Protokoll der Sitzung vom 17.08.2011

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksachen 16/26/168 –

Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Haushalts-

und Finanzausschusses

Drucksache 16/189 –

Der Berichterstatter ist Herr Schreiner. Ich bitte ihn um seine Berichterstattung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat mit Beschluss vom 15. Juni 2011 den Entwurf des Gesetzes an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Beide Ausschüsse haben am 8. und 9. August 2011 beraten und empfehlen die Annahme des Gesetzentwurfs.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Wansch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir setzen heute mit dem anstehenden Beschluss unsere Absicht um, den Tarifabschluss für Angestellte der Länder mit Bezug auf das Jahr zeitlich und inhaltlich eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsbezieherinnen und bezieher zu übertragen. Die vormalige Landesregierung sowie die damalige SPD-Fraktion dieses Hauses haben dies bereits im März 2011 angekündigt, nachdem das Tarifergebnis am 10. März 2011 erzielt wurde.

Neben einer Einmalzahlung – damit komme ich auch schon ein Stück zu den Inhalten, die wir heute beschließen wollen – in Höhe von 360 Euro – für Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare handelt es sich um eine Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro –, erfolgt eine lineare Erhöhung der Bezüge um 1,5 % rückwirkend zum 1. April 2011.

Die Einbringung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für das Jahr 2011 durch die Koalitionsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt die dritte Übertragung des jeweiligen Jahrestarifabschlusses der Länderangestellten auf den Beamtenbereich dar. Die lineare Erhöhung hatte sich im Jahr 2009 auf 3 % und im Jahr 2010 auf 1,2 % belaufen und beläuft sich nun auf 1,5 %.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Personalkosten machen ca. 40 % der Landesausgaben aus. Vor dem Hintergrund der Konsolidierungsnotwendigkeiten im Landeshaushalt und der im Dezember 2010 beschlossenen, in die Landesverfassung aufgenommenen Schuldenbremse können wir diesen Bereich auch in den kommenden Jahren nicht ausklammern. Wir wollen dabei aber vor allem am Prinzip der Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Landesbediensteten festhalten. Mit der verbindlichen Ankündigung einer moderaten, linearen Besoldungserhöhung von jeweils 1 % in den Jahren 2012 bis 2016 wollen wir insofern auch Spekulationen einen Riegel vorschieben, die sich darauf erstrecken, welche Besoldungsausgaben des Landes künftig noch durch die Konsolidierung betroffen sein könnten.

Klar gehen wir einen anderen Weg als manche anderen Bundesländer. So haben sich Bayern und das Saarland für dieses Jahr bereits auf Nullrunden festgelegt. Andere Bundesländer wollen das Tarifergebnis nur teilweise oder zeitversetzt umsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass wir mit dem heutigen Schritt der Fortschreibung der Besoldung und Versorgung sowie mit den aufgezeigten weiteren Schritten in der Öffentlichkeit auf Verständnis stoßen, wenn wir den gesamten Konsolidierungsprozess in einer Einheit betrachten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Henter.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 10. März wurde ein Tarifergebnis erzielt, das jetzt auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden soll. Vom Kollegen wurde der Inhalt schon kurz dargestellt. Es geht um eine Einmalzahlung von 360 Euro – für die Anwärterinnen und Anwärter von 120 Euro – und um eine lineare Anpassung der Besoldung und Versorgung um 1,5 % rückwirkend ab dem 1. April 2011. Gleiches gilt für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Diese Anpassungen erfassen gleichermaßen die Be- zügeempfängerinnen und -empfänger der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht

des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, da es in der Vergangenheit – in der zurückliegenden Legislaturperiode und auch in diesem Jahr – immer Forderung der CDU-Fraktion war, das vereinbarte Tarifergebnis für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen.

Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes normiert die Pflicht des Gesetzgebers, also des Dienstherrn, zur Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung. Man spricht von dem sogenannten Alimentationsprinzip. Dies gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum bei der Konkretisierung dieses Alimentationsprinzips zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beamten haben aber einen Anspruch auf eine faire, gerechte und leistungsangemessene Vergütung.

(Beifall der CDU)

Ich möchte noch einmal ins Bewusstsein rufen, dass man den Beamtinnen und Beamten in der Vergangenheit viele Opfer auferlegt hat. Von 1997 bis 2007 gab es ca. 40 Sparmaßnahmen zulasten der Beamtinnen und Beamten. Ich will nur an die Nullrunden in den Jahren 2005 und 2006 erinnern. In den Jahren 2007 und 2008 gab es magere Erhöhungen.

