dürfen Dünger nur im Rahmen der guten fachlichen Praxis fachgerecht ausgebracht werden.
Derzeit gilt nach der Düngeverordnung für Wirtschaftsdünger eine Höchstmenge von 170 Kilo pro Hektar und Jahr. Diese schließt aber bisher keine Gärreste ein.
Allerdings muss man dazu sagen, mit der Novellierung der Verordnung soll gerade dies geändert werden.
Sie fragen auch nach den Belangen der Brunnen, wie zum Beispiel des Gerolsteiner Brunnens. Für Mineralbrunnen ist im Gegensatz zur öffentlichen Trinkwasser
versorgung kein Schutzgebiet festgesetzt. Demzufolge existiert auch keine Rechtsverordnung für das Einzugsgebiet der Brunnen.
Frau Ministerin, müssen die Betreiber der umliegenden Mineralwasserbrunnen in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden?
Die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften über das Genehmigungsverfahren – § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz und 9. Bundesimmissionsschutzverordnung – beinhalten keine selbstständigen Beteiligungsrechte möglicher Drittbetroffener.
Private Mineralbrunnenbetreiber können sich jedoch über das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren als Einwender in das Verfahren einbringen.
Aber dieses Verfahren ist auch Voraussetzung dafür, dass mögliche Drittbetroffene ihre Rechte in einem sich unter Umständen an das Genehmigungsverfahren anschließenden Rechtsbehelfsverfahren – also Widerspruch und Klage – geltend machen können.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, inzwischen wurde das Baugesetzbuch novelliert. Ist damit zu rechnen, dass auch bei diesem Betrieb jetzt eine Prüfung nach dem UVP-Gesetz erfolgen muss, das höhere Hürden für die Ansiedlung setzt?
Es kommt sicherlich darauf an, welche näheren Angaben und Genehmigungsanträge gestellt werden. Ich weise darauf hin, dass die Anlage in einem Gewerbegebiet steht und von daher auch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen kann.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass das Genehmigungsverfahren noch ganz am Anfang ist. Vor dem Hintergrund, dass in der Anfrage steht, dass zum Beispiel 18 Hennen pro Quadratmeter gehalten werden sollen, frage ich mich, ob davon auszugehen ist, dass insgesamt ein verstärktes Augenmerk auf die Überprüfung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften gewährleistet werden kann.
Frau Ministerin, Sie haben eben kurz den Stand des Verfahrens erläutert. Können Sie in dem Zusammenhang sagen, inwiefern die Novellierung des Baugesetzbuches auf das Verfahren Einfluss hat?
Sie werden sich natürlich an die gesetzlichen Vorschriften, die damit geändert worden sind, auch halten müssen. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass jetzt im Rahmen der neuen Bundesregierung auch hier weitere gesetzliche Veränderungen anstehen.
Ich habe eben schon gesagt, auch das Land RheinlandPfalz wird weiter im Rahmen der Tierschutzinitiativen darauf hinwirken, dass wir weitere Verbesserungen im Bereich der Tierhaltung und Nutztierhaltung erreichen können.