Wer qualitativ hochwertige Leistungen im öffentlichen Dienst für die Bürger und Bürgerinnen will, muss seine Beschäftigten adäquat bezahlen, so der DGBLandesvorsitzende Dietmar Muscheid im Jahr 2007. Man kann dem nur uneingeschränkt zustimmen.

Die Beamtinnen und Beamten haben ein Recht auf Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung. Es darf keine Abkopplung der Beamtinnen und Beamten geben.

Wir begrüßen es, dass die vormalige Regierung die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten vorgeschlagen hat. Das war immer eine CDU-Forderung gewesen. Die Beamtinnen und Beamten haben vielleicht auch nur Glück gehabt, dass der Vorschlag im März dieses Jahres kam, in dem Wahlkampf war. Wir begrüßen ihn, da wir die Beamtinnen und Beamten nicht von der Einkommensentwicklung abkoppeln wollen. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Wansch, wir werden uns über das, was Sie als Verlässlichkeit und Beständigkeit für die kommenden Jahre angekündigt haben, zu gegebener Zeit unterhalten. Des Weiteren werden wir darüber sprechen müssen, ob das wirklich ein Ausdruck der Zuverlässigkeit und Beständigkeit ist oder ob es sich schlicht und einfach um Haushaltskürzungen handelt, die auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten ausgetragen werden.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Steinbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die inhaltlichen und materiellen Regelungen des Gesetzentwurfs hat der Kollege Wansch ausführlich dargestellt. Auch der Kollege von der CDU ist noch einmal darauf eingegangen. Ich möchte sie daher nicht wiederholen, sondern nur kurz und abschließend bewerten; denn die Abstimmungen im Rechtsausschuss und auch im Haushaltsausschuss haben gezeigt, dass in diesem Punkt in diesem Hause große Übereinstimmung besteht.

Die Anpassung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter und demzufolge auch für die Versorgungsempfängerinnen und –emp fänger zeigt, dass bei dieser Koalition das nach der Wahl gilt, was vor der Wahl gesagt wurde, dass wir nämlich die tariflichen Regelungen für das Jahr 2011 im Bereich der Besoldung übernehmen wollen.

Ich begrüße es sehr, dass dieser sachlich begründete Regierungsvorschlag die Zustimmung der Opposition auch in den Ausschüssen gefunden hat und in der Abstimmung mitgetragen wird. Die Einvernehmlichkeit dieses Hauses wird sicherlich von den Beamtinnen und Beamten und allen Weiteren registriert und goutiert werden. Keine weiteren Worte dazu. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Dr. Kühl das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Die alte Landesregierung hat im März 2011, als das Tarifergebnis bekannt wurde, vorgeschlagen, das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.

Wir haben diesen Vorschlag vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und der Angemessenheit und Notwendigkeit der Anpassung der Beamtenbesoldung und der Besoldung der Versorgungsempfängerinnen und empfänger unterbreitet.

Wir waren zum damaligen Zeitpunkt der Meinung und sind es noch heute, dass eine Übernahme des Tarifs mit dem verabschiedeten Haushalt 2011 kompatibel ist. Die neue Koalition hat in den Koalitionsgesprächen und in der Koalitionsvereinbarung dieses Ergebnis bestätigt.

Wir haben keinen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt, weil das aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen auch für das regierungsinterne Gesetzgebungsverfahren dazu geführt hätte, dass wir wegen der langen Pause von Landtagssitzungen und Ausschussberatungen erst im Herbst diesen Gesetzentwurf hätten verabschieden können und die Beamtinnen und Beamten mit einer sehr langen zeitlichen Verzögerung rückwirkend ihr Geld bekommen hätten. Wir sind deswegen dankbar, dass die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt und damit das Verfahren deutlich verkürzt haben.

Wir danken allen Fraktionen des Landtags, dass sie es möglich gemacht haben, durch die Einbringung in der Sondersitzung und durch eine Veränderung der Sitzungsberatungen des Haushalts- und Finanzausschusses und des Rechtsausschusses heute dieses Gesetz zu verabschieden.

Ich bedanke mich bei allen Fraktionen des Landtags, die gesagt haben, dass sie diesem Gesetzentwurf zustimmen können. Ich denke, die ZBV wird in der Lage sein, zum 1. September rückwirkend den Beamtinnen und Beamten die verbesserte Besoldung auf das Konto zu überweisen.

Vielen Dank.